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IGNORED

Benutzung eines genehmigten Schießstandes allein


fluxer

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Hallo Leute,

es geht nicht darum um Kinder etc. auszubilden, ich sage es nochmals, es geht nur darum das ich die Mun. testen kann und

natürlich habe ich die Sachkunde. Der Stand ist ein privat betriebener und genehmigter und wir sind eine SLG vom BDMP.

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Nun, das steht in dem verlinkten Thread (und auch hier).

Ich habe den verlinkten Thread natürlich gelesen, aber weder dort noch hier

kann ich erkennen, was der Lehrgangsinhalt für Aufsichten beinhaltet, was nicht

in der Sachkunde vermittelt wird?!

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Was machst Du nun, wenn der BDS-Landesverband das gerne anders hätte

Was irgendein BDS-Landesverband oder irgendein anderer Verband gerne hätte juckt mich in diesem Fall herzlich wenig!

Für mich ist das Gesetz maßgebend - und dann die evtl. weitergehenden Einschränkungen des Standbetreibers.

Sollte der BDS-Landesverband eigene Stände betreiben und vorschreiben, dass man zusätzlich zu den gesetzlichen Erfordernissen nur Aufsicht im Kopfstand und mit Knollennase abhalten kann, müssen sie eben Leute suchen die die Aufsicht im Kopfstand und mit Knollennase tun.

Hier geht es darum dass jemand Mun testen will... auf einem Stand, der wohl nicht vom BDS betrieben wird.

Hallo Leute,

... ich sage es nochmals, es geht nur darum das ich die Mun. testen kann und natürlich habe ich die Sachkunde. Der Stand ist ein privat betriebener und genehmigter und

Dann frag den Betreiber, vielleicht seid ihr das im Rahmen der Einmietung (Mietvertrag beachten!) mit der SLG ja selbst!

Vom Gesetz her spricht nichts dagegen!

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Es wird sich aber doch wohl immer ein zweiter "Rentner" finden lassen, der mit auf den Stand kommt.

Entschuldige dass ich OT werde, aber diese Einstellung ist Fatal und wird leider von einige Kreis- und Bezirksfunktionären geteilt. In kleinen Vereinen ist es eben nicht so, dass sich da noch einer und dort noch einer findet - das bricht den kleinen Vereinen das Genick, weil vor lauter Verpflichtungen (Wirtedienst, Standaufsicht, Renouvieren, Aufsicht bei Vereinsmeisterschaften mit Kampfrichterlehrgang, bald noch RWK mit Kampfrichter?!) der Spaß auf der Strecke bleibt. Ist schnell daher geschrieben, dass sich sicher noch ein Rentner findet ... die Einstellung ist Vereinsmeierei pur und sollte aus den Köpfen verschwinden.

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Und der soll ihm verbindlich sagen, ob das waffenrechtlich gedeckelt ist?

Nein, der soll ihm sagen, ob er weiterführende Auflagen verlangt, als es das Gesetz vorschreibt. (Z.B. die Knollennase oder einen BDS-Landesvand-Aufsichtskurs :confused: )

Was im Gesetz steht wured ihm jetzt schon mehrfach gepostet... und fast alle haben es kapiert.

Alles klar, keine weiteren Fragen.

Ach... ich bin Schlimmeres gewohnt.

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Was im Gesetz steht...

ist imho so klar nicht, als dass man Wunschvorstellungen das Wort reden könnte.

Wenns dann Probleme gibt, beruft sich der Fredstarter auf "den Lusumi aus WO"? Oder wie?

Ach... ich bin Schlimmeres gewohnt.

Nichts anderes habe ich erwartet.

als es das Gesetz vorschreibt.

Das Gesetz schreibt die erforderliche Sachkunde im Kontext der Aufsichtsführung vor. Was das genau ist, wird dort nicht festgelegt.

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Für die, dei es nicht verstehen WOLLEN noch mal der versuch von Klartext:

Wenn jemand die Aufsicht übernimmt, ist ER in erster Linie, sobald er das Feuer freigibt, dafür verantwortlich dass von dem Betrieb auf dem Stand (egal wieviele Personen) weder für die momentanen Nutzer noch für die Allgemeinheit/unbeteiligte Dritte eine Gefährdung ausgeht.

