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IGNORED

Gotcha


Achim511

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ja, aber das kann dann nur von der Staatsanwaltschaft, oder vom Richter bestätigt/festgestellt werden, solange bist Du eben in den "Mühlen"!

Ich habe also zwei Optionen:

1. Mir die Sache zu schenken und nur zur eigentlichemn Feier ins Block House zu gehen, und so auf "Nummer Sicher" bleiben

2 Da eine schöne unterhaltsame Stunde bei etwas mit zu machen was ich eh schon immer mal ausprobieren wollte, und drauf hoffen das nichts passiert.

Ich werde das spontan entscheiden, etwas Zeit habe ich ja noch.

Trotzdem vielen Dank für die Infos.

Grüße aus Berlin

Geschrieben

Muss ja nicht sein das die beschlagnahmten Geräte über 7,5 Joule hatten.....

.....könnte auch sein das einige der Pusten auf Vollauto umgebaut waren? :)

...bin jedenfalls gespannt auf das Ergebnis der Überprüfung!

bis denne......jenf080.gifne

Geschrieben
Das Problem besteht nur, wenn Du über 7,5 Joule hochregeln kannst, dann verlieren die Dinger ihr F und werden WBK-pflichtig!

Welcher Schrift hast du dies entnommen?

Die meisten Paintballwaffen mußten früher und z.T. auch heute diese Verstellmöglichkeit haben, da sie mit CO2 betrieben wurden oder noch immer betrieben werden. Bei verschiedenene Außentemperaturen muß man entsprechend anpassen können. Bei manchen Waffen ist z.B. auch gar keine Zerlegung möglich ohne die Kontermutter abzunehmen - siehe Automag und Promag Modelle von Airgun Design aus den 90igern. Diese Geräte haben damals alle anstandslos F-Stempel bekommen.

Ich darf natürlich nicht beim Einstellen zu weit aufdrehen und damit über 7,5 J kommen - jedenfalls nicht in der lieben BRD.

Geschrieben
Wenn die Möglichkeit über 7,5 Joule besteht, verliert sie ihre "F-Berechtigung" und wird WBK pflichtig!

Mit dieser Argumentation würden auch alle Federluftgewehre, für die stärkere Federn erhältlich sind, ihre F-Eigenschaft verlieren, da man die stärkere Feder einbauen kann. Ist nichts anderes wie die Gotchawaffe einzustellen - vor allem mit dem Hintergrund, daß alle Automag und Promag nach einem vollständigen Zerlegen neu eingestellt werden müssen und man den Druckregler hinten bis an die Abblasgrenze von 450 psi verstellen kann.

Geschrieben
Auch das ist okay, lieber Uwe...

Ich bin eher der Kochtopfjäger, jedoch sehe ich es fast schon als schade an, wenn ich das Jagdrevier in Absprache mit dem Jagdherrn zum Schießstand machen muss, um mich wenigstens ein wenig frei von Reglementierungen zu sehen.

*CUT*

Was glaubt ihr, warum ich keine PayBack-Karte habe...? Damit meine Krankenkasse nicht weiss, das ich Zigarettenraucher bin !

Wir steuern hierzulande auf ganz üble Zeiten zu !

So meine Meinung !

Das kann ich ja mal nur Unterschreiben! Die Zukunft in diesem Lande sieht düster aus -...

Geschrieben

Aluhüte kaufen........

übrigens- genau die Sprüche (alles wird Rabenschwarz usw.usw.) bringen alle Generationen mindestens seit Kaisers Zeiten. Ich lebe immer noch und Angst machen sie mir auch keine. Liegt vielleicht einfach daran, dass ich zu dumm bin.................

Geschrieben
Mit dieser Argumentation würden auch alle Federluftgewehre, für die stärkere Federn erhältlich sind, ihre F-Eigenschaft verlieren, da man die stärkere Feder einbauen kann.

Richtig!

Wenn sie eingebaut wurde und über 7,5 Joule erreicht!

Es ist übrigens erschreckend, dass es immer noch Sportschützen gibt, die der Meinung sind, dass sie mit einer "Luftpuste" ohne Waffenschein durch die Gegend latschen können.

Geschrieben
Richtig!

Wenn sie eingebaut wurde und über 7,5 Joule erreicht!

Und genau das Gleiche tritt auch bei den Gotchateilen erst ein, wenn man sie zu weit aufdreht. Und nicht vorher. Das Luftgewehr behält bis zum Einbau der Export-Feder auch die F-Zulassung.

Geschrieben
Aluhüte kaufen........

übrigens- genau die Sprüche (alles wird Rabenschwarz usw.usw.) bringen alle Generationen mindestens seit Kaisers Zeiten. Ich lebe immer noch und Angst machen sie mir auch keine. Liegt vielleicht einfach daran, dass ich zu dumm bin.................

Oder du hast ´nen Doppelpack Aluhüte auf :rolleyes:

Geschrieben

Oh... nicht bemerkt! Da kannste sehen, WIE dumm ich bin........

wenn ich will........

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
....

Es ist übrigens erschreckend, dass es immer noch Sportschützen gibt, die der Meinung sind, dass sie mit einer "Luftpuste" ohne Waffenschein durch die Gegend latschen können.

hallo

ganz genau!

und die machen sich noch den spass und veranstalten wettbewerbe darin!

heisst bialon oder so aehnlich ...

riesensauerei ...

:icon13:

lg

g

Geschrieben

@ABO

zu Info: §12, Absatz 3

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2.diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

3.eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

4.eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

5.eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Ausserdem schießen die KK.

Gruß Tauschi

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