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IGNORED

privater Schießkeller


Glockpilot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

gesetzt den Fall, ich hätte einen ca. 40m langen riesigen Gewölbekeller zur Verfügung, welche Auflagen gibt es, um dort (privat) mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen zu schießen?

Gruß

der Glockpilot

Geschrieben
Hallo,

gesetzt den Fall, ich hätte einen ca. 40m langen riesigen Gewölbekeller zur Verfügung, welche Auflagen gibt es, um dort (privat) mit großkalibrigen Faustfeuerwaffen zu schießen?

Gruß

der Glockpilot

hallo

reines hoehrensagen:

- wenn sichergestellt ist dass keine geschosse dein anwesen verlassen koennen dann kannst du da ballern

- alleine.

- und unter ruecksicht auf die laermbelaestigung der anwohner.

genauso wie in eigenen schoettergruben, steinbruechen ect

wenn wer dazukommt, und seie es ohne dass er was zahlt, kumpels halt, dann wird es schon kompliziert

hier gehen die ansichten auseinander

die einen sagen privat ist privat und solange ich das ned gewerblich mache, also kein geld verlange, gibts da nix zu meckern

die anderen sagen wenn eine art von regelmaessigem schiessbetrieb erfolgt dann waere das jedenfalls eine schiessanlage, egal ob die gaeste was zahlen oder nicht

Geschrieben

Du kannst mit Freunden schießen, jedoch muss sicherhegestellt werden, dass keine U18 eine Kat. C bzw. D in die Hand bekommen und niemand ohne WBK eine WBK-pflichtige Waffe.

Viel Spaß!

Geschrieben

Ich bin zwar, wie immer, für jede Antwort dankbar, aber es wäre schön wenn sich Österreicher mit Erfahrung in dem Bereich äußern.

Fehlerhafte Kenntnisse auf Grund von Hörensagen helfen nicht wirklich weiter.

Herzlichen Dank

der Glockpilot

EDIT

das war jetzt mehr auf den Beitrag von hors-sch bezogen, nicht auf den von abo

Geschrieben

Es gibt lediglich dann Auflagen wenn der Schießstand behördlich abgenommen wird. Abgesehen davon kannst du - wie bereits gesagt wurde - tun und lassen was du willst. Da allerdings ohne Abnahme kein §14 ("Schießstätten") zur Anwendung kommt, müssen Alters- und Innehabungsvorschriften beachtet werden.

Zur eigenen (gesundheitlichen) Sicherheit würde ich dringend empfehlen Entlüftungsanlagen zu installieren.

Gruß Georg

Geschrieben

Du Glückspilz,

so etwas möchten viele ihr Eigen nennen :00000733:

Auflagen gibt es privat keine -ist doch SUPER!!!

Lärm nach außen unterbinden - Schalldämmung und bei einer Lüftungsanlage eine Dämmung!

Zur Eigensicherung Schießkästen machen!

DVC

ISE

Geschrieben
.... Da allerdings ohne Abnahme kein §14 ("Schießstätten") zur Anwendung kommt, müssen Alters- und Innehabungsvorschriften beachtet werden.

...

hallo

ich kenne einen erlass dass es betreffend altersgrenze und kat B ueberlassung ausreichend ist wenn es sich um einen baupolizeilich genehmigten schiesstand handelt.

wenn also im bauplan eines umbaues oder anbaues oder sonstwas fuer einen definierten bereich im bauwerk die nutzung "schiesstand" eingetragen ist dann kann in diesem bereich die altersgrenze fuer schuetzen (egal welche kategorie) entfallen

ist nicht nur hoerensagen, habe ich selber gelesen

ich denke es war ein erlass auf der iwoe homepage

Geschrieben
Du Glückspilz,

so etwas möchten viele ihr Eigen nennen :00000733:

Eigentlich habe ich hier 4 von diesen Gewölben.

Ob ich es irgendwann mal so nutzen kann hängt vom Hauseigentümer und meinen Mitbewohnern ab.

Muss das Thema einfach mal dezent antesten.

Als ich mir die Bude hier angeguckt habe und den Keller sah bekam ich erstmal für mehrere Stunden das fette Grinsen nicht aus dem Gesicht.

hallo

ich kenne einen erlass dass es betreffend altersgrenze und kat B ueberlassung ausreichend ist wenn es sich um einen baupolizeilich genehmigten schiesstand handelt.

wenn also im bauplan eines umbaues oder anbaues oder sonstwas fuer einen definierten bereich im bauwerk die nutzung "schiesstand" eingetragen ist dann kann in diesem bereich die altersgrenze fuer schuetzen (egal welche kategorie) entfallen

Überlassung und Altersgrenzen wären prinzipiell zweitrangig. Ich bin mir aber sicher, daß niemals "Schießstand" als Verwendungszweck vorgesehen war.

