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IGNORED

Erben-WBK alt, Blockiersystem


Hübner & Engel

Empfohlene Beiträge

Dieser Fall hier ist aber eben schon besonders. Nicht rechtlich, da die Gesetze ja nun in die jetzt vorliegende Form abgewandelt wurden und somit gelten, eher aus der logischen Sicht.

Mein Kumpel hat seinen Knallstock nämlich vor 17 (!) Jahren geerbt. Seine grüne Erben-WBK ist von 1998.

Jetzt soll er plötzlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden?

Das widerspricht sogar den Erläuterungen, die besagen das Erben die nicht mit den Waffen umgehen u.U. Fehler machen könnten.

Nun, aktuelles Schießbuch und Vereinsausweis liegen ja vor. Lediglich 18 Termine und ein Schrieb vom Verband fehlt.

Daher empfinde ich dies hier auch als unnötige Härte. Das Amt hat ja nicht vor 5 Jahren angefangen zu fordern, sondern erst vor 4 Wochen als mein Kumpel nämlich geheiratet hat... Ein Schelm...

Mit diesem Vorgang wird eine Waffe gezielt aus dem Erbenkontingent geholt, denen ist klar das er das so nicht machen will.

Um aber der Obrigkeit zu zeigen was wir davon halten, werde ich jetzt ihn und seine Frau (schiesst auch gerne) sehr intensiv betreuen und dafür sorgen das die sich beide ein paar Kanonen zulegen.

Diesen Verwaltungsakt defensiv nach hinten losgehen lassen, ist mein jetziger Plan.

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..[...]- sollte man für das Bedürfniss "Sportschütze" schon erfüllen können.

Da sind wir dann wieder bei der beliebten Frage: Ist er Sportschütze oder gibt er nur vor Sportschütze zu sein?
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[...]

Um aber der Obrigkeit zu zeigen was wir davon halten, werde ich jetzt ihn und seine Frau (schiesst auch gerne) sehr intensiv betreuen und dafür sorgen das die sich beide ein paar Kanonen zulegen.

Diesen Verwaltungsakt defensiv nach hinten losgehen lassen, ist mein jetziger Plan.

Dann werden in ein paar Jahren ein paar Waffen günstig den Gebrauchtwaffenmarkt bereichern. Wer zu einem Hobby überredet wird, gibt es früher oder später auf.
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[...]

Klär mich auf

Über die Folge des von Dir geplanten vorgehens bist Du schon aufgeklärt. Die Möglichkeiten des Erben sind begrenzt. Natürlich kann er noch mit der Behörde verhandeln, er kann auch auf zeit spielen und den Widerruf der WBK abwarten oder er kann die Waffe einem berechtigten überlassen. Die waffenrechtlichen Auswirkungen sind beschrieben, die sonstige Problematik ist angedeutet. Wenn er nicht blockieren will, würde ich zu einem Verkauf mit Rückkaufs- und Vorkaufsrecht raten oder er trennt sich eben von dem Ding.

Der Behörde eine auswischen wollen ist Dummfug. Die sitz am längeren Hebel und ihr verfügt nicht über das Wissen ihr beizukommen.

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Der Behörde eine auswischen wollen ist Dummfug. Die sitz am längeren Hebel und ihr verfügt nicht über das Wissen ihr beizukommen.

Da hab ich mich dann unglücklich ausgedrückt. Mir geht es darum dem Herrn Beamten einfach die Statistik zu versauen in der Waffen aus dem Volk verschwinden sollen. Da kommen eben jetzt dann welche hinzu.

Das ich persönlich dem Amt auf rechtlichen Wege nicht Paroli bieten kann ist mir schon auch bewusst.

Dazu würde ich dann bei @Carcano oder sogar @Godix z.B. reell anrufen ;)

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Nun, der Bwekante hat sich aber auch großzügig Zeit gelassen: Den Knall hat er ja wohl gehört, und nun will das Amt einfach Butter bei die Fische haben. Ist zwar vielleicht doof, aber gesetzlich so vorgesehen.

Den letzten Schritt zu machen hat er wohl verpeilt, und auch wenn er oder Du es ungern hören, nun ist wohl Schicht im Schacht...wie gesagt, Zeit genug war ja inzwischen, die Sportschützenkarriere richtig anzugehen.

Für die Kla. 12 und die 9x19 soll er die Systeme von TLS (12) und von Mogdans (9x19) nehmen.

Bei dem anderen Zeug (bei den Kalibern gibt es leider nur zugelassenes Zeug von "Ihr wißt schon wem") kann er ja mal versuchen, was ich schon von vielen Händlern gehört habe: Daß sie sich nämlich wegen erwiesener Untauglichkeit der "Ihr wißt schon wer-Laufdildos" weigern, diese einzubauen und das auch dem zuständigen Amt vertreten (und maches Amt das sogar akzeptiert hat mit dem Ergebnis, daß diese Puffen dann nicht blockiert werden mussten. Ist vielleicht `n Versuch wert...

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Vielleicht gibt es auch gar kein Blockiersystem für diese Waffe. Kann man auf der Seite der BAM nachsehen.

Leider voll daneben !

Obwohl viele Schußwaffen im Schuß laut "BAM(M)" machen (oder "BUMM" oder BÄMM"), hat die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung) nix mit Erbwaffenblockiersystemen zu tun.

Die prüfungsführende und zertifizierende Stelle ist die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) - der Link auf deren Zulassungsseite wurde hier sogar schon gepostet.

Und dort sind die benannten Systeme der "normalen" Anbieter gelistet.

