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IGNORED

Aufbewahrung Waffe und Munition


didgeridoo

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Gast solideogloria

Nicht in Deutschland. Hier bräuchtest du evtl. noch eine kleine, verschließbare Geldkassette, die du außerhalb des Tresors gegen Wegnahme gesichert anbringst.

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Kann ich eine Pistole in einem kleinen B Schrank (mit Zahlenkombi) mit zusammen mit der entsprechenden Munition (natürlich nicht in der Waffe) sondern im Mgazin daneben liegend aufbewahren?

gruss

d.

Nein, Waffe und Munition sind getrennt zu verwahren.

Ist das eine plumpe Fangfrage gewesen ?

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Im B-Schrank: Waffe und zugehörige Munition getrennt voneinander; entweder packst Du die Muni im Tresor nochmal extra in eine Geldkassette, oder hast von Haus aus ein extra abschließbares Fach im Tresor, oder stellst einen einfachen Tresor neben Deinen B-Schrank:

Sehr gut für kleinere Mengen Munition finde ich den Stabilit Tresor ( Nummer 5 ) für 69€:

http://www.produkte24.com/images/catalogs/...2009-000044.jpg

Hat ein elektronisches Zahlenschloss und macht einen soliden Eindruck.

Gibt es z.B. bei Bauhaus.

IMI

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und wie ist es mit einem schlüssel für den muntresor? darf der in den b-schrank?

Ich würde ihn lieber nicht in de B-Tresor geben.

Aber um dieses Problem zu umschiffen stellte ich einen Link zu einem Mun-Tresor mit Zahlenschloss ein

:rolleyes:

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Wenn der Schlüssel zum Mun-Tresor im B-Schrank (also im dortigen Haupt- oder einzigen Fach, also im Prinzip "neben der Waffe") liegt,

dann wird - wenn man es streng nimmt - die Mun nicht "separat aufbewahrt". Denn wer den B-Schrank offen hat, hat dann zugleich

Zugriff (Öffnungsmöglichkeit) auf den Mun-Schrank.

Simple Abhilfe: es ist bei den üblichen Waffenschrank-Bartschlüsseln überhaupt kein Problem, das (im Regelfall) kleinere Schlüsselchen

des Mun-Schränkchens oder separaten Mun-Innenfachs am "großen" Schlüssel (welcher immer am Mann ist...) zu befestigen.

So dürften es die meisten machen.

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Wenn der Schlüssel zum Mun-Tresor im B-Schrank (also im dortigen Haupt- oder einzigen Fach, also im Prinzip "neben der Waffe") liegt,

dann wird - wenn man es streng nimmt - die Mun nicht "separat aufbewahrt". Denn wer den B-Schrank offen hat, hat dann zugleich

Zugriff (Öffnungsmöglichkeit) auf den Mun-Schrank.

Was ist denn das für ein "Eigenkonstrukt"???

... die du außerhalb des Tresors gegen Wegnahme gesichert anbringst.

Nein, ein Munitionsbehältnis muss lt. Gesetz nicht verankert, angedübelt ... werden.

Immer noch solche Fehlinformationen von gestandenen WO-Usern? :confused:

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ich lege meine pistole also in einen kleinen b schrank mit zahlenkombi. außerdem habe ich eine kleine geldkassette im gleichen b schrank. in dieser liegt das geladene magazin. der schlüssel für die geldkassette muss jetzt wo sein? am mann, im b schrank oder versteckt?

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Nicht im B-Schrank ! Ansonsten so, dass kein Unberechtigter darauf zugreifen kann.

Wenn dann doch jemand mit dem "gut versteckten" Schlüssel das Ding aufmacht, war dieses Kriterium eben nicht erfüllt.

Im Übrigen hat Karlyman recht: Den Schlüssel der Munitionskassette neben die Kassette im B-Schrank zu legen, erfüllt nicht das Kriterium der getrennten Aufbewahrung, denn das ist doch so, als ob die Munition direkt daneben liegen würde :gaga: .

Der Sinn der Regelung ist doch, dass ein unberechtigt Zugreifender nicht zugleich Waffe und Munition in die Finger bekommt !

Gruß,

Coltfan

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Ja, "Überkreuz"-verwahrung ist zulässig, mach ich auch so.

Im B-Würfel liegt Kurzwaffe und Gewehr-Munition, im Gewehrschrank liegen die Gewehre und die Pistolenmunition.

Irgendeiner hatte mal eingestellt, seine SBiene habe da interveniert, aber das ist Quatsch.