Geschrieben
ich kenne einen erlass dass es betreffend altersgrenze und kat B ueberlassung ausreichend ist wenn es sich um einen baupolizeilich genehmigten schiesstand handelt.

wenn also im bauplan eines umbaues oder anbaues oder sonstwas fuer einen definierten bereich im bauwerk die nutzung "schiesstand" eingetragen ist dann kann in diesem bereich die altersgrenze fuer schuetzen (egal welche kategorie) entfallen

Ich habe ja auch nichts anderes behauptet als dass wenn es nicht unter § 14 fällt die Überlassungsregeln beachtet werden müssen. Und wenn du schon auf einen "ich habe mal gelesen"-Erlass verweist, dann bitte auch diesen mitangeben.

Gruß Georg

Geschrieben

Also, meine Kenntnis ist, daß das WaffG. auf behördlich konzessionierten Schießständen keine Anwendung findet. Waffenverbote ausgenommen.

Überall sonst schon.

Das heißt, auch in einem privaten Keller, auf einem privaten Grundstück, selbst wenn alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, gilt das österr, Waffengesetz.

Dies sagt ganz klar, wer mit welchen Waffen schießen darf. Auch ein Volljähriger mit B - Waffen nämlich NICHT. Auch nicht der beste Kumpel, wenn er keine WBK hat.

Es wäre nett, wenn die deutschen Kollegen hierzu, Expertisen betreffend, die Klappe halten würden - Mods und sonstige echt Ahnung habende ausgenommen ! Es wird - Lobo-s hatte mit seinem leider gelöschten Beitrag vollinhaltlich recht - schon genug Schmarrn geschrieben.

Bereits der dritte Beitrag, von Golden_Colt, trifft's perfekt ! :appl:

Geschrieben
Das ist doch dann mal eine Grundlage um weiterzusehen.

Wäre schade wenn der Keller weiter brachliegt.

Alle Deine Kumpels mit WBK können dort KW schießen, alle Ü18 Kat C und D .. das ist doch eine nette Auslastung. :icon14:

Mach nur nicht den Fehler und laß z.B. Kids mit Luft schießen - so kindisch es klingt, das bringt Dir Ärger ein.

Geschrieben
Alle Deine Kumpels mit WBK können dort KW schießen, alle Ü18 Kat C und D .. das ist doch eine nette Auslastung. :icon14:

Mach nur nicht den Fehler und laß z.B. Kids mit Luft schießen - so kindisch es klingt, das bringt Dir Ärger ein.

So in der Richtung war das auch gedacht. Muss mich jetzt erstmal hier ein bißchen einleben und gucken wie der Hausbesitzer und die Mitbewohner so ticken.

Ärger ist das letzte, was ich hier will. Den hatte ich in D genug. ;-)

Geschrieben
Ärger ist das letzte, was ich hier will.

Dann mach Dir mal Gedanken über die Schallisolierung. Es gibt vorzüglich wirkende Schalldämmschaumstoffe, die, auf Türen und vor evtl. Fenstern angebracht, viel bewirken. Sofern die Nachbarn sonst halbwegs normal ticken, wäre Lärmbelästigung am ehesten ein Anlass für Proteste.

Geschrieben
Also, meine Kenntnis ist, daß das WaffG. auf behördlich konzessionierten Schießständen keine Anwendung findet. Waffenverbote ausgenommen.

Überall sonst schon.

hallo

es gibt soweit ich weiss keinen "behördlich konzessionierten Schießstand", vor allem deshalb weil schiessstaende keiner konzession beduerfen.

bei gewerblichen schiessstaenden beduerfen sie diverser gewerbe rechtlicher zulassungen

private nicht

Geschrieben

Nur das Gesetz lesen und nicht hören-sagen:

Schießstätten

§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.

Und wie will auf einem Privatgrund überprüfen ob das WaffG eingehalten wird (z.B. wenn ich meinen Sohn probieren lasse) da müsste der Beamte einen HD haben.

