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IGNORED

Schießbuch


Mopsi

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Als Vereinsvorstand kann ich bei Bedürfnisanträgen an die Verbände sowieso nur das bestätigen, was in unseren Standkladden vom Schießleiter eingetragen wurde; Schießbücher, in denen noch nicht mal ein Ergebnis steht, gehen mich nichts an.

Als Vereinsvorstand bestätige ich den Schützen auf ihren Bedürfnisanträgen nur das vorhandensein geeigneter Vereinsschießstände um mit den beantragten Waffen zu Schießen. Falls einer sein Schießbuch verschmissen hat, kann er sich gerne Kopien der Anwesenheitslisten mitnehmen. Wen interessieren Ergebnisse?

G.T. hat Recht. Macht doch eine Gesetzesvorlage für`s BMI. :peinlich:

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Hallo,

da wir keinen eigenen Stand haben und somit auf mehreren Ständen Gäste sind, führt jeder sein Schiessbuch bei uns in der SLG.

Bei unterschiedlichen Diziplinen an einem Tag gibt es auch mehrere Einträge.

Wer weiß für was es einmal nützlich ist. Ab der dritten Kurzwaffe werden sie bei uns komisch auf der Behörde und wollen immer

alles ganz genau wissen.

Gruß

dako

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Es geht um Trainingseinheiten/Disziplin, Vereinszugehörigkeit..

im Zusammenhang mit der beantragten Waffe.

(Ergebnisse interessieren die Behörde nicht.)

Den geeigneten Stand muss ich auf dem Antrag

auch bescheinigen!

Anwesenheitslisten kopieren: nur die eigenen Termine (Datenschutz).

Deshalb ist ein Schießbuch die bessere Alternative...

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Hallo,

da wir keinen eigenen Stand haben und somit auf mehreren Ständen Gäste sind, führt jeder sein Schiessbuch bei uns in der SLG.

Bei unterschiedlichen Diziplinen an einem Tag gibt es auch mehrere Einträge.

Wer weiß für was einmal nützlich ist. Ab der dritten Kurzwaffe werden sie bei uns komisch auf der Behörde und wollen immer

alles ganz genau wissen.

Gruß

dako

3 von 4 Vereinen,in denen ich bin, sind Untermieter...

Da ist ein Schiessbuch sinnvoll, obwohl auch noch

jeder Verein eine Schiesskladde führt.

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...

Die Teile sind i.d.R. von Kreis-/Landes-/Bundeshäuptlingen unterschrieben, was wohl vorm VG eine höhere Beweiskraft haben dürfte, als ein selbstgemaltes Schießbuch.

...

Das "selbstgemalte" Schießbuch ist daher von Belang (im Zweifelsfall auch vor einem Verwaltungsgericht), weil es von einem Funktionär (Schießleiter o.ä.) mit Unterschrift und Stempel abgezeichnet wird.

Da die Schießbücher Grundlage einer Bedürfnisbescheinigung sein können, sind z.B. "Gefälligkeitseintragungen" justitiabel, d.h. als mittelbare Falschbeurkundung strafrechtlich zu verfolgen.

Wenn du allerdings Eintragungen meinst, die du nur für dich fertigst ohne das es jemand abzeichnet, dann hast du recht, aber das wird allgemein nicht unter Schießbuch/-kladde verstanden.

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Siehe Antragsformular Absatz 2.a:

BBS-Bedürfnisantrag

Auszüge des Schießbuchs muß der Schütze selber beibringen. Kann er`s nicht kriegt er Kopien der Awesenheitslisten. Steht er da nicht ausreichend oft drauf, oder hat er nicht genug Einträge im Schießbuch bekommt er vom Verband sowieso nichts.

Mich betrifft also nur der Schießstandnachweis. Der Rest ist aus den anderen Unterlagen sowieso ersichtlich. Kann er seine Mitgliedschaft und/oder die Termine nicht Belegen, braucht er den Antrag gar nicht wegschicken. Dann gibt`s nix, aber diese Entscheidung treffe nicht ich.

