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IGNORED

B Schrank in der Garage?


SilverSurfer

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hab gleich meine zweite Frage.

ich bin in der glücklichen Lage das ich eine schweineschweren Tresor geschenkt bekommen habe.

Ich würde sagen der Schrank wiegt zwischen 300 -500 Kg ist wohl ein alter Banktresor.Ist keine VDMA Plakette drauf.

Ich würde den gerne als B Schrank nutzen. Jetzt meine Frage

Wo muss/darf der stehen ? Muss der ins Wohnhaus oder geht auch die Garage? Oder der abschließbare Nebenraum der Garage?

Was muss ich auf dem Amt Vorlegen damit der zur Aufbewahrung zugelassen wird?

Vielen Dank im vorraus.

SilverSurfer

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Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hab gleich meine zweite Frage.

ich bin in der glücklichen Lage das ich eine schweineschweren Tresor geschenkt bekommen habe.

Ich würde sagen der Schrank wiegt zwischen 300 -500 Kg ist wohl ein alter Banktresor.Ist keine VDMA Plakette drauf.

Ich würde den gerne als B Schrank nutzen. Jetzt meine Frage

Wo muss/darf der stehen ? Muss der ins Wohnhaus oder geht auch die Garage? Oder der abschließbare Nebenraum der Garage?

Was muss ich auf dem Amt Vorlegen damit der zur Aufbewahrung zugelassen wird?

Vielen Dank im vorraus.

SilverSurfer

Einfach Bilder davon machen, wo man sieht wie massiv der Tresor ist und noch schreiben wie schwer er ist.

Diese dann per Mail dem Sachbearbeiter zukommen lassen und ihn um seine Einschätzung und Freigabe bitten.

Mehr brauchts eigtl. nicht.

Wie das mit der Garage ist, kann ich nicht sagen.

Gruß Jochen

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eigentlich werden diese unklassifizierten schränke - obwohl offensichtlich stabiler und diebstahlsicherer als gefordert - von der kriminalpolizeilichen beratungsstelle begutachtet. das kostet nicht die welt und mit dem gutachten gehst du zu deinem sachbearbeiter. probiere es aber vorher mit ein paar bildern von dem teil und den dazugehörigen schlüsseln. wenn es nicht klappt, hilft dir oben genannte stelle weiter...

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Selbst der Dealer meines Vertrauens hat einen ausgemusterten Banktresor in der Garage stehen. Und wenn es bei dem O.K. ist...

So ein Ding kannst du (glaube ich) sogar in den Vorgarten stellen.

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Zu klären wäre eigentlich nur, ob die Garage zum dauerhaft bewohnten Gebäude gehört!

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung

(AWaffV)*)

(6) In einem nicht dauernd bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu drei Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung darf nur in einem mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad I entsprechenden Sicherheitsbehältnis erfolgen. Die zuständige Behörde kann Abweichungen in Bezug auf die Art oder Anzahl der aufbewahrten Waffen oder das Sicherheitsbehältnis auf Antrag zulassen.

(7) Die zuständige Behörde kann auf Antrag bei einer Waffen- oder Munitionssammlung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen oder der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von den Vorgaben der Absätze 1 bis 6 insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sichtbarkeit zu Ausstellungszwecken abweichen und dabei geringere oder höhere Anforderungen an die Aufbewahrung stellen; bei Sammlungen von Waffen, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist, und bei Munitionssammlungen soll sie geringere Anforderungen stellen. Dem Antrag ist ein Aufbewahrungskonzept beizugeben.

(8) Die zuständige Behörde kann auf Antrag von Anforderungen an die Sicherheitsbehältnisse nach § 36 Abs. 1 und 2 des Waffengesetzes oder nach den Absätzen 1 bis 3 oder an einen Waffenraum nach Absatz 5 Satz 2 absehen, wenn ihre Einhaltung unter Berücksichtigung der Art und der Anzahl der Waffen und der Munition und ihrer Gefährlichkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine besondere Härte darstellen würde. In diesem Fall hat sie die niedrigeren Anforderungen festzusetzen.

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Was muss ich auf dem Amt Vorlegen damit der zur Aufbewahrung zugelassen wird?

Hallo,

wenn Du über die "Vorbeuger" (Kripo) nicht weiterkommst und Fotos und Beschreibung nicht ausreichen sollten, dann schicke mir doch kurz ne PN.