DVC

ISE

Geschrieben
Und wie will auf einem Privatgrund überprüfen ob das WaffG eingehalten wird (z.B. wenn ich meinen Sohn probieren lasse) da müsste der Beamte einen HD haben.

hallo

was issn ein HD?

und logisch, wo kein klaeger da kein richter

aber es ging ja hier nicht so sehr um die frage WAS man dann auf so einem schiesstand machen darf und wer und wer nicht, sondern wie das mit der genehmigung laeuft

auch wenn das nebenthema recht interessant ist und war, ich denke dem threadersteller gings um was anderes

PS:

sorry, aber ich geh den erlass (oder die verordnung) jetzt ned suchen

aber es ist so, ich habe ihn selbst vor einigen wochen gelesen

es gibt weder "konzessionierte" schiessstaetten noch gibt es eine formale "behoerdliche genehmigung" fuer schiessstaetten (ausser eben der ueblichen baugenehmigungen, gewerbegenehmigungen ect ...)

Geschrieben

Es gibt für Schießstätten (und ich rede jetzt von Österreich) eigene Sachverständige die diese abnehmen müssen. Und diese haben auch Vorschriften worauf sie achten müssen. Darunter fällt eben Lärmbelästigung, Sicherheit für abgegebene Geschosse als auch ggf. entsprechende Absauganlagen.

Gruß Georg

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
hallo

was issn ein HD?

Das ist ein "Hausdurchsuchungsbefehl" von einem Richter unterfertigt für die Polizei.

OHne so was kommt ein Beamter nur mit meiner Erlaubnis in meine Liegenschaft!

Zum Bau bzw. zur Genehmigung ist anzumerken, da geht es nach der ÖNORM S 1240 (Schießstätten -Planung,Bau und Betrieb)!!

DVC

ISE

Geschrieben
Zum Bau bzw. zur Genehmigung ist anzumerken, da geht es nach der ÖNORM S 1240 (Schießstätten -Planung,Bau und Betrieb)!!

hallo

ist ein baubehoerdliches verfahren, oder?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

:traurig_16: wie bin ich froh, keinen solchen netten passenden grossen Keller zu haben, mein Munverbrauch - Kosten würde ins unermessliche ansteigen.... Wie wäre es Leute mit einer Möglichkeit schliessen sich mit anderen zusammen für hin und wieder Treffen ohne den Vereinszwang fröhnen zu müssen. Speziell haben die meisten Schiesssportanlagen (Vereine) unglückliche Öffnungszeiten für berufstätige Mitglieder.

Wer hat einen Keller oder eine eingezäunte Schottergrube Nähe St.Pölten :rolleyes: - Eigennutz.

Geschrieben
Wer hat einen Keller oder eine eingezäunte Schottergrube Nähe St.Pölten :rolleyes: - Eigennutz.

hallo

dass mit der schottergrube kannst du getrost vergessen

das geht fuer den EIGENTUEMER SELBER an sich ohne probleme solange er es nicht exzessiv betreibt

aber sobald das zum happening wird gibts eine ganze menge bestimmungen mit denen das blitzschnell abgedreht werden kann.

ist auch rechtlich recht problematisch

was machts du als eigentuemer wenn ploetzlich wer kommt und anzeigt dass 3km weiter eine fensterscheibe eingeschossen wurde (von schlimmeren nicht zu reden). da hast du evt 10 leut bei dir gehabt die haben kreuz und quuer - wie das halt so ist - jeder mit allem geschossen was da so rumliegt..? und möglicherweise hat einer von denen dann doch zu hoch angehalten ...

und wer?

bleibt am ende garantiert an dir als eigentuemer haengen...

Geschrieben

Tja - in machen Fällen bzw. beim Durchdenken bestimmter Szenarien ist die Deutsche Vorschriftenbastelei in Bezug auf Schießstätten da doch sehr hilfreich. Jeder weiß, was er zu tun und zu lassen hat. Innerhalb der klar abgesteckten Grenzen hat er dann aber auch eine sehr hohe Sicherheit für sich selbst und die anderen Nutzer/Umfeld.

Hat halt alles wie fast immer mindestens zwei Seiten, auch wenn ich mir hier oft etwas mehr "Freiheit" wünsche.

Geschrieben
:traurig_16: ist mir absolut klar, dass Schottergrube (ausser du bist der Eigentümer fallweise oder kennst den und machst dort zeitweise alleine Schiessübungen) zu vergessen ist. Aber reicht ja auch ein privater Keller :D hab leider selber keinen. Das ganze war ja auch nur laut geträumt, kommt vor so kleine Tagträume zu Mittag

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