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IGNORED

Benutzung eines genehmigten Schießstandes allein


fluxer

Empfohlene Beiträge

... verdammt - darf ich ja gar nicht... ich habe keinen § 27! :confused:

... und das Jugendtraining muss ich ab sofort auch einstellen... ich habe keinen § 27! :confused:

lusumi komm bitte wieder runter!

Das hat Lobo-s mit keinem Wort behauptet!

.. und GANZ so billig und lässig ist dieses Thema nun auch wieder nicht, zumindest nicht so lässig wie das u.A. Du hier darstellst!

Vorschriften sind S******e!

Viele Vorschriften sind Mega-S******e!

Aber viele gibts nicht ohne Grund und manche machen sogar Sinn!

Ich bin auch kein Freund von vielen Vorschriften, denn wenn JEDER sein Hirn einschalten würde, käme es aufs Gleiche raus!... Nur leider tut das nicht jeder........ also muss man das schriftlich und für ALLE verbindlich regeln....ergo -> Vorschriften!

Is leider nunmal so! .... heutzutage in dieser unserer Gesellschaft.... ist zum K****n.... is aber trotzdem so!

gruß alzi

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und auf kommerziellen ständen ist das wieder was anderes!

Das bringt es auf den Punkt:

Ich schieße ebenfalls auf verschiedenen kommerziellen Fremdständen- nicht immer, aber oft alleine.

Da ist keine Standaufsicht, und bisher ist dortselbst auch noch Niemand zu Schaden gekommen oder der Stand abgebrandt.

MfG!

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Sonst geht es Dir aber noch gut? :17::allesgute:

Damit ist jetzt ein- für allemal Schluss. Ich habe keine Zeit mehr für solchen Firlefanz und die virtuelle Auseinandersetzung mit irgendwelchen Lachnummern.

Hallo Seine Pestilenz,

Deine Reaktion kann ich zwar nachvollziehen - aber ich bitte Dich herzlich darum,

Deine Entscheidung nochmals zu überschlafen und dann neu zu überdenken.

Gerade Deine Beiträge gefallen mir außerordentlich gut; ich würde sie wirklich sehr vermissen.

Ein schönes Wochenende!

Liebe Grüße

Pirol 2

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Also... in deinen Kursen erzählst du, dass wer alleine schießt - und somit jeder der Aufsicht machen kann - eine Erlaubnis nach §27 braucht?

Was kosten bei dir die Unterrichtsgebühren?

Ich habe nie behauptet, dass eine Aufsicht den § 27 benötigt. Das ist in den Ländern unterschiedlich geregelt und wäre bei deiner Unterstellung einfach Blödsinn, nicht durchzusetzen und auch nicht erforderlich. In Hessen hat man Lehrgänge angeboten, die Vereine regeln das intern. Die Vorgaben sind bekannt, verantwortlich ist jeder Betreiber selbst. Ganz einfach und simpel.

Meine Gebühren sind Kostendeckend (gerade so) und der Lehrgang beinhaltet NICHT den § 27 - wozu auch? Er ist nirgends gefordert

In der Tat!

Ich denke, dass ihr euch da gerde in etwas verrennt habt und verzweifelt einen Ausweg oder sonst was sucht um eure zusätzlichen Auflagen zu rechtfertigen... Versicherungen sind da oftmals ein willkommenes Argument.

Die "zusätzlichen Auflagen" - welche bitte sind gemeint`? Die RiLi, nach denen sich die SSV richten,bestehen seit ewigen Zeiten, sie werden nur nach (zu) langer Beratung und Erfordernis weiter geschrieben. Dies meist, weil es konkrete Anlässe gegeben hat oder ganz einfach neue Vorgaben durch den Gesetzgeber in Form geänderter EU-DIN oder über Erlasse. Die konkreten Gründe sind da auch für einen SSV nicht immer nachvollziehbar.

Versicherungen sind KEIN willkommenes Argument, im Gegenteil. Deren Auflagen (jetzt erst wieder bei der Absicherung eines Waffenraumes auf einem außerhalb gelegenen Stand nahezu unerfüllbar) werden sehr oft durch die Argumentationen der SSV abgemildert und dann schließt sich auch die abnehmende Dienststelle dem Votum an.

