Zum Inhalt springen
IGNORED

Ich dachte schon, wir kommen nicht mehr dran


El Marinero

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was lange währt, kommt irgendwann auch im Nordwesten der Republik an.

Nun hat auch der Landkreis Friesland die LWBs angeschrieben. Das Schreiben ist sachlich und allgemein behördlich nüchtern gehalten. Im Fragebogen kann man die verschiedenen gebräuchlichen Tresorarten bei Waffenaufbewahrung ankreuzen, bei der Munition ist es ähnlich. Als Nachweise werden Fotos oder Kaufbelege erbeten.

Es wurden weiterhin Hinweise für Erben auf zukünftige zu erwartende Aufbewahrungsrichtlinien (mit ggf. entstehenden erheblichen Mehrkosten) und auf die Möglichkeit zur Abgabe von Waffen gegeben.

Keine Aufforderung, nicht mehr benötigte Waffen abzugeben. Keine Reden von verdachtsunabhängigen Kontrollen.

Dafür aber folgender Zusatz :

Hinweise:

Bestehen begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung, kann die Waffenbehörde eine Überprüfung vor Ort vornehmen. Solche Zweifel bestehen unter anderem, wenn die geforderten Nachweise nicht termingerecht vorgelegt. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig und wird mit 80,- € berechnet.

Weiterhin wird in dem Anschreiben die erforderliche Zuverlässigkeit bei nicht vorschriftsmäßiger Aufbewahrung in Frage gestellt.

Gast solideogloria
Geschrieben

Täusche ich mich, oder sind die Friesen die ersten, die auch die Munitionsaufbewahrung kontrollieren möchten?

Geschrieben

So sieht's anscheinend aus.

Was mich aber noch stutziger macht: die wollen bei eventuellen Vor-Ort-Kontrollen auch gleich mal abkassieren. Wie rechtfertigen die die Umlegung der Kosten und heißt das dann auch, dass in Zukunft Autofahrer bei einer "allgemeinen" Verkehrskontrolle zur Kasse gebeten werden? Schließlich werden ja beide Kontrollen verdachtsunabhängig durchgeführt, oder?! :mad:

Edit: dahingehende Forderungen (Umlegung der Kosten auf die LWBs oder Übernahme der Kosten durch das jeweilige Bundesland) wurden auch vom Grünen-Politiker Uli Sckerl (Landtagsabgeordneter BW) an Innenminister Heribert Rech (BW) gerichtet.

Zitat Sckerl: "Entweder gibt es (finanzielle) Mittel (vom Land?) für die Kommunen, damit deren Waffenbehörden qualifiziertes Personal beschäftigen und auch fortbilden können, oder es wird eine eindeutige Rechtsgrundlage für das Erheben von Gebühren für Waffenkontrollen geschaffen."

(Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung vom 7./8.11.09)

Geschrieben
Dafür aber folgender Zusatz :

Hinweise:

Bestehen begründete Zweifel an der sicheren Aufbewahrung, kann die Waffenbehörde eine Überprüfung vor Ort vornehmen. Solche Zweifel bestehen unter anderem, wenn die geforderten Nachweise nicht termingerecht vorgelegt. Diese Überprüfung ist kostenpflichtig und wird mit 80,- € berechnet.

@daybreak619

Die Gebühr soll im Verdachtsfall fällig werden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Gruß

Geschrieben
Wie rechtfertigen die die Umlegung der Kosten und heißt das dann auch, dass in Zukunft Autofahrer bei einer "allgemeinen" Verkehrskontrolle zur Kasse gebeten werden? Schließlich werden ja beide Kontrollen verdachtsunabhängig durchgeführt, oder?! :mad:

Vergess mal bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Personalausweis/Führerschein/Zulassungsbescheinigung ... dann wirst du anschließend auch zur Kasse gebeten. Macht die Sache nicht besser, zeigt aber dass wir schon weiter sind als manche Pessimisten denken ...

Geschrieben
Die Gebühr soll im Verdachtsfall fällig werden. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

So ist es. Entscheidend für die rechtliche Gebührengrundlage ist immer, ob bzw. dass der Bürger

ein Verwaltungshandeln veranlasst.

