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IGNORED

Strafbefehl wegen Gasplempe im Auto


Trenkinger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ja, hab ich z.B. .

Aber ich geb dir insoweit Recht, dass das in einem Ausmaß an den Kräften zehrt, dass man das nicht oft machen kann und ja, bei den meisten bleibt es beim Maulheldentum, ist aber immer noch besser als alles, selbst im stillen Kämmerlein, für gut zu heißen, was objektiv nicht gut ist.

Find ich nicht, denn auf dumme Anmachen à la "obrigkeitshörig" kann ich gut verzichten. Wenn manche Leute ihr Hirn nicht für blöde Sprüche, sondern für konstruktive Gestaltung einsetzen würden, wäre das viel besser. Im Zweifel lieber Klappe zu, auch wenn das Gemeckere so einfach ist. Und um zu einem "objektiven" Schluß zu kommen, muß man erst einmal eine vernünftige Datenbasis haben. Ich befürchte, daß die all den Stammtischparolenklopfern defintiv fehlt - und somit nur heiße Luft ventiliert wird.

LG

Tina

Geschrieben

Wenn die Schreckschußwaffe nicht sichtbar in einem verschlossenen Handschuhfach war, ist das nicht verboten. Verschlossen deshalb, wegen der Nichtzugänglichmachung an Personen unter 18 Jahren, die ggfs. auf dem Beifahrersitz Platz genommen haben. Probleme gibt es nur, wenn die Verkehrskontrolle in einer sog. Waffenfreien Zone stattfand. Die wurden und werden ja bekanntlich in zahlreichen Städten eingeführt, damit sich unbescholtene Bürger nicht mehr wehren können, da Kriminelle sich über so ein Verbot totlachen. Der Strafbefehl ist ziemlich happig. Kaum zu glauben, daß das nur wegen der Gaswaffe war ....

Geschrieben
Wenn die Schreckschußwaffe nicht sichtbar in einem verschlossenen Handschuhfach war, ist das nicht verboten. Verschlossen deshalb, wegen der Nichtzugänglichmachung an Personen unter 18 Jahren, die ggfs. auf dem Beifahrersitz Platz genommen haben. Probleme gibt es nur, wenn die Verkehrskontrolle in einer sog. Waffenfreien Zone stattfand. Die wurden und werden ja bekanntlich in zahlreichen Städten eingeführt, damit sich unbescholtene Bürger nicht mehr wehren können, da Kriminelle sich über so ein Verbot totlachen. Der Strafbefehl ist ziemlich happig. Kaum zu glauben, daß das nur wegen der Gaswaffe war ....

Hast Du die vorangegangen Beiträge überlesen?

Du vermischt schon wieder Führen und Aufbewahrung.

Außerhalb des befriedeten Besitztum ist es ein Führen zum Zwecke des Transportes, da kann das verschlossene Handschuhfach schon anerkannt werden, wenn die Waffe ungeladen ist.

Dies wird aber im geschilderten Fall nicht so gewesen sein.

Wozu benötigt er denn sonst eine Gasplempe im Handschuhfach, wenn sie nicht geladen ist?

Geschrieben
Find ich nicht, denn auf dumme Anmachen à la "obrigkeitshörig" kann ich gut verzichten. Wenn manche Leute ihr Hirn nicht für blöde Sprüche, sondern für konstruktive Gestaltung einsetzen würden, wäre das viel besser. Im Zweifel lieber Klappe zu, auch wenn das Gemeckere so einfach ist. Und um zu einem "objektiven" Schluß zu kommen, muß man erst einmal eine vernünftige Datenbasis haben. Ich befürchte, daß die all den Stammtischparolenklopfern defintiv fehlt - und somit nur heiße Luft ventiliert wird.

