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IGNORED

Waffensteuer in Stuttgart ?


mastermc51

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Geschrieben
Sooo schlimm finde ich die Aussage jetzt auch nicht. Man ist offensichtlich eher kritisch eingestellt und argumentiert auch klar, warum.

Hickey, lass Dich doch von einem solchen Gefasel nicht verarschen (pardon my french).

Man sieht ganz einfach nur seine Felle wegschwimmen und will bloß nicht zugeben, dass eine Waffensteuer rechtlich nicht durchzusetzen ist.

Marginale Einnahmen ? Lohnt nicht ?

Was für ein Schafsch...ß.

Geschrieben

Genau das! Oder hessischer Bockmist!

Während man hier mit der Waffensteuer eine Finte als Versuchsballon startet (falls er aufsteigen sollte statt zu platzen gibt es eben extra Kohle) werden anderorts fleißig Mitarbeiter für die Kontrollen eingestellt und hier und da bereits von "regelmäßig" gesprochen und geschrieben.

Viele haben noch nicht begriffen, das die PFLICHT des NAchweises beim LWB liegt.

Gibt man dann von Seiten der Behörden (was man darf) einen Zeitrahmen vor (der muss nicht sehr großzügig bemessen sein) MUSS der lWB nachweisen.

Wie kann er das tun?

Welche Möglichkeit räumt man ihm ein wenn die Behörde nicht von sich aus tätig wird? Naaaaa?

Scharf nachdenken.

Genau.

Dann HAT der LWB den Grund der Kontrolle durch seinen Antrag an wen??? veranlasst??

Genau.

Irgendwelche Schlaumeier haben sich auf den trockenen Ast begeben, dass man niemanden mit einer Gebühr belasten darf, deren Grund er nicht veranlasst hat??

Na prima - dann kann uns allen ja nichts passieren, die Steuern werden wegen zu geringem Anfall ( :rotfl2: ) nicht erhoben und die LWB zahlen auch nichts für die Kontrollen die sie ja nicht selbst veranlasst haben.

Ich habe das Prinzip und seine Möglichkeiten verstanden.

Alles wird gut.

Geschrieben
Irgendwelche Schlaumeier haben sich auf den trockenen Ast begeben, dass man niemanden mit einer Gebühr belasten darf, deren Grund er nicht veranlasst hat??

Dazu muss man gar kein so großer Schlaumeier sein, sondern nur z.B. das Landesgebührengesetz Ba.-Wü. lesen und verstehen.

Geschrieben
Dazu muss man gar kein so großer Schlaumeier sein, sondern nur z.B. das Landesgebührengesetz Ba.-Wü. lesen und verstehen.

Und in die rabenschwarze Seele aller der Großverdiener schauen, die sich Politker nennen.

Denn wenn die Geldbäche zu Rinnsalen werden, dann fällt die nächste Diätenerhöhung aus.

UND DAS GEHT GAR NICHT !

Geschrieben
Dazu muss man gar kein so großer Schlaumeier sein, sondern nur z.B. das Landesgebührengesetz Ba.-Wü. lesen und verstehen.

Lies dir den von mir aufgezeigten Zsammenhang noch mal durch.....

Es gab doch Zeiten, da MUSSTE der Kfz-Besitzer auch zur regelmäßigen Abnahme. Zu welcher Stelle konnte er dann fahren? Welche Alternative ließ ihm der Staat? Den TÜV.

Erst als man durch neue Manager-Manager privatisieren wollte/sollte/durfte erhielt der Kfz-Eigner die Auswahlmöglichkeit zwischen wem doch gleich?

Geschrieben

Die stichprobenartigen "Spontan-Kontrollen" einerseits, und eine periodisch zu erfüllende Nachweispflicht andererseits

(letztere wäre durchaus durch "TÜV"-ähnliche Institutionen zu erbringen, und wir LWB hätten dann vergleichbar mit dem

Kfz-Prüfwesen zu zahlen) sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ersteres fällt klar in einen polizeilichen/ordnungspolizeilichen Bereich - und da haben im Normalfall Gebühren nichts zu suchen.

