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IGNORED

Zoll beschlagnahmt 6mm Gas "Little Joe"


John Kahn

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Zoll stellte einen "Little Joe" Gasrevolver sicher, da\ ist die kleinste Gaswaffe ueberhaupt eigentlich nur zum

Maus erschrecken geeignet, h]tte keine Problem mich mit dem Spielzeug aus 1-2m (nat.nicht ins Gesicht) beschiessen

zu lassen um diesen Zollbeamten zu zeigen wie harmlos das Ding ist.

Auch merkwuerdig das angeblich das PTB Zeichen fehlte alle in den letzten Jahren ausgelieferte 6mm Little Joes haben

dieses (eigentlich auch die zuvor lieferbahren 22er)

http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/...alle/index.html

Geschrieben

Die vorschriftsmäßige Kennzeichnung ist sogar auf dem schlechten Bild zu erkennen.

Man müßte halt nicht nur auf der Seite suchen, sondern das Ding mal auf den Kopf stellen.

Wie dumm kann man sein?

Geschrieben

Ha, was sind wir doch glücklich - die Nation ist wieder mal etwas sicherer geworden. :rotfl2:

Vielleicht finden sie dann Monate später den PTB Stempel doch noch ? B)

In meinem persönlichen Umfeld hat die "Firma" auch erst kürzlich mal mehrere Monate gebraucht, um festzustellen, daß die herbeikonstruierte Grundlage

für die Einleitung eines Strafverfahrens eigentlich nur in mangelnder Sachkenntnis und überbordender Fantasie

eines eigenen Mitarbeiters zu suchen, aber in der Realität dann doch nicht zu finden war. :rolleyes:

Entschuldigung ?

Ersatz von Aufwand und Kosten ?

FEHLANZEIGE - so nennt sich das wohl auf Beamtendeutsch ! :icon13:

Wo kämen wir denn da hin, wenn eine Behörde ihr Fehlverhalten verantworten, gar dafür einstehen müßte,

dann könnten wir ja gleich eine Demokratie einführen :wacko:

Geschrieben

Dann muss man sie zwingen.... frag mal baer 42, der hat das gerade angegangen.....

Geschrieben
Ha, was sind wir doch glücklich - die Nation ist wieder mal etwas sicherer geworden. :rotfl2:

Vielleicht finden sie dann Monate später den PTB Stempel doch noch ? B)

In meinem persönlichen Umfeld hat die "Firma" auch erst kürzlich mal mehrere Monate gebraucht, um festzustellen, daß die herbeikonstruierte Grundlage

für die Einleitung eines Strafverfahrens eigentlich nur in mangelnder Sachkenntnis und überbordender Fantasie

eines eigenen Mitarbeiters zu suchen, aber in der Realität dann doch nicht zu finden war. :rolleyes:

:

Einfach mal hierdrunter nachschauen wie schnell auch bisher unbescholtene Buerger in einen Verdacht geraten und

schnell zum Vorbestraften werden koennen:

http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/index.html

Der Zoll hat mittlerweile mehr Befugnisse als die Polizei, viele Tatvorwuerfe sind erkoren oder wurden vor Jahren

noch wesentlich geringer bestraft, offenbar m[chte man soviele Buerger wie moeglich mit Vorstrafen belegen damit

man sie besser handhaben und auch erpressen kann. :peinlich:

Geschrieben
Die vorschriftsmäßige Kennzeichnung ist sogar auf dem schlechten Bild zu erkennen.

Man müßte halt nicht nur auf der Seite suchen, sondern das Ding mal auf den Kopf stellen.

Wie dumm kann man sein?

Also das erforderliche PTB Zeichen kann ich auch bei Vergrößerung nicht erkennen, es steht eben nur "Little Joe und RG" drauf!

Geschrieben

Offensichtlich müssen die Herrschaften von echten Problemen ablenken, wo sie weniger erfolgreich sind (Zigarettenmafia, Menschenhandel, Schwarzarbeit im großen, Schwarzgeld en gros, Stiftungen im Fürstentum usw.) als Familien auf der Urlaubsreise die Flasche Schnaps abzuknöpfen.

Vor ein paar Tagen bekam ich ein paar Federchen (60 Amidollar) -> der Papierkram, den der Zoll da ausgefüllt hatte, hat bestimmt den Beamten 1/2 Stunde beschäftigt. Da zahlt man gerne und mit gutem Gefühl mal 10€ :021:

Ein Freund hatte mal 3 T-Shirts/Polo Shirts bei Cabelas bestellt. Der war für 7 oder 8 € Zoll/Steuer eine satte Stunde bei den Helden und die haben sich noch gegenseitig zerfleischt. Herrlich! Wer sich mal die Kinokarte sparen will...

