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IGNORED

Waffentausch mit einmaligem Umtragen bei der Behörde?


Tierlieb

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Geschrieben

Hallo zusammen.

Ich habe eine Pistole in 9x19. Würde die gerne verkaufen und eine andere im gleichen Kaliber erwerben.

Rechlich kein Problem, denke ich. Bedürfnis für das Kaliber ist ja schon bestätigt, WBK wurde ja auch so erteilt.

Praktisch aber doof, weil KPB Iserlohn zuständig ist.

Das bedeutet nach meinem Verständnis:

1. Waffe verkaufen und Waffe austragen lassen - 2 Monate Wartezeit.

2. Waffe kaufen und neu eintragen lassen - 2 Monate Wartezeit.

Insgesamt 4 Monate.

Geht mir in der Zwischenzeit die Munition aus, stehe ich doof da, denn bisher habe ich noch keine Behörde in meiner Gegend gefunden, die mir eine beglaubigte Kopie meiner WBK zum Munitionserwerb erstellen will - und noch keinen Händler, der sich mit einer normalen WBK-Kopie und Anruf beim Sachbearbeiter begnügen will (und ich weiss nicht mal, ob meine Sachbearbeiterin da mitspielt).

Gibt es eine Möglichkeit, das alles in einem Schritt abzuhandeln? Mit 2 Monaten Wartezeit habe ich mich abgefunden.

MfG,

Tobias

P.S.: Dass ich das alles noch so timen muss, dass meine Bedürfnisbestätigung für eine Langwaffe, erwähne ich erst gar nicht. Und wie doof das bei 2/6 aussieht, könnt Ihr Euch auch vorstellen...

Geschrieben

Dieser Tausch ist ja so im WaffG nirgends beschrieben, aber einer unserer Kritikpunkte daran und darin.

Zufällig hab ich grade denselben Fall hier in Südbaden am Laufen.

Wurde hier früher schon mal gemacht.

Schriftlicher Antrag an meinen SB ist Mitte Dezember raus.

Mal sehen wie lange es dauert, momentan geht ja nüscht.

Aber er meinte, er würde sich mit den umliegenden SB´s absprechen (wg. Rückendeckung) und hätte grundsätzlich nichts dagegen.

Verboten sei es ja nicht und das Bedürfnis sei ja bei A und B identisch.

Gruß,

J.

Geschrieben
Ich habe eine Pistole in 9x19. Würde die gerne verkaufen und eine andere im gleichen Kaliber erwerben.

Rechlich kein Problem, denke ich. Bedürfnis für das Kaliber ist ja schon bestätigt, WBK wurde ja auch so erteilt.

Das ist doch NRW? Dann vergiß das mal mit dem Waffentausch.

Neue Waffe = neuer Bedürfnisantrag = neuer Voreintrag

So ist zumindest die Handhabe in Bielefeld (auch NRW)

Ich habe bisher nur von Hamburg gehört das man dort "Waffentausch" bewilligt bekommt.

..., denke ich...

Und das macht hier der Staat für Dich...

Geschrieben

Servus !

Richtig interessant ist es bei uns:

Der für die Stadtbewohner zuständige SB macht den Tausch ohne WENN und ABER !

Kein neuer Bedürfnis-Kram etc. Alte Waffe austragen, neue Waffe eintragen.

Der für die Landbewohner (im gleichen Landkreis !!!) zuständige Sachbarbeiter ein paar 100 meter weiter entfernt macht das nur mein neuem Verbands-Hickhack, sprich Bedrüfnis-Kram.

Das soll mal jemand erst verstehen !

Geschrieben

Hi..

... denn bisher habe ich noch keine Behörde in meiner Gegend gefunden, die mir eine beglaubigte Kopie meiner WBK zum Munitionserwerb erstellen will -

Beglaubigungen macht jeder Notar oder Pastor(der muß oder will vielleicht nicht)

und noch keinen Händler,

mit der beglaubigten sollte das gehen!

mußt schon auf Deinem Recht bestehen.

