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IGNORED

Maglite Gas/Pfeffersprayaufsatz, wo ?


John Kahn

Empfohlene Beiträge

Hallo,

gibts eigentlich noch diese CS-Gas/Pfeffersprayaufsätze für die Maglitetaschenlampen?

Und wo Bezugsquellen?

Wollte mir erst den besseren (da es noch einen kleinen gibt..) DogShock Pfefferspraypistole kaufen nur kostet der

bereits ohne Zubehör über 200 EUR und hat leider nur lächerliche 2 Schuss!

Also ich kann mich erinnern wohl Ende der 90iger mal solche Aufsätze für die Maglite in der Hand gehabt zu haben

aus welchen Gründen leider dann doch nicht gekauft.

Diese Aufsätze sind genauso qualitativ anspruchsvoll gearbeitet wie die Maglite selber aus Metall.

In die Aufsätze kommt eine CS-oder Pfeffersprayflasche, durch ein Loch im Adapter ist die Bedienung mit

Daumen mit nur einer Hand gewährleistet.

Die Flasche ist soweit verdrehsicher eingespannt, daß hat den Vorteil das man wohl immer den Sprayapparat

richtig herum in die Hand bekommt, auch wenns schneller gehen soll.

Der andere Vorteil man hat eigentlich 3 Abwehrmechanismen in der Hand einam Spray, desweiteren die Lampe

selbst zum blenden und aufgrund ihrer Beschaffenheit auch zum schlagen und abwehren von Schlägen.

Nun zu den Lampen passen die Aufsätze an jede Maglite? Oder nur an die langen Maglites?

Oder auch an die kurzen Maglites mit Monozellen?

Führen ist doch auch kein Problem oder? Habe zumindest im neuen Waffgesetz nichts gelesen was dagegen sprechen

könnte.

Die Frage ist nur wie verhält es sich mit den Anbaugriff (weis nicht ob es den noch gibt?) der die Maglite in einen

klobigen Tonfa verwandelt ist das dann noch ne Lampe oder nen Schlagstock oder ganz einfach ne Lampe mit m

Griff? :00000733:

Danke vorab mal für paar Infos von Euch.

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Die Frage ist nur wie verhält es sich mit den Anbaugriff (weis nicht ob es den noch gibt?) der die Maglite in einen

klobigen Tonfa verwandelt ist das dann noch ne Lampe oder nen Schlagstock oder ganz einfach ne Lampe....

Mit Verlaub gesagt:

Diese penetrante Thematisierung "MagLite und Waffe..." halte ich nicht für sonderlich intelligent.

Näher ausführen möchte und brauche ich das nicht.

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Mit Verlaub gesagt:

Diese penetrante Thematisierung "MagLite und Waffe..." halte ich nicht für sonderlich intelligent.

Näher ausführen möchte und brauche ich das nicht.

Tja nach dem momentanen (hoffentlich kommt der Zustand bald wieder aus der Mode!) Sicherheits und Kontrollwahn

denke ich mal das es bei der Kontrolle an Flughäfen und Gerichtssälen (soweit sind wir schon..) massive Probleme

mit dem "Taschenfluter" gibt egal um welche Größe es sich handelt und vermutlich auch wenn kein Spray Adapter

montiert ist bei der heutigen Mentalität einiger Kontrolleure gibts warscheinlich schon bei den Mini-Maglites mit

AA-Mignon oder AAA-Zellen Probleme (die könnte man ja wie ein Kubaton benutzen....). :confused:

Das das dazu die Teile noch tief schwarz, aus Metall, Griff gerieft ist macht sie zur pseudo Waffe gaaanz pöööse....

Traurig :traurig_16:

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Eine MagLite ist eine Taschenlampe.

Robust, und einige Modelle auch recht "wuchtig".

Aber eine Taschenlampe.

Und genau dabei sollte man es auch belassen.

Der Verbotswahn geht schon weit genug.

Gruß,

karlyman

Da stimme ich dir natürlich 100% zu.

Ich habe das in dem Beitrag halt nur erwähnt weil man heute fast wirklich alles als Waffe definiert.

In einem Bericht wurde mal son Tisch gezeigt was Kontrolleure vor in einem Gerichtsgebäude alles

"sichergestellt" hatten darunter sogar Pritt-Klebestifte und Tesa-Klebeband (die schmale kleine Rolle...).