Geschrieben

Ja, auch hier versucht man wieder auf fragwürdige Weise, über den Umweg kommunaler Abgaben das einzuschränken bzw. zu unterbinden,

was nach Ergebnis staatlicher Genehmigungsverfahren (Bundes- oder Landesrecht) klar zulässig ist.

Es soll legales, jedoch aus kommunaler Sicht "missliebiges" Verhalten sanktioniert und damit (um-)gesteuert werden.

Bananenrepublik...

Geschrieben
Richtig ist: "von uns gewählte und damit authorisierte Repräsentanten des Volkswillens" :heuldoch:

Von 50% ( oder wie hoch war die Wahlbeteiligung ? - Keine Zeit, danach zu googeln ) eines bewußt dumm gehaltenen Volkes, mangels echter Alternativen und aus Gewohnheit, und kraft sinnlos verschwendeter Millionen für Wahlpropaganda, irgendwie dazu auserkorene Eigentaschenfüller, das sinkende Schiff versuchsweise weiter zu steuern.

Geschrieben
Von 50% ( oder wie hoch war die Wahlbeteiligung ? - Keine Zeit, danach zu googeln ) eines bewußt dumm gehaltenen Volkes, mangels echter Alternativen und aus Gewohnheit, und kraft sinnlos verschwendeter Millionen für Wahlpropaganda, irgendwie dazu auserkorene Eigentaschenfüller, das sinkende Schiff versuchsweise weiter zu steuern.

Ich habe nichts davon geschrieben, dass es sich auch materiell um eine 100%ige Demokratie modernen Verständnisses handele. :rolleyes:

Geschrieben
Die stichprobenartigen "Spontan-Kontrollen" einerseits, und eine periodisch zu erfüllende Nachweispflicht andererseits

(letztere wäre durchaus durch "TÜV"-ähnliche Institutionen zu erbringen, und wir LWB hätten dann vergleichbar mit dem

Kfz-Prüfwesen zu zahlen) sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ersteres fällt klar in einen polizeilichen/ordnungspolizeilichen Bereich - und da haben im Normalfall Gebühren nichts zu suchen.

Dann wünsche ich dir weiterhin angenehme Träume.......Die Worte "regelmäßig" und "dafür Personal einstellen" (was bereits geschehen ist!) sowie "periodisch oder nach Anzahl neuer Waffen" sind bereits gefallen gehört geworden.

Also erzähl mir nochmal was die Behörden "im Normalfall" unter stichprobenartig und NAchweispflicht verstehen.

Allein die bisherigen Vorgaben und internen Absichtserklärungen verbieten den Terminuns "Stichprobenartig". "Stichprobenartig ist ja, wie man überall nachlesen und hören konnte, NICHT Ziel der gesetzlich verankerten NAchschau.

ALLE sollen nachweisen. Wie - das bestimmt die Behörde. Niemand sonst. Noch gibt es keine Alternative.

Schau mer ma.

Geschrieben
"Stichprobenartig ist ja, wie man überall nachlesen und hören konnte, NICHT Ziel der gesetzlich verankerten NAchschau.

ALLE sollen nachweisen. Wie - das bestimmt die Behörde. Niemand sonst. Noch gibt es keine Alternative.

Entweder die Kontrollen finden (ich bleibe nochmal bei dem Begriff) "stichprobenartig" (im Sinne von anlasslos/"herausgepickt"/nicht vorher vom Waffenbesitzer absehbar) statt, dann wäre zumindest nach LGebG Baden-Württemberg und für den Fall fehlender Beanstandungen keine Gebühr begründbar.

