Zum Inhalt springen
IGNORED

KW eintragen!


David7x64

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wie läuft das eigentlich mit dem eintragen einer KW als Jäger? Muss man einen Voreintrag haben? Also nehmen wir an man hat ne grüne WBK als Jäger, kauft ne Waffe bei EGoN. Man geht zum Amt und sagt ich habe diese Waffe gekauft bitte tragen sie mir die ein. Geht das überhaupt oder ist das direkt ne OWI weil man vorher nen Voreintrag braucht?

Welche Gebühren kommen da auf einen zu?

Gruss David

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am besten, Du fragst direkt bei Deinem Amt nach, wie die das handhaben.

Normal geht das schon, dass man bei egun eine KW ersteigert, dann am Amt alle Daten angibt und gleich Voreintrag und Eintrag in einem Aufwasch bekommt - spart sogar ein paar Euros und zusätzlich ersparst Du Dir das einmal aufs Amt gehen.

Es gibt aber ein paar Händler, die Dir an einer KW nichtmal das Eigentum erwerben lassen, solange Du keinen Voreintrag hast :angry2:

Bevor eine Waffe in Deine WBK eingetragen wird, solltest Du sie aber dringendst überprüfen, da leider viel hochpreisiger Müll angeboten wird. Hast Du das Ding erstmal in der WBK stehen, hast Du gleich viel mehr Aufwand de Krücke wieder loszuwerden.

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok. Ich hatte schon mal KW im gleichen Kaliber. Die ist aber verkauft und ausgetragen. Der Stempel im Feld Munitionserwerb noch drin. Also brauche ich den nicht wieder zu bezahlen?

Wie ist das überhaupt mit 9mmPara da gibt es doch auch Langwaffen in dem Kaliber. Geht das nicht auf Jagdschein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie ist das überhaupt mit 9mmPara da gibt es doch auch Langwaffen in dem Kaliber. Geht das nicht auf Jagdschein?

Nein.

Die Patrone 9mm Luger ist eine Kurzwaffenpatrone, da is' nix mit Kaufen auf Jagdschein.

Früher lernte man so etwas auch im Rahmen der jagdlichen Ausbildung.

Und für den Kauf einer Kurzwaffe auf jagdliches Bedürfnis nach den Voraussetzungen des § 8 i.V.m. § 13 WaffG bedarf es eines Voreintrages in die (grüne) WBK, d.h. die notwendige Erwerbserlaubnis muss erst bei der zuständigen Erlaubnisbehörde beantragt und durch diese genehmigt werden.

Der gültige Jahresjagdschein allein berechtigt nicht zum Erwerb von Kurzwaffen.

Auch das lernte man früher im Rahmen der jagdlichen Ausbildung.

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen zusammen,

die einzige Ausnahme nach meinem Kenntnisstand wäre, wenn man eine Langwaffe in 9x19 bereits besitzen würde. Dann könnte man auch die dazugehörige Munition ohne extra Munitionserwerbsberechtigung auf Jagdschein erwerben.

Allerdings ist meine Jägerprüfung auch schon etwas her....

Gruß

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen zusammen,

die einzige Ausnahme nach meinem Kenntnisstand wäre, wenn man eine Langwaffe in 9x19 bereits besitzen würde. Dann könnte man auch die dazugehörige Munition ohne extra Munitionserwerbsberechtigung auf Jagdschein erwerben.

Nein, kann man nach dem Gesetz nicht. Irgendwo war hier mal eine Aufstellung verlinkt wo drin stand was Lang- und Kurzwaffenkaliber sind. 9x19 ist und bleibt Kurzwaffenmunition, auch wenn sie aus einer Langwaffe verschossen wird. Der Jagdschein berechtigt aber nur zum Erwerb von Langwaffenmunition. D.h. für die 9x19 muss der Munitionserwerb in der WBK genehmigt sein.

Ich hab's mir nicht ausgedacht, aber so ist halt die gesetzliche Lage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hab mir eben §13(5) WaffG nochmal angeschaut. Da steht, dass Jäger für den Erwerb und Besitz von Munition für Langwaffen keine Erlaubnis benötigen. Das ist für mich etwas anderes als die Definition von Kurz- bzw- Langwaffenmunition in den Anhängen des WaffG. Dies Tafeln sind mir bekannt, jedoch wird im Gesetz eben nicht der Ausdruck Langwaffenmunition verwendet.

Gruß

Martin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja CM, manches wird hier öfters besprochen, aber ich hab immer noch die Hoffnung, das manchmal beim ein oder anderen auch was hängen bleibt.

Infos zu der Thematik z.B. :

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...tion+Jagdschein

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...tion+Jagdschein

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...tion+Jagdschein

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein ehemaliger Mitarbeiter von mir (Jäger) ist erst kürzlich derbe auf die Schnauze geflogen. Er hatte von einer Erbin eine Kurzwaffe ohne Voreintrag erworben und wollte sie eintragen lassen. Ein anderer Jäger, der die Erbwaffen im Auftrag der Witwe veräußern sollte, hatte ihm die Waffe zwecks Erwerbs überlassen.

Da gab es erstmal Haue vom SB. Für beide.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Da gab es erstmal Haue vom SB. Für beide.

Hätte er sich ①die KW geliehen (mit Leihschrieb!), wäre alles in Butter gewesen.

②Dann zum SB und halt erst ③anschließend zum Kauf entscheiden :rolleyes:

IMI

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Na diesen Schrieb hatten die beiden doch sicher noch zuhause liegen und die Sache war damit gegessen, oder ? :rolleyes:

@David7x64: Ein Munitionserwerb gilt nur für die in der WBK eingetragenen Waffen. Das bedeutet, dass mit der Austragung einer Waffe auch die Munitionserwerbsberechtigung entfällt. Bei späterem Neueintrag musst Du deshalb auch neu bezahlen.

Also immer schön aufpassen, wenn man mehrere Waffen im selben Kaliber hat, dass vor der Überlassung derjenigen mit dem Munistempel selbiger auf mindestens eine der anderen übertragen wurde. Wenns auf einer anderen WBK ist, hat man ja einen besonderen Grund, dass es auch dort nachgetragen wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.