Geschrieben

Der Staat konnte noch nie wirtschaften.

Die lächerlichen 22 Euro Grenzwert, damit es steuerfrei bleibt, könnten sie schnell mal auf 50 hochsetzen und sich einen Haufen 5-seitiger Bescheide sparen. Allein die Umweltbelastung...

Aber die verlangen eher irgendwann eine "Minderwert-Bearbeitungs-Gebühr" von Dir in Höhe von 81,56 Euro als Verursacher.

Das passt dann in die Gesamt-Logik.

Geschrieben
Offensichtlich müssen die Herrschaften von echten Problemen ablenken, wo sie weniger erfolgreich sind (Zigarettenmafia, Menschenhandel, Schwarzarbeit im großen, Schwarzgeld en gros, Stiftungen im Fürstentum usw.) als Familien auf der Urlaubsreise die Flasche Schnaps abzuknöpfen.

Ja sehe ich genauso, man beachte auch die vielen "Waffenfunde" da sind auch Dinge drunter (Butterflymesser) die es noch

vor gut einem Jahrzehnt frei zu kaufen gab, die man sogar fuehren durfte, was ist morgen verboten ein Kuechenmesser???

Auch der Politik muss man mal den Strudel der durch Ihre Gesetze ausgeloest wird aufzeigen.

Im Endeffekt ist es naemlich so das man ein Leben und auch den Beruflichen Werdegang eines Menschen zerstoeren kann.

Auch das Ansehen in Gesellschaft,Familie,Verwandten/Bekanntenkreis ist auf alle Ewigkeit dahin.

Wie was Sie sind vorbestraft??? Dann koennen Sie gleich wieder gehen mit solchen Leuten wollen wir nichts zu tun haben!

Wie die Vorstrafe naemlich zustandegekommen ist interessiert hinterher niemanden mehr, und es stimmt auch nicht das die

Strafe fuer alle Zeit geloescht wird, da bleibt was haengen sage nur Bundeszentral/Erziehungsregisterauszug

Geschrieben
Die vorschriftsmäßige Kennzeichnung ist sogar auf dem schlechten Bild zu erkennen.

Man müßte halt nicht nur auf der Seite suchen, sondern das Ding mal auf den Kopf stellen.

Wie dumm kann man sein?

es erzeugt mir immer lachkrampfanfälle und daraus resultierender tagelanger bauch-muskelkater wenn ich mir z.b. "achtung kontrolle" ansehe, wo sehr oft berichte vom zoll (flughafenzoll) gezeigt werden.

ewig in erinnerung wird mir bleiben, als ein komplettes büro mit zollbeamten damit beschäftigt war den status eines aus dem ausland kommenden mehrschüssigen SP revolvers "zu erörtern" - der brüller! die kommentare der einzelnen "eggsberden"

waren göttlich! (frage mich wie die damen und herren ihre sachkundeprüfung zum führen einer dienstwaffe bestehen konnten)

oder als ein griffstück einer impfpistole aus usa nach waffenrechtlichen kennzeichnungen untersucht wurde, - so aus der reihe: "das waffenteil hat nich einmal eine serien nummer" bzw. "ich kann kein F im fünfeck finden" usw.

wenn man das dann vor dem hintergrund betrachtet, daß oftmals tatsächlich "verbotene gegenstände" einfach bis zum adressat geliefert werden, weil eben keiner einen plan hat, dann erklärt sich auch warum man an einem PTB spielzeug die kennzeichnung nicht findet!

armes deutschland!

Geschrieben
Ha, was sind wir doch glücklich - die Nation ist wieder mal etwas sicherer geworden. :rotfl2:

Vielleicht finden sie dann Monate später den PTB Stempel doch noch ? B)

In meinem persönlichen Umfeld hat die "Firma" auch erst kürzlich mal mehrere Monate gebraucht, um festzustellen, daß die herbeikonstruierte Grundlage

für die Einleitung eines Strafverfahrens eigentlich nur in mangelnder Sachkenntnis und überbordender Fantasie

eines eigenen Mitarbeiters zu suchen, aber in der Realität dann doch nicht zu finden war. :rolleyes:

Entschuldigung ?

Ersatz von Aufwand und Kosten ?

