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IGNORED

Bedürfniserklärung Wiederladen


nemiad

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So hatte dann gerade auch ein Telefonat mit meiner zuständigen Behörde.

Ich wollte mir nur das Antragsformular nach §27 schon mal für nächsten Monat schicken lassen. Dann schreibt mir der gute Mann doch Heute morgen zurück, das nach jetziger Lage der Antrag abgelehnt wird (bisher nur KK auf WBK Grün). Das ist für mich ja auch noch verständlich.

Ich gerade dort angerufen und erklärt das ab Juni auf dieser WBK dann auch eine .45 ACP draufsteht und Ich dafür die Munition selber stopfen will.

Jetzt muss Ich ihm noch eine Bescheinigung schicken das Ich in einem Schützenverein bin und das ich dort regelmäßig UND auf Wettkämpfen schieße.

Bescheinigung vom Verein hab ich gerade bestellt, aber was soll das denn?

Nimmt es da wieder wer genauer mit dem Gesetz als es sein muss?

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Habe gerade gestern meinen Wiederladekurs absolviert und die §27 Erlaubnis beantragt.

Hier in Berlin reicht die WBK als Nachweis des Bedürfnisses. Es wird von der Behörde Treibladungspulver 20kg pro Jahr eingetragen. Kannst Dir dann aussuchen ob NC oder Schwarzpulver.

Wenn Du größeren Bedarf nachweisen kannst bekommst Du auch mehr.

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Meinem Antrag wurde heute Mittag nur teilweise stattgegeben... ich hatte den Pulverschein für NC, SP und SP-Ersatzstoffe beantragt. Mein Bedürfnis begründet sich im Jagdschein (den ich zwei Minuten vorher erhalten habe :D ).

Leider hat der SB den Eintrag für SP abgelehnt, da er die Vorderlader-Jagd nicht als Bedürfnisgrund akzeptiert :traurig_16: , obwohl er selbst weiß, daß es nicht verboten ist. Den Antrag für NC-Pulver bearbeitet er aber schon.

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Mein Bedürfnis begründet sich im Jagdschein (den ich zwei Minuten vorher erhalten habe).

Herzlichen Glückwunsch übrigens!

Leider hat der SB den Eintrag für SP abgelehnt, da er die Vorderlader-Jagd nicht als Bedürfnisgrund akzeptiert,

obwohl er selbst weiß, daß es nicht verboten ist.

Und wenn er doch weiß, dass du berechtigter Weise mit VL-Waffen schießt - bzw. dies angekündigt hast -

dann begründet er diese Ablehnung WIE....?

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... daß eine Bescheinigung eines Sportvereins nötig ist (Vordruck sieht es so vor), der bestätigt daß ich schon seit mindestens 6 Monaten mit Vorderladerwaffen erfolgreich am Training teilnehme.

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Mhh...so weit ich weiß mußt du um Vorderlader schießen zu dürfen die entsprechende Sachkunde...also sprich die Sachkunde nach §27 gemacht haben, erst dann darfst du damit überhaupt erst schießen. Das ist mein Kenntnisstand und zwar wird dir mit der Erlaubnis $27 nämlich nicht nur der Erwerb, Verbringung und Vernichtung sondern auch der UMGANG mit Treibladungspulver, also sprich auch SP genehmigt.

Also...wie bitte willst du da vorher dann 6 Monate Training nachweisen???

Abgesehen davon können die dir das meines Erachtens nicht verwehren, da du dafür nicht mal nen eigenen Vorderlader brauchst sondern ja auch gelegentlich mal mit dem eines Vereinskameraden schießen kannst, oder...was ja auch möglich ist mal eine 45-70 oder ähnliches mit SP laden und schießen willst.

Also ich werde SP gleich mit beantragen und ich glaube auch nicht das das Probleme geben wird. Vielleicht kann ich ja mein Frauzi doch noch mal eine "Ausnahmegenehmigung" für eine Sharps rausleiern. *gg*

Oder ich kauf mir mal eine schicken Vorderladerwaffe...hätt ja auch mal was.

Gruß

Carsten

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Hallo,

verweise doch einfach mal auf den Antrag...da steht nämlich klar drauf (zumindest auf meinem) das Wort "Umgang" mit Treibladungspulver und nichts anderes ist es beim Vorderladerschießen...Fragen? Keine....würde ich dann sagen.

Gruß

Carsten

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Habe die neue Bedürfniserklärung abgegeben, die war so in Ordnung. Hier werden benötigt: 6 Monate im Schützenverein, Teilname Training, Wettkämpfe, Bedürfnis zum Wiederladen der Munition z.B. 2.53, 1.90. Wie detailiert das sein muss, dass ist nicht vorgegeben.

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