Bei dem letzteren wollten die Sicherheitskontrolleure es damit begründen das man mit dem Klebeband

jemanden "erdrosseln" könne beim Prittstift wussten sie selber keine Antwort einer sagte kann ich mir

auch nicht erklären warum der konfisziert wurde.

Es ist wirklich erschreckend was man dem Bürger heute perse unterstellt, als wenn nur noch potentielle

Mörder rumlaufen die auf Tritt und Schritt überwacht werden müssen :peinlich:

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Nur wird dir (nach menschlichem Ermessen zumindest..) keiner das Dabeihaben einer Taschenlampe

untersagen bzw. eine solche Untersagung rechtlich begründen können - das Dabeihaben eines Eisenrohrs

hingegen schon.

Es sei denn, du bist Eisenrohrverleger...

Na ja sicher auch ein Unterschied ob man mit dem Rohr in der Hand durch die Stadt läuft oder es im Kofferaum

neben dem Werkzeugkoffer liegen hat, kann man ja als Schraubenschlüsselverlängerung (Hebelwirkung)

gebrauchen.

Kenne selber einen LKW Fahrer der im Führerhaus ein kurzes Eisenrohr neben sich liegen hat.

Übrigens das mitführen eines großen Schraubenschlüssels wird keiner dem LKW/PKW Fahrer untersagen.

Die Wirkung im Notwehrfall dürfte wahrlich "durchschlagend" sein wer das Ding auf den Kopf bekommt

steht danach bestimmt nicht gleich wieder auf-wenn überhaupt er aufstehen kann.

Einen Schlag hingegen mit den Polycarbonat Tonfa würde er in den meisten Fällen wohl überleben aber der

Tonfa ist ja pöööse und von unseren Politikern nicht so gewollt, zumindest nicht zu führen :peinlich:

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(...)

Einen Schlag hingegen mit den Polycarbonat Tonfa würde er in den meisten Fällen wohl überleben (...)

Ein Tonfa, selbst die Professionellen einer deutschen Firma mit Sollbruchstelle, sind bei Kopfschlägen nicht minder gefährlich wie andere harte Gegenstände, z.B. Eisenrohr.

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Ein Tonfa, selbst die Professionellen einer deutschen Firma mit Sollbruchstelle, sind bei Kopfschlägen nicht minder gefährlich wie andere harte Gegenstände, z.B. Eisenrohr.

Das mag soweit stimmen, aber es sind ja auch schon Menschen durch einen gezielten Schlag gegen den "Gurgel"

mit der gewöhnlichen Hand/Faust zu Tode gekommen. :huh:

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Bei einer Maglite stimmt für mich einfach nicht das Verhältnis zwischen Drohwert (niedrig) und Lethalität (hoch).

Die leicht lose sitzenden Batterien sollen übrigens beim Auftreffen der Lampe einen üblen Effekt haben. Ich hab mich mal mit einem netten Trijicon-Angestellten auf der IWA lange über das Thema Polizeiausrüstung unterhalten, und der hat von Todesfällen beim Einsatz von Maglites als Schlagstock erzählt. Man kann sich auch das juristische Desaster vorstellen, wenn ein Gegenstand, der nicht dafür hergestellt wurde, als less lethal weapon eingesetzt wird. Mag Instrument, Inc haftet dafür sicher nicht.

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Die Sache mit der MagLite als "Waffe" erledigt sich doch spätestens bei den größeren, gewichtigen Modellen

aus praktischen Gründen. Anders gesagt, wer schleppt (fußläufig) ständig eine 4-, 5- oder 6-D Cell mit sich herum?

Wohl niemand. Die Teile sind etwas für zu Hause, für den Lkw-Führerstand oder maximal für eine Halterung im Pkw.

Für andere Einsätze gibt's die MiniMagLites diverser Größen, vielleicht noch maximal die kleineren C Cell-Modelle.

Zu Wahrsagers Informationen:

In den USA soll's tatsächlich zivilrechtliche Verfahren gegen Polizeibeamte gegeben haben, die die großen

MagLites aus den Streifenwagen zweckentfremdet als Schlagstock eingesetzt haben... über den Ausgang

weiß ich nichts. Mitgeführt wird eine große Lampe wie die MagLite "drüben" m.W. hauptsächlich aus dem Grund,

dass damit auch mal eine Scheibe eingeschlagen werden kann. Man versuche das mit einem Mini-Handlämpchen...

