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Rechtliche Einstufung von diesem Teil


Guest

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Die einzige frage die da evtl. aufkommen könnte, wäre die der Schussfolge, also ob man manuell auch so eine hohe Schussfolge hinbekommen kann; da es doch schon ein gefühltes VA-Empfinden ist. Mir selbst kam es zumindest auch so vor - aber nettes Teil. :D

grüße,

zykez

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Die einzige frage die da evtl. aufkommen könnte, wäre die der Schussfolge, also ob man manuell auch so eine hohe Schussfolge hinbekommen kann; da es doch schon ein gefühltes VA-Empfinden ist.

Auf die Schussfolge kommt es doch rechtlich nicht an. So darf man z.B. auch den Abzug tunen.

Die Ruger 10/22 ist doch ein Selbstlader und gibt es somit nicht auf die gelbe WBK.

Vollautomaten sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Anl. 1 UA 1 Nr. 2.2 zum WaffG).

So eine Kurbel ist eine Schussauslösevorrichtung und somit nicht anders zu behandeln als ein Abzug. Wenn ich das richtig sehe kommt es darauf an, ob die Kurbel durch einen einzigen besonders kräftigen Schwung mehrere Schüsse (aus demselben Lauf) auslöst (in dem Fall wohl als Vollautomat zu behandeln) oder ob man kontinuierlich kurbeln muss, um mehrere Schüsse abgegeben zu können (dann kein Vollautomat).

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Aus dem Krbelgehäuse kommt ein Pleul dass durch Druck auf den Originalabzug jeden Schuss einzeln auslöst.

IMO wäre es sogar erlaubt wenn das Pleuel elektrisch angetrieben wäre.

Entscheidend ist doch letztlich: ein Schuss pro einmaliger Betätigung des Abzugs der Waffe, oder?

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Wenn dieses Teil in Deutschland jemand einführen wollte, wäre wohl das BKA zu einer Zertifizierung gefragt.

Dieses Teil ist als Abzug einstufen, es heißt ja im Gesetz "oder einer anderen Schußauslösevorrichtung"

und: "durch einmalige Betätigung des Abzuges"

Und einmal kurbeln sind lt. dem Film etliche Schuß aus einem Lauf.

Gruß

Rainer

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Und einmal kurbeln sind lt. dem Film etliche Schuß aus einem Lauf.

wobei aber für jeden schuß einmal der abzug betätigt wird. zwar durch die kurbel, aber es wird jeder schuß einzeln ausgelöst.

und wenn mich nicht alles täuscht, dann wird bei der gatling auch jeder schuß aus einem anderen lauf abgefeuert. (vgl. hierzu oben genanntes zitat aus der Anlage zum WaffG)

gruß alzi

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wobei aber für jeden schuß einmal der abzug betätigt wird. zwar durch die kurbel, aber es wird jeder schuß einzeln ausgelöst.

und wenn mich nicht alles täuscht, dann wird bei der gatling auch jeder schuß aus einem anderen lauf abgefeuert. (vgl. hierzu oben genanntes zitat aus der Anlage zum WaffG)

gruß alzi

Ja! bei der Gatling aus einem anderen Lauf.

Im Gesetz heißt es aber aus demselben Lauf.

Und das ist ja hier wohl der Fall.

Das Teil (Die Kurbel mit dem ganzen Klapperatismus) alleine wäre hier wohl nicht zu beanstanden.

Es handelt sich um einen Abzug oder Abzugsvorrichtung, die kein wesentliches Waffenteil ist.

Das Teil angebaut würde aus einem HA jedoch einen VA machen.

Ohne positive BKA Zertifizierung würde ich mich hier in Deutschland hüten so ein Teil einzusetzen.

Gruß

Rainer

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ok, danke rainer. dein beitrag jetzt hat mich veranlasst das video dochmal anzusehen.

bei der gatling geht jeder weitere schuß aus einem anderen lauf, da wäre das also kein problem.

bei dieser ruger werden aber alles schüsse aus dem selben lauf abgefeuert... dann fangen da die probleme an.

wobei ja aber auch selbst durch die kurbel jeder schuß einzeln, jeweils durch betätigung des abzuges, abgegeben wird, sich nur die "kadenz" ändert in abhängigkeit von der kurbelgeschwindigleit. grenzwertig, aber ich würde sagen trotzdem kein VA. die kurbel ermöglicht lediglich eine gleichmäßige/regelmäßige, "beliebig" schnelle, schußabgabe.

auch mechanisch ist der ablauf der schußabgabe in der waffe immernoch der eines HA, und nicht der eines VA.

gruß alzi

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Abzug ist gleich Abzug? Man kennt den technischen Begriff des Bauteils Abzug und eine Vorrichtung die dann ein Abzug ist. Nennen wir ihn Kurbelabzug. Diesen könnte man wiedrum elektrisch über einen weiteren Knopf (Abzug) betätigen. Innerlich wäre die Waffe immer noch ein HA, die Funktionsweise def. VA.

Meine persönliche Meinung ist: 5 Minuten Spielerei und ansonsten totaler Blödsinn. Keine Praxisrelevanz und geprägt von der Habenwollen Mentalität und umwoben von der Aura des Verbotenen.

Gruß

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Das Teil (Die Kurbel mit dem ganzen Klapperatismus) alleine wäre hier wohl nicht zu beanstanden.

Es handelt sich um einen Abzug oder Abzugsvorrichtung, die kein wesentliches Waffenteil ist.

Das Teil angebaut würde aus einem HA jedoch einen VA machen.

Ohne positive BKA Zertifizierung würde ich mich hier in Deutschland hüten so ein Teil einzusetzen.

Gruß

Rainer

Genau.

Ein Laserpointer ansich ist ja auch gebaut um Details in Präsentationen anzuzeigen.

Fummelt man ihn an eine Waffe wäre das ganze Laser_anim.gif

Obwohl jeder selber Visierungen anbauen oder verändern darf, sofern man keine Löcher in

Systeme, Läufe, etc... bohrt.

Man sendet beim Zielen eben Licht aus und macht damit die Kombination Laserpointer

und Waffe illegal. Jedes für sich genommen geht klar nur beides in Kombination eben nicht.

Genau so würde ich den Mithilfeeinerkurbelkreisförmigeineinegeradlinigebewegung wandelnden

Abzugsmechanismus sehen.

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keine ahnung, aber vielleicht helfen dir ja folgende links deine frage zu beantworten:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gatling_Gun

http://de.wikipedia.org/wiki/Gatling_(Waffe)

Also zusammengefasst: Mit einer einzigen Betätigung der Kurbel wird nach der ersten Umdrehung aus dem gleichen Lauf erneut geschossen. Vollautomat. Verboten.

Dein Halbsatz "da wäre das also kein problem" hat mich etwas irritiert.

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