FEHLANZEIGE - so nennt sich das wohl auf Beamtendeutsch ! :icon13:

Wo kämen wir denn da hin, wenn eine Behörde ihr Fehlverhalten verantworten, gar dafür einstehen müßte,

dann könnten wir ja gleich eine Demokratie einführen :wacko:

Paragraph 344 Strafgesetzbuch -> Vorsätzliche Verfolgung Unschuldiger. Wenn ein Richter zu dem Schluss kommt, dass die vorsätzliche Nicht-Informartion zur Rechtslage der Exkutiv-Beamten dem gleich kommt..... Bingo!

Geschrieben
ewig in erinnerung wird mir bleiben, als ein komplettes büro mit zollbeamten damit beschäftigt war den status eines aus dem ausland kommenden mehrschüssigen SP revolvers "zu erörtern" - der brüller! die kommentare der einzelnen "eggsberden"

waren göttlich! (frage mich wie die damen und herren ihre sachkundeprüfung zum führen einer dienstwaffe bestehen konnten)

Jau, das Ding habe ich gesehen ! Herrlich ! "Die Trommel geht ja gar nicht auf, dann kann man auch keine Patronen reintun, also isses wohl frei..." *indenlaufguck*

Geschrieben

Die grösste Frechheit ist allerdings, das die Frachtkosten in die Zollgebühren eingerechnet werden. Ich habe mir 2 JoJan Fletcher in USA gekauft.

Kosten 130$ + 49$ Fracht.

Bei uns wurden die Transportkosten auf die Kosten der Befiederungsgeräte aufgeschlagen und ich musste den Zoll für die Gesamtkosten bezahlen.

Erik

Geschrieben

Ich sehe in dem Sachverhalt überhaupt kein Problem.

Sie entdecken eine Waffe, sind sich nicht 100%-ig sicher und es steht momentan niemand zu Verfügung, der eine Fachantwort geben kann.

Das Teil wird beschlagnahmt weil ein Anfangsverdat einer Straftat vorliegen könnte und wird dann an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.

Dort sitzt dann ein Waffensachbearbeiter, der das Teil dann prüft, kann er es dann auch nicht zweifelsfrei einordnen, geht es weiter an die Waffensachverständigen.

Stellt sich dann heraus, dass sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat, wird das Teil wieder ausgehändigt und die Anzeige als "keine Straftat" umgeschrieben, so dass in den polizeilichen Unterlagen nicht mehr steht, dass der Betroffene einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen hat.

Da das Teil dann von hier in der Regel nur per Overnite versendet werden kann, hat die Behörde die Kosten, aber eben nicht der Reisende.

Hatte das gleiche Teil auch schon hier, aber eben als Verdacht einer Tarnwaffe, hat es aber trotzdem nicht wiederbekommen, weil er es beim Diebstahl führte, also Diebstahl mit Waffen und Führen ohne kleinen Waffenschein.

Peinlich wäre lediglich der obige Sachverhalt, wenn sie ungeprüft die Waffe aushändigen und dann später bekannt wird, dass hier eine Straftat vorlag, dann greift ev. die Strafvereitelung im Amt und davor haben die meisten einen höllischen Respekt.

Daraus eine Verfolgung Unschuldiger zu konstruieren ist absoluter Humbug!

Geschrieben

Mein Lieber- also jetzt machst du es dir aber WIRKLICH zu einfach........ :D

Geschrieben

... und wer keinen Ärger hat, der sucht sich welchen. Die Story ist aus 2008 ... :gaga: und die Tendenz, alles was man an "publikumswirksamen" Waffen hat, auch zu zeigen, ist ja nun hinlänglich bekannt. Wieder ist Deuitschland ein Stück sicherer geworden.

Ihr seid aber auch ein paar Zollspassbremsen, ehrlich ...

Geschrieben
Mein Lieber- also jetzt machst du es dir aber WIRKLICH zu einfach........ :D

:teu38::friends:

und die Tendenz, alles was man an "publikumswirksamen" Waffen hat, auch zu zeigen, ist ja nun hinlänglich bekannt.

Das habe ich bisher erfolgreich vermieden! :rolleyes:

Geschrieben
Peinlich wäre lediglich der obige Sachverhalt, wenn sie ungeprüft die Waffe aushändigen und dann später bekannt wird, dass hier eine Straftat vorlag, dann greift ev. die Strafvereitelung im Amt und davor haben die meisten einen höllischen Respekt.

Es geht aber immer noch um den Roehm "Little Joe"??? Ich finde es gesagt schon putzig das den jemand in der Gürtelschnalle fuehrt, aber mal

unter uns und ehrlich fuer welche "Straftat" kann man den denn benutzen?