Nachdem sich die Munitionsvorräte aber stark vermehren, überlege ich jetzt doch ernsthaft, mir noch so nen Stabilit-Stahlschrank zuzulegen. Danke für den Tip !!!

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Den Schlüssel der Munitionskassette neben die Kassette im B-Schrank zu legen, erfüllt nicht das Kriterium der getrennten Aufbewahrung, denn das ist doch so, als ob die Munition direkt daneben liegen würde

Ich energiere protestisch ! Wenn nur der Schlüssel im B-Schrank ist, dann ist es so, als ob Mun und Waffe getrennt verwahrt werden. Und nix anderes. Tatbestand des Gesetzes wird genau erfüllt, alles weitere ist konstruiert.

Denn die Regelung der gemeinsamen Verwahrung zielt eigentlich (nach meinem Empfinden, OK) gegen den Besitzer, der nicht eine einsatzfähige Waffe haben soll.

Wenn der Schlüssel nämlich in einem (Blech, aber verschließbar) Schlüsselkästchen außerhalb des B-Schranks wäre, dann wäre es nach der Logik nämlich wieder i.O., und jeder wird einsehen, daß ein unbefugter Zugriff in den B-Schrank hinein schwieriger ist als der in das Blech-Kästchen.

Ich mach's aber auch so, alle Schlüssel an einen Bund, und den dann dabeihaben.

Wieder mal: Ihr habt vom Souverän die Aufgabe erhalten, Waffen und Munition so aufzubewahren, daß sie nicht un falsche Hände geraten. Dazu gibt es mindest-Vorgaben, die sind einzuhalten. Und nicht nur theoretisch, sondern auch wirklich praktisch gelebt. Winnenden hat (nach meinem Wissen) tragisch zwei Aspekte bei der ganzen Aufbewahrerei gezeigt:

1. Gelegenheit macht Diebe, wenn die Waffe frei rumfliegt, dann ist schnell Schreckliches passiert.

2. Gegen kriminelle Energie hilft gar nichts, Munition wurde von einem Insider aus dem Schrank geraubt

Mal wieder nur meine Meinung...

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Wenn nur der Schlüssel im B-Schrank ist, dann ist es so, als ob Mun und Waffe getrennt verwahrt werden. Und nix anderes. Tatbestand des Gesetzes wird genau erfüllt, alles weitere ist konstruiert.

Hmmm...

Dann konstruieren wir mal:

B-Schrank. Darin eine Pistole. Direkt neben dieser liegt der Schlüssel zum Mun-Schrank.

Einen Meter neben dem B-Schrank steht der Mun-Schrank (Stahlblech/Schwenkriegelschloss) mit der Pistolenmunition.

Wer den B-Schrank öffnet, um die Pistole zu bekommen, hat mit einem Griff auch den Mun-Schlüssel, um an die Mun zu bekommen.

Getrennte Aufbewahrung? Formal sind Waffe und Mun in getrennten Behältnissen; diese sind aber faktisch "in einem Zug" zugänglich...

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alles ok und auch nachvollziehbar. wo aber steht nun direkt, das es verboten ist, es so zu handhaben? es ist mir nur bekannt, das getrennt bzw überkreuzlagerung erlaubt sind.

ein schlüssel ist halt keine mun und die ist in dem moment auch nicht sofort verfügbar. schlüssellagerung für lw schränke sind ja auch im b schrank angeraten.

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"getrennte Lagerung" = Unbestimmter Rechtsbegriff!!!

Das heißt es gibt keine abschließende Definition dafür.

Beispiel: "Regelmäßig" ==> Sonntag ist regelmäßig, Weihnachten ist regelmäßig, die Jahrtausendwende ist regelmäßig. Ist also eine Auslegungsache des Richters!!

Genauso bei der getrennten Aufbewahrung. Getrennt heißt nicht zusammen <_< . Warum können Scheidungsehepaare getrennt leben und wohnen trotzdem im gleichen Haus/Wohnung???? Alles Auslegungssache.......

Wenn ich zwei Tresore mit nur einem Schlüssel habe und lagere in einem die Munition und in dem anderen die Waffen, ist das getrennte Lagerung???

Ja, wenn ich definiere das getrennte Lagerung heißt: "Nicht der gleiche Lagerort".

Im Gesetz steht wie ich Waffen sicheren muss und wie ich Munition sichere. Wenn ich diese Auflagen erfülle, habe ich keine Probleme....

Übrigens, steht auch nicht im Gesetz, dass ich meinen Tresorschlüssel immer am Mann/Frau haben muss.

Wäre lustig im Schwimmbad, man wüsste sofort wer Waffenbesitzer ist :00000733:

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Hmmm...