Der juristische Aspekt:

Die Dinger sind und bleiben Taschenlampen und somit (soweit nicht in gewisser Weise speziell umgebaut, vergleiche

oben...) unzweifelhaft Gebrauchsgegenstände. Man kann damit leuchten. Man kann - aufgrund der Robustheit und

z.T. Größe - im Notfall auch eine Scheibe, etwa eines verunfallten Fahrzeugs, knacken. Man kann in einem anders

gelagerten Notfall natürlich auch damit schlagen. Wie mit vielen anderen schweren, robusten Gebrauchsgegenständen

des Alltags auch - und nie und nimmer wird daher juristisch ein "Waffen"einsatz draus.

Nichtsdestotrotz halte ich - gerade angesichts eines gewissen "Klimas" hierzulande - die "MagLite-als-Waffe"-Diskussion

für ziemlich kontraproduktiv, bzw. für reichlich daneben.

Gruß,

karlyman

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Das mag soweit stimmen, aber es sind ja auch schon Menschen durch einen gezielten Schlag gegen den "Gurgel"

mit der gewöhnlichen Hand/Faust zu Tode gekommen. :huh:

Vollkommen richtig. Stichwort "finale Techniken" bei einigen Kampfsportarten.

(...)

Der juristische Aspekt:

Die Dinger sind und bleiben Taschenlampen und somit (soweit nicht in gewisser Weise speziell umgebaut, vergleiche

oben...) unzweifelhaft Gebrauchsgegenstände. Man kann damit leuchten. Man kann - aufgrund der Robustheit und

z.T. Größe - im Notfall auch eine Scheibe, etwa eines verunfallten Fahrzeugs, knacken. Man kann in einem anders

gelagerten Notfall natürlich auch damit schlagen. Wie mit vielen anderen schweren, robusten Gebrauchsgegenständen

des Alltags auch - und nie und nimmer wird daher juristisch ein "Waffen"einsatz draus.

(...)

Wenn man sich, wie geschrieben auf den Einsatz bezieht, wird sie schon einer Waffe gleichgestellt. Nach § 224 I Nr. 1 StGB begeht eine gefährliche Körperverletzung, wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs begeht.

Werkzeug ist dabei jeder bewegliche Gegenstand an, der durch menschliche Kraft gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden kann, um ihn zu verletzen. Dabei ist es allerdings gleichgültig, ob im konkreten Falle das Werkzeug tatsächlich in Bewegung gesetzt wird (BGHSt 22, 235).

Und als Werkzeug im Sinne des § 224 StGB, wurden schon die alltäglichsten Gegenstände durch die Gerichte anerkannt. Eine lange, massive Metallstablampe fällt da bestimmt auch drunter.

VG

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Vollkommen richtig. Stichwort "finale Techniken" bei einigen Kampfsportarten.

Wenn man sich, wie geschrieben auf den Einsatz bezieht, wird sie schon einer Waffe gleichgestellt. Nach § 224 I Nr. 1 StGB begeht eine gefährliche Körperverletzung, wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs begeht.

Werkzeug ist dabei jeder bewegliche Gegenstand an, der durch menschliche Kraft gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden kann, um ihn zu verletzen. Dabei ist es allerdings gleichgültig, ob im konkreten Falle das Werkzeug tatsächlich in Bewegung gesetzt wird (BGHSt 22, 235).

Und als Werkzeug im Sinne des § 224 StGB, wurden schon die alltäglichsten Gegenstände durch die Gerichte anerkannt. Eine lange, massive Metallstablampe fällt da bestimmt auch drunter.

VG

In Deutschland vielleicht noch nicht so häufig aber in den USA wurde mal ein Telefon als "Waffe" definiert das

Prominente Person auf eine Hausangestellte geworfen hatte... :00000733:

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Und als Werkzeug im Sinne des § 224 StGB, wurden schon die alltäglichsten Gegenstände durch die Gerichte anerkannt. Eine lange, massive Metallstablampe fällt da bestimmt auch drunter.

Das ist aber vollkommen egal.

Die Verwendung eines Gegenstandes spielt keine entscheidende Rolle.

Eine Körperverletzung mit der bloßen Faust oder durch einen Fußtritt kann strafbar sein,

eine Körperverletzung unter Einsatz eines Gegenstandes kann straffrei sein.

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Das ist aber vollkommen egal.

Die Verwendung eines Gegenstandes spielt keine entscheidende Rolle.

