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IGNORED

Selbstverteidigung mal anders....


Sportschütze79

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Moin, anbei mal ein nettes Video, wie SV direkt und effektiv gegen die Richtigen (in diesem Fall die Täter!) umgesetzt werden kann...wehe, einer würde bei uns hier in Deutschland so reagieren, er hätte vermutlich einen ganzen Ar*** voll Probleme zu bewältigen!

Jetzt aber mal zum Video:

Hier gibt´s den Spaß zu sehen :)

Gruß

Jan

P.S.: Falls doch OT, bitte verschieben! Danke!

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Die Frage ist ja auch, wurden die Transen auch verurteilt, würde mich nämlich gar nicht mal wundern.

Vermummung - da nicht ersichtlich war, dass sie Kampfsportler sind?

Unverhältnismässige Notwehr - da sie den betrunkenen Opfer ja überlegen waren?

Und angesichts solcher Bilder ist es nur fraglich, wann Kampfsportausbildung in Europa verboten wird - wie es einige Politiker bereits seit Jahren fordern. Teilweise aus den gleichen Beweggründen aus denen es nicht sein darf, dass ein Bürger besser schiessen kann als der Durchschnittspolizist, der gerade einmal 2x 25 Schuss Pflichtprogramm im Jahr schiesst.

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Kinder, NICHT NACHMACHEN!!!

Wie wir durch Behördenempfehlungen wissen, ist das korrekte Verhalten in solchen Fällen, dass man als Opfer mit dem Handy die Polizei ruft (die Täter kennen die Behördenempfehlungen ebenfalls und warten selbstverständlich höflicherweise solange) und in der Zwischenzeit die Täter durch lautes Singen verunsichert.

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...

Vermummung - da nicht ersichtlich war, dass sie Kampfsportler sind?

Unverhältnismässige Notwehr - da sie den betrunkenen Opfer ja überlegen waren?

...

Moin CNVD, Vermummung ist hier nicht gegeben, da die beiden Angegriffenen keinerlei Gesichtsmaskierung trugen, ausser natürlich Schminke läuft auch darunter. Ich selber hänge auch der Kampfkunst an, und ich muss nach meinem Kenntnisstand niemanden auch nur in irgendeiner Weise darauf hinweisen, dass ich ihm möglicherweise überlegen bin. ER hat MICH nicht anzugreifen, dann passiert auch nichts, Punkt! Meiner Haut erwehren darf ich mich noch, dazu brauch ich keine "Meinungsverstärker" oder dergleichen.+

Und gerade im Fall der Notwehr ist es oftmals schwieriger einen Betrunkenen von der Sinnlosigkeit seines Unterfangens zu überzeugen, da Schmerzreize je nach Alkoholisierungsgrad nur noch bedingt wahrgenommen werden. Von unverhältnismaßig würde ich hier nicht sprechen, jedem von den beiden Schlägern eine(!) auf die zwölf und noch einen Kick hinterher, dann war offensichtlich Ruhe. Die beiden Schläger haben offensichtlich keine bleibenden Schäden, eventuell jedoch durch regelmäßigen Alkohol-Abusus, und die beiden Angegriffenen haben, zumindest aus meiner Sicht, das richtige Maß gefunden bei der Abreibung.

Geht meiner Meinung nach, so wie´s gelaufen ist, voll in Ordnung! Bei uns im Dojo merken potentielle Schläger sehr schnell, dass sie fehl am Platz sind!

Was ein Kampfkunst-Verbot bewirken kann, sieht man wenn ich mich recht entsinne in Brasilien. Dort entstand meines Wissens aus dem Verbotenen ein Tanz, den heute viele unter dem Namen Capoeira kennen...Verbotenes reizt eben umso mehr! Ausserdem hat der, welcher ein Verbot fordert, rein gar nichts von der Philosophie dahinter begriffen!

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....ich muss nach meinem Kenntnisstand niemanden auch nur in irgendeiner Weise darauf hinweisen, dass ich ihm möglicherweise überlegen bin.....

Na da mach dich mal schlau! Ich kenne einen Fall aus meinem näheren Umfend (Da hat sich ein Boxer nicht geoutet und einen drüber bekommen) und einige aus der Presse, wo die Angegriffenen anschließend die Dummen wahren.