P.S.: Dass ich das alles noch so timen muss, dass meine Bedürfnisbestätigung für eine Langwaffe, erwähne ich erst gar nicht.

Verstehst Du diesen Satz?

Saludos

Ray

Geschrieben
Servus !

Richtig interessant ist es bei uns:

Der für die Stadtbewohner zuständige SB macht den Tausch ohne WENN und ABER !

Kein neuer Bedürfnis-Kram etc. Alte Waffe austragen, neue Waffe eintragen.

Der für die Landbewohner (im gleichen Landkreis !!!) zuständige Sachbarbeiter ein paar 100 meter weiter entfernt macht das nur mein neuem Verbands-Hickhack, sprich Bedrüfnis-Kram.

Das soll mal jemand erst verstehen !

naja, 2 Behörden, oder? einmal Stadtverwaltung, einmal LRA?

Geschrieben

Das ging ja schnell.

@baumax:

Munition brauche ich

a) weil ich ja auch mit einer geliehenen Waffe schieße (wenn ich jetzt zwei Monate nicht schießen würde, könnte es bei Auslandsaufenthalten schon mal eng werden mit 18 Terminen im Jahr - ob man die jetzt rechtlich braucht oder nicht)

B) weil ich zwei der vier Monate (die nach dem Kauf) ja eine Waffe habe, nur die WBK nicht.

@piffpaff und sniper

2 Monate... weil es dort halt so lange dauert. Mit Anrufen und Meckern dauerts 8-9 Wochen, ohne dauerts etwa 2 Monate. Falls die die WBK nicht ganz verlieren (auch schon passiert, zum Glück nicht mir). Die Sachbearbeiterin bedauert das, sagt aber vor lauter Arbeit schafft sie es anders nicht. Grund seien aktuell die ganzen Fälle wegen den neuen Erbwaffen-Regelungen.

@mopper

Also der komplette (und nicht ganz günstige) Prozess noch mal? Och, menno!

Vielleicht sollte ich mich mit Jayman mal besprechen, wenn das bei AdventureQ so klappt.

Letztlich würde es meiner Sachbearbeiterin ja Arbeit sparen, wenn auch kein Geld.

Hat aber den Vorteil, dass ich bei so viel Prozedere auch gleich 9mm auf .45 wechseln kann - wenn man so schlecht sieht, wie ich, sind die größeren Löcher bei der Trefferaufnahme hilfreich und kompensieren die kleinere Magazinkapazität ;-)

@raydekker

Ja, das kommt davon, wenn man den Satz nach der Hälfte umbaut. Wollte sagen: Ich hab ja gerade auch noch eine Langwaffe bewilligt bekommen (ich hab also einmal kurz, einmal lang). Wenn ich die dann eintragen lasse (geht auch auf grüne WBK), ist der Schein nochmal zwei Monate weg. Und anch dem Kauf ebenfalls. Es sei denn, ich time das gut, dann kann ich zwei Änderungen auf einmal machen lassen.

-T

Edit: raydekker hatte zwischenzeitlich noch gepostet.

Geschrieben
naja, 2 Behörden, oder? einmal Stadtverwaltung, einmal LRA?

Servus !

Ja !

Interessant auch, dass der SB der Stadtverwaltung die 2/6-Regel grün/gelb ignoriert.

Der lässt es zu, dass man z. B. 2 LW auf gelb und 2 KW auf grün gleichzeitig kauft.

Zuständig für mich ist der SB vom LRA. Hat aber auch Vorteile :lol: !

Geschrieben
Hat aber den Vorteil, dass ich bei so viel Prozedere auch gleich 9mm auf .45 wechseln kann - wenn man so schlecht sieht, wie ich, sind die größeren Löcher bei der Trefferaufnahme hilfreich und kompensieren die kleinere Magazinkapazität ;-)

Servus !

