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IGNORED

Waffenrechtliche Überprüfung alle 3 Jahre-26,70€


Beselin01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ob nun die Gebühr rechtens ist, sei mal aussen vor.

Man soll diese Gebühr umgehen können, indem man sich einfach mindestens alle 3 Jahre was nettes kauft - dann wird man ohnehin überprüft...

Genau so sehe ich das auch ;-)

Meine SBiene sieht das zum glück nicht so, wenn es aber so währe würd ich eher für wenig Geld nen krüppeliges Gewehrchen oder irgendwas anderes günstiges auf Egun kaufen und eintragen lassen alle 3 Jahre.

Gibt genug spott billige Waffen zu kaufen für die so ein Eintrag nicht zu schade ist.

Grüße,

Peter

Geschrieben

Sehe ich hier vielleicht etwas falsch oder geht es dabei nicht um die Bedürfnisprüfung, die es ursprünglich nur für die "Anfänger" gab?

War da nicht irgendwo die Forderung des Trainingsnachweises für jede Waffe? Die Zuverlässigkeit wird doch heute schon in einem wesendlich kürzeren Turnus von Amts wegen (kostenfrei) geprüft.

Ich befürchte, ein Neuwerberb einer weiteren Waffe (um sich selbst die Kosten zu rechtfertigen) hilft da nicht wirklich weiter.

Ich finde die nachgehenden Bedürfnisprüfungen schon super - der Gebrauchtwaffenmarkt wird sich u.U.freuen.

Manfred

Geschrieben
Woher Sie den wissen müßte welches Mitglied eine WBK besitzt, hieß es, in den alten Bestätigungen der vorherigen Schützenmeister könnte man dies erkennen.

Eben nicht, streng genommen wird kein Verein darüber informiert, ob jemanden eine WBK ausgestellt worden ist oder nicht.

Ergo, müsste der Verein überhaupt nichts und niemanden melden, oder er meldet alles und jeden, um in dieser juristischen

Grauzone nicht in eine Falle zu tappen.

Geschrieben
Ergo, müsste der Verein überhaupt nichts und niemanden melden, oder er meldet alles und jeden, um in dieser juristischen

Grauzone nicht in eine Falle zu tappen.

Falsch!!

Zitat §15 Abs 1 Nr. 5

Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

Da steht es, was der Verein machen muß!

Geschrieben

, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind

Und woher weiss ich, wer Inhaber ist? Wenn es mir der Inhaber miteilt? Wenn ich es selbst herausfinde? Wenn es mir einer zuträgt?

Wenn ich es vermute? Wenn ich es gesehen habe?

Geschrieben

In meinem Verein wurde ich vom Vorsitzenden etwa ein halbes Jahr nach dem Unterschreiben eines Bedürfnisantrages gefragt, ob ich inzwischen die Waffe erworben habe. Daraufhin habe ich ihm eine Kopie meiner WBK gegeben, bei der ich alle für ihn nicht relevanten Daten geschwärzt habe. Er weiß jetzt dass ich eine WBK habe, und er mich melden muss wenn ich aus dem Verein austrete.

Geschrieben
Und woher weiss ich, wer Inhaber ist? Wenn es mir der Inhaber miteilt? Wenn ich es selbst herausfinde? Wenn es mir einer zuträgt? Wenn ich es vermute? Wenn ich es gesehen habe?

Wenn du als Verein keine Anträge zur Befürwortung bearbeitet hast und nur einen Luftdruck- oder Bogenstand betreibst, kannst du weiter den Kopf in den Sand stecken. Wenn eins davon nicht zutrifft, würde ich mir nun doch langsam Gedanken machen, wie ich der Verpflichtung nachkomme!

Geschrieben

Was diese Gebühr betrifft, hatte ich vor einige Wochen auch schonmal einen Thread aufgemacht.

Einer meiner Schützenkollegen aus dem Limburg/Weilburger Kreis hat ebenfalls einen Gebührenbescheid für die Überprüfung erhalten. Gleicher Betrag.

Geschrieben
Wenn du als Verein keine Anträge zur Befürwortung bearbeitet hast ...