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Moin CNVD, Vermummung ist hier nicht gegeben, da die beiden Angegriffenen keinerlei Gesichtsmaskierung trugen, ausser natürlich Schminke läuft auch darunter. Ich selber hänge auch der Kampfkunst an, und ich muss nach meinem Kenntnisstand niemanden auch nur in irgendeiner Weise darauf hinweisen, dass ich ihm möglicherweise überlegen bin. ER hat MICH nicht anzugreifen, dann passiert auch nichts, Punkt! Meiner Haut erwehren darf ich mich noch, dazu brauch ich keine "Meinungsverstärker" oder dergleichen.+

Und gerade im Fall der Notwehr ist es oftmals schwieriger einen Betrunkenen von der Sinnlosigkeit seines Unterfangens zu überzeugen, da Schmerzreize je nach Alkoholisierungsgrad nur noch bedingt wahrgenommen werden. Von unverhältnismaßig würde ich hier nicht sprechen, jedem von den beiden Schlägern eine(!) auf die zwölf und noch einen Kick hinterher, dann war offensichtlich Ruhe. Die beiden Schläger haben offensichtlich keine bleibenden Schäden, eventuell jedoch durch regelmäßigen Alkohol-Abusus, und die beiden Angegriffenen haben, zumindest aus meiner Sicht, das richtige Maß gefunden bei der Abreibung.

Geht meiner Meinung nach, so wie´s gelaufen ist, voll in Ordnung! Bei uns im Dojo merken potentielle Schläger sehr schnell, dass sie fehl am Platz sind!

Was ein Kampfkunst-Verbot bewirken kann, sieht man wenn ich mich recht entsinne in Brasilien. Dort entstand meines Wissens aus dem Verbotenen ein Tanz, den heute viele unter dem Namen Capoeira kennen...Verbotenes reizt eben umso mehr! Ausserdem hat der, welcher ein Verbot fordert, rein gar nichts von der Philosophie dahinter begriffen!

Hallo

Nun, die Schminke der "Clownsarmy" bei den Demos erfüllt schon mal den Tatbestand der Vermummung aber Spass beiseite.

Bei einer Einvernahme nach einer Auseinandersetzung an einer Clubtüre wurde einer meiner Kollegen auch schon vom Untersuchungsrichter gefragt, wie er den Angreifer gewarnt habe. " Nun, wir waren die zwei Mitarbeiter, die ihn aus dem Club begleitet haben und die zwei Mitarbeiter an der Türe, jeder von uns im Anzug und mit Ausweisbadge offen sichtbar, Jeder der Mitarbeiter arbeitet da schon mehr als zwei Jahre und ist jedem Stammgast persönlich bekannt. Der Angreifer ist seit 6 Monaten jedes Wochende ein- bis zweimal in unseren Club gekommen und wir gingen davon aus, dass er uns als Sicherheitsmitarbeiter kennt und nicht glaubt, dass wir ihm zum Spass auf Waffen kontrollieren." Haben Sie ihn konkret darauf aufmerksam gemacht, dass sie in Selbstverteidiung und Kampfsport unterrichtet sind? "Nein, wir gingen davon aus, dass die Anwesenheit von vier Sicherheitsmitarbeitern ihn von einem Angriff abhaltet wird zumal er auch körperlich ein "Leichtgewicht" ist."

Gemäss einigen Gutmenschen ist Gewalt ja nie eine Lösung und der Dialog ist immer der richtige Weg. Nur wenn ich einen alkoholisierten Menschen vor mir habe, der mit seinem Messer in meine Richtung in ausladenden Bewegungen seiner Absicht mir zu zeigen, dass er mich nicht mag, Ausdruck verleit, so kommt mir an dieser Theorie so meine Zweifel.

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Also ich bitte Euch! Von wegen Notwehr! :mad:

Die beiden T....en haben die Unhöflichkeiten der späteren Opfer ja schließlich herausgefordert!

Ferner war die so genannte Verteidigung vor dem Hintergrund, dass eines der späteren Opfer von der Kindergartentante angefasst wurde und seither algerisch auf (echte und falsche) Frauen reagiert, absolut unkorrekt.

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Na da mach dich mal schlau! Ich kenne einen Fall aus meinem näheren Umfend (Da hat sich ein Boxer nicht geoutet und einen drüber bekommen) und einige aus der Presse, wo die Angegriffenen anschließend die Dummen wahren.

