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IGNORED

Wie viele Voreinträge/Bedürfnisse beim Erstbedürfnis?


Mrks

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Geschrieben

Bei mir, als SLG und BdMP-Mitglied, steht demnächst der Bedürfnisantrag an den Verband an. Nun möchte ich 2 Kurzwaffen und zwei Langwaffen (Repetierer/Halbautomat, also auf gelbe und grüne WBK). Natürlich gilt hier die 2 Waffen/Halbjahr-Regelung. Ist es trotzdem möglich, gleich beim Erstantrag an den BdMP 3 Voreinträge (2 KW 1 HA) sowie ein Bedürfnis für einen Repetierer für die gelbe WBK zu beantragen und die Waffen dann "portioniert" zu erwerben? Spielt der BdMP da mit?

Falls nicht, wann kann beim BdMP frühestens wieder ein neuer Bedürfnisantrag gestellt werden?

Danke euch schon mal.

Geschrieben

Erst mal: Für den Repetierer auf der Gelben brauchst du keinen Voreintrag (gibt's gar nicht).

Wegen der Voreinträge: Das Bedürfnis sollte der Verband dir schon geben... warum auch nicht?

Eine ganz andere Frage ist es, ob der (die) SB(in) da mitspielt.

Edit: Dir ist aber klar, dass der Verband nur das Bedürfnis ausstellt, oder?

Für Voreinträge ist der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin auf dem Amt zuständig.

Eigentlich spricht nichts dagegen. Auf der anderen Seite sind viele SB da offenbar sehr eigen.

Wahrscheinliche Antwort: Kommen Sie in 6 Monaten wieder (nachdem du 1-2 Voreinträge für 2 Waffen gekriegt hast).

Möglicherweise: Klar kriegen Sie die Voreinträge, aber denken Sie an die 2/6-Regel.

Geschrieben
Erst mal: Für den Repetierer auf der Gelben brauchst du keinen Voreintrag (gibt's gar nicht).

Wegen der Voreinträge: Das Bedürfnis sollte der Verband dir schon geben... warum auch nicht?

Eine ganz andere Frage ist es, ob der (die) SB(in) da mitspielt.

Edit: Dir ist aber klar, dass der Verband nur das Bedürfnis ausstellt, oder?

Für Voreinträge ist der Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin auf dem Amt zuständig.

Eigentlich spricht nichts dagegen. Auf der anderen Seite sind viele SB da offenbar sehr eigen.

Wahrscheinliche Antwort: Kommen Sie in 6 Monaten wieder (nachdem du 1-2 Voreinträge für 2 Waffen gekriegt hast).

Möglicherweise: Klar kriegen Sie die Voreinträge, aber denken Sie an die 2/6-Regel.

Hallo Reimemonster,

danke für deinen Beitrag. Von Voreintrag auf gelber WBK habe ich nichts geschrieben.

Zu meiner Sachbearbeiterin habe ich ein gutes Verhältnis (bin selbst SB, (leider in einem anderen Sachgebiet ;) )), die gibt die Voreinträge grundsätzlich, erinnert aber an die 2/6er Regel.

Das Bedürfnis stellt der Verband aus, Voreinträge macht der SB, habe ich etwas schlampig formuliert... Die Frage nochmal berichtigt: Bekomme ich vom BdMP für 2 KW auf grün, 1 HA auf grün sowie einen Repetierer auf gelb beim Erstantrag jeweils das Bedürfnis, oder ist das zu viel?

Geschrieben

das kann dir schlussendlich nur dein für dich zuständiger bdmp "sachbearbeiter/gebietsleiter" sagen!!!

da du sowieso deine anträge an den schicken musst, frag ihn vorher und dir wird geholfen.

hier kann nur geraten werden...

Geschrieben

Welchen Unterschied macht es zu dem Beantragen

1 x KW auf Grün und

1 Langwaffe auf Gelb?

So hast Du ja wenigstens noch einen Eintrag mehr frei auf der Grünen und nach einem Halben Jahr kannst Du ja 2 zusätzliche LW auf die Gelbe hinzuerwerben.

Geschrieben

Waffenrechtlich steht dem mE nichts im Weg. Im Gesetz steht nichts davon, warum Du Dein Grundkontingent nicht zusammen beantragen kannst. Wie aber der Verband das handhabt, musst Du den selbst fragen !

Dein Vorgehen hat vor allem auch einen Vorteil: Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Voreinträge wird (hoffentlich) nur einmal (im Rahmen der WBK-Erteilung) vorgenommen.

