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IGNORED

Griffstück und Wechselsystem als Komplettwaffe verkaufen?


SDASS_Nico

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Geschrieben

Ich habe als einzige KW eine Glock 17 eingetragen. Jetzt habe ich nen Kumpel für's Schießen (IPSC) gewonnen. Soweit alles ganz gut.

Jetzt möchte mein Kumpel sich natürlich auch eine Glock 17 zulegen. Bisher schießt er immer mit meiner. Geht zwar irgendwie, aber ... naja wär halt besser, wenn er nicht immer mit meiner schießen würde.

Da mein Kumpel als "Neuling" noch keine 12 Monate dabei ist, geht das alles nicht auf seinen Namen. Jetzt die Idee von mir: Mein Kumpel kauft sich eine Glock 17 - aber sie wird auf meine Grüne eingetragen. Gebühren zahlt er; sie wird bei mir gelagert usw... eben so, als wie wenn's meine Zweitwaffe wäre und nur er sie schießt.

Jetzt ist natürlich fraglich, ob ich ein Bedürfnis für eine zweite Waffe im gleichen Kaliber bekomme. Und warum sollte ich einen Eintrag mit dem gleichen Kaliber "verbrauchen"?

Meine Idee daher: Ich beantrage eine Waffe in einem größeren Kaliber, mit welchem ich auch gleich einen Major-Factor beim IPSC schießen kann (z.B. .45 - muss ich mich noch genauer mit befassen ) und dazu ein Wechselsysem. Also beispielsweise eine Glock 21 mit einem G17 Wechselsystem. Das wäre ja Problemlos möglich.

ABER: Mein Kumpel möchte die Waffe ja, wenn er seine eigene WBK hat, auf diese eintragen. Und zwar eine G17 in 9mm.

Mein Gedanke jetzt: Ich beantrage eine .45 / G21. Dazu lasse ich ein G17 Wechselsystem eintragen. Rechtlich soweit in Ordnung. Allerdings hätte mein Kumpel dann keine G17, sondern eine G21 mit WS, die er ja nicht will. Also KAUFE ich TATSÄCHLICH: eine G17 mit G21 WS. Beim Kauf ist dann das WS montiert und der Verschluß von der G17 liegt als WS anbei. Somit hätte mein Kumpel also eine nummerngleiche G17. und Ich hätte ein 45 WS für meine schon vorhandene Glock 17.

Später, wenn mein Kumpel dann die G17 auf seine WBK übernimmt, würde er ja offiziell ein G21 Griffstück und ein G17 WS von mir übernehmen - und daraus eine "neue" Waffe bauen. Und ich würde ein Waffenteil (nämlich den Verschluß der G21) behalten, und diesen als WS für meine VORHANDENE Glock 17 verwenden, obwohl ich das Bedürfnis für eine Komplettwaffe (nicht nur für ein WS) in .45 bestätigt bekomme.... Ihr kommt noch mit?

Das einfachste wäre, dass ich mir eine "richtige" G21 mit G17 WS kaufe, und meinem Kumpel meine vorhandene G17 verkaufe. Das möchte ich aber nicht, da ich mit meiner G17 ganz gute Treffergruppen hinbekomme!

Also noch mal zusammengefasst:

Bedürfnis für .45 bescheinigen lassen. .45 kaufen, 9mm Wechselsystem kaufen. Griffstück und WS wieder verkaufen. Verschluss .45 behalten und für die vorhandene 9mm als WS benutzen.

Geht das?

Geschrieben
Also noch mal zusammengefasst:

Bedürfnis für .45 bescheinigen lassen. .45 kaufen, 9mm Wechselsystem kaufen. Griffstück und WS wieder verkaufen. Verschluss .45 behalten und für die vorhandene 9mm als WS benutzen.

Geht das?

Nein. Weder technisch noch rechtlich.

(Erstens möchte ich mal sehen, wie Du einen 17er-Schlitten auf ein 21er Griffstück oder umgekehrt setzt. Auch die Magazinfrage könnte eine spannende Sache werden.

Zweitens: Waffen in dieser Form zu rekombinieren ist eine erlaubnispflichtige Waffenherstellung. Drittens: Verbleibende kalibergrößere Wechselsysteme wären gesondert EWB-pflichtig).

Geschrieben

a. G17 passt nicht auf G21

b. Glock verkauft keine einzelnen Wecchselsysteme. Wird beim Händler ne neue geschlachtet. Kostet soviel wie eine ganze Glock.

c. Warum ein Eintrag für einen Schlitten ohne Griffstück verschwende?

d. Nur ein Büchser darf eine neue Waffe herstellen. Der Verkauf in der von Dir genannten Form müßte also über einen Büchser laufen.

Zu b,c und d siehe a

Geschrieben
a. G17 passt nicht auf G21

b. Glock verkauft keine einzelnen Wecchselsysteme. Wird beim Händler ne neue geschlachtet. Kostet soviel wie eine ganze Glock.

c. Warum ein Eintrag für einen Schlitten ohne Griffstück verschwende?

d. Nur ein Büchser darf eine neue Waffe herstellen. Der Verkauf in der von Dir genannten Form müßte also über einen Büchser laufen.

Zu b,c und d siehe a

zu a: das ist schlecht.

zu b: noch schlechter.

zu c: dachte, das gilt als WS und verschwendet keinen Platz

zu d: schon gar nicht mehr relevant... wird eh alles zu teuer. Ich lass das ganz bleiben und beantrage ne 2. 9mm für meinen Kumpel...

Geschrieben
zu c: dachte, das gilt als WS und verschwendet keinen Platz

Im Prinzip kann man es auch so sehen, ist ja praktisch ein WS. Bedürfnisfrei sind aber nur kalibergleich oder kleiner, alle größeren "WS" benötigen ein Bedürfnis für quasi eine Komplettwaffe.