So kenn ichs auch; wer länger als ein Jahr Kampfkunst oder Kampfsport ausübt, muss den Angreifer dreimal diesbezüglich warnen. Sollte es dann doch zu einer körperlichen Auseinandersetzung kommen, darf der Kampfsportler(-künstler) nur Verteidigungstechniken einsetzen, sozusagen abwehren, bis der andere keine Kraft mehr hat. Wies mit der Sinnhaftigkeit und Praktikabilität solcher Vorschriften aussieht, sei mal dahingestellt...

Als ich noch Judo und später Wing Tsun gemacht hab, war das zumindest noch so!

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Ach ja, Gebärdensprache darf wahlweise eingesetzt werden, falls der kampfkunsterfahrene eine der drei vorgeschriebenen Sprachen nicht kann. Dies hat den weiteren Vorteil, dass die oberen Extremitäten schon einmal aufgewärmt werden!

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Na da mach dich mal schlau! Ich kenne einen Fall aus meinem näheren Umfend (Da hat sich ein Boxer nicht geoutet und einen drüber bekommen) und einige aus der Presse, wo die Angegriffenen anschließend die Dummen wahren.

Das kann ich so nicht direkt glauben.

Ab welchem "Grad" des "könnens" muss man denn warnen?

Bereits wenn ich einmal im Training war?

Gelbgurt?Braun?Schwarz?

So kenn ichs auch; wer länger als ein Jahr Kampfkunst oder Kampfsport ausübt, muss den Angreifer dreimal diesbezüglich warnen.

Ein Jahr im Verein oder ein Jahr lang jeden Tag trainiert?

Nenn mir mal bitte das Gesetz und den Paragrafen-

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Oh mann....

Warum freut Ihr Euch nicht einfach so wie ich über das Video ?

Hab's mir dreimal angeschaut und mich kräftig drüber amüsiert,

dass die einen auf die Mütze bekommen haben...

Wir Deutschen haben echt den Drang alles zu zerreden und überall

das Haar in der Suppe zu suchen....

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Das Video ist spitze! :00000733:

Ich setz doch nicht den Überraschungsjoker aufs Spiel indem ich den Angreifer auch noch vorwarne...

nene tztz...

So isses und nicht anders. Wenn du so einen D****n warnst zieht der ein Bowie-Messer oder seine illegale Bleispritze und behauptet nachher noch es war Selbstverteidigung, denn du hättest ihn bedroht. :gaga:

Grüße falcman

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So isses.

Nix gibts mit warnung.

Auf die Nuss und schluss.

Sein Pech.

Ich setz doch nicht den Überraschungsjoker aufs Spiel indem ich den Angreifer auch noch vorwarne...

nene tztz...

Genau, derjenige soll nachher erstmal nachweisen das ich ihn mit einer

Box,Judo,Karate,wasweisichdennwelchetechnik überwältigthabe.

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Oh mann....

Warum freut Ihr Euch nicht einfach so wie ich über das Video ?

Hab's mir dreimal angeschaut und mich kräftig drüber amüsiert,

dass die einen auf die Mütze bekommen haben...

Wir Deutschen haben echt den Drang alles zu zerreden und überall

das Haar in der Suppe zu suchen....

Ich freue mich immer über so ein Video!

Es freue mich über viele Video's und ich rege mich über andere auch mal auf. Einzig die rechtlichen Aspekte interessieren mich eben auch und hier gilt es auch noch zu bedenken, dass das Internet nie etwas vergisst und genau da liegt es , dass genau dieses Video mit anderen Kommentaren versehen ins Gegenteil verkehrt werden kann.

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Was mit Notwehr gegen Betrunkene ist sollte man eigentlich in der Sachkunde gelernt haben:

Die Verteidigungshandlung ist grundsätzlich dann nicht geboten, wenn es andere Möglichkeiten gibt, sich dem Angriff zu entziehen oder wenn die Verteidigung rechtsmißbräuchlich ist. Bei Angriffen von Kindern, erkennbar Betrunkenen oder Geisteskranken ist es ohne weiteres zumutbar, dem Angriff aus dem Weg zu gehen.

Quelle: Folien zur Waffensachkundeprüfung, Notwehr und Nothilfe, S. 6

Ich persönlich find's sch***e, aber so ist es nun mal bei uns.

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