Warum wir "verzweifelt" sein sollten erschließt sich mir ebenfalls nicht. Ich habe aber den Eindruck,. dass hier mal wieder ein Fass aufgemacht wurde und jetzt keiner bereit ist, die Suppe da drin zu löffeln. Einfach mal was in die Runde schmeißen und warten ob wer anfängt zu stänkern gaht mir langsam auf den Geist.

Fakt ist, IHR seid verantwortlich. Wenn ich einen Stand abgenommen habe (und mich interessieren weder Schießsportliche noch Verbandsvorgaben, ich habe nur die Sicherheitstechnische Begutachtung vorzunehmen), die entsprechenden Infos über den gesetzlichen Vorschriftenstand ausgehändigt/besprochen habe, ist alles andere Sache des Betreibers.

ER ALLEIN wird anschließend Probleme bekommen - mit wem auch immer, sei es Versicherung, Waffenbehörde, Brandschutz, Gewerbeamt, Naturschutz- und Umweltbehörde, Nachbarn oder dem Verletzten bzw. den Hinterbliebenen und deren Anwälten/Versicherungen.

Ich gebe dazu nur eine Stellungnahme ab, welche sich auf den Zeitpunkt meiner Begutachtung bezieht. Diese von mir aufgeführten Fakten kann ich durch Fotos beweisen. Alles andere geht an mir vorbei. Ich muss dann auch nicht den Stand schließen, das tun andere. Ich werde erst wieder geholt, wenn evtl. eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden soll.

Wenn man deinen Beitrag/Einstellung liest, frage ich mich gerade warum mir letzte Woche ein SB mitgeteilt hat, dass es in seinem Bereich (durch Rücknahme der Betriebsgenehmigung und Neuerteilung derselben nach neuer Begutachtung- natürlich gem. Gebührenordnung) zukünftig keine Vereine als Betreiber mehr geben soll. Für jeden Stand soll ein Mensch!!, also wohl meist der Vorsitzende, als Betreiber und Verantwortlicher in der Betriebserlaubnis aufgeführt sein. Seine Begründung spare ich mir, ändert an der Sache nichts.

So... ich gehe jetzt auf den Stand und mache Aufsicht... Turnier mit 38 Mannschaften der Reservisten und Gästen.

Das freut mich für dich und ich wünsche viel Spaß!!

... verdammt - darf ich ja gar nicht... ich habe keinen § 27! :confused:

... und das Jugendtraining muss ich ab sofort auch einstellen... ich habe keinen § 27! :confused:

Wenn du die rRgelungen bewußt fehlinterpretieren willst um hier Stimmung zu machen - bitte. Auch das ändert weder etwas daran dass du hier ein falsches Bild zeichnest, noch daran, dass ihr machen könnt was ihr wollt /für richtig haltet.

IHR seid verantwortlich - niemand sonst.

Selbst bei einer z.B. trotz fehlerhafter Anlage erfolgten Freigabe entgegen den Empfehlungen des SSV durch den nicht sachkundigen aber kraft verliehenen Amtes dazu bevollmächtigten SB einer Behörde und anschließen daraus resultierenden Schäden seid IHR verantwortlich.

Die wenigsten haben begriffen, dass, egal was oder wer meint ihnen Ratschläge geben zu müssen oder die Arbeit der SSV bewerten zu können - auch wenn er SB ist - der Betreiber allein als letzter in der Linie steht und für alles, was auf seinem Stand geschieht, verantwortlich gemacht wird.

Die SSV sind nur dazu da, sein Risiko so weit als möglich zu minimieren.

Dummes Geschwätz, bewußt (unterstelle ich) falsche Auslegungen und überhebliche Abwertungen helfen da natürlich sehr.

Damit verabschiede ich mich aus diesem mal wieder wenig Zielführendem Faden. Wer etwas wissen will kennt seinen zuständigen SSV oder kann mich (in gewissem Rahmen) gern ansprechen.

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