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IGNORED

Schrotflinte auf "gelb"?


Gunmen67

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

Ist es möglich auf der "neuen-gelben-WBK" eine Doppelläufige Schrotflinte ohne Befürwortung, eingetragen zu bekommen? Ich bin mir da nähmlich nicht ganz sicher. Bei mir steht nähmlich hinten folgendes drauf:

-Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen

-Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

-Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

-Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)

Ist eine Doppelläufige Schrotflinte(Nebeneinander, keine Bockflinte) mit 73cm langen Läufen im Kal. 12/70 als Einzellader-Langwaffe zu verstehen????

Man könnte im Zweifelsfalle auch eine Befürwortung zum Trap-und Skeet-Schießen bekommen. dann allerdings auf grün.

Gruß

gunmen67

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-Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen

Ja, bekommst du. Auch ein Repetiergewehr (bspw. ein K98, ...) bekommst du auf die gelbe WBK eingetragen. Anders sieht es bei Vorderschaftrepetierflinten aus.

Die Flinte kannst du also auf die gelbe ohne Probleme eintragen lassen.

Edit hat zu mir gesagt: da war jemand schneller als ich.

wünsche euch ein schönes Wochenende ;)

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.....Anders sieht es bei Vorderschaftrepetierflinten aus....

Ja, die gehen leider nur mit gezogenem Lauf auf Gelbe. Die Erfahrung hatte ich beim Kauf auch gemacht. Glücklicherweise hatte ich aber noch eine andere passende WBK zum Eintragen dabei....

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Ja, die gehen leider nur mit gezogenem Lauf auf Gelbe.

Hinweis von mir:

Dieser Punkt (Vorderschaftrepetier-Flinten-Konstruktionen mit gezogenem Lauf) ist

- ein ziemlich heftiger Graubereich

- wird von Behörden quer durch die Republik unterschiedlichst beurteilt

- war hier schon Gegenstand x verschiedener Threads...

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unsere sb trägt vorderschaftsrep auf gelb ein wenn der lauf gezogen ist

daher

welches modell ist so ausgestattet????

Für welche DISZIPLIN????

BDS-Disziplinen fallen weg, weil:

In allen Disziplinen, bei denen Flinten verwendet werden, sind ausschließlich Waffen

mit glatten (nicht gezogenen) Läufen, Laufteilen und / oder Laufeinsätzen

zugelassen. Choke-Einsätze gelten nicht als Laufeinsätze im obigen Sinne und

dürfen deshalb verwendet werden.

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Eine Ketzerfrage/Antwort:

BDMP

D.17.2.1 RF 1:

Gesetzeskonforme Repetierflinten im Kaliber 12. Das Magazin

muss aus einer Röhre bestehen. Vorderschäfte mit Pistolengriff

sind nicht zugelassen. Gesetzeskonforme Veränderungen sind

erlaubt.

Hier steht nicht das es keine Gezogene Läufe haben darf!

Kommt wieder mal auf den SB an, oder?

Grüne Farbe wurde wieder gelöscht ...

zu langsam ......

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BDMP

D.17.2.1 RF 1:

Gesetzeskonforme Repetierflinten im Kaliber 12. Das Magazin

muss aus einer Röhre bestehen. Vorderschäfte mit Pistolengriff

sind nicht zugelassen. Gesetzeskonforme Veränderungen sind

erlaubt.

Hier steht nicht das es keine Gezogene Läufe haben darf!

Tja, man kann es sich immer gerade so "hinbasteln", wie man's braucht...

- dem Sachbearbeiter der Waffenbehörde gegenüber pocht man auf den gezogenen Lauf

der Vorderschaftrepetier-Langwaffe (auch wenn diese eigentlich eine Flintenkonstruktion ist

und der Lauf ein typisches Flintenkaliber aufweist); aber im Gesetz steht eben Langwaffe und

gezogener Lauf...

- dem Verband gegenüber (bzw. bei der Suche nach einer geeigneten Disziplin entsprechend

den Anforderungen Neu-Gelb/§ 14 Abs. 4 WaffG) pocht man dann im Gegenzug wieder auf

die typische "Flinten"eigenschaft... ("Flinte" ist gefordert, aber ein gezogener Lauf nicht explizit

ausgeschlossen..).

Was für ein Tanz.

Auch wenn unser WaffG weitgehend unstimmig und unnötig restriktiv ist -

das wäre mir dann doch zu blöd.

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