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Hallo,

wenn ich auf einer Meisterschaft schieße, kann es sein, dass ich dort an bis zu 10 Starts in verschiedenen Disziplinen antrete.

Ginge es um 18x Schießen, würden mir 2 Meisterschaften im Jahr reichen :00000733: .

Dem ist aber nicht so. Es heißt doch regelmäßiges Schießen.

Entweder 1 x im Monat, und wenn ich das nicht erfüllen kann, dann 18 x im Jahr an 18 verschiedenen Tagen.

Gruß

fichtl

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Hallo,

wenn ich auf einer Meisterschaft schieße, kann es sein, dass ich dort an bis zu 10 Starts in verschiedenen Disziplinen antrete.

Ginge es um 18x Schießen, würden mir 2 Meisterschaften im Jahr reichen :00000733: .

Dem ist aber nicht so. Es heißt doch regelmäßiges Schießen.

...

Gruß

fichtl

Genau das scheint richtig zu sein. Egal mit welcher Intensität geschossen wird, kann immer nur ein Kalendertag für die Beurteilung der Regelmäßigkeit angerechnet werden.

Dies ist allerdings völlig schwachsinnig, denn der Schütze der nur einen einzigen Schuss abgibt, wird dabei genau gleichgestellt wie ein Schütze der über den ganzen Tag verteilt z.B. vier verschiedenen Disziplinen mit jeweils zwei Durchgängen schießt. Beide haben Anspruch auf einen einzigen Eintrag und waren in gleichem Maße an diesem Tag schießsportlich tätig! :gaga:

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zielvier;-richtig erkannt.

Aber wenn ich Vormittags auf dem eigenem Stand übe, und auf dem Nachhauseweg noch auf nem anderen Stand hellrote Scheiben jage-sind,s 2 Thermine :eclipsee_gold_cup:

Der Begründung eines Verbandes entsprechend, die ich hier wiedergebe, möchte der Gesetzgeber angeblich bezwecken, dass der Schütze an dem betreffenden Tag schießsportlich aktiv ist. Das kann der Schütze sein oder er kann es nicht sein. Aber er kann das nicht ein bißchen oder viel oder wenig sein. Insofern geht es dem Gesetzgeber bei der (nie Verabschiedeten) Regelung zu den 18 Terminen darum, dass der Schütze an 18 Kalendertagen schießsportlich aktiv war, damit eine regelmäßige Ausübung des Schießsports angenommen werden kann. Demnach wäre auch Dir an diesem Tag nur eine Aktivitätseinheit anzurechnen. Die Frage auf wievielen Ständen Du warst ist dabei unerheblich. In der Praxis wird dies aber von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt, so dass Du Deine Systematik, wenn es Deine Behörde anerkennt, ruhig beibehalten solltest.

Ich halte diese ganze Regelung für ziemlich :peinlich: , aber derzeit stellt es sich meiner Meinung nach tatsächlich so da.

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irgendwie frag ich mich warum ein bedürfnis beantragt werden muss? weil ich regelmäßig schiesse? oder weil ich an meisterschaften teilnehme?

nehme ich an meisterschaften teil oder habe das vor, habe ich doch ein bedürfnis. ist es dann wirklich notwendig die 18 termine einzuhalten? wo ist das genau hinterlegt?

habe selber kein problem mit den terminen. komme locker auf das doppelte, wohl eher mehr aber das ist nebensache.

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...wo ist das genau hinterlegt?

Bitte korrigieren falls nicht richtig, aber soweit ich weiß kommt diese Regelung ursprünglich aus einem Entwurf der Verwaltungsvorschrift (2007?), die aber das Entwurfsstadium nie verlassen hat. Da ja letztlich die Verbände die Regelmäßigkeit bescheinigen müssen, hat man dort diese Definition von "Regelmäßigkeit" übernommen. Auf wessen "Mist" diese Regelung ursprünglich gewachsen ist, bzw. wer die Intention dazu gegeben hat, sei aber noch dahingestellt. Festzuhalten bleibt, dass auch die Verbände ihre Vorteile aus dieser Verfahrensweise ziehen, z.B. durch erhöhtes Wettkampfaufkommen (Startgelder) durch Schützen, die Termine sammeln müssen.