Oder es wird (vergleichbar mit der Prüfung der Zuverlässigkeit/Zentralregisterabfrage) ein regelmäßiger Kontrollturnus eingerichtet.

Dieser wäre für den Waffenbesitzer vom Zeitplan bzw. Termin klar überschaubar bzw. bekannt; und auf entsprechender Rechtsgrundlage

wären für diese "Regelüberprüfungen" (nochmal: vgl. Zuverlässigkeitsprüfungen) wohl auch Gebühren begründbar.

Zwischen diesen "Spontan-Kontrollen" und einem (wenn man so will) "Aufbewahrungs-TÜV" (<_<) sehe ich keinen dritten Weg.

Beide haben jeweils ihre typischen Merkmale, s.o.

Gruß,

karlyman

P.S.:

Das ist ein wichtiges Thema.

Mit dem eigentlichen Thema hier, der Waffensteuer, hat es aber nichts zu tun.

Die (politische) Entscheidung in Stuttgart fällt am 23. September.

Geschrieben

Kleine Info:

Da denkt man, man hätte schon alles an rechtlichen Gegenargumenten bezüglich "Waffensteuer" erfasst - und da bringt ein Schützenkamerad (kein Jurist, aber einer, der auch sehr gut in der Waffenthematik allgemein "drin" ist) noch eines vor.

Die Waffenbesitzabgabe/Waffensteuer (Stuttgarter Modell) auf Grundlage von § 9 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg unterstellt ja, dass der - zur Besteuerung vorgesehene - Besitz erlaubnispflichtiger Waffen eine "über den durchschnittlichen Lebensführungskonsum hinausgehende Einkommensverwendung" darstellt und somit in Form der kommunalen Aufwandsteuer besteuert werden dürfe.

Mal ganz abgesehen davon, dass dieser Aufwand (vor allem der "laufende" Aufwand; s. Ausführungen im "Gegen"-Gutachten von Prof. Dr. Dietlein) im Fall aller Waffen getrost angezweifelt werden darf:

Wie haltbar ist dieses rechtliche Argument bezüglich des Erwerbs von Waffen, wenn zwar die Ordonnanzbüchse Mosin Nagant für 160 Euro als "überdurchschnittliche Einkommensverwendung" angesehen wird,

die erlaubnisfreie Druckluft-Matchbüchse für 1600 Euro jedoch nicht? Beides sind legale Waffen zur Ausübung des Schießsports.

Hier wird ein rechtliches Kriterium, das erforderlich ist, um die Steuer juristisch begründen zu können, völlig beliebig im Fall der einen (registrierten) Waffe angewandt, im Fall der anderen (deren Besitz nebenbei gesagt weder registriert noch kontrollierbar ist) jedoch nicht. Die Erlaubnispflicht von Sportwaffen ist ja waffenrechtlich relevant - Abgabenrechtlich kann sie aber keine Relevanz haben.

M.E. sieht das nach einem weiteren rechtlichen Angriffspunkt aus; rein abgabenrechtlich und in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz.

Gruß

karlyman

Geschrieben

Mosin Nagants konnte man vor Jahren bei Frankonie für 98 - 128 DM kaufen. Also 50 - 65 Euro.

Da von besonderer Leistungsfähigkeit auszugehen ist unverschämt und kann nur einem Politiker einfallen.

Geschrieben
Wie haltbar ist dieses rechtliche Argument bezüglich des Erwerbs von Waffen, wenn zwar die Ordonnanzbüchse Mosin Nagant für 160 Euro als "überdurchschnittliche Einkommensverwendung" angesehen wird,

die erlaubnisfreie Druckluft-Matchbüchse für 1600 Euro jedoch nicht? Beides sind legale Waffen zur Ausübung des Schießsports.

Da sieht man einmal wieder, wozu der gesunde Menschenverstand in der Lage ist.

Man wünscht sich, daß in Positionen, in denen Entscheidungen getroffen werden, mehr davon vorhanden ist

Ein Lob an deinen Schützenkameraden

Geschrieben
...

