mangri Posted May 23, 2010 Share Posted May 23, 2010 Hallo an die Kundigen, meine mal gelesen zu haben, daß die (Metall-?) Schilder mit den Angaben über Prüfnummer, Einstufung, Gewicht usw. nicht mehr geklebt sein dürfen. Sie müssen z.B. per Nieten fest mit dem Tresor verbunden sein. Ist das richtig ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
stubenwurm Posted May 23, 2010 Share Posted May 23, 2010 Hallo an die Kundigen,meine mal gelesen zu haben, daß die (Metall-?) Schilder mit den Angaben über Prüfnummer, Einstufung, Gewicht usw. nicht mehr geklebt sein dürfen. Sie müssen z.B. per Nieten fest mit dem Tresor verbunden sein. Ist das richtig ? ungewöhnlich denke ich, den jedes loch (was zum vernieten ja gebohrt werden müßte) schwächt ja die struktur des tresors, aber in unserer bananenrepublik denke ich ist mittlerweile alles möglich, nur um so zu tun als ob man was getan hätte! Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted May 23, 2010 Share Posted May 23, 2010 Wenn es sich um Sicherheitsbehältnisse nach EN 1143-1 handelt, dann wird in dieser Norm auch die vorgeschriebene Kennzeichnung erwähnt sein. Auf Arbeit kann ich auf eine Normendatenbakn zugreifen, zuhause nicht. Bei Interesse schau ich halt mal nach. Wenns ums Aufbewahren von Waffen geht, dann ist die Fassung von Mai 1997 entscheidend. Auch wenn es neuere Fassungen geben sollte, die eventuell eine andere Kennzeichnung vorschreibt, die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung schreibt nur den Stand von 1997 vor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Reimemonster Posted May 23, 2010 Share Posted May 23, 2010 bei meinem ziemlich neuen VdS-1er Schrank ist das Schild nicht vernietet. Ob das Ding nun verklebt ist oder nicht kann ich nicht sagen. Auf der anderen Seite stellt sich mir die Frage: Wenn nicht geklebt, was dann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
gonzo911 Posted May 24, 2010 Share Posted May 24, 2010 ist mir noch nicht untergekommen - hab einen neuen tresor und geklebt ... aus meiner sicht ist es eher eine Sache des Herstellers Link to comment Share on other sites More sharing options...
practiceking Posted May 24, 2010 Share Posted May 24, 2010 Habe bzgl. Typenschilder interessante Entdeckung gemacht. Neulich im Baumarkt habe ich mir die verschiedenen Modelle angeschaut. Größtenteils A-Schränke und A- mit B Innenfach. An allen Ausstellungsstücken waren die Typenschilder (geklebt) stümperhaft abgerissen worden. Offensichtlich versuchen einige Clevere ihre Schränke daheim auf diese Weise zu legalisieren. Ein anderer Grund fällt im Augenblick nicht ein warum jemand soetwas tun sollte. Ich weiß, das hat mit der Eingangsfrage nichts zu tun. Wollte ich nur mal loswerden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ChristianS Posted May 24, 2010 Share Posted May 24, 2010 meine mal gelesen zu haben, daß die (Metall-?) Schilder mit den Angabenüber Prüfnummer, Einstufung, Gewicht usw. nicht mehr geklebt sein dürfen. Sie müssen z.B. per Nieten fest mit dem Tresor verbunden sein. Worin bestehen jetzt kongret deine Befürchtungen ? Haste einen Schrank mit kleberchen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 24, 2010 Share Posted May 24, 2010 Habe bzgl. Typenschilder interessante Entdeckung gemacht. Neulich im Baumarkt habe ich mir die verschiedenen Modelle angeschaut. Größtenteils A-Schränke und A- mit B Innenfach. An allen Ausstellungsstücken waren die Typenschilder (geklebt) Geklebt- so wie bei meinem A-Schrank mit abschließbarem Innenfach. dieses jedoch nicht doppelwandig. Ist bei meinem Kauf erst ein paar Monate her, Neuware, nichts abgerissen, JEDOCH: Der Aufkleber klassifizierte die Blechbüchse als "B" ! Kein Scherz! Meine Angabe, bei Neuerwerb von Langwaffen, mit diesem fotografierten Label ging bei der Behörde durch, da ich aufgefordert wurde, den Tresor mittels Aufkleber anzugeben. Das habe ich getan, ohne daran rumzufummeln oder umzulabeln. Ich hätte also mangels meines Nichtwissens, im Vertrauen auf die Herstellerangaben, Beides- LW und KW lagern dürfen. Da ich aber zusätzlich einen B-Würfel habe, wollte ich das nicht ausreizen, nach dem Motto: Unwissenheit schützt vor (eventueller) Strafe nicht und habe den Safe-Hersteller angeschrieben und der verkaufte Safe war tatsächlich falsch gelabelt. Da