Bearbeitet von BlackBull
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Telli, wenns wirklich nur um EINE Waffe geht und diese schießsportlich nutzbar ist.

schenk Dir, schenkt Euch den ganzen Stress.....

... mit NUR Sachkunde kannst die Blockierung nicht verhindern. und wenn er die 12/18 noch nicht voll hat......

da das Amt ja aber erst vor 4 Wochen kam.... mit denen REDEN!!, nochmal darlegen, dass der Mensch ja auf dem Weg ist sein Sportschützenbedürfnis nachzuweisen... eben nur noch ( 11 Monate wäre blöde!!!! ) kurze Zeit braucht um seine Schießnachweise und notwendige Mitgliedschaftsdauer zusammenzubekommen.... da lassen die sicher mit sich reden..... ist ja auch für die weniger Arbeit, als nen Widerruf mit Gezänk.....

hat der erst vor 4 Wochen angefangen...hm, das wird schwer.

stellen die auf stur, oder ist das denen dann doch zu lange hin.... und ist es wirklich nur EINE Waffe..... erwirb die , er macht seine 12/18 voll, wartet die Mitgliedszeit ab und beantragt dann selbst.... erwirbt die Waffe zurück.

ABER...... auch dann muss er nochmal 3 Jahre seine 12/18 nachweisen... das darf man auch nicht aus den Augen lassen....

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da das Amt ja aber erst vor 4 Wochen kam.... mit denen REDEN!!, nochmal darlegen, dass der Mensch ja auf dem Weg ist sein Sportschützenbedürfnis nachzuweisen... eben nur noch ( 11 Monate wäre blöde!!!! ) kurze Zeit braucht um seine Schießnachweise und notwendige Mitgliedschaftsdauer zusammenzubekommen.... da lassen die sicher mit sich reden..... ist ja auch für die weniger Arbeit, als nen Widerruf mit Gezänk.....

Schon gemacht, bisher geführtes Buch kopiert und eingesendet, mit Hinweisschreiben darauf das wenn die Termine bald voll sind auch gleich das Bedürfnis folgt.

Antwort darauf war dann der Bescheid.

Ich werde also die .22 UHR erstmal von ihm erwerben.

Er macht seine Termine, beantragt ne gelbe und erwirbt sie dann eben wieder zurück. Für mich sowie rechtlich ja erstmal kein Problem. Hab zwar schon 2 KK Büchsen, aber noch keine mit Zielfernrohr ;) Scherz.

Ist nen wirklich geliebter Stock Typ Marlin von seinem Opa geerbt, den gibt der sicher nicht mehr her und blockieren kommt nicht in Frage.

Danke für Eure Beiträge

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[...]

Ich werde also die .22 UHR erstmal von ihm erwerben.[...]

Und wenn er dann mit den Trainingsterminen nicht mehr hinterherkommt ist der Knallstock für immer weg. Weiß der Freund das?
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hola amigos...especialmente alzi,

deine Beiträge waren bislang fast immer richtig...aber das Amt muss nach spätestens 3 Jahre -nach Erhalt der WBK und Waffen Erwerb- das Fortbestehen der Sportschützeneigenschaft überprüfen (laut waffG), dazu genügt ein formloses Schreiben des Schützenvereins wo drin steht dass er noch Mitglied ist und es wird nicht der Nachweis von 12/18/Jahr Schießtermine mit erlaubnisspflichtigen Waffen verlangt, die 12/18/Jahr muss der Schütze dem Verband für die Bestätignug des Bedarfs der Waffe(n) (vulgo: Beführwortung) nachweisen sonst gibt es keine Bestätigung von Seite des Verbandes.

saludos de pancho lobo

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hola amigos...especialmente alzi,

deine Beiträge waren bislang fast immer richtig...aber das Amt muss nach spätestens 3 Jahre -nach Erhalt der WBK und Waffen Erwerb- das Fortbestehen der Sportschützeneigenschaft überprüfen (laut waffG), dazu genügt ein formloses Schreiben des Schützenvereins wo drin steht dass er noch Mitglied ist und es wird nicht der Nachweis von 12/18/Jahr Schießtermine mit erlaubnisspflichtigen Waffen verlangt, die 12/18/Jahr muss der Schütze dem Verband für die Bestätignug des Bedarfs der Waffe(n) (vulgo: Beführwortung) nachweisen sonst gibt es keine Bestätigung von Seite des Verbandes.

saludos de pancho lobo

Bedürfniswiederholungsprüfung, 3 Jahre nach Ersterteilung. schau mal nach was die WaffVwV dazu ausführt.

§4 Abs.4 WaffG / 4.4 letzter Satz WaffVwV

für weitere/spätere Bedürfniswiederholungsprüfungen ( §4 Abs.4 Satz 3 WaffG) bin ich ganz bei Dir!

Bearbeitet von alzi
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So heute mit dem SB vom Kumpel telefoniert.

Nochmals klar gemacht das dieser auf dem Wege ist das Bedürfnis in Kürze zu erlangen.

Trotzdem kein Einlenken. Selbst eine vorübergehende Überlassung an einen Berechtigten ist nicht möglich.

Er dürfe aber natürlich vollständig überlassen und nach Erhalt des Bedürfnisses wieder erwerben. (Danke das er das darf, Kniefall...)

Somit dürfte klar sein was hier der Hintergrund der Aktion ist: Waffen raus aus dem Erbbedürfnis.

Aber man sehe wie sinnfrei das Ganze doch aus Sicht der Behörde ist: bisher hatte der Kumpel keine Munition zu Hause, demnächst schon. Und da er eh die 18 Termine nun vollmachen MUSS, kann er gleich auch noch eine GK KW mit beantragen. Voraussetzungen sind dann ja erfüllt...

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