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IGNORED

verbotener Gegenstand


haibi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich habe mal versucht, hier die Klingen"länge" zu messen

Brauchst du nicht. Die Klingenlänge ist relevant für Messer, und dieses Teil ist keines.

Trotzdem wäre ich mit dem Handbeil - weit weg von irgendeinem potentiellen Verwendungszweck als Werkzeug -

verdammt vorsichtig.

In der Fußgängerzone oder abends vor der Bar konstruiert dir damit ein Vollzugsbeamter blitzschnell

(und womöglich rechtlich erfolgreich...) eine "gekorene Waffe". Noch haben wir keinen offensive weapons act

nach britischem Vorbild, aber gewisse Regelungen gehen schon in die Richtung.

In Wald und Feld, im Wanderrucksack und m.E. auch im Fahrzeug müsstest du mit einem solchen Beilchen

aber auf der sicheren Seite sein.

Geschrieben

ok, will ich mich auch mal einklinken

zu beilen wurde glaub ich alles gesagt, meiner meinung nach auch ganz klar n werkzeug wie auch ne machete, also kein problem

der knüppel ist meiner meinung nach einfach n gefährlicher gegenstand, also nix solange keine straftat damit begangen wird

und ob ich an meinem schraubenschlüssel tape dranhab oder ähnliches hat keinen zu interessieren, wo kämen wir den da hin?

ich hab hier noch n "arbeitsheft waffenrecht" vom 3 w verlag stand april 2008 hier hat mich überrascht das nen morgenstern (griff + kette + kugel) auch ab 18 geführt werden darf (ausser öffentliche veranstaltungen)

wenn ich also nen morgenstern führen darf, dann kann n knüppel nix bedrohlicheres sein oder?

Geschrieben

Vorsicht bei irgendwelchen Schriften, sie müssen nicht immer aktuell sein.

Fakt ist, dass der Morgenstern eine Hiebwaffe ist und somit unter den § 42a WaffG fällt!

Nimmt man verschiedene Waffenrechtsbücher und vergleicht sie intensiv, wird man immer kleine Fehler entdecken!

Geschrieben
Fakt ist, dass der Morgenstern eine Hiebwaffe ist und somit unter den § 42a WaffG fällt!

Sehe ich auch so.

Der Morgenstern war von Anbeginn an (also seit mind. 1000 Jahren) als Hiebwaffe konstruiert, und nie zu etwas anderem bestimmt.

Geschrieben
Ich bin hier gerade ein wenig im Forum unterwegs, da bekomme ich aus dem Augenwinkel einen Bericht im Fernsehen mit.

In der Fernsehserie "Achtung Kontrolle" im Sender Kabel Eins läuft ein Bericht über eine Zollkontrolle. Da wird ein junger Autofahrer zur Kontrolle angehalten und der Zoll möchte sein Auto etwas näher unter die Lupe nehmen. So weit so gut.

In der Fahrertür weden sie dann fündig. Dort liegt ein einfacher, ca 30 cm langer Holzknüppel. Also jetzt nicht so ein ausziebarer Metalstock oder irgend etwas in der Art, sondern tatsächlich nur ein einfacher "Holzstock"

Dieser Knüppel wurde nun vom Zoll beschlagnahmt und dem jungen Mann wurde erklärt das er eine Straftat begangen habe, da er einen "verbotenen Gegegenstand" sein eigen nennt. Rechtlich Konsequenzen seien die Folge und er könne sich ja mit seinem Anwalt beraten.

Holzknüppel=verbotener Gegenstand? Muss ich mir jetzt Sorgen machen wenn ich Kaminholz hole?

Ok, meine Sachkundeprüfung ist jetzt schon ein paar Tage her, aber ein Holzstock ist doch wohl kein verbotener Gegenstand.

Oder hab ich da jetzt irgendwas verpasst?

Gruß Haibi

oh..sorry bin im falschen Forenabschnitt. Wie kann ich meinen Threat verschieben?

Das habe ich auch gesehen und mich ebenfalls gewundert. Meiner Ansicht nach liegen die Zöllner da völlig falsch. Hier mal ein entsprechender Auszug aus der Website des Zolls:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_...ffen/index.html

Von einem Holzknüppel ist da jedenfalls nix zu lesen. Als Betroffener würde ich da natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und auch den Zollbeamten, sofern ich Recht bekäme, einen reinwürgen. Nebenbei bemerkt: ich finde es sowieso bedenklich, dass man bei solchen Kontrollen ein Fernsehteam zulässt und so den Beamten die Möglichkeit gibt, sich wie die Gockel aufzuspielen.

Und dass die Herrn Zöllner nicht immer Recht haben war in einer anderen Sendung dieser Art zu sehen. Da hatten die irgendwo an einem Flugplatz einen Schwarzpulverrevolver gefunden und wussten absolut nix damit anzufangen. Nach "intensiver" Internet-Recherchen kamen die dann zu dem Ergebnis, dass das eine erlaubnisfreie (!) Schusswaffe sei. Man müsse jedoch überprüfen, ob der Besitzer den "Schwarzpulverschein" habe, dann "können wir ihm die Waffe aushändigen"! Soviel "Sachkompetenz" von Leuten, die das Gesetz durchsetzen sollen, hat mich doch glattweg umgehauen!

Geschrieben

Einwandfrei unsere behämmerten Gesetzte.....

Pack deinen Knüppel in eine Baguette-tüte vom Bäcker deines Vertrauens und du kannst ihn mitnehemen......Gratulation.

Wunderbar. je lächerlicher die Gesetze werden, desto weniger werden sich früher oder später an sie halten.

Der himmel ist hoch und der Zar ist weit, wird es dann heissen....

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