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IGNORED

Verdachtsunabhängige Kontrollen


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Geschrieben
Also versteh ich das richting. Das in Deutschland jemand and die Tuer klpft der dann was ueber meine Waffen wissen will? :confused:

Der will nicht nur etwas üebr sie wissen, er will wissen wo sie sind und ob sie ordnungsgemäß in einem Waffenschrank mit der richtigen Mindestsicheheitsstufe untergebracht sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Hmmm...

Was dürfen die Herren vom Amt denn überhaupt kontrollieren ?

* Also da steht nun ein Waffenschrank.

* Ich überreiche den Herren das entsprechende Zertifikat für den Schrank.

* Um das zu Kontrollieren öffne ich also völlig fremden den Tresor.

* Kontrolliert ob er auch richtig festgeschraubt ist

* Will womöglich Auskunft über die Verwahrung von Schlüsseln

* Überreiche meine WBK

* Drücke ihm die Waffen in die Hand damit er die SN überprüfen kann.

* Gebe Auskunft über vorhandene Munition

* Kontrolliert vorhandene Waffen & Zubehör auf Legalität bezüglich Veränderungen ?

Also was dürfen / machen die denn überhaupt ???

P.S.

Ein Vereinsmitglied wurde Opfer einer Kontrolle - er hat die Polizei angerufen und um Überprüfung der beiden Herren vom Amt gebeten !

Bearbeitet von ComefromHell
Geschrieben
Ein Vereinsmitglied wurde Opfer einer Kontrolle - er hat die Polizei angerufen und um Überprüfung der beiden Herren vom Amt gebeten !

Sehr interessant wäre doch hier der Ausgang dieses Telefonanrufes, wenn nicht des ganzen Vorgangs?

Lass uns teilhaben an Deinen Erfahrungen

Geschrieben (bearbeitet)

... Recht unspektakulär...

Nach ca. 20 Minuten kam ein Streifenwagen der Polizei. Die Beamten überprüften die Personalien der Herren vom Amt und warteten sogar das Ende der Kontrolle ab.

Etwas angepisst waren die Herren vom Amt zwar da Sie bei dem scheiß Wetter draußen warten mussten - Aber immerhin können Sie eine erfolgreiche Überprüfung vermelden. Allerdings muss man dazu erwähnen das der Waffenbesitzer gerade mal seit 2 Monaten im Besitz der WBK ist und auf dem Amt bei Beantragung der WBK das Zertifikat und den Kassenbon vom Waffenschrank vorlegen musste !

Bearbeitet von ComefromHell
Geschrieben

Weis nicht, ob das hier rein passt, aber ein Schützenkollege sagte gestern, dass er von seiner Waffenbehlrde eine Rechnung, bzw. einen Gebührenbescheid für die Regelkontrolle erhalten hat.

ca. € 25,-. Das ganze im Raum LM (Limburg/Weilburg)

Geschrieben
Weis nicht, ob das hier rein passt, aber ein Schützenkollege sagte gestern, dass er von seiner Waffenbehlrde eine Rechnung, bzw. einen Gebührenbescheid für die Regelkontrolle erhalten hat.

ca. € 25,-. Das ganze im Raum LM (Limburg/Weilburg)

Angedroht war es ja schon in einigen Bundesländern, aber das Sie es so schnell umsetzen - mann müssen unsere Staatskassen leer sein !

Geschrieben

Das Thema Gebühren in dem Zusammenhang "köchelt" ja schon eine ganze Weile.

Und viele Waffenehörden (insbesondere die bei den krisengebeutelten Städten..) werden wohl in nächster Zeit versuchen,

sich so einen Teil des (ihnen vom Bundesgesetzgeber aufgedrückten) Kontrollaufwandes wiederzuholen.