Dann konstruieren wir mal:

Ganz ehrliche und ernsthafte Frage: Warum sollten wir konstruieren ?

Also einen Tatbestand "erfinden", bei der Prüfung ob Gesetze eingehalten werden. Wenn ich meinen Autoschlüssel nachts in der Jeans lasse, mache ich mich dann der Beihilfe zum Diebstahl schuldig ? Oder erst, wenn der Schlüssel offen auf dem Küchentisch liegt ?

Ich möchte das gerne auseinanderhalten:

1.) Was ist explizit nach dem Gesetz gefordert ?

2.) Was macht Sinn, mit der Zielrichtung von "Sicherheit für alle"

Anderes Aufbewahrungsbeispiel, Pulver und Zündhütchen. Wie wir wissen, ist die Pulvermenge begrenzt und der Erwerb und die Aufbewahrung reguliert, bei Zündhütchen gilt "frei ab 18". Fakt ist jedoch, daß Zündhütchen im Einmachglas zusammengeschüttet hochgefährlich sind, Pulverkrümel aber nicht schlimmer als Streichhölzer.

Gesetzlich gefordert ist nur die korrekte Aufbewahrung von Pulver, SINNVOLL ist es aber, auch das (gesetzlich) ungefährliche Anzünd-Zeugs gut und sicher zu lagern. zum Beispiel in der Original-Verpackung und in verschlossener Kiste.

Oder:

Transport einer Waffe in "Plastiktüte mit Kabelbinder"...Gesetzlich in Ordnung, aber eine blöde Lösung, nur was für Notfälle, wenn man halt nix anderes hat.

Mir geht's auf den Senkel, daß viele Poster hier sich um ihre Zuverlässigkeit Sorgen machen, weil eben unklar ist, ob Ihre persönliche Lösung gesetzlich einwandfrei ist. Dann wollen sie sich hier Rat holen, und dann gibt es professionelle Bedenkenträger, die hier vorschreiben, wie das eigentlich richtig gemeint ist und hier neue verschärfte Vorschriften erfunden, äh, "konstruiert" werden. Wir müssen nicht wie die Engländer ein Case-Law abklappern, wie denn Fürst Igor vor 500 Jahren auf dem Thing in Malmö entschieden hat und wie der Wortlaut seiner Entscheidung heute zu bewerten ist. Es gibt einen Tatbestand, der wird (leider wieder nur von Menschen) geprüft, und dann folgt Entscheidung. Die Argumente für und wider lassen sich sicherlich austauschen, aber Was-Wäre-Wenn-Recht ist echt panne. Wird aber leider in unsachlichen Diskussionen gerne ausgegraben.

Zur Thread-Frage: Schlüssel zum Munschrank im B-Tresor deponieren ? Ist gesetzlich in Ordnung. Gaanz leichte Magenschmerzen bei der persönlichen Beurteilung nach 2.) (s.O.) Besser ist's eben: Alle Schlüssel zu jedem Schrank an einen Bund, und auf den gut achtgeben. Das ist aber nur meine Meinung, und die ist nicht verbindlich für alle Anderen.

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Hmmm...

Dann konstruieren wir mal:

B-Schrank. Darin eine Pistole. Direkt neben dieser liegt der Schlüssel zum Mun-Schrank.

Einen Meter neben dem B-Schrank steht der Mun-Schrank (Stahlblech/Schwenkriegelschloss) mit der Pistolenmunition.

Wer den B-Schrank öffnet, um die Pistole zu bekommen, hat mit einem Griff auch den Mun-Schlüssel, um an die Mun zu bekommen.

Ich konstruiere mal weiter:

Nachdem der Spitzbube die Wohnung/das Haus sondiert hat, beschäftigt er sich mit den interessanten Metallschränken. Nachdem ihm der Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss zuerst ins Blickfeld kommt, öffnet er diesen ganz geschmeidig nach Profimanier mit dem großen Schraubendreher den er sowieso in der Tasche hat. Nachdem er dort nur wertloses Zeugs wie Munition findet, wendet er sich dem massiveren Stahlschrank zu. Hier muss er schon `ne halbe Stunde investieren und schweres Gerät einsetzen um das Teil zu öffnen. Nun wird`s ärgerlich. Auch dort liegt für ihn nur wertloser Kram. `ne Knarre und `n Schlüssel.

Verdammte Hacke, wenn er gewusst hätte das der Schlüssel für den Mun-Schrank in dem anderen ist, hätte er sich natürlich den beherzten Griff zum Schraubendreher gespart und hätte sich direkt dem Waffenschrank zugewendet.

Gruß Tauschi

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