ich meine (MEINE) Angaben mit Foto korrekt übermittelt habe, wäre doch eigentlich die Blechbüchse bei den Behörden als "B" durchgegangen? Im vorauseilenden Gehorsam habe ich aber das Schreiben des Herstellers (nur Stufe "A") korrigierenderweise meiner Behörde nachgereicht und wurde entsprechend der Aufbewahrungsvorschrift abgeheftet. Also, alles korrekt---- nur, was wäre, wenn der Käufer sich auf die Herstellerangaben verlassen hätte und eine Nachschau wäre irgendwann erfolgt? Ich bin sicher, der unwissende, vertrauensvolle Käufer hätte der Behörde den berüchtigten Haken geliefert, an dem er (bildlich) seitens der Behörde aufgehängt würde: Nicht sachgemäße Verwahrung...pipapo. Die rechtlichen Verwirrungen und Folgen möchte ich mir nicht ausmalen- aber hätte der unbedarfte Käufer überhaupt eine Chance, rechtlich unbefleckt da raus zu kommen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShooterX Posted May 24, 2010 Share Posted May 24, 2010 Wegen eines Aufklebers werde ich ganz bestimmt keinen neuen Tresor kaufen. Wo bitte steht in §36 WaffG, dass überhaupt ein Typenschild vorhanden sein muss? Die Sicherheitsstufe kann ich auch mit den zugehörigen Papieren nachweisen. (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) Wenns ums Aufbewahren von Waffen geht, dann ist die Fassung von Mai 1997 entscheidend. Wo hast denn das her? Allgemeine Waffengesetz-Verordnung Ist die jemals in Kraft getreten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 24, 2010 Share Posted May 24, 2010 Wo hast denn das her? In Bezug auf die DIN/EN 1143-1 hat er Stand Mai 1997 korrekt ausgeführt. Bei den VDMA-Tresoren gilt Mai 1995, da zu diesem Zeitpunkt grob gesagt das Verriegelungssystem verbessert wurde. Ist die jemals in Kraft getreten? Ja, zum 01.12.2003. Link to comment Share on other sites More sharing options...
mangri Posted May 24, 2010 Author Share Posted May 24, 2010 Haste einen Schrank mit kleberchen ? Hat sich mittlerweile erledigt. Siehe ebay 170485150744, haben andere bekommen Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 24, 2010 Share Posted May 24, 2010 Hui!!!!! Das war ein Schnäppchen - der Format Schrank Paperstar 4 kostet normal mehr als 1000€ mehr! Hättest natürlich wegen dieser eigenartigen Befestigung des Typschildes bei Format anfragen können. Andererseits bekommst Du auch hier gute Tresore: http://stores.ebay.de/TresorStore24_Waffen...634Q2ec0Q2em322 Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted May 26, 2010 Share Posted May 26, 2010 In der aktuellen DIN EN 1143-1, Stand Jaunar 2010, ist zur Kennzeichnung folgendes geregelt. Auf alte Fassungen, also auch die auf die sich das Waffengesetz bezieht, kann ich leider nicht zugreifen. 12 Kennzeichnung Jedes Produkt, das mit einem Widerstandsgrad unter Bezugnahme auf die Klassifizierung nach dieser Europäischen Norm bezeichnet wird, ist zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung (Metallschild) darf nicht zu entfernen sein und ist auf einem an der Innenseite der Tür, im Riegelwerksraum oder auf der Vorderseite eines vorgefertigten Elements für einen Wertschutzraum anzubringen. Die Kennzeichnung enthält folgende Angaben: a) Name oder Identifizierungscode des Herstellers; b ) Bezeichnung der Norm und des Widerstandsgrades; c) gegebenenfalls Kennzeichnung EX; d) gegebenenfalls Kennzeichnung CD e) Herstellungsjahr; f) Produkttyp (siehe 5.2). Folgende Zusatzangaben sind möglich: g) Typ, Modellnummer, Bezeichnung oder Größe; h) Seriennummer. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted May 26, 2010 Share Posted May 26, 2010 Man kann die Norm auch kaufen, kostet in Deutschland 62,20€. Sowohl Download als auch Papier. In Österreich (www.astandis.at) als Download 55,44€. Jeweils die 1997er Fassung. Die aktuelle kostet in Österreich 88,38€ und in Deutschland bei Beuth 99,10€. Jeweils für genau die selbe deutsche Norm als Download! Andere Normengesellschaften in Europa haben bestimmt nochmal andere Preise. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted May 26, 2010 Share Posted May 26, 2010 Andere Normengesellschaften in Europa haben bestimmt nochmal andere Preise. Ei schau an: die schaffen es nicht einmal, ihre Preise zu normieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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