Das ändert nichts daran, dass eine Gebührenerhebung für anlasslose Aufbewahrungskontrollen (welche am ehesten mit den sog.

polizeilichen Anhaltekontrollen im Straßenverkehr vergleichbar, und keine Regelüberprüfungen, sind!) geührenrechtlich

sehr zweifelhaft sind. Es dürfte insbesondere am gebührenrechtlich geforderten individuellen "Anlass" der Kontrolle mangeln.

Im vorliegenden Fall habe ich übrigens bei der Gebührengestaltung (25,- €) den leisen Verdacht, dass sie nach dem Motto erfolgt

"wegen den paar Talern geht niemand vor's Verwaltungsgericht - und viel Kleinvieh macht auch Mist"...

Gruß,

karlyman

Gast solideogloria
Geschrieben
Das ganze im Raum LM (Limburg/Weilburg)

LRA Wetzlar? Oder weißt du das nicht genau? Die wären auch für mich zuständig.

Geschrieben (bearbeitet)

Auf die Begründung für die Gebührenerhebung wäre ich mal gespannt...

Und (ggf.!) auf die ausführlichere Begründung der Behörde in einem Widerspruchsbescheid noch viel mehr.

Gruß,

karlyman

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
Hmmm...

Was dürfen die Herren vom Amt denn überhaupt kontrollieren ?

* Also da steht nun ein Waffenschrank.

* Ich überreiche den Herren das entsprechende Zertifikat für den Schrank.

* Um das zu Kontrollieren öffne ich also völlig fremden den Tresor.

* Kontrolliert ob er auch richtig festgeschraubt ist

* Will womöglich Auskunft über die Verwahrung von Schlüsseln

* Überreiche meine WBK

* Drücke ihm die Waffen in die Hand damit er die SN überprüfen kann.

* Gebe Auskunft über vorhandene Munition

* Kontrolliert vorhandene Waffen & Zubehör auf Legalität bezüglich Veränderungen ?

Also was dürfen / machen die denn überhaupt ???

...

Die Diskussion hatten wie hier schon mehr fach => SuFu!

Die Meinung geht von "sie dürfen alles." bis "sie dürfen nur das, was im Gesetz steht" (mein Standpunkt). Im Gesetz steht im §36er

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
Wer es ganz hardcore will, könnte vielleicht verlangen, dass die Behördenvertreter sorgar zu "Fensternl" hätte, weil sie keinen Anspruch hätten, die Räume auf dem Weg dahin zu betreten. Was aber selbst ich übertrieben finde. ;)

Von Öffnen der Waffenschränke und Vergleichen der Nummern steht nichts im Gesetz - nicht einmal die Nummern der Waffen, die Du zur Eigensicherung gerade geladen bei Dir trägst. B)

Aber selbstverständlich dürfen die Behördenvertreter auch bei Dir vor Ort gem. § 39 WaffG Auskünfte verlangen. Zur Vorlage von Waffen gem. Abs. 3 bedarf es aber eines "begründeten Anlass" und Dir ist dazu eine "angemessene, von ihr (der Behörde) zu bestimmende Frist" einzuräumen. Ob da "wenn wir schon mal hier sind" und "jetzt sofort" den Anforderungen des § 39 Abs. 3 WaffG genügt, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. :bud:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

D.H. das Pistolen in Deutschland nicht als Notwehr zu benutzen sind.

Kann mir nur gut vorstellen, wenn ich mitten in der nacht eine lautes Gerauesch hoere und dann eine Schatten im Zimmer eines meiner Kinder sehe.

Ach ja, so nimmt man die Bong vom Nachttisch.

1. Haut man demjenigen ueber dem Kopf

oder

2. Fragt ob der jenige einen Mitrauchen will man koennte ja danch fragen ob es auch eine ander weg gibt.

Geschrieben (bearbeitet)

So, habe gestern mit dem Schützenkollegen nochmal gesprochen.

Der Landkreis ist Limburg/Weilburg nicht Wetzlar.

Die Gebühr in Höhe von ca. € 25,- , die erhoben wurde, war für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit alle drei Jahre.