Was glaubt ihr passiert, wenn jemand schießt und die Murmelen (wie jüngst geschehen) knallen irgendwo außerhalb des Standes in die Gegend?

Klar, der Vorsitzende/Bürgermeister /SSV/die Behörde sind verantwortlich - weit gefehlt! In erster Linie de Aufsicht. Also muss deren "Sachkunde" sie auch dazu befähigen, den Stand vor Inbetriebnahme auf evtl. nicht direkt sichtbare Schäden zu überprüfen, die z.B. die Flucht eines Geschosses aus der Obhut des umschlossenen Raumes ermöglichen.

Wer hat denn als Standaufsicht bereits vor dem Schießen den GF überprüft und die Außenwände?

Und eben da beginnt die Sachkunde der Aufsicht - sie muss erkennen können, wenn dort Schäden eingetreten sind, die JETZT eine Gefährdung anderer nicht auschließen lassen.

Das und nichts anderes hat seine Pestilenz in wohlgesetzten Worten versuchte zu vermitteln. Darüber hinaus natürlich auch die im Anschluss an das Schießen obligatorische Reinigung, Überprüfung der elektrischen Anlage usw.

Einfach "mal so" ist eben icht. Aber das sehe ich garantiert auch wieder falsch.

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Hallo Lobo-s,

Aber das sehe ich garantiert auch wieder falsch.

meines Erachtens besteht das Problem darin - und deshalb ist es hier oft so unglaublich mühsam -, dass weniger Interesse an fundierten Aussagen, als vielmehr an waffenrechtlicher Absolution besteht (siehe auch oben).

Letztere kann das Forum naturgemäß nicht geben und mit ersteren handelt man sich oft noch den kollektiven Unmut ein, weil sie unbequem sind. So als hätte man das Ungemach selbst erfunden oder noch ins Gesetz geschrieben.

Zum Thema: Ein - absolut vermeidbarer - Personenschaden (weil z.B. die Gummimatten vor den Prallblechen des GF nur noch rudimentär vorhanden sind und einem Schützen etwas ins Gesicht zurück geflogen kommt) ist schnell passiert.

Es ist nun alles andere als "überflüssiger Klimbim" sich mit der Materie und den Problemzonen vertraut zu machen - gerade wenn man für andere Personen die Verantwortung trägt.

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Das Gesetz schreibt die erforderliche Sachkunde im Kontext der Aufsichtsführung vor. Was das genau ist, wird dort nicht festgelegt.

genau so ist es.

und wie das dann auszusehen hat, wie das vermittelt bzw. nachgewiesen wird bzw. werden kann, das steht z.B. beim DSB in den entsprechenden Richtlinien, die die landesverbände umzusetzen haben. das ist, wie ebenfalls schon erwähnt, bestandteil der anerkennung des DSB (bzw. seiner landesverbände) als Schießsportverband.

beim DSB gibt es diese richtlinien, die zur befähigung als schieß- und standaufsicht führen und diese sind NICHT IDENTISCH mit der waffensachkundeschulung. die waffensachkundeschulung KANN, muss aber nicht, die ausbildung als qualifizierte aufsicht enthalten. das sind 2 paar stiefel!

...... ich weiß nicht ob das in den anderen staatlich anerkannten verbänden genau so ist, aber im DSB ermöglicht eine sachkunde, ohne ausdrückliche bestätigung der befähigung zur aufsichtsführung, nicht die aufsichtsführung in den mitgliedsvereinen ( so zumindest im WSV gemäß den DSB-richtlinen).

und auf kommerziellen ständen ist das wieder was anderes!

gruß alzi

Edit: was nicht bedeutet dass es EVTL. abweichend vom waffenrecht und der DSB-richtline ( möglicherweise sogar in absprache mit der waffenbehörde) mancherorts anders praktiziert wird.

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Ja, wie lustig… und wenn ich für Geld oder gegen Entlohnung solche Kurse abhalten würde, würde ich vielleicht auch versuchen unbedarfte Leute auf solche Weise einzuschüchtern… aber nur vielleicht – eher nicht.