Eine Körperverletzung mit der bloßen Faust oder durch einen Fußtritt kann strafbar sein,

eine Körperverletzung unter Einsatz eines Gegenstandes kann straffrei sein.

Leider ist es nicht völlig egal. Eine normale Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Eine gefährliche Körperverletzung mittels Waffe oder gefährlichem Werkzeug, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahre.

Mein Beitrag bezog sich auch nicht auf die fehlende Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung durch das vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes, sondern auf die Aussage:

(...) nie und nimmer wird daher juristisch ein "Waffen"einsatz draus.

Wobei, abgesehen von der strafrechtlichen Seite, fallen solche Lampen (wenn keine Griffe oder Adapter dran sind) nicht unter § 42a WaffG. Allerdings gibt es ja so einige zweideutige "Kultgegenstände" wie z.B. Sportgeräte aus Easton Alu, Gartenmacheten eines Qualitätsherstellers und eben auch unverwüstliche Stablampen. Die tauchen immer wieder in den Nachrichten auf, wenn die Polizei eine Pressekonferenz gibt und Sichergestellte Gegenstände auf dem Tisch für die Kameras auslegt.

VG

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Eine normale Körperverletzung wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Eine gefährliche Körperverletzung mittels Waffe oder gefährlichem Werkzeug, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahre.

Diese Argumentation führt hier nicht weiter.

JEDER in irgendeiner Weise geeignete Gegenstand - selbst ein gewöhnlicher Schuh um den Fuß herum -

fällt schon unter diesen Werkzeugbegriff (s.o.).

Fazit (konsequenter Weise): nur noch nackt bzw. ins Wattebäuschchenkostüm eingehüllt auf die Straße...

Im übrigen geht es mir sehr wohl um die Rechtmäßigkeit bzw. fehlende Rechtmäßigkeit einer als

Körperverletzung eingestuften Handlung. DA muss der Trennungsstrich verlaufen. Über alles andere

möchte und werde ich mich hier gar nicht unterhalten.

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Die tauchen immer wieder in den Nachrichten auf, wenn die Polizei eine Pressekonferenz gibt und Sichergestellte Gegenstände auf dem Tisch für die Kameras auslegt.

VG

Nun ja auf diesen Tischen liegt so alles mögliche und unmögliche sogar Scheren und Kugelschreiber, es ist ein Unding

das wir eine unfähige und teils feige und wenig unabhängige Presse haben die da nicht mal nachhakt.

Ich gehe sogar soweit das ich behaupte das dort einige Gegenstände in der Absicht dazugelegt werden um hier

die öffentliche Meinung Contra Waffenbesitz zu stimulieren.(Motto seht an soooo viele Waffen...)

So sah ich auf einen Tisch sogar normale Fernbedienungen von Stereoanlagen und Funkgeräte, in keinem

Satz wurde erwähnt was es mit den Gegenständen auf sich hat es wurde nur behauptet es seien "gefährliche"

Waffen beschlagnahmt worden.

Zudem wird sogar oft behauptet das alles was da auf den Tischen liege, illegal und "scharf" sei dies stimmt beim

genaueren hinsehen auch nicht.

Man kann wirklich hier den entsprechenden Polizeistationen/Sprecher den Vorwurf machen das sie versuchen die

unbedarfte und unkritische Bevölkerung zum Narren zu halten, schlimm das die Medien dieses Spiel bewusst

mitspielen, daß sagt leider auch etwas über den Geist aus der momentan vorherrscht.

Es mit den gegenständen schon so wie karlyman sagt es kommt immer darauf an in welcher Absicht etwas gemacht

wird bei erwiesener "NOTWEHR" spielt es überhaupt keine Rolle was für ein Gegenstand eingesetzt wurde, selbst mit

einer unangemeldeten sprich illegalen Waffe darf sich ein Opfer wehren Punkt, was danach ist gegebnefalls ein

Prozess wegen illegalen Besitzes steht auf einen anderen Blatt hat aber nichts mit der Tat selbst zu tun.

Im Endeffekt muss jeder für sich entscheiden, wenn ich angegriffen werde muss ich schnell handeln, was will ich

die Möglichkeit mich zu wehren und gegebenfalls danach vor dem Kadi zu stehen?