Anlass kann z.B. sein: das Stellen eines Antrages auf eine Genehmigung; das (evtl. wiederholte) Versäumnis,

bestimmte Unterlagen vorzulegen, so dass "nachgehakt" bzw. seitens der Behörde ermittelt werden muss;

Liefern eines Verdachts, der eine Kontrolle erfordert bzw. rechtfertigt...

Ein reines, anlassloses "Herauspicken" irgendeines Waffenbesitzers für eine Kontrolle

ist zumindest nach derzeitigem Gebührenrecht kein Setzen eines solchen "Anlasses".

Gruß,

karlyman

Geschrieben
So ist es. Entscheidend für die rechtliche Gebührengrundlage ist immer, ob bzw. dass der Bürger

ein Verwaltungshandeln veranlasst.

Anlass kann z.B. sein: das Stellen eines Antrages auf eine Genehmigung; das (evtl. wiederholte) Versäumnis,

bestimmte Unterlagen vorzulegen, so dass "nachgehakt" bzw. seitens der Behörde ermittelt werden muss;

Liefern eines Verdachts, der eine Kontrolle erfordert bzw. rechtfertigt...

Ein reines, anlassloses "Herauspicken" irgendeines Waffenbesitzers für eine Kontrolle

ist zumindest nach derzeitigem Gebührenrecht kein Setzen eines solchen "Anlasses".

Gruß,

karlyman

Hallo,

das heist also, wenn ich einen I-Punkt vergesse ist das Formular nicht richtig ausgefüllt und somit muss ich die Kontrolle bezahlen. Achtung sehr überspitzt ausgedrückt.

Geschrieben
Achtung sehr überspitzt ausgedrückt.

Glaube ich auch. Der SB steht laut seinem Schreiben auch gerne telefonisch zur Verfügung. Ich finde dieses Anschreiben jedenfalls vernünftiger als manche andere, die hier gepostet wurden.

Klartext: Nur wer sich nicht rührt, bekommt Besuch. Und zwar dann verdachtsabhängig.

Und das ist dann, weil selbst verursacht, gebührenpflichtig. Wer es dazu kommen lässt, ist ja wohl selbst schuld.

Geschrieben

in unserem kleinen Städtchen in OSTfriesland möchte der Sachbearbeiter lt. seinem Anschreiben auch gleich das Bedürfnis für ALLE Waffen bestätigt bekommen.

Vor Ort Überprüfungen auch nur dann, wenn die entsprechenden Nachweise nicht zu den genannten Terminen geliefert werden.

Geschrieben
Vergess mal bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Personalausweis/Führerschein/Zulassungsbescheinigung ... dann wirst du anschließend auch zur Kasse gebeten. Macht die Sache nicht besser, zeigt aber dass wir schon weiter sind als manche Pessimisten denken ...

Mhhh wusste bislang nicht das es eine Mitführpflicht des PA´s gibt....

Geschrieben
Diese Überprüfung ist kostenpflichtig und wird mit 80,- € berechnet

Seid Ihr bei den Friesen, oder bei den Schildbürgern?

Gegen einen möglichen Kostenbescheid Widerspruch einlegen. Ich hoffe Ihr habt alle eine entsprechende Rechtsschutzversicherung?!

Geschrieben

Wozu RSV bei 80 Euro Streitwert? Das kann man aus der Portokasse vorlegen und hinterher zahlt eh der Steuerzahler

Geschrieben
in unserem kleinen Städtchen in OSTfriesland möchte der Sachbearbeiter lt. seinem Anschreiben auch gleich das Bedürfnis für ALLE Waffen bestätigt bekommen.

Das hat Er doch schon bei der Beantragung der Waffen geliefert bekommen. Ansonsten hat Er nicht richtig gearbeitet :peinlich:

Vor Ort Überprüfungen auch nur dann, wenn die entsprechenden Nachweise nicht zu den genannten Terminen geliefert werden.

Davon gehe ich auch hier aus.Wobei es freundlicherweise erst ein zweites Anschreiben geben soll.

Im übrigen würde ich den SB mal auf die Seite des Staatsministeriums des Innern des Freistaates Bayern hinweisen, da gilt "Altbestandsregelung".

Vollzugshinweise des StMI vom 26. Oktober 2009

für die bayerischen Waffenbehörden

Az. ID5-2131.67-21

..3.2.4 Im Rahmen der Waffenrechtsänderung ist keine rückwirkende Anwendung des § 14 Abs. 3 WaffG auf Altfälle vorgesehen, so dass hierfür die allgemeinen waffenrechtlichen Grundsätze gelten: ...