Was glaubt ihr denn, warum dass die Namen der aufsichtsberechtigten Personen eines Vereins im Schützenhaus/Stand aufgelistet werden müssen (oder in anderen Fällen sogar dem Amt vorliegen müssen)?

Wer eine WBK hat, weiß die Behörde selbst und wenn eine WBK zur Aufsicht ausreichen würde, wäre eine WBK als Ausweis gut genug.

Ihr könnt es aber drehen und wenden wie ihr wollt – irgendeinen Lehrgang irgendeines Verbandes braucht man nicht!

Was man braucht haben andere und ich oben schon geschrieben – ein Aufsichtslehrgang des BDS zählt jedenfalls nicht dazu.

Wen der Betreiber dazu einsetzt und was er außer den gesetzlichen Vorgaben noch abverlangt, bestimmen Gott sei Dank nicht die gewerblichen SSV, Ausbilder oder die Verbände.

… übrigens… ich habe solche Kurse sowohl beim DSB und beim BDS besucht und kann sie jedem nur empfehlen… von unseren Gummimatten hat aber keiner was erzählt.

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und wie das dann auszusehen hat, wie das vermittelt bzw. nachgewiesen wird bzw. werden kann, das steht z.B. beim DSB in den entsprechenden Richtlinien, die die landesverbände umzusetzen haben.

hallo

ja wie jetzt?

der gesetzgeber stellt es frei und der DSB sagt dann wie es auszusehen hat ...?

komische welt ..

;-)

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ja wie jetzt?

der gesetzgeber stellt es frei und der DSB sagt dann wie es auszusehen hat ...?

nein! der gesetzgeber sagt, dass die aufsicht qualifiziert sein muss! und der DSB sagt " bei uns gibts dazu einen lehrgang und dann erkennen wir das und bestätigen die befähigung zur schieß- und standaufsicht und das schreiben wir auch so in unsere ausbildungsrichtlinien, die wir aufstellen, damit das bundesverwaltungsamt uns als schießsportverband anerkennen kann "

und darum wird ( im WSV ) die sachkunde inzwischen (größtenteils/eigentlich/sollte so sein/blabla/laberlaber) inkl. befähigung zur schieß- und standaufsicht vermittelt und diese auch SEPARAT (neben der waffensachkunde) bescheinigt!

wie das bei privaten/kommerziellen anbietern für waffensachkundeschulungen ist entzieht sich meiner kenntnis. ebenso wie das z.B. im BDS, der DSU, dem BDMP oder sonstwem geregelt ist.

wenn bei denen in den ausbildungsrichtlinen drin steht ( falls sie das haben), dass eine sachkundeschulung die unterweisung für aufsichten zu enthalten hat und das dann auch bescheinigt wird ( separat, einzeln oder pauschal ) ist das auch in ordnung. wenn da drin steht " machen wir nicht", dann is da eben essig mit aufsicht ( und alleine schießen)!

gruß alzi

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Ja, wie lustig… und wenn ich für Geld oder gegen Entlohnung solche Kurse abhalten würde, würde ich vielleicht auch versuchen unbedarfte Leute auf solche Weise einzuschüchtern…

Sonst geht es Dir aber noch gut? :17::allesgute:

Nerbenbei bemerkt: Ich gebe keine derartigen Kurse noch habe ich das vor, ich brauche weder einen Jagd- noch einen Sportverband, geschweige denn einen Verein und es kann mir absolut egal sein, ob ab morgen im DSB, BDS etc. bundesweit nur noch Luftpumpe geschossen wird und/oder zur Jagd nur noch Steinschleudern zugelassen sind. Das mal eben zur Motivation. Trotzdem habe ich mich bisher immer für die Rechte aller Waffenbesitzer eingesetzt und war bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen niemanden ins offene Messer Rennen zu lassen.

Damit ist jetzt ein- für allemal Schluss. Ich habe keine Zeit mehr für solchen Firlefanz und die virtuelle Auseinandersetzung mit irgendwelchen Lachnummern.

Mach doch einfach, wie Du es Dir zusammendenkst. Es wird dann schon richtig sein.

