Glockpilot Posted March 26, 2010 Share Posted March 26, 2010 Hallo, gesetzt den Fall, ich hätte einen ca. 40m langen riesigen Gewölbekeller zur Verfügung, welche Auflagen gibt es, um dort (privat) mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen zu schießen? Gruß der Glockpilot Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted March 26, 2010 Share Posted March 26, 2010 Hallo,gesetzt den Fall, ich hätte einen ca. 40m langen riesigen Gewölbekeller zur Verfügung, welche Auflagen gibt es, um dort (privat) mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen zu schießen? Gruß der Glockpilot hallo reines hoehrensagen: - wenn sichergestellt ist dass keine geschosse dein anwesen verlassen koennen dann kannst du da ballern - alleine. - und unter ruecksicht auf die laermbelaestigung der anwohner. genauso wie in eigenen schoettergruben, steinbruechen ect wenn wer dazukommt, und seie es ohne dass er was zahlt, kumpels halt, dann wird es schon kompliziert hier gehen die ansichten auseinander die einen sagen privat ist privat und solange ich das ned gewerblich mache, also kein geld verlange, gibts da nix zu meckern die anderen sagen wenn eine art von regelmaessigem schiessbetrieb erfolgt dann waere das jedenfalls eine schiessanlage, egal ob die gaeste was zahlen oder nicht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Golden_Colt Posted March 27, 2010 Share Posted March 27, 2010 Du kannst mit Freunden schießen, jedoch muss sicherhegestellt werden, dass keine U18 eine Kat. C bzw. D in die Hand bekommen und niemand ohne WBK eine WBK-pflichtige Waffe. Viel Spaß! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted March 27, 2010 Author Share Posted March 27, 2010 Ich bin zwar, wie immer, für jede Antwort dankbar, aber es wäre schön wenn sich Österreicher mit Erfahrung in dem Bereich äußern. Fehlerhafte Kenntnisse auf Grund von Hörensagen helfen nicht wirklich weiter. Herzlichen Dank der Glockpilot EDIT das war jetzt mehr auf den Beitrag von hors-sch bezogen, nicht auf den von abo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted March 27, 2010 Share Posted March 27, 2010 Es gibt lediglich dann Auflagen wenn der Schießstand behördlich abgenommen wird. Abgesehen davon kannst du - wie bereits gesagt wurde - tun und lassen was du willst. Da allerdings ohne Abnahme kein §14 ("Schießstätten") zur Anwendung kommt, müssen Alters- und Innehabungsvorschriften beachtet werden. Zur eigenen (gesundheitlichen) Sicherheit würde ich dringend empfehlen Entlüftungsanlagen zu installieren. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted March 27, 2010 Share Posted March 27, 2010 Du Glückspilz, so etwas möchten viele ihr Eigen nennen Auflagen gibt es privat keine -ist doch SUPER!!! Lärm nach außen unterbinden - Schalldämmung und bei einer Lüftungsanlage eine Dämmung! Zur Eigensicherung Schießkästen machen! DVC ISE Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted March 27, 2010 Share Posted March 27, 2010 .... Da allerdings ohne Abnahme kein §14 ("Schießstätten") zur Anwendung kommt, müssen Alters- und Innehabungsvorschriften beachtet werden.... hallo ich kenne einen erlass dass es betreffend altersgrenze und kat B ueberlassung ausreichend ist wenn es sich um einen baupolizeilich genehmigten schiesstand handelt. wenn also im bauplan eines umbaues oder anbaues oder sonstwas fuer einen definierten bereich im bauwerk die nutzung "schiesstand" eingetragen ist dann kann in diesem bereich die altersgrenze fuer schuetzen (egal welche kategorie) entfallen ist nicht nur hoerensagen, habe ich selber gelesen ich denke es war ein erlass auf der iwoe homepage Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted March 27, 2010 Author Share Posted March 27, 2010 Du Glückspilz,so etwas möchten viele ihr Eigen nennen Eigentlich habe ich hier 4 von diesen Gewölben. Ob ich es irgendwann mal so nutzen kann hängt vom Hauseigentümer und meinen Mitbewohnern ab. Muss das Thema einfach mal dezent antesten. Als ich mir die Bude hier angeguckt habe und den Keller sah bekam ich erstmal für mehrere Stunden das fette Grinsen nicht aus dem Gesicht. halloich kenne einen erlass dass es betreffend altersgrenze und kat B ueberlassung ausreichend ist wenn es sich um einen baupolizeilich genehmigten schiesstand handelt. wenn also im bauplan eines umbaues oder anbaues oder sonstwas fuer einen definierten bereich im bauwerk die nutzung "schiesstand" eingetragen ist dann kann in diesem bereich die altersgrenze fuer schuetzen (egal welche kategorie) entfallen Überlassung und Altersgrenzen wären prinzipiell zweitrangig. Ich bin mir aber sicher, daß niemals "Schießstand" als Verwendungszweck vorgesehen war. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schatzmeister FvLW e.V. Posted March 28, 2010 Share Posted March 28, 2010 So ich hab hier jetzt mal mit eisernem Besen durchgefegt. Bitte jetzt beim Thema bleiben. Und bei den Antworten immer daran denken es geht um Österreich! Gruß Marcus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted March 28, 2010 Share Posted March 28, 2010 ich kenne einen erlass dass es betreffend altersgrenze und kat B ueberlassung ausreichend ist wenn es sich um einen baupolizeilich genehmigten schiesstand handelt.wenn also im bauplan eines umbaues oder anbaues oder sonstwas fuer einen definierten bereich im bauwerk die nutzung "schiesstand" eingetragen ist dann kann in diesem bereich die altersgrenze fuer schuetzen (egal welche kategorie) entfallen Ich habe ja auch nichts anderes behauptet als dass wenn es nicht unter § 14 fällt die Überlassungsregeln beachtet werden müssen. Und wenn du schon auf einen "ich habe mal gelesen"-Erlass verweist, dann bitte auch diesen mitangeben. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 28, 2010 Share Posted March 28, 2010 Also, meine Kenntnis ist, daß das WaffG. auf behördlich konzessionierten Schießständen keine Anwendung findet. Waffenverbote ausgenommen. Überall sonst schon. Das heißt, auch in einem privaten Keller, auf einem privaten Grundstück, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, gilt das österr, Waffengesetz. Dies sagt ganz klar, wer mit welchen Waffen schießen darf. Auch ein Volljähriger mit B - Waffen nämlich NICHT. Auch nicht der beste Kumpel, wenn er keine WBK hat. Es wäre nett, wenn die deutschen Kollegen hierzu, Expertisen betreffend, die Klappe halten würden - Mods und sonstige echt Ahnung habende ausgenommen ! Es wird - Lobo-s hatte mit seinem leider gelöschten Beitrag vollinhaltlich recht - schon genug Schmarrn geschrieben. Bereits der dritte Beitrag, von Golden_Colt, trifft's perfekt ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted March 28, 2010 Author Share Posted March 28, 2010 Bereits der dritte Beitrag, von Golden_Colt, trifft's perfekt ! Das ist doch dann mal eine Grundlage um weiterzusehen. Wäre schade wenn der Keller weiter brachliegt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 28, 2010 Share Posted March 28, 2010 Das ist doch dann mal eine Grundlage um weiterzusehen.Wäre schade wenn der Keller weiter brachliegt. Alle Deine Kumpels mit WBK können dort KW schießen, alle Ü18 Kat C und D .. das ist doch eine nette Auslastung. Mach nur nicht den Fehler und laß z.B. Kids mit Luft schießen - so kindisch es klingt, das bringt Dir Ärger ein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockpilot Posted March 28, 2010 Author Share Posted March 28, 2010 Alle Deine Kumpels mit WBK können dort KW schießen, alle Ü18 Kat C und D .. das ist doch eine nette Auslastung. Mach nur nicht den Fehler und laß z.B. Kids mit Luft schießen - so kindisch es klingt, das bringt Dir Ärger ein. So in der Richtung war das auch gedacht. Muss mich jetzt erstmal hier ein bißchen einleben und gucken wie der Hausbesitzer und die Mitbewohner so ticken. Ärger ist das letzte, was ich hier will. Den hatte ich in D genug. ;-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sniper Posted March 29, 2010 Share Posted March 29, 2010 Ärger ist das letzte, was ich hier will. Dann mach Dir mal Gedanken über die Schallisolierung. Es gibt vorzüglich wirkende Schalldämmschaumstoffe, die, auf Türen und vor evtl. Fenstern angebracht, viel bewirken. Sofern die Nachbarn sonst halbwegs normal ticken, wäre Lärmbelästigung am ehesten ein Anlass für Proteste. Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted April 2, 2010 Share Posted April 2, 2010 Also, meine Kenntnis ist, daß das WaffG. auf behördlich konzessionierten Schießständen keine Anwendung findet. Waffenverbote ausgenommen.