Oder gleich zu sagen ich machs wie Mahatma Gandhi und wehre mich keinesfalls halte auch noch die andere Wange

hin und bin danach tot- genau wie Gandhi der trotz seiner "Gewaltlosigkeit" letztenendes auch nur erschossen wurde... :angry2:

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Ich wette dass eine derartige Taschenlampe schnell von einigen beamten als "Tarnwaffe" klassifiziert und dann beschlagnahmt wird!

Zitat zu getarnten Hieb- und Stoßwaffen:

Der Umgang mit Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Stockdegen) ist verboten.

Sicher, die MagLite ist eine Taschenlampe und das Pfefferspray ist als Tierabwehrspray raus aus dem WaffG(wenn es ordnungsgemäß zur Tierabwehr gekennzeichnet ist9.

Aaaaber, wird hier die MagLite nicht zur Verteidigungswaffe?

Bin mir sicher, dass bei Feststellung eines derartigen Gegenstandes in den meisten Fällen eine Strafanzeige gefertigt wird.

Zumindestens käme hier dann der § 42a WaffG (Führverbot) ev. zum Tragen.

Ob dann ein Gericht zu einer anderen Entscheidung kommt, wage ich zu bezweifeln, da es hierzu noch keinen Feststellungsbescheid des BKA gibt.

Ich würde mich auf so ein Experiment nicht einlassen, sondern Lampe und Tierabwehspray extra bei mir tragen.

Klar werden hier wieder einige aufschreien, dass das wohl nicht möglich sein kann, aber wer seine Zuverlässigkeit gefährden will soll es probieren, auf die gesammelten Erfahrungen wäre ich gespannt!

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Exakt aus den von Uwe genannten Gründen würde ich die MagLite auch das sein lassen,

was sie ist:

Eine Taschenlampe!

Die ist auch so praktisch genug. Und, ich wiederhole es nochmal, juristisch nicht anders zu bewerten

als mein Schuh oder der Kugelschreiber, der in meiner Hemdtasche steckt.

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.....

Oder gleich zu sagen ich machs wie Mahatma Gandhi und wehre mich keinesfalls halte auch noch die andere Wange

hin und bin danach tot- genau wie Gandhi der trotz seiner "Gewaltlosigkeit" letztenendes auch nur erschossen wurde... :angry2:

Naja Gandhi war nicht Weltfremd wie die hiesigen Gutmenschen...

Among the many misdeeds of the British rule in India, history will look upon the act of depriving a whole nation of arms as the blackest.

Joker

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Ich wette dass eine derartige Taschenlampe schnell von einigen beamten als "Tarnwaffe" klassifiziert und dann beschlagnahmt wird!

Zumindestens käme hier dann der § 42a WaffG (Führverbot) ev. zum Tragen.

Darum stellte ich ja am Anfang des Threads etwas provokativ diese Frage...

Nur diese Aufsätze gibt es aber bestimmt schon gut zehn Jahre !

Sowohl Hersteller als auch Händler müssten die Gesetze doch bestens kennen, in unseren total überegulierten Land

hätte man die Teile sonst spätestens mit der letzten Waffengesetznovelle aus dem Verkehr gezogen.

Der DogShock ist ja genau ein Verteidigungsgerät sogar in Pistolenform und darf frei geführt werden anders

als in der Schweiz wo er hergestellt wird dort darf er nur mit einem Schein getragen werden!

Das Spray wird ja in seiner Eigenschaft wenn es in der Lampe steckt auch nicht getunt oder in der Zusammensetzung

und Reichweite verändert, und es sprüht nur der DogSchock hingegen besitzt zwei Kartuschen "verschiesst" einen

Strahl von 7m Reichweite, überhaupt seltsam das es dazu noch keinen Feststellungsbescheid gibt-das kann man dann

nicht den kleinen Mann anlasten.

Zudem glaube ich das daß Ende der Fahnenstange bei den ganzen Reglementierungen langsam erreicht sein sollte!

Dann soll doch der Staat gleich das Recht auf Notwehr abschaffen aber danach gleich geschlossen zurücktreten

da es menschenfeindlich und irgend wo auch verfassungswidrig wäre.

Und wer Notwehr annerkennt der muss dem Bürger wenigstens dazu die primitivsten Mittel belassen, sonst sollten

wir als Steuerzahler auch nicht mehr willens sein die maßlosen Sicherheitsansprüche (gepanzerter Wagen ,Bodygards)

von Kanzlerin und Ministern zu tragen, angeblich sollen doch alle gleich behandelt werden oder? :peinlich:

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