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IGNORED

Ablehnung Voreintrag


hselapidae

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn der Bedürfnissantrag abgelehnt wurde, setzte deinen Verbandvorstand bzw die ausstellende Instanz darüber in Kenntnis. Die klären das dann, weil es nicht sein darf, dass die Bedürfnisse eines anerkannten Verbandes einfach nicht anerkannt werden. Ich hoffe du hast dir den Ablehnungsbescheid schriftlich aushändigen lassen, auch wenn es was kostet.

Geschrieben
Wenn dir der Verband auch die 8. Kurzwaffe befürwortet, hat der Sachbearbeiter dir den Voreintrag zu machen...

Das Bedürfnis hat er nicht zu prüfen!

Genau.

Ich habe mal meinen SB gefragt, ob er ein Voreintrag trotz Verbandsbeführwortung und erfüllung des sonstigen Procedere,

ablehnen kann.

Darauf kam die Antwort: Eigentlich nicht, der Antragsteller hat dann fast einen Rechtsanspruch auf den Voreintrag.

Schnuffi

Geschrieben
Man bittet nicht um einen Voreintrag, man beantragt ihn.

Wenn dir der Verband auch die 8. Kurzwaffe befürwortet, hat der Sachbearbeiter dir den Voreintrag zu machen, wenn deine Zuverlässigkeit und Eignung gegeben sind.

Das Bedürfnis hat er nicht zu prüfen!

Arme Berliner!

Bittet war jetzt auch nicht so gemeint, auch wenn man sich hier wie ein Bittsteller vorkommt.

Tja, Berlin ist für "wundersame" Entscheidungen bekannt. So wie ich die Behörde kenne, würde es wieder auf eine Klage hinaus laufen....

Geschrieben
Bittet war jetzt auch nicht so gemeint, auch wenn man sich hier wie ein Bittsteller vorkommt.

Tja, Berlin ist für "wundersame" Entscheidungen bekannt. So wie ich die Behörde kenne, würde es wieder auf eine Klage hinaus laufen....

Kennt jemand eine Rechtschutz die das auch mit abdeckt?

Geschrieben

Moinsen,

also ich habe beim BMI lediglich das im Waffengesetz gefunden:

"(1) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Personen anerkannt, die Inhaber eines gültigen Jagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind (Jäger), wenn

1.glaubhaft gemacht wird, dass sie die Schusswaffen und die Munition zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigen, und

2.die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist (Jagdwaffen und -munition)."

Ich würde dagegen angehen und auf die Praxis- Aspekte/ sportlichen Aspekte verweisen. Grundsätzlich wird bei der Auswahl der Waffe ein bestimmtes Kriterium zu Grunde gelegt und als Bedürfnis begründet.

Das eine ist sportliches Schiessen, das andere ist Jagd! Es wird schliesslich auch nicht die Kontingent- Regelung für Langwaffen beim Jäger umgesetzt (wie beim Sportschützen). Ich denke hier vermischt man ansonsten zwei unterschiedliche Themengebiete.

Wenn ich mir eine Kurzwaffe für´s sportliche Schiessen aussuche tue ich dies mit ganz anderen Anforderungen, als unter jagdlichen Aspekten. Falls der SB nun der Meinung ist das die Waffe für beides geeignet ist, muß die Frage erlaubt sein mit welchen technischen Grundkenntnissen er dies belegen kann? Oder ob er ein Gutachten von einem Waffensachverständigen hat anfertigen lassen? Die Auswahl der Jagdwaffe bleibt dem Jäger überlassen! Punkt! Und wenn bei einer zweiten Glock gleicher Bauart und gleichen Kalibers ein anderers Korn vorne drauf ist, dann hat sich der Fall schon erledigt.

Es ist eine Frechheit was sich solche Behörden noch alles einfallen lassen, um ehrliche Menschen zu nerven.

Also: Abzugs- Tuning ist ein guter Grund! Zu lang, zu schwer, Visier, Handstück. Oder das Kaliber entspricht nicht der bejagdten Wildart, wobei dies evtl.schon wieder ein Eingeständnis wäre.

Waihei,

Earl66!

Geschrieben
Tja, Berlin ist für "wundersame" Entscheidungen bekannt. So wie ich die Behörde kenne, würde es wieder auf eine Klage hinaus laufen....

Also ich würde in jedem Fall den Verband informieren. Wir hatten da einen ähnlichen Fall war nach einem Anruf des Landesverbandsleiters im Ministerium, daruf ein Anruf des Ministeriums beim Landrat und danach einem Anruf des Landrats beim Sachgebietsleiter der sich dann mit SB unterhalten hat verhältnismäßig schnell (14 Tage) erledigt.

Geschrieben

……..

