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IGNORED

Eintragung in die WBK


5v3n

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Ihr lieben,

ich wollte nur mal fragen ob ich meiner Frau die WBK in die hnd drücken kann und sie zur Behörde schiken kann um eine von mir gekaufte Waffen in meine WBK eintragen zu lassen. Da ich Berufsbedingt immer schlecht zu zur Behörde komme dank der tollen öffnungszeiten.

Geschrieben

Wüsste nicht was dagegen sprechen würde. Um sicher zu gehen, ruf doch vorher einfach an und frag nach, bzw. sprich mit der Behörde ab das du deine Frau schickst... ;)

Geschrieben

für mich spricht nix dagegen auch wenn ich sb wäre ich würde mich sogar drüber freuen wenn es so ist bevor einer erst nach 13 tagen ankommt auch wenn es sein recht ist finde es macht nen besseren eindruck je schneller man damit ist...

nur nicht das mir dann der sb versucht zu unterstellen das meine frau auchnoch zugriff auf die waffen hat...

jut dann werde ich da am mo mal schnell kuz anrufen und ganz lieb fragen...

Geschrieben

Hier in einigen Vereinen gibt es einen richtigen "Rentnerservice" der das gerne für die arbeitende Bevölkerung erledigt.

Geschrieben

unkritisch - hab ich auch so gemacht. Offene Diskussion, freundlicher Behördenvertreter und nicht eine Frage, ob denn das so richtig ist. Ist ein Verwaltungsakt aber tel. Vorankündigung hilft sicher.

Geschrieben
Nein, Ein- und Austragen ist eine höchstpersönliche Handlung wie das "Ja-Wort", Testament etc.. Bei Vereins-WBK muss der komplette Verein anwesend sein.

§ 10 des Waffengesetzes sagt:

§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt.

(1a) Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.

Wo steht da bitte was von höchstpersönlich?

Geschrieben
ich wollte nur mal fragen ob ich meiner Frau die WBK in die hnd drücken kann und sie zur Behörde schiken kann um eine von mir gekaufte Waffen in meine WBK eintragen zu lassen.

Du kannst auch alles im Rathaus/Bürgeramt abgeben, dann geht es mit der Amtspost zu deinem SB und nach der Bearbeitung

wieder zurück. Sogar ohne Aufpreis.

Ein Bekannter macht das immer so, er hat 2min Fußweg zum Rathausbrifkasten.

Schnuffi

Geschrieben
ich wollte nur mal fragen ob ich meiner Frau die WBK in die hnd drücken kann und sie zur Behörde schiken kann um eine von mir gekaufte Waffen in meine WBK eintragen zu lassen. Da ich Berufsbedingt immer schlecht zu zur Behörde komme dank der tollen öffnungszeiten.

Falls deine Frau nicht gleichzeitig deine Haussklavin und Lakaiin für alles ist, die man unbedingt ständig auf Trab halten muss, damit sie nicht unruhig wird, sollest du die WBK ganz normal mit der Post schicken oder, wenn kein weiter Weg, in den Amtsbriefkasten einwerfen.

Carcano

Geschrieben
Falls deine Frau nicht gleichzeitig deine Haussklavin und Lakaiin für alles ist,

Man, Carcano! Ich hatte jetzt mit einer juristisch fundierten Aussage mit Nennung aller relevanten Normen gerechnet :D

Sklavenraubgesetz vom 28. Juli 1895 (weiterhin gültig !), Reichgesetzblatt 1895, S. 425.

Noch was ?

B)

Carcano

Geschrieben
Sklavenraubgesetz vom 28. Juli 1895 (weiterhin gültig !), Reichgesetzblatt 1895, S. 425.

Wie viele vergessene alte und gefährliche Hinterlassenschaften gibt es denn so in Form weiterhin gülitger Gesetze bzw wo kann man die Information nachlesen?

Ok, BGB und HGB sind ja auch nicht gerade taufrisch; gelten denn auch noch Teile des Sachsenspiegeln unverändert fort?

Geschrieben

...sollest du die WBK ganz normal mit der Post schicken oder, wenn kein weiter Weg, in den Amtsbriefkasten einwerfen.

Ich rate jedem seine Original-Dokumente zu kopieren und diese mit dem Vermerk "Kopie" zu versehen.

Die können dann, wenn die Originale zur Bearbeitung etc. nicht verfügbar sind, bei Bedarf vorzeigt werden...

Ein informierter Sachbearbeiter im Ordnungsamt ist bei Nachfragen immer die bessere Lösung.

Besser Vor- wie Nachgesorgt...

Gottfried

Geschrieben

-Kurz den SB anrufen und mitteilen, dass Frau mit WBK vorbeikommt. Dann sollte das klappen.

-Es gibt aber glatt Behörden, die es NICHT erlauben, dass Angehörige die WBK vorbeibringen, also den Behördengang für den Waffenbesitzer tätigen...

Begründung: "Es ließen manchen Leute einfach Waffen austragen, ohne dass der Waffenbesitzer davon wusste..."

Aus dem gleichen Grun wollten sie auch keine Waffe im Auftrag eintragen lassen :wacko:

Obs mit Vollmacht möglich gewesen wäre weiß ich nicht mehr.

-WBKs am Postweg sind mir immer nicht ganz geheuer.... Wieviel kostet es denn nun genau, für eine verlorengegangene grüne WBK eine Ersatz WBK zu bekommen? 8xreguläre Eintragungsgebühr, oder nur einmalige Gebühr?

Geschrieben
Man, Carcano! Ich hatte jetzt mit einer juristisch fundierten Aussage mit Nennung aller relevanten Normen gerechnet :D

Sklavenraubgesetz vom 28. Juli 1895 (weiterhin gültig !), Reichgesetzblatt 1895, S. 425.

Noch was ?

B)

Carcano

Freiwilligkeit, egal ob mit oder ohne sexuellen Bezug.

Geschrieben

ich habe auch schonmal auszeitnot nen angestellten geschickt

aber

nen persönlicher netter plausch ist mir immer wichtig und daher sehe ich zu das ich immer selber da erscheine

so hatte ich auch noch nie probleme mit meiner sb und es gab nur freundliche worte

Geschrieben

Naja, zu fast 100% wird es ein gutes und produktives Verhältnis sein. Sonst hätten wir hier eine andere Stimmung.

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