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Beim Schiessen ist immer eine der Behörde, pro zugelassenem Schiessplatz, gemeldete Aufsichtsperson dabei.

Geschossen werden darf nur mit einer Aufsicht, diese kann ruhig alleine schiessen, sollte aber nach den Regeln nicht mitschiessen, wenn in einer Gruppe geschossen wird. Um dann die Aufsicht gemäss sicherheitsmassregeln sowie disziplinarisch zu führen.

:confused:

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Ich kann SeinerPestilenz nur beipflichten.

es geht schlicht und einfach nicht darum "nur" alleine zu schiessen. Sondern es sind versicherungsrechtliche Gründe, gesetzliche Gründe z.b. Standreinigung (es muss mind 1 Person im Verein den §27 haben, diese kann/darf dann weitere Personen mit WSK inden Umgang mit dem Kehrricht einweisen, bzw das Reinigen beaufsichtigen und die Pulverreste vernichten). Ferner müssen bei uns im OSB die Standaufsichten dem LRA gemeldet werden. Ich glaube nicht, das dein Schützenmeister bzw. Standbetreiber für Dich den Kopf hinhalten will, sollte etwas passieren.

Ich bin auch Standaufsicht, habe den §27, schiesse auch manchmal alleine aber nie wenn sich keine weitere Person in der Schiessanlage/Schützenheim befindet. Es kann immer was passieren, muss nicht beim Schiessen sein, z.b. man fällt die Treppe zum WC hinunter..... dann ists gut wenn noch jemand weis das Du im Gebäude warst.

Erik

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Beim Schiessen ist immer eine der Behörde, pro zugelassenem Schiessplatz, gemeldete*) qualifizierte Aufsichtsperson dabei.

*) es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es in vereinen auch genügt ein verzeichnis der aufsichten zu führen!

Geschossen werden darf nur mit einer Aufsicht, diese kann ruhig alleine schiessen, sollte darf aber nach den Regeln nicht mitschiessen, wenn in einer Gruppe geschossen wird sie sich nicht alleine auf dem schießstand befindet. ...

hervorhebungen von mir

und bitte nemiad.... wenn du was schreibst, dann doch bitte wenigstens korrekt...... waffenrechtlich!

immer wieder was falsches oder unvollständiges zu wiederholen, ändert das waffenrecht bei leibe nicht!

gruß alzi

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..., gesetzliche Gründe z.b. Standreinigung (es muss mind 1 Person im Verein den §27 haben,

Bisher war es traurig... jetzt wird es lustig!

:rotfl2:

Bitte weiter machen!

diese kann/darf dann weitere Personen mit WSK inden Umgang mit dem Kehrricht einweisen, bzw das Reinigen beaufsichtigen und die Pulverreste vernichten).

Man... hier geht es darum, dass jemand seine waffe einschießen will und dazu alleine auf den Stand geht... nicht darum dass er irgendwelche Pulverreste vernichten will...

Bringt doch nicht laufend neue obskure Theorien und Eventualitäten, die hier gar nicht gefragt sind…

schiesse auch manchmal alleine aber nie wenn sich keine weitere Person in der Schiessanlage/Schützenheim befindet. Es kann immer was passieren, muss nicht beim Schiessen sein, z.b. man fällt die Treppe zum WC hinunter..... dann ists gut wenn noch jemand weis das Du im Gebäude warst.

?

Mit anderen Worten: Wenn du alleine bist gehst du schießen und wenn dich jemand beaufsichtigt gehst du auf´s Klo?

Klasse!

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Bisher war es traurig... jetzt wird es lustig!

:rotfl2:

Bitte weiter machen!

Man... hier geht es darum, dass jemand seine waffe einschießen will und dazu alleine auf den Stand geht... nicht darum dass er irgendwelche Pulverreste vernichten will...

Bringt doch nicht laufend neue obskure Theorien und Eventualitäten, die hier gar nicht gefragt sind…

?

Mit anderen Worten: Wenn du alleine bist gehst du schießen und wenn dich jemand beaufsichtigt gehst du auf´s Klo?

Klasse!