Eine Definition des Begriffs "Regelmäßig" ist sicherlich nötig und richtig. Aber das die Verbände (zumindest einige) ausschließlich den Kalendertag anrechnen und nicht die abgeschlossene Trainingseinheit, von der man durchaus auch zwei pro Kalendertag absolvieren kann, ist eindeutig übers Ziel hinausgeschossen.

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Auf wessen "Mist" diese Regelung ursprünglich gewachsen ist, bzw. wer die Intention dazu gegeben hat, sei aber noch dahingestellt.

Das war wohl der allseits geschätze Mr.Slug. Ihm ist es zu verdanken, dass regelmässig jetzt 18 ist und nicht 42.

Ohne gesetzliche Grundlage wird diese Entwurfvorlage von uns noch zusätzlich aufgebauscht.

Wenn der Deutsche keine Stempelchen und Dienstvorschriften hat, dann macht er sich welche!

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Hallo,

es gibt schon einen Landkreis, bei dem die zuständige Sachbearbeiterin im Ordnungsamt, die WBK Besitzer/Sportschützen anschreibt und den Nachweis über deren Aktivität ( Training, Wettbewerbe, usw... ) verlangt.

Auch muss die sichere Aufbewahrung der Waffen vom WBK Besitzer nachgewiesen werden ( Kaufbelegt, DIN-ISO Nachweis der Sicherheitsstufe des Tresors )

Falls man nicht mindestens 18 Trainingseinheiten durch Urkunden, Schiessbuch/Kladde, odersonstwas nachweisen kann, dann hat man ein Problem, denn die eifrige SB stellt dann schnell das Bedürfnis für die in der WBK eingertagenen Waffen in Frage.

Nur mal so am Rande.

Gruß

Michael

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Wäre übrigens lustig, wenn alle Sportschützen so verfahren würden, dann wären die ganzen Ferz schneller wieder abgeschafft, als eingeführt (wer will den Bau zusätzlicher Aktenlager heutzutage finanzieren... :00000733:

Gruß

GKLDRangemaster

Das ist "deren" geringstes Problem: Was glaubst Du, wieviel "Luft"/Platz im großen Hühnerstall ist!

Kenne das von meiner vorrentnerlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst---

MfG!

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Das ist "deren" geringstes Problem: Was glaubst Du, wieviel "Luft"/Platz im großen Hühnerstall ist!

Na, dann machen wir doch nächstens noch Zweitausfertigungen der Medaillen und Pokale. Die können wir dann auch alle hinschleppen.

Ich könnte aber auch eigentlich die Originale dort lagern. Dann freut sich das Frauchen und hat wieder mehr Stellfläche für ihre Kinkerlitzchen.

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Falls man nicht mindestens 18 Trainingseinheiten durch Urkunden, Schiessbuch/Kladde, odersonstwas nachweisen kann, dann hat man ein Problem, denn die eifrige SB stellt dann schnell das Bedürfnis für die in der WBK eingertagenen Waffen in Frage.

Dann sollte man mit einem guten Anwalt dagegen vorgehen. 18 mal gibt das Gesez nicht her.......

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:icon13: hola amigos,

ich habe soeben ´ne halbe Stunde gebraucht um mich schlau zu machen:

"Bundesrat Drucksache 81/06, vom 27.01.06, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WffVwV)"

Seite 47 von 217, Nr 14.2.1...da steht das man "12 Monate als Mitglied in Schiessverein(der einem Verband angehören muss) regelmäßig trainiert haben muß, auch dass es 18 mal pro Jahr sein soll.

ABER DIESE DRUCKSACHE WURDE NIE GESETZ, nur die Verbände haben-in vorrauseilender Gehorsam-dieses einfach übernommen, und manche SB/rin auch. :angry2:

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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