Mein Tipp dazu:

Nimm gleich .50ae ! Da sieht man auch die Hülsen besser am Boden liegen und es gibt keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Standnachbarn, wem welche Hülsen gehören. Mit .50ae bin ich immer der Einzige am Stand.

Und der absolut nicht zu unterschätzende Vorteil: mit einem größeren Kaliber bist Du näher an der 10 :00000733: !

Geschrieben
...

Und der absolut nicht zu unterschätzende Vorteil: mit einem größeren Kaliber bist Du näher an der 10 :00000733: !

Du solltest Dir ne Brille kaufen.

Ist imho auf Dauer billiger...

Geschrieben
Hat aber den Vorteil, dass ich bei so viel Prozedere auch gleich 9mm auf .45 wechseln kann - wenn man so schlecht sieht, wie ich, sind die größeren Löcher bei der Trefferaufnahme hilfreich und kompensieren die kleinere Magazinkapazität ;-)

Witzige Anmerkungen solltest Du Dir schenken, wenn Dir Dein Thread lieb ist und der nicht schneller ausarten soll als sonst schon.

Nur ein guter Rat.

Zurück zu den 2 Monaten Wartezeit:

Ich muß nochmal ungläubig nachfragen:

Du gibst also die WBK ab und erhältst sie nach 2 MONATEN von der Behörde mit dem neuen Eintrag wieder zurück ??

Also 2 Monate Wartezeit NUR für die Eintragung, nicht insgesamt mit Antrag beim Verband etc. ?

Und zweitens:

Wieviele Kurzwaffen hast Du? Ist Dein "Kontingent" ausgeschöpft ? Ansonsten kannst Du ja eine andere KW beantragen und deine 9 Para später verkaufen.

Erster Ansprechpartner ist allerdings dein SB, der das ganze Verfahren ja ganz erheblich vereinfachen könnte. Den erstmal fragen, dann weitersehen ! :bb1:

Edit: Was mir grad noch einfällt: Wenn du nur eine 9Para hast und diese aus der WBK austragen lässt - hast Du m.W.n. natürlich KEINERLEI Berechtigung mehr, Munition für diese Waffe zu besitzen ! Insofern ist Dein Einwand mit "Leihwaffe schießen" hier falsch.

Geschrieben

@piffpaff

Mit der humorvollen Anmerkung hast Du natürlich recht. Ich poste hier selten, da versuche ich das eine mit dem anderne zu kombinieren, um die Unterhaltung zu entspannen. Trennen wäre aber vermutlich kleverer.

Zum Thema zurück:

Mein Kurzwaffen-Kontingent ist nicht ausgeschöpft. Habs heimlich oben rein editiert, deswegen hast Du es vermutlich übersehen: Ich hab exakt eine KW. Demnächst noch eine LW. Wenn Tauschen nicht angedacht ist im Gesetz (danke für den Link übrigens, hatte ich selbst wegen doof gewähltem Suchbegriff nicht gefunden), dann ist ein zweiter Eintrag eine gute Idee.

Allerdings könnte mir da 2/6 in die Quere kommen, weil ich mal davon ausgehe, dass mein Besitz ja erst gezählt wird, nachdem die Behörde meine Waffe da eingetragen hat (was 4 Monate nach der Bewilligung durch den Verband und 2 Monate nach dem Kauf wäre), aber die Möglichkeit besteht, dass die diesmal direkt beim Posteingang draufgucken - und da könnte es dann mit der LW zu drei Waffen in "6 Monaten" kommen.

2. Die Idee mit der Leihwaffe war für den Tausch von 9Para auf 9Para gedacht: Ich lasse die alte Waffe streichen, habe aber noch den Eintrag dafür, weil da die neue Waffe reinkommt. Nach meiner Vorstellung wäre das okay gewesen, aber klar, nach Amtssicht hätte ich dann ja 2 Monate (nach fieser Auslegung sogar 4 Monate, wenn das Streichen nach Antragseingang, der neue Besitz aber erst nach Bearbeitung gerechnet wird) keine Waffe für das Kaliber.