Ein Lob an deinen Schützenkameraden

dem Lob kann man sich nur anschließen!... das ist für den fall einer gerichtlichen vorgehensweise gegen die waffensteuer bestimmt ein sehr guter ansatz!

gruß alzi

Geschrieben

Natürlich gibt es auch Einwände gegen diesen rechtlichen Ansatz.

Ein anderer Schützenkollege meinte, der "Schuss" könne auch nach hinten losgehen, indem die Waffensteuer dann eben "konsequenter Weise"

auch die erlaubnisfreien Waffen erfasse, um die bemängelte Gleichheit wiederherzustellen...

Ich bin aber fest überzeugt, dass dieses Gegenargument keines ist. Denn eine rechtliche Regelung muss auch vollziehbar sein.

Und dass die Millionen Besitzer unregistrierter Waffen diese im Nachhinein bei einem Steueramt angeben würden, kann man zum

größten Teil ausschließen. Kontrollier- und nachprüfbar (durch ein Gemeinde-Steueramt, wohlgemerkt!) wäre der Besitz so gut wie nicht.

Alles in allem halte ich den vorgebrachten Ansatz bezüglich der groben Ungleichbehandlung des Anschaffungsaufwandes - zumindest im Bereich der Sportwaffen - für ein wirklich schlagendes Argument (neben den von Prof. Dr. Dietlein schon aufgeführten).

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Natürlich gibt es auch Einwände gegen diesen rechtlichen Ansatz.

Ein anderer Schützenkollege meinte, der "Schuss" könne auch nach hinten losgehen, indem die Waffensteuer dann eben "konsequenter Weise"

auch die erlaubnisfreien Waffen erfasse, um die bemängelte Gleichheit wiederherzustellen...

...

Aber wie die erlaubnisfreien Waffen erfasse? Die sind nirgends registriert, und ich glaube nicht, das viele nach den Erfahrungen der letzten Zeit, diese dann auf Anforderung auch melden würden.

Bliebe nur eine GEZ-ähnliche Schnüffelei oder eine Abgabe auf alle Haushalte, da diese sich ja jederzeit eine Freie zulegen könnten. :00000733:

Geschrieben

Wenn die Sportgeräte in einem eingetragene Schießsportberein, gemeinnützig und der besonderen Förderung und steuerrechtlichen Begünstigung besteuert wird, müssen alle Sportgeräte besteuert werden.

Gleichheitsgrundsatz.

Fußball, Fußballschuhe, Rennräder, Tennisschläger, Goffschläger, Handbälle, Bekleidung zum Sport, ...

Dazu bedürfte es wohl eher einer Änderung des Grundgesetzes, des Steuerrechts des Bundes als nur einer rein kommunal beschlossenen Steuer mit einer dermaßen aberwitzigen und rechtlich einseitigen Gutachten. Ein qualifizierter Guitachter hätte dem Auftraggeber auch klar gesagt, was schwerwiegend und kaum einfach zu umgehend dem Vorhaben im Weg steht. Insofern ist dem Anschein nach auch der Gutachter kein besonders rechtstreuer Gutachter. Man könnte aber daraus auch ableiten, das Gutachter fachlich nur unqualifiziert ist.

Soweit es meine persönliche Meinung ist, bin ich der Auffassung, das Herr Schuster und Herr Föll längst Straftäter sind, gegen die aber offensichtlich nicht wie es sein müßte, der Staatsanwalt von Amts wegen ermittelt. Dies gilt auch für den Referenten Herr Wenzel, da er das "eigene" Gutachten verteidigt ohne die anderen Aspekte zu berücksichtigen.