Was daran sehr irritierend und für mich nicht nachvollziehbar war, ist der Fakt, dass die der Kollege gerade erst vor ein paar Monaten eine neue Langwaffe gekauft hat und da bereits überprüft wurde.

Nun hat die Behörde die Überprüfung erneut durchgeführt und verlangt dafür eine Gebühr.

Das ganze wurde, um Porto zu sparen, mit dem Fragebogen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung an den Kollegen geschickt.

D.H. das Pistolen in Deutschland nicht als Notwehr zu benutzen sind.

pscht, not so loud.

Somebody might hear, that other countries actually have firearms in private hands for self defence.

Da die Waffen in privater Hand in einem Waffenschrank aufzubewahren sind, ist es nahezu unmöglich sie als Selbstverteidigungmittel einsetzen zu können.

Das gilt natürlich auch für den Transport von zu Hause zum Schießstand. Da ist die Waffe in einem verschlossenen und abgeschlossenen Behältnis zu transportieren. Getrennt von der Munition. Bedeutet, die Munition darf nicht im selben Fach wie die Waffe sein.

Der Deutsche spricht hier von: Nicht zugriffsbereit!

Das bedeutet wiederum, die Waffe darf nciht in weniger als drei Handgriffen in Anschlag gebracht werden.

Wenn jemand aber den Behörden glaubhaft nachweisen kann, dass er stärker gefährdet ist, als alle anderen Bürger, dann könnte er einen Waffenschein bekommen, der ihn dazu berechtigt, eine Schusswaffe am Körper zu führen und als Selbstverteidgungsmittel einzusetzen.

Bearbeitet von Dan More
Geschrieben
Die Gebühr in Höhe von ca. € 25,- , die erhoben wurde, war für die Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit alle drei Jahre.

Ja, die Regelüberprüfung ist rechtlich eine "andere Baustelle"

(wenngleich die Gebühr dafür ebenfalls nicht unumstritten ist).

Was daran sehr irritierend und für mich nicht nachvollziehbar war, ist der Fakt, dass die der Kollege gerade erst

vor ein paar Monaten eine neue Langwaffe gekauft hat und da bereits überprüft wurde.

Nun hat die Behörde die Überprüfung erneut durchgeführt und verlangt dafür eine Gebühr.

Das verwirrt mich jetzt etwas. Für WAS nochmal genau (Gegenstand der Überprüfung? Geührentatbestand/Gebührenziffer?)

wurde jetzt eine Gebühr festgesetzt?

Geschrieben
Ja, die Regelüberprüfung ist rechtlich eine "andere Baustelle"

(wenngleich die Gebühr dafür ebenfalls nicht unumstritten ist).

Das verwirrt mich jetzt etwas. Für WAS nochmal genau (Gegenstand der Überprüfung? Geührentatbestand/Gebührenziffer?)

wurde jetzt eine Gebühr festgesetzt?

So wie er sich ausgedrückt hat, wurde er bereits vor wenigen Monaten im Zuge der Überprüfung für den Eintrag einer neuen Langwaffe überprüft.

Nun hat die Behörde ihn zu Kasse gebeten, weil sie eine Regelüberprüfung durchgeführt haben. Also zwei Überprüfungen, wovon die zweite überflüssig gewesen sein dürfte.

Er will mir ds Schreiben demnächst mal zukommen lassen. Dann weis ich mehr.

Wenn es aber wirklich so war, wie er es beschrieben hat, ist das eigentlich eine bodenlose Frechheit der Behörde.

Gast solideogloria
Geschrieben

Nunja die Regelüberprüfung dient ja dazu, um festzustellen, dass die Sportschützeneigenschaft des Schützen nicht "verlorengegangen ist".

Bei der Eintragung einer neuen Langwaffe findet diese Überprüfung zumindest bei meiner Behöred nicht statt.

Geschrieben
Nunja die Regelüberprüfung dient ja dazu, um festzustellen, dass die Sportschützeneigenschaft des Schützen nicht "verlorengegangen ist".