Nun, diese Vorwürfe kann ich gerne zurückgeben. Ohne eine vernünftige Datenbasis zu haben und somit ohne zu einem "objektiven" Schluss zu kommen, hast Du auf das Opfer dieser Amtshandlung hingetreten, indem Du meintest absondern zu müssen, dass seine Strafe gerechtfertigt sei. Also, im Zweifel lieber Klappe zu, auch wenn das Verurteilen so einfach ist. Weil sonst nur heiße Luft ventiliert wird.

Trenck

Geschrieben
Nun, diese Vorwürfe ......

....halte ich bei jemandem der sich den Nick "Trenck" gibt auch für eher nicht zutreffend.

Friedrich Freiherr von der Trenck (* 16. Februar 1727 in Neuhaldensleben[1]; † 25. Juli 1794 in Paris)

"In den folgenden Jahrzehnten führte von der Trenck ein abenteuerliches Leben. Er beschäftigte sich mit literarischen Arbeiten, trieb nebenbei einen Weinhandel und bereiste England und Frankreich. Mancherorts erregte er durch extreme, zeitunübliche politische Äußerungen Aufsehen; so soll er sich beispielsweise öffentlich für die Abschaffung der Privilegien des Adels, also seines eigenen Standes, ausgesprochen haben." http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_von_der_Trenck

Geschrieben
Mancherorts erregte er durch extreme, zeitunübliche politische Äußerungen Aufsehen; so soll er sich beispielsweise öffentlich für die Abschaffung der Privilegien des Adels, also seines eigenen Standes, ausgesprochen haben.

Ja, mein Vorbild war ebenfalls politisch keineswegs korrekt. :rolleyes:

Trenck

Geschrieben
Nun, diese Vorwürfe kann ich gerne zurückgeben. Ohne eine vernünftige Datenbasis zu haben und somit ohne zu einem "objektiven" Schluss zu kommen, hast Du auf das Opfer dieser Amtshandlung hingetreten, indem Du meintest absondern zu müssen, dass seine Strafe gerechtfertigt sei. Also, im Zweifel lieber Klappe zu, auch wenn das Verurteilen so einfach ist. Weil sonst nur heiße Luft ventiliert wird.

Trenck

Ist diese Verdrehung nun Absicht, damit auch Du hier mal einen vermeintlichen Treffer landen kannst oder hast Du den Unterschied schlicht nicht verstanden? Ich habe auf der Strecke der Ausgangssachlage - es ging hier ja mal um einen Strafbefehl wegen einer Gaspistole im Auto - eine vernünftige Datenbasis: Die Schilderung des Falles stellt glasklar eine Straftat dar. Dafür wurde der Mann bestraft. Punkt. Das finde ich gut. Ob es Dir gefällt oder nicht. Und ich habe nicht "getreten", sondern Schlüsse gezogen. Das ist was anderes, als wenn man die Ebene der Sachlichkeit verläßt und rummault oder seinen ach so tollen Kumpel immer als armes Opfer darstellt.

LG

Tina

Geschrieben
Die Schilderung des Falles stellt glasklar eine Straftat dar. Dafür wurde der Mann bestraft. Punkt. Das finde ich gut.

Na dann fühle Dich weiter so gut auf Deinem hohen Ross, weil jemand wegen einer Nichtigkeit bestraft wurde. Pass nur auf, dass Du nicht auch einmal runterfälltst und alle anderen das dann "gut finden".

Trenck

Geschrieben
liebe tina,

ohne jeden zweifel hat der mann gegen ein gesetz verstossen und eine strafe verdient. mir als bürger erschliesst sich nur manchmal die art, die verhältnismässigkeit wahren zu wollen, nicht.

mein ehemaliger nachbar hat dem armen kerl, der zufällig in seinen wutausbruch geriet (grund: ärger mit der frau), den unterkiefer, die nase und das jochbein gebrochen sowie 8 zähne zerstört.

dafür hat er 40 tagessätze bekommen. wenn nun die staatsanwaltschaft jemandem, der aus unwissenheit (er hat schliesslich niemandem einen schaden zugefügt) ein angebot über mindestens die gleiche strafhöhe macht, muss ich mich schon wundern. oder findest du sowas völlig normal?

brotfried

Kann es sein, dass Du hinsichtlich des Strafmaßes nach Gerechtigkeit suchst - dazu lebst Du leider im falschen Land. Unsere Justizbehörden werden dem Namen dieses Landes "BRD = Bananen Republik Deutschland" in der Regel "gerecht".