Als Verwaltungschefs hätten sie die vorgebrachten anderen rechtlichen Aspekte von sich aus klären müssen, bevor sie eine solchen Plan vorlegen. Indem sie das nicht taten, begehen sie als Verwaltungschefs wohl Dienstvergehen, und zwar vorsätzliche. Diese Regelungen Gerechtigkeit gegen jedermann zu ´üben und das Recht einzuhalten sind sie verpflichtet. Sie tuen es aber nicht sondern blenden schwerwiegende rechtliche Einwände einfach aus.

IMHO müßte eigentlich die "Dienstaufsicht" und der Staatsanwalt von sich aus tätig werden.

Geschrieben
Die "Auflehnung" gegen das Projekt Stuttgart 21 nimmt in der Tat momentan Züge (wie passend) an,

die man uns ruhigen, schaffigen Zeitgenossen gar nicht zugetraut hätte.

Mal unabhängig wie man als Stuttgarter zu den Plänen stehen mag. Es ist aber ein sehr schönes Beispiel, was passiert wenn Menschen (wieder einmal) nicht damit einverstanden sind was durch die Obrigkeit beschlossen wird. Wieder einmal ein Zeichen dafür, wie sich Regierungen von den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen entfernen. Das scheint derzeit in Mode zu sein. Um so erfreulicher ist es, wie man sieht wie der Widerstand (friedlicher Art) täglich wächst und mehr und mehr sagen, so Nicht! Zumal es ja wirklich wesentlich preisgünstigere Alternativen gibt. Im übrigen, nur am Rande bemerkt, wird mir sicherlich jeder Bauherr zustimmen, was es für ein Gezetere mit der Baubehörde gibt, wenn man an einem Denkmalgeschützen gebäude etwas ändern möchte. Hier scheinen solche Regelungen plötzlich keine Rolle mehr zu spielen.

Um es wieder auf den Punkt zu bringen, selbiger Widerstand ist gegen den Blödsinn einer Waffensteuer aufzubringen. Mir zeigt alleine das Beispiel Stuttgart 21, dass eine vernünftige Öffentlichkeitsarbeit, verbunden mit entsprechendem politischen Druck (die Masse machts) etwas zu bewirken ist. Nur eine starke Vertretungsbasis übergreifend auf alle Waffenbesitzer, wird dies bewirken können. Es wird daher dringend Zeit die entsprechenden Vertretungen, Verbandsunabhängig, personell und materiell "aufzurüsten".

Liebe Grüße

vom Lobbyisten

Geschrieben
Aber wie die erlaubnisfreien Waffen erfasse? Die sind nirgends registriert, und ich glaube nicht,

das viele nach den Erfahrungen der letzten Zeit, diese dann auf Anforderung auch melden würden.

Das hab' ich ja geschrieben. Daran würde diese "Gleichstellung" scheitern.

Und die dann verbleibende bzw. resultierende "Ungleichstellung" zwischen den im Schießsport verwendbaren Waffen

ist rechtlich ein Angriffspunkt.

Auch DAS müssen wir im Vorfeld jetzt den Gemeinderatsfraktionen in Stuttgart klar machen!

Gruß,

karlyman

P.S.:

Die besagte "Ungleichstellung" gilt natürlich auch im Verhältnis zu allen sonstigen, teils sehr aufwändigen Sportgeräten.

Nur wird das Argument eben in Zusammenhang mit besteuerten erlaubnispflichtigen und nicht besteuerten erlaubnisfreien Sportwaffen

wesentlich deutlicher bzw. "griffiger".

Geschrieben

Ebenso. Es ist imho nicht einmal relevant, ob man in Stuttgart gemeldet ist.

Der Protest isv Meinungsbildung steht jedem zu.

Und jeder, der es versäumt, ist mitschuldig am Ergebnis.

Wir leben in einer Zeit, in der Information frappant verfügbar ist.

Niemand kann sich mehr heraushalten nach dem Motto "Ich habe es nicht gewusst...".

Wer nicht handelt, wird behandelt.

Ein "Volk" bekommt das, was es verdient.

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