TelliPirelli Posted January 9, 2010 Share Posted January 9, 2010 Hallo Spezialisten ich will mir in einer Sache Klarheit verschaffen. Ich kann mir (ohne erneutes Bedürfnis) für eine Waffe ein Wechselsystem kaufen das im gleichen Kaliber oder in einem kleineren Kaliber ist. Dafür gilt meine eingetragene Waffe als Erwerbsberechtigung. Das WS ist dann anzumelden und einzutragen innerhalb 14 Tagen wie eine Waffe. Das ist mir alles soweit klar. Nun meine Frage: Ich habe eine x-Five 9mmL und möchte vielleicht irgendwann mal ein Wechselsystem in 6" 9mmL kaufen. Geht das auch? Mir hat mal ein sonst eigentlich sehr wissender Mensch gesagt das man kein WS kaufen darf (ohne Bedürfnis) was länger als das System der eigenen Waffe ist. Nun finde ich da gar nichts zu, weder hier im Forum noch im WaffG. Man erleuchte mich Danke Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted January 9, 2010 Share Posted January 9, 2010 ...das man kein WS kaufen darf (ohne Bedürfnis) was länger als das System der eigenen Waffe ist. Absoluter Unfug! Nun finde ich da gar nichts zu, weder hier im Forum noch im WaffG. Dies beruht auf dem einfachen Umstand, dass man im Gesetz zwar nachlesen kann, was verboten oder unter besondere Vorbehalte gestellt ist, nicht jedoch dasjenige, was schlicht und einfach erlaubt ist. Alles andere wäre dem Sinn von Rechtsvorschriften abträglich und grober Unfug. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest solideogloria Posted January 9, 2010 Share Posted January 9, 2010 Bist du schon mal mit Waffe beim Eintragen gewesen? Wie das Ding aussieht interessiert keinen Menschen. Ist auch nicht eingetragen. Wird auch nicht eingetragen. Kaliber kleiner oder gleich und fertig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
TelliPirelli Posted January 9, 2010 Author Share Posted January 9, 2010 Hab ich mir fast gedacht, war aber verwirrt da der Behaupter sonst wirklich sehr bewandert ist (aber nobody is perfect!) Danke für Eure Antwort! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chicago Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Gilt bei Wechselsystemen auch die 2/6er Regel??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
SeinePestilenz Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Da der Erwerb von WS zu eingetragenen Basiswaffen sich erlaubnisfrei gestaltet kann wohl auch kaum die Vorschrift für das Sportschützenbedürfnis (§ 14 WaffG mit der 2/6-Regel) zur Anwendung kommen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Richtig, da kein Erwerb einer neuen Waffe sondern quasi Erweiterung einer vorhandenen Waffe ohne erweitertes Bedürfnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ostwestfale_LP Posted January 12, 2010 Share Posted January 12, 2010 Also: Bei Wechselsystemen gilt nur eins: Das Kaliber muss GLEICH oder KLEINER dem bereits zugelassenen sein. - Keine Anrechnung auf die 2/6 Regel - du kaufst ja keine neue zusätzliche Waffe sondern ein Teil dazu. - Im Gesetz steht GLEICH oder KLEINER. Wer es nicht verstehen will: KALIBER GLEICH oder KLEINER hat NICHTS mit LAUF KÜRZER oder LÄNGER zu tun. Ich habe innerhalb kürzerer Zeit (6 Wochen innerhalb der 2/6-Sperre) für meine CZ 75 problemlos einen Sport II von Oschatz mit 6 Zoll eingetragen bekommen. Kurz darauf dann einen 5 Zoll Lauf mit Kompensator. Kaum war die WBK wieder da, lief die 2/6 Sperre aus und hatte schon wieder Heimweh nach meiner SBine um einen 686-3 in 6 Zoll schriftlich zu verewigen. Alles kein Problem. Nur die Kosten für diese Eintragerei gehen dann doch ganz schön gegen die schwarze Zahl auf dem Konto. LG M Link to comment Share on other sites More sharing options...
