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Neuer Voreintrag KW, neue Registerauskunft?


windhund

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Hallo, ich bin ziemlich neu im Forum und als Jäger durch mein Interesse an KW zu Euch gestoßen (Glock läßt grüßen :pro: )

Als Jäger wollte ich mir nun einen Voreintrag in die WBK für eine zweite KW eintragen lassen. Mein SB teilte mit, daß er dies nicht sofort eintragen könne sondern erst eine neue Registerauskunft einholen müsse, da die letzte älter als 6 Monate sei.

Mir war das neu.

Ist die Aussage richtig? Für Eure erhellenden Kommentare wäre ich sehr dankbar.

Eine Abfrage dauert hier lt. SB schon mal bis zu 6 Wochen.

Grüße

windhund

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Hallo Windhund,

war bei mir auch so. Es war eine komplett neue Überprüfung nötig.

Das Ganze hat fünf Wochen gedauert. Das was dabei am längsten gebraucht hat war aber nicht die zentrale Anfrage über Berlin (ich glaub es war Berlin...?), sondern die zusätzliche Anfrage bei den "Freunden und Helfern" vor Ort.

Fünf Wochen, damit die einmal in den Computer schauen um festzustellen das keine Einträge vorhanden sind...

Das nennt sich dann wohl "Bürgernähe und Service"!?!

Grüße,

Caulis

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Die Überprüfung scheint üblich zu sein, eine gesetzliche Grundlage konnte ich auf die schnelle nicht finden, die Experten werden da sicher helfen.

Bei mir hat es bisher immer 3 Wochen gedauert.

Für die Dauer der Bearbeitung hat auch meine Sachbearbeiterin die Auskunft der örtlichen Polizei verantwortlich gemacht.

Der Zweck des Ganzen ist wohl mit der besonderen Gefahr zu erklären, die Kurzwaffen für unsere FDGO darstellen.

Ich hörte Kurzwaffen sollen auf Jäger eine Wirkung haben, wie Wasser auf Gremlins

mfG Cuga

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Die effektive Dauer kann gewaltig varieren. Beim ersten Antrag nach meinem letzten Umzug hatte mich der SB fast erschreckt, als er anrief und sagte, ich könne die WBK mit Voreintrag abholen. :good: So früh hatte ich damit gar nicht gerechnet und den Markt noch gar nicht fertig analysiert. B)

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Das Thema hatten wir hier schon öfters.

Die Prüfung muss nach § 4 WaffG bei jeder Erlaubniserteilung stattfinden. Gemeint ist damit WBK, WS, MES, Schießerlaubnis etc., nicht aber jede weitere Erwerbserlaubnis in einer bestehenden WBK. Schon weil der Gesetzgeber den Waffenbehörden für die Regelprüfung Zeiträume von bis zu drei Jahren zugesteht, sind so viele Einzelprüfungen zwischendurch gar nicht notwendig. Sie binden nur unnötig die Ressourcen der beteiligten Stellen und führen zu nichts.

Waffenfeindliche Behörden legen das natürlich ganz anders aus um die Antragsteller zu ärgern. Es entspricht aber nicht der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers. So habe ich es zumindest in den damaligen Protokollen der 70er-Jahre gelesen.

Nur wenn ein LWB mit seiner Zuverlässigkeit eh schon auf der Kippe steht, ist eine separate Prüfung angemessen. In diesen Fällen wird die Waffenbehörde aber ohnehin die Prüfungsfrequenz verkürzen.

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Ich hörte Kurzwaffen sollen auf Jäger eine Wirkung haben, wie Wasser auf Gremlins

mfG Cuga

Ist wohl Typabhängig ;) . Bei uns im Jagdkurs war alles vertreten, es hat aber keiner ein Dogma draus gemacht.

Rechtsschütze? ;)

Genau :good:

Grüße

windhund

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Das Thema hatten wir hier schon öfters.

Die Prüfung muss nach § 4 WaffG bei jeder Erlaubniserteilung stattfinden. Gemeint ist damit WBK, WS, MES, Schießerlaubnis etc., nicht aber jede weitere Erwerbserlaubnis in einer bestehenden WBK. Schon weil der Gesetzgeber den Waffenbehörden für die Regelprüfung Zeiträume von bis zu drei Jahren zugesteht, sind so viele Einzelprüfungen zwischendurch gar nicht notwendig. Sie binden nur unnötig die Ressourcen der beteiligten Stellen und führen zu nichts.

Waffenfeindliche Behörden legen das natürlich ganz anders aus um die Antragsteller zu ärgern. Es entspricht aber nicht der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers. So habe ich es zumindest in den damaligen Protokollen der 70er-Jahre gelesen.

Nur wenn ein LWB mit seiner Zuverlässigkeit eh schon auf der Kippe steht, ist eine separate Prüfung angemessen. In diesen Fällen wird die Waffenbehörde aber ohnehin die Prüfungsfrequenz verkürzen.

Hallo,

kann ich auch alles bestätigen, jedoch wurde auch bei mir bei weiteren Voreinträgen eine Überprüfung durchgeführt (Kurzwaffe außerhalb des Grundkontigents). Hat allerdings nur 1 oder zwei Tage gedauert, da meine Erlaubnisbehörde die Abfragen online stellt. Ich erfuhr auf Nachfrage, dass derartige Abfragen in Berlin teilweise sogar in einer Stunde beantwortet zurückkämen (Morgends Antrags stellen, nach dem Mittag WBK mit Voreintrag abholen).

Bei einem weiteren Voreintrag (innerhalb der 6 Monate) gings dann sofort, ohne weiter Prüfung.

In der Regel prüft meine Behörde, laut deren Aussage, die Zuverlässigkeit alle 3 Jahre.

Gruß

Frank

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