3. Ja, zwei Monate nur bei der KPB. Verbandsbestätigung dauert maximal eine Woche. LV4 im BDS.

Geschrieben

Hi Tierlieb,

weiss jetzt nicht aus welchem Ort Du kommst, aber beglaubigte Kopien bekommst Du in jedem Bürgerbüro - kostet in Herscheid 2€ pro Kopie.

Und was die 2/6-Regelung und die Bearbeitungsdauer angeht: Fahr am Besten persöhnlich hin (natürlich während der Sprechzeiten) und Frage mal die S-Bine nach einer Ausnahme.

MT

Geschrieben

@mt80

Interessant. Dann fahre ich demnächst mal nach Herscheid. Hier in Olpe bin ich anderthalb Stunden von Amt zu Amt geschickt worden, da wollte es niemand machen. Am Ende, bei der unteren Jagdbehörde (glaube ich), haben mich dann zur KPB Olpe geschickt. Deren Sachbearbeiterin hat dann erst gesagt, dass jetzt gerade Mittagspause wäre (ich hatte den Vormittag ja schon mit Behördenmarathon verbraucht) und später dann entschieden, dass sie sowas niemals machen würden/dürften (okay, da war es auch schon Freitag, nach 1400) und ich meine originale WBK schicken müßte.

Ich denke, da hilft nur ein Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin.

Geschrieben

Ich steh vor einer ähnlichen Situation.

Ich will mir eine 9mmPara Pistole als Ersatz für meine Erste kaufen.

Hab mich für das große Prozedere entschieden, weil mein SB seine Arbeit sehr genau nimmt.

Verbandsbescheinigung sollte mich in den nächsten Tagen erreichen, und dann den Voreintrag machen lassen.

Wenn der dann drin ist, mache ich mich an der Verkauf der 1. und den Kauf der 2. Pistole.

Das Grundkontingent wird dabei nicht überschritten.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hier noch schnell ein Statusupdate zur KPB Iserlohn:

Tausch ist auf keinen Fall drin. Alte austragen lassen, neue Waffe eintragen lassen.

Netterweise wenigstens so, dass Voreintrag und Eintragung der Waffe in einem gemacht werden, wenn man die Seriennummer hat.

Damit sind es wenigstens nur 4 Monate statt 6.

Bei der 2/6 Regelung gilt dort natürlich das Datum, wenn die Waffe in die WBK eingetragen wird. Nicht das Datum auf dem Kaufvertrag der Waffe. Das heißt, bei der KPB Iserlohn gilt statt dessen eine 2/8 Regelung. Denn an der Bearbeitungszeit wird sich nichts ändern.

Danke an die Teilnahme an diesem Thread,

Tierlieb

Geschrieben

Und es geht doch.

Ich bitte inständig darum die zuständige Behörde hier nicht zu benennen, damit diese Möglichkeit für Nachfolgende nicht verbaut wird.

Wenn es schon so etwas wie ein Entgegenkommen der Behörde gibt, sollte man dies nicht kaputt machen.

Begründung der "Einzelfallentscheidung":

Das Bedürfnis ist bereits nachgewiesen und besteht fort.

Dem Antrag wird insbesondere deshalb zugestimmt, damit es nicht zu einer Erhöhung des Waffenbestandes des Antragsstellers kommt.

Hinweis:

In meinem Antrag hatte ich den Tausch mit einer Leistungssteigerung begründet (Gebrauchs- gegen reinrassige Sportpistole).

Darüber hinaus bin ich Mitglied in zwei Verbänden mit sehr viel in Frage kommenden Disziplinen für eine Waffe gleichen Kalibers.

Ich bitte um Eure Diskretion bezügl. der zuständigen Behörde.

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