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IGNORED

Hypothetische Frage...


Trail Blazer

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Servus Gemeinde,

nein, dies ist WIRKLICH eine hypothetische Frage ;-)

Was passiert, wenn jmd. eine Waffe abhanden kommt? Sprich: man verliert sie auf einer Nachsuche, da fällt sie zB in eine 1000 Meter tiefe Schlucht, oder das Auto, in dem man sie zum Schiessstand transportiert, wird geklaut, o. ä.?

Ist mir nicht passiert (wird es hoffentlich auch nie -toitoitoi-) und ich kenne auch niemanden, dem das pasiert ist. Aber: was wäre, wenn?

Wird die entspr. Waffe dann ausgetragen? Und wenn ja, "auf wen"?

Nur der Neugierde halber. Weiss da jmd. genaueres? Ist es vllt. schon jmd. passiert?

:confused:

TB

PS: ich hoffe, ich habe hypothetisch richtig geschrieben :heuldoch:

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Ich kenne durchaus Fälle von verlustigen Waffen. Kommt bei Nachlässen häufiger vor.

Auch bei Sportschützen kenne ich einen Fall.

Auch bei mir selbst, als ich Vereinsvorstand wurde stimmte der Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand der Vereinswaffen nicht überein.

Derjenige hat den Verlust dem SB anzuzeigen, dieser schreibt die Waffe "zur Fahndung aus".

Nach einer Wartezeit wird die Waffe ausgetragen.

Konsequenzen gab es in den mir bekannten Fällen keine.

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zunächst einmal wäre der erste gang zur polizei eine verlustmeldung/diebstahlanzeige fertigen lassen.

nächster gang zum sb und entsprechende "anzeige" zu protokoll geben.

alles andere/folgende sagt dir dann schon die polizei/der sb!

wenn alles i.o. ist und von der behörde "abgesegnet" worden ist wird dir die waffe vom sb ausgetragen ohne angabe an wen.

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Was wäre wenn.... ein Threadsteller mal einen sinnvollen Threadtitel wählen würde? :rolleyes:

Zum Thema:

Ich weiss von einem Vorfall:

Waffe während des Training im Verein verschwunden.

Anzeige erstattet.

Verfahren eingestellt.

Waffe ausgetragen.

Fertig.

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Sooo blöd ist die Frage überhaupt nicht. Wer hat sich denn schon mal mit dem Thema beschäftigt??

Nicht mal alle SB wissen, was in so einem Fall zu tun ist.

Bei einigen Behörden/RP`s muss man dann jedoch, auch als "Opfer" z.B. eines Diebstahls, mit unangemeldetem Besuch zwecks WD rechnen, denn die SB gehen erst einmal davon aus, dass die gemachten Angaben falsch sind.... wenn es um Waffen geht, haben sie bei der Beantragung der entsprechenden Beschlüsse meist leichtes Spiel.

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Wenn ich mir einige Antworten hier so durchlese, schein es null Problemo zu sein eine Waffe als Verlust zu melden und die wird dann irgendwann ausgetragen.

Ich schätze aber in den meisten Fällen dürfte das eine Stilvorlage für den SB sein die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen, mit den für LWBs bekannten Folgen.

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Es ist schon ein Unterschied, ob ein Jäger bei einer Nachsuche z.B. eine Kurzwaffe verliert oder ein Sportschütze plötzlich seine GSP vermisst.........

"Ehrlich, gestern war sie noch da.........!"

Zumindest im zweiten Fall muss man sich auf sehr direkte Fragen einstellen.

Gruß Habakuk

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