Bei der Eintragung einer neuen Langwaffe findet diese Überprüfung zumindest bei meiner Behöred nicht statt.

Ich muss mich halt auf seine Aussage stützen.

Er hat sich wohl für die Langwaffe eineen Voreintrag geholt. Und bei der Beantragung des Voreintrages wurde eine Überprüfung durchgeführt.

Gast solideogloria
Geschrieben
Ich muss mich halt auf seine Aussage stützen.

Er hat sich wohl für die Langwaffe eineen Voreintrag geholt. Und bei der Beantragung des Voreintrages wurde eine Überprüfung durchgeführt.

Ja dann ists was anderes. Ich ging von einer Eintragung auf gelb aus.

Geschrieben
Von Öffnen der Waffenschränke und Vergleichen der Nummern steht nichts im Gesetz - nicht einmal die Nummern der Waffen, die Du zur Eigensicherung gerade geladen bei Dir trägst. B)

Dein

Mausebaer

also, das sehe ich etwas anders. Sinn und zweck (wenn mann dann da dran glaubt....) der Kontrollen ist doch zu überprüfen ob alle Waffen Ordnunggemäss aufbewahrt sind. Nur vom Tresoranschauen kann nicht überprüft ob alle Waffen auch da drin sind oder nicht doch einer im Nachtschränkchen liegt.

Also muss ein Kontrolleur m.e. sämtliche in der wbk eingetragene auf deren ordnungsgemässe Aufbewahrung überprüfen, sonst wurde er/sie seine Aufgabe nicht gerecht. Das wäre auch eine verletzung seine® Amtspflichten, wogegen ich als verantwortungsvoller Waffenbesitzer vorgehen musste. Wo kämen wir denn hin wenn noch nicht mal richtig kontrolliert wird?

Jeder verantwortungsvolle Waffenbesitzer muss also darauf bestehen das jede(!) Waffe überprüft wird. Bei meine 30 plus geht das doch recht schnell :rolleyes: , kenne aber so einige Waffenbesizer wo das dann doch etwas länger dauern wurde :rotfl2:

Adriaan

Geschrieben
Sinn und zweck (wenn mann dann da dran glaubt....) der Kontrollen ist doch zu überprüfen ob alle Waffen Ordnunggemäss aufbewahrt sind. Nur vom Tresoranschauen kann nicht überprüft ob alle Waffen auch da drin sind oder nicht doch einer im Nachtschränkchen liegt.

Also muss ein Kontrolleur m.e. sämtliche in der wbk eingetragene auf deren ordnungsgemässe Aufbewahrung überprüfen, sonst wurde er/sie seine Aufgabe nicht gerecht.

Das ist schon richtig. So ist die Regelung wohl "gemeint". Es ist aber aus dem Gesetzestext bei weitem nicht so ablesbar.

Nicht, dass ich mir das wünsche, aber spätestens nach den ersten paar Klagen gegen eine "Intensivprüfung" (s.o.)

wird der Gesetzgeber das wohl durch einen angefügten Satz im WaffG klarziehen...

Wobei du ganz zurecht darauf hinweist, dass bei etwas größeren Beständen an Sportgeräten, Jagdwerkzeugen oder gar Sammelexemplaren

die helle Kontroll-"Freude" aufkommen wird.... :rolleyes:

Geschrieben
:confused: hola amigo Holländer,

hast Du die grüne Farbe vergessen?

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Nö, genauso werde ich verfahren. Die Seriennummern darf der Kontrolleur auch selbst an die Waffen suchen, ich werde dabei nicht helfen. Sollte ja kein Problem sein, schliesslich sollen ja Fachkündige Mitarbeiter bei mir erscheinen. Meine Aufgabe ist es den/die Kontrolleure zu kontrollieren. Ich möchte ja nicht das einer von diese entweder eine Waffe oder Munition entwendet. Mit diese aufgabe bin ich ausgelastet.

:s75: ..aber nur mit Heineken....gut, Erdinger Weissbier darf's auch sein :pro:

Adriaan

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