Bankueberfall? viel zu geringes Drohpotential das Ding kann man doch nur zwischen Daumen und Zeigefinger halten.

Man wuerde wohl eher ausgelacht werden.

Muendungsfeuer/Knall einfach lächerlich fast wie ne "Capselepistole" Reichweite (CN-Gas Pfeffer für 6mm nicht erhältlich!) ca ein halber Meter

bei guten Bedingungen etwa ein Meter die "Gaswolke" ist ein Witz und verschwindet schnell wieder, jedes CS Gas oder Pfefferspray in der

Spruehflsche ist besser.

Wer denkt er koenne sich damit ernsthaft verteidigen muss mit Verlaub gesagt einen Sprung in der Schuessel haben, aber auch der Gesetzesgeber

haette vorher mal Hirn einschalten sollen und ueberlegen ob man derartige Teile welche noch nicht mal einen Droheffekt von der "kleinen Waffenschein-

pflicht" ausgenommen sind so wuerde auch der Polizei und anderen Strafverfolgungsbehoerden viel Arbeit erspart werden, moechte nicht wissen

wie viele das Ding als Schluesselanhaenger verwenden und gar nicht wissen das es sich beim "Little Joe" um eine Waffe handelt.

Sind die Teile doch noch in den 90igern als Geschenk angepriesen worden.

Geschrieben
Sind die Teile doch noch in den 90igern als Geschenk angepriesen worden.

Tja, danach kam das Jahr 2003!

Fakt ist dass es sich um eine Schusswaffe im Sinne des WaffG handelt und eben der Kennzeichnungspflicht mit einem PTB Zeichen unterliegt, es gibt eben keine Unterscheidung zwischen den Kalibern und ob sie weh tut oder nicht!

Geschrieben
Tja, danach kam das Jahr 2003!

Fakt ist dass es sich um eine Schusswaffe im Sinne des WaffG handelt und eben der Kennzeichnungspflicht mit einem PTB Zeichen unterliegt, es gibt eben keine Unterscheidung zwischen den Kalibern und ob sie weh tut oder nicht!

Das ist wohl richtig.

Drumm sag ich ja der Gesetzgeber haette das wohl berueksichtigen muessen, tat er aber nicht weil, der Gesetzgeber das sind Politiker der jeweils

herrschenden Parteien und alles was-Waffe schlecht- hieß kam in den Medien an.

Dann duerften die noch kleineren Berlouque Pistole und Minirevolver in 2mm wohl auch unter die kennzeichnungspflicht fallen?

Ich habe dazu noch nichts gefunden, denke schon allerdings Gas oder Pfefferpatronen gibts fuer diese nicht.

Geschrieben
Dann duerften die noch kleineren Berlouque Pistole und Minirevolver in 2mm wohl auch unter die kennzeichnungspflicht fallen?

Ich habe dazu noch nichts gefunden, denke schon allerdings Gas oder Pfefferpatronen gibts fuer diese nicht.

Richtig, es sind Schusswaffen, unabhängig vom Kaliber, Stichwort heiße Gase.

Es gibt im cal. 2 mm auch "scharfe" Waffen!

Geschrieben

Moderativer Hinweis :

Ich habe mir mal erlaubt, eine aus einem rein provokativen Beitrag entstandene Nebendiskussion nebst diesem zu entfernen.

Ein zumindest entfernter Bezug zur Problematik um die es hier geht, darf m.E. schon sein.

Danke für das Verständnbis aller Betroffenen.

Gruß

G.T.

Dann duerften die noch kleineren Berlouque Pistole und Minirevolver in 2mm wohl auch unter die kennzeichnungspflicht fallen?

Wenn die Dinger aus ordnungsgemäßer Quelle stammen, dann haben die PTB Stempel !

Selbst schon gesehen.

Geschrieben

Klugscheißmodus an//

PTB - Zeichen brauchen die Dinger nur, wenn ein Mündungsgewinde zum Aufschrauben eines Abschussbechers für pyrotechnische Munition vorhanden ist und geprüft werden muss, ob der abgefeuerte Leuchtstern auch unter 7,5 Joule bleibt.

Ansonsten brauchen die Teile weder Beschuss noch PTB weil als Treibladung weniger als xx Milligramm Masse eingebracht wird. Steht irgendwo im Beschussgesetz oder der Verordnung hierzu, Quellenangabe liefere ich gerne nach, wenn gewünscht, aber nicht mehr Heute...

Klugscheißmodus aus//

Grüße

Max

Archiviert

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