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IGNORED

IHK-Waffenfachkunde in Stuttgart im Frühjahr 2010


beobachter

Empfohlene Beiträge

Bist du an der Stelle von H.R. im Prüfungsausschuss?

Wieviele sind mit nichtbestanden nach Hause?

Schnuffi

Ne, erstmal nur als "Azubi"....

zum anderen kann ich nichts sagen.

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Im Potsdam ist sie wegen mangelnder Teilnehmer abgesagt worden; wie man mir leider 2 Tage vor Beginn mitteilte, wurden schon seit ca. 2 JAHREN keine Kurse und Prüfungen absolviert. Bleibt mir nur Berlin, bei Dobrinski bzw. der Waffenschule Berlin, wo ich meine Sachkunde mache. Leider Gottes bin ich wieder etwas knapper bei Kasse, da mein Vater krank geworden ist. Eventuell irgendwann Ende des Jahres oder eben doch erst wieder nextes Jahr.

Ich mache das aus eigener Tasche, da neben Prüfung etc. auch noch Zulassungskosten hinzukommen, in Berlin wohl moderate 50%, also 1250e, sowie Aufbewahrungauflagen etc. Da wird noch so einiges Geld vor der ersten echten Transaktion verbrannt. ;)

grüße,

zykez

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  • 4 Wochen später...
Na dann wird es ja Zeit das HornerArms Vorbereitungskurse anbietet...

Überall bietet man solch Kurse an die "in enger Zusammenarbeit" mit der IHK abgestimmt sind. Ist doch blöd wenn Leute aus BW ihre Prüfungen wo anderst machen müssen ...

Imho gibt es in BW Vorbereitungskurse verschiedener Anbieter.

Leute aus BW sollten tunlichst vermeiden die Fachkunde nicht in Stuttgart abzulegen, das kann ggf. ins Auge gehen.

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Imho gibt es in BW Vorbereitungskurse verschiedener Anbieter.

Leute aus BW sollten tunlichst vermeiden die Fachkunde nicht in Stuttgart abzulegen, das kann ggf. ins Auge gehen.

Hallo *******,

da ich aus Stuttgart bin würd ich es auch gern hier machen. Auf meiner Suche nach Vorbereitungskursen bin hier im Umkreis allerdings nur auf die "deutsche-waffen-akademie" gestossen.

Vielleicht hast du ja noch mehr Adressen die du mir/uns mitteilen kannst.

Gruß

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Hallo *******,

da ich aus Stuttgart bin würd ich es auch gern hier machen. Auf meiner Suche nach Vorbereitungskursen bin hier im Umkreis allerdings nur auf die "deutsche-waffen-akademie" gestossen.

Vielleicht hast du ja noch mehr Adressen die du mir/uns mitteilen kannst.

Gruß

was spricht gegen die?

in "enger abstimmung" gibts imho in bw nicht

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... ich sagte ja nicht das etwas gegen die spricht... Man möchte halt wenn möglich vergleichen !

( Entfernung, Dauer, Umfang, Kosten, usw.... )

Wie es scheint gibt es ja doch einige potentiellen Interessenten hier die es auch in S machen würden

geht auch ohne kurs.........................

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Mir fällt in BW der Reiner Hermann mit Vorbereitungskursen ein.

Aber: wer einen Kurs mit Nürnberger Trichter braucht, sollte sich gescheiter noch ein paar Monaten selbst mit der Materie vertraut machen. Nachher muß man nämlich auch alleine Entscheidungen treffen.

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In Potsdam soll dieses Jahr noch ein Kurs mit anschließender Prüfung stattfinden: 27.10.-30.10.2010 Prüfung am 01.11.2010

Ich fand die letzte Prüfung in Stuttgart ganz gut.

Hab alle beantragten Gebiete ( LW+KW+passende Munition) bestanden.

Gefragt wurde sehr eindeutig, und nach meiner Auffassung auch nicht mit der Absicht den Prüfling durchfallen zu lassen.

Ich habe mich sehr intensiv vorbereitet, habe viele Realstücke in der Hand gehabt und damit gearbeitet.

Ich sehe keinen Grund, die Prüfung nicht in Stuttgart zu machen.

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Ich dachte ohnehin, dass die IHK Stuttgart als Prüfungsort fix vorgegeben ist, wenn man in BW wohnhaft ist. Vorbereitung kann man dort ohnehin nicht machen, die nehmen nur die Prüfung ab.

Auf jeden Fall bilden die Stuttgarter hervorragend aus und wer dort bestanden hat, kann auch was. :icon14:

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Ich dachte ohnehin, dass die IHK Stuttgart als Prüfungsort fix vorgegeben ist, wenn man in BW wohnhaft ist. Vorbereitung kann man dort ohnehin nicht machen, die nehmen nur die Prüfung ab.

Auf jeden Fall PRÜFEN die Stuttgarter hervorragend und wer dort bestanden hat, kann auch was. :icon14:

Wie du sagtest, Vorbereitung/Ausbildung gibts nicht, nur die Prüfung.

Ja, ist auch mein Kenntnisstand, das keine Freistellungen für andere IHK´s/Bundesländer erteilt werden...scheinbar gibt es aber SB´s die das noch immer machen.....

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Was ist denn maßgeblich, Wohnort oder Geschäftssitz, für den ein Antrag gestellt wird?

Die zuständige Behörde.............also je nachdem wo du beantragst.

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Wie du sagtest, Vorbereitung/Ausbildung gibts nicht, nur die Prüfung.

Sorry, meine Wortwahl war etwas unglücklich. Gemeint war mit ausbilden, dass die Prüfung bestens auf den Beruf vorbereitet.

