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IGNORED

Unterschrift für Wasserpistole


strayer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Was soll daran ein Witz sein? Das wir in "good old germany" (ist zumindest bei mir so) pro bezogenem Kubikmeter eine genau so

teure Abwassergebühr zahlen ist ja alt. Seit diesem Jahr (oder schon seit letztem?) dürfen wir für das REGENWASSER,

das über das Grundstück in die Kanalisation läuft, eine EXTRA-Gebühr bezahlen.

Das macht Spass. :angry2:

Es fehlt eigentlich nur noch eine Atemluftgebühr, aber wahrscheinlich arbeiten die Behörden daran auch schon. :icon13:

Gruß

GKBubi

Wir wollten letzes Jahr unseren Kiesparkplatz teeren. Nachdem wir aber im Baureglement gelesen haben, dass wir einen geteerten Parkplatz an die Kanalisation anschliessen müssen und oder das Gefälle Richtung Strasse sein musss und wir pro m2 Parkplatz einen Kanalisationsgebühr für Regenwasser bezahlen müssen haben wir es ganz schnell wieder vergessen. Ein Parkplatz mit "Sickerbelag" ist von der Gebühr befreit, da er die Kanalisation nicht belastet UND ja, ich wohne in einer Gemeinde, in der die Politiker Wasser sparen wollen und auf alles Gebühren knallen und dass Wasserwerk muss Trinkwasser zum Spühlen der Kanalisation verwenden.

Aber um beim Thema zu bleiben, ich habe mir heute Nachmittag einen mobilien Wasserwerfer von Gardena gekauft und dazu noch zwei Selbstschussanlagen, da frage ich mich schon, ob dass nicht schon unter das Kriegswasserwerferkontrollgesetz fällt.

Hier noch die Bilder (bitte erst ab 18 betrachten)

2681-20.jpg

Mobiler Wasserwerfer

2649.jpg

Geschrieben

Ironie hin oder her - Aber, ich kann mich erinnern, dass in meiner Kindheit Wasserpistolen üblich waren, ich hatte keine mangels kein Geld, die sahen in Form und Größe wie 'ne 1911er aus, allerdings aus durchsichtigem Kunststoff, meistens so rosarot gefärbt. Die schossen ganz gut, wie ich mit Neid feststellen konnte (siehe oben).

Sind solche Kinderspielzeige jetzt auch verboten wg. Anschein oder gibt es keinen Markt mehr dafür? Was ich jetzt so an Wasserpistolen bei den Kurzen gesehen habe, sah mehr nach Raumschiff Enterprise aus, aber mit viel mehr Volumen als früher.

Geschrieben
Nachdem wir aber im Baureglement gelesen haben, dass wir einen geteerten Parkplatz an die Kanalisation anschliessen müssen und oder das Gefälle Richtung Strasse sein musss und wir pro m2 Parkplatz einen Kanalisationsgebühr für Regenwasser bezahlen müssen haben wir es ganz schnell wieder vergessen. Ein Parkplatz mit "Sickerbelag" ist von der Gebühr befreit, da er die Kanalisation nicht belastet...

Deswegen habe ich meinen Hof mit Rasengittersteinen gepflastert. (Hat auch den Vorteil, dass der Hof im Sommer nicht so heiß wird.)

Geschrieben
ich kann mich erinnern, dass in meiner Kindheit Wasserpistolen üblich waren...die sahen in Form und Größe wie 'ne 1911er aus, allerdings aus durchsichtigem Kunststoff, meistens so rosarot gefärbt. Die schossen ganz gut, wie ich mit Neid feststellen konnte (siehe oben).

Sind solche Kinderspielzeige jetzt auch verboten wg. Anschein oder gibt es keinen Markt mehr dafür? Was ich jetzt so an Wasserpistolen bei den Kurzen gesehen habe, sah mehr nach Raumschiff Enterprise aus, aber mit viel mehr Volumen als früher.

Stimmt. Was anderes als "neon"/Space-Age-/"Monster-Modelle scheint es wirklich nicht mehr zu geben....

Ich hatte eine Wasserspritz-"1911" (leicht verkleinert gegenüber dem Vorbild, und undurchsichtig grün gefärbt).

Dazu noch einen kleinen, grau gefärbten "Spritz-Revolver" undefinierten Vorbilds...

Das Wasser-Revolverle spritzt altersbedingt nicht mehr.