Chicago Posted May 11, 2010 Share Posted May 11, 2010 wie verhält sich das eigentlich rechtlich mit kalibern ?? z.B. .357 SIG und 40 S&W vom durchmesser ist ja die 40 größer aber die SIG hat mehr energie !! Wenn ich jetzt z.b. ne glock(357) hab kann ich dann runter auf 40 und 9 para WS kaufen ?? oder muss ich die 40er Glock nehmen ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 11, 2010 Share Posted May 11, 2010 wie verhält sich das eigentlich rechtlich mit kalibern ??z.B. .357 SIG und 40 S&W vom durchmesser ist ja die 40 größer aber die SIG hat mehr energie !! Wenn ich jetzt z.b. ne glock(357) hab kann ich dann runter auf 40 und 9 para WS kaufen ?? oder muss ich die 40er Glock nehmen ?? Nur der DURCHMESSER zält..also .40 kaufen Link to comment Share on other sites More sharing options...
schadavi Posted May 11, 2010 Share Posted May 11, 2010 Das heisst theoretisch dürfte man einfach so ein 17 HMR WS für eine 22LR Waffe kaufen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted May 12, 2010 Share Posted May 12, 2010 Ja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schadavi Posted May 12, 2010 Share Posted May 12, 2010 Aber nicht als "minderjähriger" Schütze, der noch von der 200j-Regel betroffen ist, oder? (Bis wann gilt die Grenze überhaput?) Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted May 12, 2010 Share Posted May 12, 2010 21 Jahre, bis dahin geht höchstens .17 Mach2 aus einer Kurzwaffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted May 13, 2010 Share Posted May 13, 2010 .17 ist für Sportschützen unter 21 tabu weil ich meine die Beschränkung gilt für 5,6mm Randfeuer (.22lfb) bis maximal 200J Energie. theoretisch kann man sich auch eine 1911er in .45 kaufen und wenn es ein Wechselsystem für .338LM gebe dieses einfach dazu kaufen. Aber technisch ist das nicht möglich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mutter Posted May 13, 2010 Share Posted May 13, 2010 .17 ist für Sportschützen unter 21 tabu weil ich meine die Beschränkung gilt für 5,6mm Randfeuer (.22lfb) bis maximal 200J Energie. WaffG §14 (1) ...Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt,... greetz Link to comment Share on other sites More sharing options...
schadavi Posted May 13, 2010 Share Posted May 13, 2010 Das heisst, ich dürfte mir als seit einer Woche 21jähriger einen Kimber 22er mit 17 Mach2 Wechselsystem kaufen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mutter Posted May 13, 2010 Share Posted May 13, 2010 (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. greetz Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted May 13, 2010 Share Posted May 13, 2010 Du bist 21? Dann sofort zum Dr. damit du ordentliche Waffen kaufen darfst. Frag mal beim Gesundheitsamt nach die machen das auch. Und dann holst du dir ne .45er Kimber oder was weiß ich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schadavi Posted May 13, 2010 Share Posted May 13, 2010 Mein aktueller Plan besteht eh aus einer Kimber Custom Target 45er mit 22er WS - wenn ich finde, auch das 17 M2 WS Die Waffe habe ich schon bei meinem amerikanischen Vetter geschossen, der "sammelt" 1911er (d.h. er kauft einfach alles was er sich leisten kann - als unabhängiger Unternehmensberater ist das zumindest in den USA recht viel. Ich möchte später auch einen 30m² Keller haben, der mit gefüllten Waffenregalen zugestellt ist.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
tar Posted May 13, 2010 Share Posted May 13, 2010 Sagt mal...ich lese das Gesetz so, dass man für den Erstantrag den Psychodoktor braucht. Wenn man nur erstmal eine 22er beantragt und später dann was richtiges, kann man sich das Prozedere sparen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted May 14, 2010 Share Posted May 14, 2010 Ne erstmal brauchste dafür dann wieder ein neues Bedürfniss vom Verband. Und der SB ist ja nicht blöd du erwirbst etwas größer 5,6mm und 200J bist aber keine 25. Einzige Möglickeit den Dr Klapps zu sparen ist du machst nen Jagdschein. Da kannste mit 18 GK Waffen kaufen. Warum ein Jäger weniger gefählich ist als ein Sportschütze entzieht sich jedoch meiner Vorstellungskraft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
schadavi Posted May 14, 2010 Share Posted May 14, 2010 Weil Jäger häufiger in Politik und Rechtssprechungsbranche zu treffen sind - und da sowohl Beamten als auch Richtern es ühysikalisch gar nicht möglich ist, etwas ungesetzliches oder unmoralisches zu tun, gelten für sie halt andere Gesetze Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1collector Posted May 14, 2010 Share Posted May 14, 2010 Einzige Möglickeit den Dr Klapps zu sparen ist du machst nen Jagdschein. Gibt noch einige andere Möglichkeiten. 1. Jagdschein 2. Ausbildung zum Büchsenmacher 3. Waffensammler werden Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 14, 2010 Share Posted May 14, 2010 Gibt noch einige andere Möglichkeiten. 1. Jagdschein 2. Ausbildung zum Büchsenmacher 3. Waffensammler werden 4.WHE Link to comment Share on other sites More sharing options...
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