Vergleich mal das üblicherweise verhängte Strafmaß wenn jemand betrunken eine schwangere Frau totfährt mit 75 T€ Steuerhinterziehung, Du wirst überrascht sein wo unsere Justiz so ihre Prioritäten setzt.

Geschrieben
Kann es sein, dass Du hinsichtlich des Strafmaßes nach Gerechtigkeit suchst - dazu lebst Du leider im falschen Land. Unsere Justizbehörden werden dem Namen dieses Landes "BRD = Bananen Republik Deutschland" in der Regel "gerecht".

Vergleich mal das üblicherweise verhängte Strafmaß wenn jemand betrunken eine schwangere Frau totfährt mit 75 T€ Steuerhinterziehung, Du wirst überrascht sein wo unsere Justiz so ihre Prioritäten setzt.

:boredom:

es wird langweilig das zu hören. Strafrecht ist etwas mehr als das was Sat1 um 16h zeigt und die BILD schreibt. Steuerhinterziehung z.B. hat eine sehr niedrige Entdeckungsquote folglich muss die Abschreckung sehr hoch sein. Wenn Du mal betrunken warst, weißt Du auch, dass man da Sachen macht, die man sonst nie machen würde und das der Alkohol "seinen Teil der Schuld trägt" -der Täter also weniger Schuld hat. Und so weiter.... Es muss also viel berücksichtigt werden, was das Ergebnis ungerecht erscheinen lässt, was es aber eben nicht ist, gerade weil es berücksichtigt wurde....

P.S. und wenn Du denkst das StrafR ist aber kompliziert dann sieh Dir mal die Politik an -aber da weiß man auch immer alles besser.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

In diesem Fall sieht es nun so aus, dass kein Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wurde. Die Chancen in einer Hauptverhandlung eine geringere Tagessatzhöhe zu erwirken sehen nicht sehr gut aus, da das Verschlechterungsverbot nach Einspruch gegen einen Strafbefehl nicht gilt und der Verdienst eben höher ist als im Strafbefehl angenommen. :o

Geschrieben

Ich schätze mal, User "Trenck"'s Vorbild ist nicht Friedrich Freiher von der Trenck, sondern eher Franz Freiherr von der Trenck, der Panduren-Oberst.

:chrisgrinst:

Geschrieben
Ich schätze mal, User "Trenck"'s Vorbild ist nicht Friedrich Freiher von der Trenck, sondern eher Franz Freiherr von der Trenck, der Panduren-Oberst.

:chrisgrinst:

Ich weis ja nicht was Du heute gegessen hast, aber der Clown in deinem Magen scheint Dir nicht zu bekommen. :peinlich:

Geschrieben
Ich weis ja nicht was Du heute gegessen hast, aber der Clown in deinem Magen scheint Dir nicht zu bekommen.

Nu beruhige Dich mal wieder! ;)

Nur weil das gute Franzerl sich anno Tobak in der Oberpfalz mal ein wenig unbeliebt gemacht hat..............

Was seid Ihr Bayern nachtragend!

Geschrieben

Ne Augenklappe hatte der meines Wissens nicht.

Bullenpeitsche...........soooo genau kannte ich den nicht! :confused:

Geschrieben
Ich meine den aus dem alten TV-Mehrteiler aus den 70ern.

Da gabs doch auch eine Verfilmung aus der ehem.DDR die Biografie von Friedrich Freiherr von der Trenk obwohl ein DDR Film gut gemacht der

Ausbruchversuch wo der sich mit so einem kleinen Messer durch sämtliche Türen "gesägt" hatte bei einer Tür sagte er noch "schwere Eiche".

Archiviert

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