Natürlich habe ich Anträge zur Befürwortung. Aber darin bestätige ich eben nur die regelmässige Teilnahme am Training, die Vereinszugehörigkeit und dass der Verein über entsprechende Stände für die beantragte Waffe verfügt. Das wars!

Ob der Verband den Antrag dann befürwortet oder ablehnt, ob die Behörde daraufhin eine WBK ausgestellt hat, erfahre ich

nicht, zumindest nicht offiziell. Der andere Fall, jemand tritt in den Verein ein und hat eine WBK. Muss er mir das mitteilen?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann ich darüber Auskunft verlangen?

Diese Gesetz hat Lücken, weil es wieder einmal mit der heissen Nadel gestrickt wurde.

Ich hoffe Du erkennst die rechtliche Lücke.

...würde ich mir nun doch langsam Gedanken machen, wie ich der Verpflichtung nachkomme!

Muss ich mir keine Sorgen machen, weil ich melde jeden, der aus dem Verein austritt.

Geschrieben
Ob der Verband den Antrag dann befürwortet oder ablehnt, ob die Behörde daraufhin eine WBK ausgestellt hat, erfahre ich

nicht, zumindest nicht offiziell.

Na ja, der RSB verschickt die Befürwortung an die Vereinsadresse zurück.

Der andere Fall, jemand tritt in den Verein ein und hat eine WBK. Muss er mir das mitteilen?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann ich darüber Auskunft verlangen?

Nein. .... A B E R:

Wenn er auf deinem Stand mit eigenen erlaubnispflichtigen Waffen schieß, habe ich als Standbetreiber das Recht (und die Pflicht) die WBK zu sehen.

Und wenn er damit für meinen Verein an Meisterschaften teilnimmt, darf ich das auch zur Kenntnis nehmen.

Diese Gesetz hat Lücken, weil es wieder einmal mit der heissen Nadel gestrickt wurde.

Ich hoffe Du erkennst die rechtliche Lücke.

mit der heissen Nadel, da gebe ich dir recht.

Mit den Lücken, da kannst du mich ja mal schlau machen, aber bitte nicht hier und öffentlich!

Muss ich mir keine Sorgen machen, weil ich melde jeden, der aus dem Verein austritt.

Mach dir doch mal Sorgen, da das ein eindeutiger Verstoß gegen den Datenschutz darstellt.

Gast Einzellader
Geschrieben
Die prinzipielle Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG wurde vom BVerwG mit Urteil vom 01.09.2009 bestätigt.

Schade, habe auch gerade einen Gebührenbescheid über 25.- Teuronen für die Prüfung meiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erhalten...

Geschrieben
sowas sollte man grundsätzlich schonmal vermeiden. Das geht die gar nichts an, was und welche WBKs Du hast!

Deshalb den ganzen Satz lesen:

Daraufhin habe ich ihm eine Kopie meiner WBK gegeben, bei der ich alle für ihn nicht relevanten Daten geschwärzt habe.

Geblieben sind für die mit ihm befürworteten Waffen: Waffenart, Kaliber, Modell, Stempel und Erwerbsdatum. Die letzten beiden hätte ich auch noch schwärzen können, war mir aber egal. Die Waffe sieht er auf dem Stand auch. Alle anderen Zeilen/Waffen sind schwarz.

Geschrieben
Deshalb den ganzen Satz lesen:

Daraufhin habe ich ihm eine Kopie meiner WBK gegeben, bei der ich alle für ihn nicht relevanten Daten geschwärzt habe.

Geblieben sind für die mit ihm befürworteten Waffen: Waffenart, Kaliber, Modell, Stempel und Erwerbsdatum. Die letzten beiden hätte ich auch noch schwärzen können, war mir aber egal. Die Waffe sieht er auf dem Stand auch. Alle anderen Zeilen/Waffen sind schwarz.

Kommt aufs Prinzip an, der Verein bekommt keine Kopien! Basta!

Geschrieben

Hatte eine entsprechende, deutliche Email mit Gesetzeszitaten (WaffG, BDSG) geschrieben. Mit dem bis auf wenige Felder geschwärzten Anhang könnte dem Vorstand mein Missfallen deutlicher auffallen, als wenn ich einfach geschrieben hätte: Du bekommst nix!

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