Vielmehr hat der Erlaubnisbewerber das Bedürfnis im Einzelfall zu begründen

und hierzu Nachweise vorzulegen, die in vollem Umfang von der

Waffenbehörde überprüfbar sind. Durch Schießnachweise und Bescheinigungen

eines Schießsportvereins ist insbesondere die regelmäßige Tätigkeit

als Sportschütze zu belegen. Für die Prüfung der Geeignetheit und

Erforderlichkeit der Waffe sind detaillierte Angaben zur ausgeübten Disziplin

und die Vorlage der Schießsportordnung und deren Genehmigung erforderlich.

Ferner ist die Vorlage von Unterlagen, die Aufschluss über den

Verein und die genutzte Schießstätte geben, sowie eine Aussage zur

Drucksache 81/06 18

Wettkampfbetätigung unerlässlich. Nach Lage des Einzelfalls kann die

Waffenbehörde weitere geeignete Nachweise fordern.

Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe

ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen

werden kann, z. B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller

den Schießsport ausübt

das Ding liegt den Behörden vor und viele Kollegen verfahren danach.

Somit sollte man dem Sachbearbeiter genau erklären, dass die vorhandenen Waffen eben nicht geeignet sind.

Geschrieben

Moin!

Mal abgesehen von der hier schon ausgetretenen Grundsatzfrage der "Kontingente", falls das nicht oder nicht schnell genug zum Ziel führt:

1002/1102 willst Du nicht zufällig schießen?

Hast Du schon mal das Abzugsgewicht DEINER Glock gemessen? Evtl. nach Sportordnung unzulässig da <1000p? Oder die Visierlinie DEINER Glock ist evtl. <144mm? Dann wäre der ja nur gut gemeinte Vorschlag der Behörde nicht machbar :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
……..

Vielmehr hat der Erlaubnisbewerber das Bedürfnis im Einzelfall zu begründen

und hierzu Nachweise vorzulegen, die in vollem Umfang von der

Waffenbehörde überprüfbar sind. Durch Schießnachweise und Bescheinigungen

eines Schießsportvereins ist insbesondere die regelmäßige Tätigkeit

als Sportschütze zu belegen. Für die Prüfung der Geeignetheit und

Erforderlichkeit der Waffe sind detaillierte Angaben zur ausgeübten Disziplin

und die Vorlage der Schießsportordnung und deren Genehmigung erforderlich.

Ferner ist die Vorlage von Unterlagen, die Aufschluss über den

Verein und die genutzte Schießstätte geben, sowie eine Aussage zur

Das ist mittlerweile alleine Aufgabe des Verbandes!! (Bedürfnisprüfung und Bescheinigung)

Geschrieben

1002/1102 willst Du nicht zufällig schießen?

Genau das habe ich vor bzw. habe ich bereits beantragt. Wir schießen ja wirklich nicht nur eine einzige Übung....

Aber es ist super ärgerlich, weil man wirklich mitbekommt, dass die Behörde einen nur ärgern will. Und das haben sie mal wieder gemacht.

Als "Berliner Schütze" bekommt man an so einigen Ecken den Unmut über die Behörde mit. Ich werde mal ein eigens Thema eröffnen: "Wer hat bereits gegen die Waffenbehörde Berlin geklagt".

Müßten bereits einige sein. Vielleicht kann man mit einem Gesamtbild mehr Argumente finden und mal bei der Behörde anfragen, ob sie sich solche Beamte wirklich leisten kann...

Geschrieben

@hselapidae: auch dich kann ich nur bitten diesen Fall auch hier einzustellen.

Dieser Thread ist extra dafür da, dass genau solche Fälle von Behördenwillkür gesammelt werden.

gruß

Geschrieben
@hselapidae: auch dich kann ich nur bitten diesen Fall auch hier einzustellen.

Dieser Thread ist extra dafür da, dass genau solche Fälle von Behördenwillkür gesammelt werden.

gruß

Hallo!

Kontakt ist schon hergestellt. Es looft souzusagen....

Geschrieben
Man bittet nicht um einen Voreintrag, man beantragt ihn.

Wenn dir der Verband auch die 8. Kurzwaffe befürwortet, hat der Sachbearbeiter dir den Voreintrag zu machen, wenn deine Zuverlässigkeit und Eignung gegeben sind.

Das Bedürfnis hat er nicht zu prüfen!

Gut und knapp auf den Punkt gebracht ! :icon14:

Geschrieben

Mal eine Überlegung in eine andere Richtung.

Waffe X ist für sportliches Schießen wie für den Fangschuss geeignet, schön und gut. Leider verwendet man für beide Zwecke durchaus sehr unterschiedliche Munition = verschiedene Treffpunktlage. Frag die doch mal wie du alle zwei Tage erneut einschießen sollst. :gaga:

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