Ich habe eine Adresse wo Du für relativ wenig (50,-) Euronen ne Nachklassifizierung, wenn der Schrank es hergibt, bekommen kannst.

Gruß, Reiner

Edith: bei mir wurde die Garage --direkt am Haus-- ohne Türe akzeptiert!

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Eine Garage zählt nicht als Nebengebäude, sondern wird dem Hauptgebäude zugerechnet, wenn sie durch eine Tür direkt verbunden sind. Eine gemeinsame Wand reicht nicht, es muß eine Tür da sein.

Jaja, bringts mich nur auf Ideen... :lol:

Bei mir ist das so, Tür zur Garage vorhanden.

Es hätte schon was wenn ein Kontrolleur auftaucht und man ihn freundlich in die Garage bittet. B)

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ich bin in der glücklichen Lage das ich eine schweineschweren Tresor geschenkt bekommen habe.

Ich würde sagen der Schrank wiegt zwischen 300 -500 Kg ist wohl ein alter Banktresor.Ist keine VDMA Plakette drauf.

Ich würde den gerne als B Schrank nutzen. Jetzt meine Frage

Kläre erstmal ob Dein unklassifizierter Schrank als "B- gleichwertig" anerkannt wird. Wenn nicht, darfst Du bestenfalls Mun lagern.

Wo muss/darf der stehen ? Muss der ins Wohnhaus oder geht auch die Garage? Oder der abschließbare Nebenraum der Garage?

Wenn Garage nicht als Nebengebäude zählt, spricht nichts rechtliches dagegen. Ich würde es aber nicht tun. Meine Garage ist je nach Wetterlage ganz schon feucht.

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  • 2 Wochen später...
...von der kriminalpolizeilichen beratungsstelle begutachtet. das kostet nicht die welt und mit dem gutachten gehst du zu deinem sachbearbeiter...

Das dürfte nix kosten - dafür sind die u.a. da! Zumindest in Bayern... :eclipsee_gold_cup:

Bei mir haben die in der Rohbauphase meinen Waffenraum begutachtet und dann ein "Gutachten" an das für mich zuständige Amt geschickt. Super nett und echt fix! :icon14:

Gruß

Glockman

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Die "Vorbeuger" sind klasse.

Hier in Bayern besonders.

Hab das auch schon durch. Mein KW- Tresor ist laut Fachmann geichwertig mit VdS III.

Das war eine frohe Botschaft :)

Will jetzt wirklich nicht stänkern oder Deine Aussage in Frage stellen. Im Gegenteil! Hab selbst echt noch nicht gewusst, dass sowas geht und find das gut! Eher vergönne ich Dir und jedem hier, wenn er mal - und grade von der Bayerischen Polizei :eclipsee_gold_cup: - unbürokratisch und schnell Hilfe bekommt (hat man eh nicht so oft in diesem, unserem Lande... :traurig_16: ).

:)Aber ich denke gerade an meine Kollegen aus UNSERER Kriminalberatungsstelle... :lazy:

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Will jetzt wirklich nicht stänkern oder Deine Aussage in Frage stellen. Im Gegenteil! Hab selbst echt noch nicht gewusst, dass sowas geht und find das gut! Eher vergönne ich Dir und jedem hier, wenn er mal - und grade von der Bayerischen Polizei :eclipsee_gold_cup: - unbürokratisch und schnell Hilfe bekommt (hat man eh nicht so oft in diesem, unserem Lande... :traurig_16: ).

:)Aber ich denke gerade an meine Kollegen aus UNSERER Kriminalberatungsstelle... :lazy:

Hab mir darüber hinaus auch schon Gedanken gemacht, wo wohl ein zweiter Schrank Platz finden könnte - den müsste ich nämlich langsam andenken! Beim Schrankkauf deshalb unbedingt etwas über die eigene Hutschnur hinaus denken - x Stellplätze sind schnell ausgereizt und wer denkt, dass "dazwischen" noch ein ein bisschen Platz ist, hat sich geirrt... Garage wäre schon nicht ungeschickt, wenn es denn a ) erlaubt wäre und b ) - wie hier schon erwähnt - nicht die Sache mit der Feuchtigkeit wäre!

(Uuups, was hab ich denn jetzt gemacht? Wieso gibt's bei "Edit" plötzlich nen zweiten Eintrag? :crazy: Naja...)

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