Überall sonst schon. hallo es gibt soweit ich weiss keinen "behördlich konzessionierten Schießstand", vor allem deshalb weil schiessstaende keiner konzession beduerfen. bei gewerblichen schiessstaenden beduerfen sie diverser gewerbe rechtlicher zulassungen private nicht Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted April 2, 2010 Share Posted April 2, 2010 Nur das Gesetz lesen und nicht hören-sagen: Schießstätten § 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch. Und wie will auf einem Privatgrund überprüfen ob das WaffG eingehalten wird (z.B. wenn ich meinen Sohn probieren lasse) da müsste der Beamte einen HD haben. DVC ISE Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted April 2, 2010 Share Posted April 2, 2010 Und wie will auf einem Privatgrund überprüfen ob das WaffG eingehalten wird (z.B. wenn ich meinen Sohn probieren lasse) da müsste der Beamte einen HD haben. hallo was issn ein HD? und logisch, wo kein klaeger da kein richter aber es ging ja hier nicht so sehr um die frage WAS man dann auf so einem schiesstand machen darf und wer und wer nicht, sondern wie das mit der genehmigung laeuft auch wenn das nebenthema recht interessant ist und war, ich denke dem threadersteller gings um was anderes PS: sorry, aber ich geh den erlass (oder die verordnung) jetzt ned suchen aber es ist so, ich habe ihn selbst vor einigen wochen gelesen es gibt weder "konzessionierte" schiessstaetten noch gibt es eine formale "behoerdliche genehmigung" fuer schiessstaetten (ausser eben der ueblichen baugenehmigungen, gewerbegenehmigungen ect ...) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Promo Posted April 3, 2010 Share Posted April 3, 2010 Es gibt für Schießstätten (und ich rede jetzt von Österreich) eigene Sachverständige die diese abnehmen müssen. Und diese haben auch Vorschriften worauf sie achten müssen. Darunter fällt eben Lärmbelästigung, Sicherheit für abgegebene Geschosse als auch ggf. entsprechende Absauganlagen. Gruß Georg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted April 11, 2010 Share Posted April 11, 2010 hallowas issn ein HD? Das ist ein "Hausdurchsuchungsbefehl" von einem Richter unterfertigt für die Polizei. OHne so was kommt ein Beamter nur mit meiner Erlaubnis in meine Liegenschaft! Zum Bau bzw. zur Genehmigung ist anzumerken, da geht es nach der ÖNORM S 1240 (Schießstätten -Planung,Bau und Betrieb)!! DVC ISE Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted April 11, 2010 Share Posted April 11, 2010 Zum Bau bzw. zur Genehmigung ist anzumerken, da geht es nach der ÖNORM S 1240 (Schießstätten -Planung,Bau und Betrieb)!! hallo ist ein baubehoerdliches verfahren, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
pointi2009 Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 wie bin ich froh, keinen solchen netten passenden grossen Keller zu haben, mein Munverbrauch - Kosten würde ins unermessliche ansteigen.... Wie wäre es Leute mit einer Möglichkeit schliessen sich mit anderen zusammen für hin und wieder Treffen ohne den Vereinszwang fröhnen zu müssen. Speziell haben die meisten Schiesssportanlagen (Vereine) unglückliche Öffnungszeiten für berufstätige Mitglieder. Wer hat einen Keller oder eine eingezäunte Schottergrube Nähe St.Pölten - Eigennutz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
abo Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Wer hat einen Keller oder eine eingezäunte Schottergrube Nähe St.Pölten - Eigennutz. hallo dass mit der schottergrube kannst du getrost vergessen das geht fuer den EIGENTUEMER SELBER an sich ohne probleme solange er es nicht exzessiv betreibt aber sobald das zum happening wird gibts eine ganze menge bestimmungen mit denen das blitzschnell abgedreht werden kann. ist auch rechtlich recht problematisch was machts du als eigentuemer wenn ploetzlich wer kommt und anzeigt dass 3km weiter eine fensterscheibe eingeschossen wurde (von schlimmeren nicht zu reden). da hast du evt 10 leut bei dir gehabt die haben kreuz und quuer - wie das halt so ist - jeder mit allem geschossen was da so rumliegt..? und möglicherweise hat einer von denen dann doch zu hoch angehalten ... und wer? bleibt am ende garantiert an dir als eigentuemer haengen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 Tja - in machen Fällen bzw. beim Durchdenken bestimmter Szenarien ist die Deutsche Vorschriftenbastelei in Bezug auf Schießstätten da doch sehr hilfreich. Jeder weiß, was er zu tun und zu lassen hat. Innerhalb der klar abgesteckten Grenzen hat er dann aber auch eine sehr hohe Sicherheit für sich selbst und die anderen Nutzer/Umfeld. Hat halt alles wie fast immer mindestens zwei Seiten, auch wenn ich mir hier oft etwas mehr "Freiheit" wünsche. Link to comment Share on other sites More sharing options...
pointi2009 Posted April 22, 2010 Share Posted April 22, 2010 ist mir absolut klar, dass Schottergrube (ausser du bist der Eigentümer fallweise oder kennst den und machst dort zeitweise alleine Schiessübungen) zu vergessen ist. Aber reicht ja auch ein privater Keller hab leider selber keinen. Das ganze war ja auch nur laut geträumt, kommt vor so kleine Tagträume zu Mittag Link to comment Share on other sites More sharing options...
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