Also Lusumi - jetzt wird`s langsam lächerlich. Leider, denn deine Beiträge schätze ich sonst. Aber hier willst du offensichtlich nicht verstehen.

Wenn er allein auf den Stand geht und schießt ... was passiert anschließend?. Er muss nicht reinigen? Ich kenne nur Stände (und nehme sie so ab) bei denen in den Anlagenbezogenen Auflagen festgehalten ist, dass nach JEDEM Schießen !!! der Bereich (wird dann näher definiert je nachdem ob die Anlage beim Scheibenwechsel betreten werden muss oder nicht und welcher Bodenbelag) XXX zu reinigen und die TLP-Reste ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Was der Betreiber macht interessiert mich dann nicht mehr, er ist verantwortlich- und dumm, wenn er sich nicht an Auflagen hält.

Ich muss nur einen Stand betreten, dann sehe ich, ob nach dem letzten Schießen gereinigt wurde. Ist dies nicht der Fall, sehe ich doppelt genau hin da ich davon ausgehen muss, dass man es auch sonst eher locker angehen lässt. Komm mir jetzt nicht mit Aber...Normalerweise... usw., das sind einfach gemachte Erfahrungen über die ich nicht diskutiere.

Wenn jemand allein auf dem Stand ist - wer kann ausschließen, dass dort etwas passiert? GERADE wenn er Selbstlaborierungen ausprobieren will würde ich ihm dringend empfehlen, jemanden mitzunehmen. Das Beispiel des Böllerschützen in BY vor einigen Tagen zeigt doch deutlich, dass man gar nicht so dumm denken kann wie es kommt. Stichwort Lauf- oder Kammersprengung mit Brocken im Kopf.

Und ja, er macht alles richtig, nichts passiert. Er packt zusammen und geht noch auf den Einzylinder. Irgendwo hat`s etwas Wasser reingedrückt oder einer der letzten Gäste am Tage vorher hat gesaubeutlt und auf den Stufen ist Feuchtigkeit. Er hat den Schmier vom ungereinigten Boden an den Hufen und ab geht die Post. Zweimal mit dem Hinterkopf die Festigkeit der Treppenfliesen geprüft. Ergebnis: Fliesen ok, Birne Matsch. Oder "nur" einen Haxen gebrochen und im Keller liegend ohne Handy oder Empfang.

Am Montag, die nächsten Nutzer kommen am Donnerstag.

Toll.

Ich bin immer wieder erstaunt, was hier so abgelassen wird. Aber immer schön behaupten andere wollen einen entmündigen, gerade die SSV und die Versicherungen oder die Gemeinden als Betreiber.

Wenn die VBG in den Ständen zuständig wäre - aber lassen wir das, ist zum Glück nicht so und ihr seid alle Erwachsen. Macht, was ihr wollt, aber reißt nicht noch andere die interessiert nachfragen durch ganz einfach falsche und z.T. dumme "Hinweise" und im Brustton der Überzeugung vorgetragenen Blödsinn ins Elend.

Solange nichts passiert -alles gut. Aber ein Fall im Jahr mit Vernichtung von Existenzen und Vereinen ist zu viel.

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Wenn er allein auf den Stand geht und schießt ... was passiert anschließend?. Er muss nicht reinigen?

Also... in deinen Kursen erzählst du, dass wer alleine schießt - und somit jeder der Aufsicht machen kann - eine Erlaubnis nach §27 braucht?

Was kosten bei dir die Unterrichtsgebühren?

Ich bin immer wieder erstaunt, was hier so abgelassen wird.

In der Tat!

Ich denke, dass ihr euch da gerde in etwas verrennt habt und verzweifelt einen Ausweg oder sonst was sucht um eure zusätzlichen Auflagen zu rechtfertigen... Versicherungen sind da oftmals ein willkommenes Argument.

So... ich gehe jetzt auf den Stand und mache Aufsicht... Turnier mit 38 Mannschaften der Reservisten und Gästen.

... verdammt - darf ich ja gar nicht... ich habe keinen § 27! :confused:

... und das Jugendtraining muss ich ab sofort auch einstellen... ich habe keinen § 27! :confused:

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