Da die Waffenbehörde den Antragsteller bei der IHK zur Prüfung anmelden muss, wird dort in manchen Regionen wohl geschlafen. Klare Vorgabe des RP ist, dass bei Wohnort in BW die Prüfung in Stuttgart zu absolvieren ist !

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Da die Waffenbehörde den Antragsteller bei der IHK zur Prüfung anmelden muss, wird dort in manchen Regionen wohl geschlafen. Klare Vorgabe des RP ist, dass bei Wohnort in BW die Prüfung in Stuttgart zu absolvieren ist !

Ich dachte dass das WaffG. ein Bundesgesetz ist.

Die Führerscheinprüfung darf man doch auch Bundesweit ablegen.

Sind die Prüfungen, die in einem anderen Bundesland erfolgreich abgelegt worden sind, ungültig?

Schnuffi

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@Schnuffi:

Ganz grob geht das so:

Du beantragst bei der zuständigen Behörde deines geplanten zukünftigen Gewerbesitzes die Waffenhandelserlaubnis.

Diese Behörde nimmt die Fachkundeprüfung ab. Das macht die aber in der Regel nicht, weil die Länder meistens die örtlichen IHK´s mit dieser Aufgabe beliehen haben.

Diese Behörde meldet Dich dann also bei der zuständigen örtlcihen IHK zur Prüfung an.

Weil es aber bei einigen IHK´s keine Prüfungsausschüsse gibt, können diese betroffenen Prüflinge mit Freistellung die prüfung an einer anderen IHK ablegen.

Natürlich kann die zuständige Behörde auch auf Antrag die Prüfung an der "Wunsch-IHK" zulassen. Sie muss es aber nicht.

Insbesondere terminliche Gründe können dafür sprechen: Prüfung soll alsbald abgelegt werden, in Suhl ist ein Termin in zwei Monaten verfügbar, an der zuständigen IHK aber erst in 11 Monaten.

In diesem Fall ist es nicht zumutbar den Prüfling 9 Monate warten zu lassen.

Merke: man meldet sich nicht selber bei der IHK zur Prüfung an, die Behörde mach das für einen.

Gruß,

frogger

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Ganz grob geht das so:

Du beantragst bei der zuständigen Behörde deines geplanten zukünftigen Gewerbesitzes die Waffenhandelserlaubnis.

Ähmm...

Ohne die Waffenfachkunde brauch ich ja gar keine Waffenhandelserlaubnis beantragen... und wenn ich die Waffenfachkundeprüfung abgelegt habe heisst ja nicht das ich schon eine Waffenhandlung habe wo ich dann mit der Waffenhandelserlaubnis nur den Schlüssel der Eingangstüre aufmachen muss und mich hinter die Theke stelle ?!

Wo ich nachher das Gewerbe ausübe weiss ich doch noch gar nicht !

Außerdem ist ja nicht überall wie hier BW wo die IHK nur die Prüfung abnimmt. Andere IHK bieten komplette Kurse mit Prüfung am Ende an. Und laut dieser IHK's benötigt man eine Freistellung der für den Wohnort zuständigen IHK ( nicht von der Behörde ?! )

Ein Bekannter wurde bei der Prüfung fast ausschließlich über Jagdwaffen und altertümliche Geräte und Munition befragt obwohl er weder Büchsenmacher ist bzw. sein will und als Händler sich auf Sportwaffen beschränkt. Er wird niemals wieder eine der geprüften Waffen in die Hand nehmen bzw. verkaufen. So was ist ziemlich unflexibel seitens der IHK Prüfer....

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Ein Bekannter wurde bei der Prüfung fast ausschließlich über Jagdwaffen und altertümliche Geräte und Munition befragt obwohl er weder Büchsenmacher ist bzw. sein will und als Händler sich auf Sportwaffen beschränkt. Er wird niemals wieder eine der geprüften Waffen in die Hand nehmen bzw. verkaufen. So was ist ziemlich unflexibel seitens der IHK Prüfer....

Nun,das liegt am WaffG, nicht an den Prüfern......... er erhält die Erlaubnis zum HANDELN,.................................somit wird halt geprüft was in den Bereich fällt.

Ich hatte auch Probleme mit den Jagdwaffen, aber da muss man halt durch.

Gibt nunmal keine WHE " nur für Sportwaffen"......

oder hast du deinem Führerscheinprüfer auch gesagt, " Rückwärts einparken werde ich nie, muss ich nicht können"........

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Ich dachte dass das WaffG. ein Bundesgesetz ist.

Das ist richtig, aber für spezielle Zuständigkeiten haben die Länder zum Teil in ihren DVO abweichendes geregelt.

Wie schon gesagt, meldet die Behörde den Prüfling bei der IHK an. Wenn sie sich auskennt, gibts dafür nur einen richtigen Ort, wenn gemauschelt wird oder die keine Ahnung haben, halt auch wo anders.

Das Beispiel, dass erst in 11 Monaten die nächste Prüfung ist, kann ich nicht nachvollziehen. Die IHK Stuttgart führt ca. alle vier Monate eine neue Prüfung durch. Das ist also kein Problem. Wo anders dürfte es ähnlich sein.

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Wo ich nachher das Gewerbe ausübe weiss ich doch noch gar nicht !

Das obige war auf die Antragstellung nach § 21 WaffG gemünzt, also wenn genau DAS eben bekannt ist.

Anmeldung zur Prüfung wenn Geschäftssitz noch nicht bekannt durch Waffenbehörde des Wohnsitzes.

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