Die Vollzugshinweise habe ich übrigens gestern bei der Arbeitstagung der RAGen in RPL vorgetragen. Mit diesen Auslegungen der "Bayern" könnten Wir Alle sehr gut leben. Musste aber leider erfahren das da schon wieder andere Süppchen in PRL gekocht werden sollen...Frei nach dem Motto:

"Schärferwillich" ... :angry2:

Geschrieben
... Klartext: Nur wer sich nicht rührt, bekommt Besuch. Und zwar dann verdachtsabhängig. Und das ist dann, weil selbst verursacht, gebührenpflichtig. Wer es dazu kommen lässt, ist ja wohl selbst schuld.

Tja, das seh' ich eben nicht ganz so. :nea:

Bisher musste man bei Beantragung der Waffe bereits auf dem Antrag schriftlich darlegen, wie das Ding aufbewahrt wird und damit war der Sache genüge getan. Man bestätigte dies auf dem Dokument per eigenhändiger Unterschrift und war sich darüber klar, was es für Folgen haben kann, wenn man falsche Angaben macht. Fertig!!

Wenn nun LWB ein Anschreiben vom Amt erhalten, sie möchten doch innerhalb einer bestimmten Frist den (erneuten) Nachweis über die korrekte Aufbewahrung erbringen, sonst erhielten sie Besuch, so ist das in meinen Augen schlichtweg eine Frechheit.

Wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Aufbewahrung bestehen, so ist von vornherein die Genehmigung zu versagen und nicht erst nach was weiß ich wie viel Monaten oder Jahren. Ansonsten gilt die Unschuldsvermutung!!

Ich bin mir sicher, dass der BGH das ähnlich sehen dürfte, wenn sich doch nur mal ein LWB gegen solche Repressalien wehren würde. ...

Geschrieben
Bisher musste man ... schriftlich darlegen, wie das Ding aufbewahrt wird ...

Genau. Bisher haben die schriftlichen Angaben ja auch ausgereicht.

Nun aber nicht mehr. Jetzt musst Du nachweisen. Kannst Du nicht nachweisen oder willst Du nicht nachweisen, hast Du den anschließenden Besuch der Behörde selbst veranlasst. Also Verusacherprinzip.

Dafür (wegen fehlender Mitwirkung des Betroffenen) wird die Behörde dann Gebühren wegen erforderlicher Mehrarbeit verlangen und sie teilt das vorher mit.

Geschrieben
Wenn nun LWB ein Anschreiben vom Amt erhalten, sie möchten doch innerhalb einer bestimmten Frist den (erneuten) Nachweis über die korrekte Aufbewahrung erbringen, ...

Es ist kein erneuter Nachweis, da die Aufbewahrung bisher nicht nachgewiesen, sondern nur erklärt wurde.

Geschrieben
Tja, das seh' ich eben nicht ganz so. :nea:

Bisher musste man bei Beantragung der Waffe bereits auf dem Antrag schriftlich darlegen, wie das Ding aufbewahrt wird und damit war der Sache genüge getan. Man bestätigte dies auf dem Dokument per eigenhändiger Unterschrift und war sich darüber klar, was es für Folgen haben kann, wenn man falsche Angaben macht. Fertig!!

Genau das musste eben nicht jeder. Die Rechtslage war früher anders, dass darfst du nicht vergessen.

Gruß

Geschrieben
Genau. Bisher haben die schriftlichen Angaben ja auch ausgereicht. Nun aber nicht mehr. Jetzt musst Du nachweisen. ...

Es ist mir schon bewusst, dass sich die Rechtslage (vermeintlich) geändert hat. Meines Erachtens steht sie jedoch in krassem Widerspruch zu unserem Grundgesetz und stellt u.U. sogar eine rufschädigende Vorverurteilung dar.

Ich hab' immer noch die Hoffnung, dass auch dieser unsinnige Paragraph durch ein paar vernünftige und unvoreingenommene Richter wieder in den Papierkorb befördert wird.

Geschrieben
Mhhh wusste bislang nicht das es eine Mitführpflicht des PA´s gibt....

Eigentlich OT:

Mit erlaubnispflichtigen Waffen gibt es die soweit ich mich erinnere ...

... ansonsten muss man wohl nur Fahrzeugschein und Führerschein mitführen ...

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.