Geschrieben

hier mal eine story:

einer meiner freunde hat sich eine glock in 45 gap gekauft

ich habe mein griffstück der glock 17 entsorgt (war ganz einfach) und ihm meine als ws verkauft, dazu noch ein ciener in .22 lfb und einen leeren verschluß einer glock 17!

nun hat er sich einen lauf für den verschluß gekauft und 3 wechselgriffstücke (je 120€) :rolleyes: !

wenn du ein ws als komplettwaffe verkaufen willst, kann dies nur ein händler wenn er sie in seinem waffenhandelsbuch als ganze waffe einträgt!

(bei einer meiner waffen habe ich auch 3 nummern in der wbka stehen (war aber ab werk so))

Geschrieben
Dachte bei der Glock gibts das Griffstück nur im Tausch gegen ein altes oder mit Bedürfnis.

ja, und? Wo steht was anderes?? :confused: :confused:

Geschrieben
Dachte bei der Glock gibts das Griffstück nur im Tausch gegen ein altes oder mit Bedürfnis.

mein kumpel schießt recht viel und hatte auch kein problem den bedarf für verschiedene disziplinen zu begründen! (ipsc und co.)

du gehst zu deinem sb und sagst ihm : " ich hätte gern ein griffstück!"

bei tausch liefert glock bei bedarf ein neues mit deiner nummer und dann kommt ein zusatz 1 für ersten ersatz u.s.w. dazu (dauert aber etwas) !

Geschrieben
du gehst zu deinem sb und sagst ihm : " ich hätte gern ein griffstück!"

Also dies würde bei uns so nicht funktionieren, da bekäme man die Antwort:" Und ich hätte gerne ein Bedürfnis"

Gruss

Blue

Geschrieben
Ich lass das ganz bleiben und beantrage ne 2. 9mm für meinen Kumpel...

Ist zwar vielleicht für jemanden nicht so angenehm (mag halt nicht jeder), aber gibt es evtl. die Möglichkeit, die Waffe auf einer Vereins-WBK zwischenzuparken? Hätte den Vorteil für den Freund, daß er sie am Stand im Vereinstresor lagern hat und jederzeit auch ohne Dich mal trainieren gehen kann. Muß er halt dann gleich nach dem Schießen am Stand reinigen und kann ggf. nicht bei Dir zu Hause Trockentraining betreiben/sich an der Waffe erfreuen. Und -falls überhaupt die Gefahr besteht- daß kein Tresorschlüsselinhaber im Verein dran rumfingert: In Plastikbox einschließen und fertig!

Geschrieben
Ist zwar vielleicht für jemanden nicht so angenehm (mag halt nicht jeder), aber gibt es evtl. die Möglichkeit, die Waffe auf einer Vereins-WBK zwischenzuparken? Hätte den Vorteil für den Freund, daß er sie am Stand im Vereinstresor lagern hat und jederzeit auch ohne Dich mal trainieren gehen kann. Muß er halt dann gleich nach dem Schießen am Stand reinigen und kann ggf. nicht bei Dir zu Hause Trockentraining betreiben/sich an der Waffe erfreuen. Und -falls überhaupt die Gefahr besteht- daß kein Tresorschlüsselinhaber im Verein dran rumfingert: In Plastikbox einschließen und fertig!

So haben wir das gemacht und es ist ein völlig sauberer Weg! Waffe wird auf eine Vereins-WBK eingetragen, ein verantwortlicher benannt und wenn dein Kumpel irgendwann berechtigt ist, übernimmt er diese. Die Glock kann ja trotzdem ausschliesslich von ihm benutzt werden, nur zu hause befingern ist halt erstmal nicht. Die Zeit geht aber doch recht flott vorbei... - bis auf die letzten Wochen... :heuldoch:

Vereins-WBK sollte kein Problem sein oder?

Geschrieben
Also dies würde bei uns so nicht funktionieren, da bekäme man die Antwort:" Und ich hätte gerne ein Bedürfnis"

Gruss

Blue

doch geht !

jammer etwas rum (abzuggewicht und so ... ist ja alles plaste ... :rolleyes: ) und such dir die passenden nummern der sportordnung!

bedürfnis ... kein problem 30min um die unterschrift und den stempel zu bekommen und 3 tage für den verband! (ist bei uns im bds und bdmp kein problem)

war bei ihm kein problem und er hat sofort den eintrag für 2 bekommen und ein paar tage später den für das dritte!

als der sb den preis von 120€ hörte fragte er ob es einweggriffstücke sind :rolleyes: !

Geschrieben
Also dies würde bei uns so nicht funktionieren, da bekäme man die Antwort:" Und ich hätte gerne ein Bedürfnis"

Gruss

Blue

Hat er doch für die Grundwaffe schon.

Die Idee mit der Vereins-WBK ist aber auch ganz nett.... :eclipsee_gold_cup:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo liebe Experten,

ich bräuchte mal euren juristisch fundierten Rat.

Für meine über 26 Jahre alte P9s .45ACP wollte ich mir ein neues Sportgriffstück eintragen lassen und ein passendes .45ACP longslide WS mit Laufgewicht bedürfnisfrei erwerben.

Leider zickt meine SB jetzt rum und meinte, daß ich das alte etwas klapprige standard Griffstück via BüMa entsorgen sollte, dann könnte sie mir den erweb eines "Ersatzgriffstückes" im direkten Austausch genehmigen!?

Ich hätte halt ganz gerne das alte Griffstück behalten, da für die Jagd und die RAG Dienstpistolen Disziplienen noch paßt.

Habt Ihr eine Idee wie ich da am besten argumentieren sollte.

Gruß

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