Die "1911" hat meine Frau vor wenigen Jahren in einem Anflug heftiger "Ausmisteritis" weggeworfen;

ich grolle ihr noch immer ein wenig - solche Dinger sind tatsächlich nirgends mehr auf dem Markt zu finden.

Geschrieben

Ja, die haben ein paar nette Sachen (wäre fast ein Sammelgebiet... :rolleyes: ).

Allerdings weist dieser Händler/Hersteller darauf hin: "Kein Einzelverkauf".

Für Endverbraucher also wohl nichts.

Geschrieben

Wasserpistolen gehen mir am Ar§ch vorbei! Solange ich in der CH die Bewilligung für einen FA schneller habe als einen gewöhnlichen WES bin ich noch ganz zufrieden!

Mitr

Geschrieben
Wasserpistolen gehen mir am Ar§ch vorbei!

Solange ich in der CH die Bewilligung für einen FA schneller habe als einen gewöhnlichen WES bin ich noch ganz zufrieden!

Da kann und will ich dir nicht widersprechen...

;)

Geschrieben
Die Frage ist wann wird es bei uns genauso sein?

Ich denke mal, dass die aktuelle (fast ausschließich "entfremdete" bzw. spacig-neonbunte) Gestaltung

von Wasserpistolen kein bloßer Zufall ist. Die Hersteller möchten damit wohl schon vorauseilend

jeglichen (auch nur groben) "Anschein" vermeiden...

Geschrieben

Naj der Komiker OTTO Walkes brachte schon in den 70ger

"Das ist ein Überfall"

"Och ist doch nur ne Wasserspritzpistole"

"Ist aber Rheinwasser drin"

"Oh" :rolleyes:

Und zur Sicherung wird empfohlen:

10 Ricula gelöst in 100ml Wasser :rotfl2:

B01

Geschrieben

Grad folgendes zugemailt bekommt.

Einerseits stellte sich mir die Frage, ob das wirklich so gefragt wird...aber nach lesen dieses Freds, war ich mir da nciht ganz sicher:

Eine der Fragen aus dem Katalog zur Schweizer Waffenschein-Prüfung:

Frage 88:

Ein Mann kehrt unverhofft früh nach Hause und trifft seine Frau mit einem anderen Mann im Bett.

Völlig ausser sich zieht er die Pistole, die er auf sich trägt, und erschiesst den Mann.

Ist dieses Verhalten des Schützen zulässig?

Antwort:

Nein, da kein rechtswidriger Angriff auf den Schützen gegeben war.

Geschrieben
Antwort:

Nein, da kein rechtswidriger Angriff auf den Schützen gegeben war.

Nothilfe - da er den gegewärtigen Angriff auf seine Frau beenden wollte? ;)

Geschrieben
Grad folgendes zugemailt bekommt.

Einerseits stellte sich mir die Frage, ob das wirklich so gefragt wird...aber nach lesen dieses Freds, war ich mir da nciht ganz sicher:

Eine der Fragen aus dem Katalog zur Schweizer Waffenschein-Prüfung:

Frage 88:

Ein Mann kehrt unverhofft früh nach Hause und trifft seine Frau mit einem anderen Mann im Bett.

Völlig ausser sich zieht er die Pistole, die er auf sich trägt, und erschiesst den Mann.

Ist dieses Verhalten des Schützen zulässig?

Antwort:

Nein, da kein rechtswidriger Angriff auf den Schützen gegeben war.

Jep

Der Fragenkatalog ist soetwas von idiotisch, das es sich kaum überbieten lässt. Die praktische Prüfung schafft man mit 3 °/°° Intus mit zugebunden Augen.

Aber um den Schein zu kriegen muss man schon Tot sein. Verstehe wer will.

Joker

Geschrieben
Jep

Der Fragenkatalog ist soetwas von idiotisch, das es sich kaum überbieten lässt. Die praktische Prüfung schafft man mit 3 °/°° Intus mit zugebunden Augen.

Aber um den Schein zu kriegen muss man schon Tot sein. Verstehe wer will.

Joker

Einspruch, euer Ehren!

Die Fragen sind nicht idiotisch, sondern so gehalten, dass jeder Kantonsrichter der Schweiz gleicher Meinung ist.

Da, besonders bei der Notwehr, etliche Unterschiede zwischen einem Richter in Zürich, Genf und Trogen bestehen mussten die Fragen und Antworten so gestaltet werden, dass sich niemand auf eine Antwort berufen kann, wenn er von einem Richter verurteilt wird.

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