Die 2/6er Regelung kannst Du ja auch einhalten, denn wenn Du zwei Waffen auf grün sofort erwirbst, kannst Du die dritte Waffe auf grün nach einem halben Jahr kaufen und eintragen lassen. Dabei ist höchstens zu beachten, dass die von Dir gewünschten Waffen auch tatsächlich zum Kauf verfügbar sind. Nicht alles, was in Katalogen (oder auf Websites) abgebildet ist, kann man sofort kaufen und Wartezeiten von mehreren Monaten sind bei Neuwaffen weder die Ausnahme, noch das Maximum !

Gruß,

Coltfan

Geschrieben
Waffenrechtlich steht dem mE nichts im Weg. Im Gesetz steht nichts davon, warum Du Dein Grundkontingent nicht zusammen beantragen kannst. Wie aber der Verband das handhabt, musst Du den selbst fragen !

Dein Vorgehen hat vor allem auch einen Vorteil: Die Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Voreinträge wird (hoffentlich) nur einmal (im Rahmen der WBK-Erteilung) vorgenommen.

Die 2/6er Regelung kannst Du ja auch einhalten, denn wenn Du zwei Waffen auf grün sofort erwirbst, kannst Du die dritte Waffe auf grün nach einem halben Jahr kaufen und eintragen lassen. Dabei ist höchstens zu beachten, dass die von Dir gewünschten Waffen auch tatsächlich zum Kauf verfügbar sind. Nicht alles, was in Katalogen (oder auf Websites) abgebildet ist, kann man sofort kaufen und Wartezeiten von mehreren Monaten sind bei Neuwaffen weder die Ausnahme, noch das Maximum !

Gruß,

Coltfan

Seitens der Behörde mache ich mir da überhaupt keine Sorgen, mich würde nur die Haltung des BdMP interessieren,...

Geschrieben
Seitens der Behörde mache ich mir da überhaupt keine Sorgen, mich würde nur die Haltung des BdMP interessieren,...

Musst Du auch meines Erachtens nicht. Habe bei meiner Erst WBK auch gleich vier Voreinträge beantragt und auch bekommen, war im BDS kein Problem.

Ich empfehle jedem der sich tatsächlich auch so viele Waffen innerhalb eines Jahres zulegen möchte so vorzugehen, spart einem viel Geld. Die Erstausstellung der grünen WBK kostet in Berlin ca. 56,00 Euro inkl. aller beantragten Voreinträge. Jeder zusätzliche Voreintrag kostet 60,00 Euro. Ist eine einfache Rechenaufgabe.

Geschrieben

WaffKostV, Preise in DM

1. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 1 WaffG) 110,-

2. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 WaffG) 110,-

3. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG) 170,-

4. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG) 400,-

5. Umschreibung der Waffenbesitzkarte nach einer Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern (§ 28 Abs. 2 Satz 2 WaffG) 150,-

6. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 32 Abs. 2 WaffG 80,-

7. Ausstellung einer Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 28 Abs. 5 Satz 1 WaffG 50,-

8. Ausstellung einer gemeinsamen Waffenbesitzkarte (§ 28 Abs. 6 WaffG) Zuschlag von 50,- DM zu den Gebühren nach den Nummern 1 bis 7

9. Ausstellung oder Umschreibung einer Waffenbesitzkarte über vereinseigene Schußwaffen beim Übergang der Aufsicht über die Schußwaffen auf ein Vereinsmitglied, das bereits eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt 30,-

10. Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte

a) einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen Gebühr in Höhe der Gebühr für die jeweilige Waffenbesitzkarte

b ) der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine oder mehrere Waffen nach § 28 Abs. 5 Satz 1 WaffG 35,-

Ich habe für 4 Voreinträge bisher immer nur einmal die Gebühr bezahlt.

Geschrieben
Servus !

Wenn Dir der Verband das bestätigt, sollte dem nichts mehr im Weg stehen.

Hab problemlos 4 Voreinträge bekommen, allerdings mit dem Hinweis auf die 2/6-Regel ;(

Hallo,

so ist das auch richtig. Für die Voreinträge selbst gilt die 2/6 nämlich nicht. Somit könntest du dir theoretisch so viele Voreinträge besorgen, wie du Bedürfnisse hast. Die Randbedingungen der 2/6 Regel und der Jahresfrist für den Voreintrag sind dann letztendlich dein Problem.

Aber selbst von der 2/6 Regel könntest du abweichen, wenn du das gut begründen kannst. Wenn der SB der Begründung folgt, kann er auch eine Außnahme zulassen. Also den SB auch mal danach fragen!

Beim Verband ist das einfach eine Sache, wie lange du dabei bist, wieviel du schießst und an welchen Wettkämpfen du teilgenommen hast. Bist du ein angemessen aktiver Schütze, dann sollte auch der Verband deiner "Erstausstattung" zustimmen.

Gruß

Frank

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