Guest Posted October 3, 2009 Share Posted October 3, 2009 Wie ist das rechtlich einzustufen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
m1collector Posted October 3, 2009 Share Posted October 3, 2009 Wie ist das rechtlich einzustufen? Da eine .45/70 gatling notfalls auf eine neue gelbe passt,........ prinzip ist das selbe. Ist eben kein Fullauto. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dan More Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Naja, ne Vollauto ist das nicht, der Abzug wird ja durch die Kurbel immer wieder betätigt.....somit dürfte es sogar legal sein. Ob der Schießstandbetreiber abe davon begeistert ist, wäre eine andere Frage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zm@n Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Stellt euch mal das Theater auf dem Stand vor! Link to comment Share on other sites More sharing options...
zykez Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Die einzige frage die da evtl. aufkommen könnte, wäre die der Schussfolge, also ob man manuell auch so eine hohe Schussfolge hinbekommen kann; da es doch schon ein gefühltes VA-Empfinden ist. Mir selbst kam es zumindest auch so vor - aber nettes Teil. grüße, zykez Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Die einzige frage die da evtl. aufkommen könnte, wäre die der Schussfolge, also ob man manuell auch so eine hohe Schussfolge hinbekommen kann; da es doch schon ein gefühltes VA-Empfinden ist. Auf die Schussfolge kommt es doch rechtlich nicht an. So darf man z.B. auch den Abzug tunen. Die Ruger 10/22 ist doch ein Selbstlader und gibt es somit nicht auf die gelbe WBK. Vollautomaten sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Anl. 1 UA 1 Nr. 2.2 zum WaffG). So eine Kurbel ist eine Schussauslösevorrichtung und somit nicht anders zu behandeln als ein Abzug. Wenn ich das richtig sehe kommt es darauf an, ob die Kurbel durch einen einzigen besonders kräftigen Schwung mehrere Schüsse (aus demselben Lauf) auslöst (in dem Fall wohl als Vollautomat zu behandeln) oder ob man kontinuierlich kurbeln muss, um mehrere Schüsse abgegeben zu können (dann kein Vollautomat). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Blast Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Aus dem Krbelgehäuse kommt ein Pleul dass durch Druck auf den Originalabzug jeden Schuss einzeln auslöst. IMO wäre es sogar erlaubt wenn das Pleuel elektrisch angetrieben wäre. Entscheidend ist doch letztlich: ein Schuss pro einmaliger Betätigung des Abzugs der Waffe, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
ShootingRabbit Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Ich könnte mir vorstellen, dass die einmalige Betätigung in dem Fall eine komplette Umdrehung darstellt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Wenn dieses Teil in Deutschland jemand einführen wollte, wäre wohl das BKA zu einer Zertifizierung gefragt. Dieses Teil ist als Abzug einstufen, es heißt ja im Gesetz "oder einer anderen Schußauslösevorrichtung" und: "durch einmalige Betätigung des Abzuges" Und einmal kurbeln sind lt. dem Film etliche Schuß aus einem Lauf. Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Und einmal kurbeln sind lt. dem Film etliche Schuß aus einem Lauf. wobei aber für jeden schuß einmal der abzug betätigt wird. zwar durch die kurbel, aber es wird jeder schuß einzeln ausgelöst. und wenn mich nicht alles täuscht, dann wird bei der gatling auch jeder schuß aus einem anderen lauf abgefeuert. (vgl. hierzu oben genanntes zitat aus der Anlage zum WaffG) gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 wobei aber für jeden schuß einmal der abzug betätigt wird. zwar durch die kurbel, aber es wird jeder schuß einzeln ausgelöst.und wenn mich nicht alles täuscht, dann wird bei der gatling auch jeder schuß aus einem anderen lauf abgefeuert. (vgl. hierzu oben genanntes zitat aus der Anlage zum WaffG) gruß alzi Ja! bei der Gatling aus einem anderen Lauf. Im Gesetz heißt es aber aus demselben Lauf. Und das ist ja hier wohl der Fall. Das Teil (Die Kurbel mit dem ganzen Klapperatismus) alleine wäre hier wohl nicht zu beanstanden. Es handelt sich um einen Abzug oder Abzugsvorrichtung, die kein wesentliches Waffenteil ist. Das Teil angebaut würde aus einem HA jedoch einen VA machen. Ohne positive BKA Zertifizierung würde ich mich hier in Deutschland hüten so ein Teil einzusetzen. Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 ok, danke rainer. dein beitrag jetzt hat mich veranlasst das video dochmal anzusehen. bei der gatling geht jeder weitere schuß aus einem anderen lauf, da wäre das also kein problem. bei dieser ruger werden aber alles schüsse aus dem selben lauf abgefeuert... dann fangen da die probleme an. wobei ja aber auch selbst durch die kurbel jeder schuß einzeln, jeweils durch betätigung des abzuges, abgegeben wird, sich nur die "kadenz" ändert in abhängigkeit von der kurbelgeschwindigleit. grenzwertig, aber ich würde sagen trotzdem kein VA. die kurbel ermöglicht lediglich eine gleichmäßige/regelmäßige, "beliebig" schnelle, schußabgabe. auch mechanisch ist der ablauf der schußabgabe in der waffe immernoch der eines HA, und nicht der eines VA. gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 auch mechanisch ist der ablauf der schußabgabe in der waffe immernoch der eines HA, und nicht der eines VA.gruß alzi Na das wäre der Punkt, den ich vor einem Import eines solchen Gerätes lieber rechtssicher abklären würde. In Deutschland is nix gwiss, außer daß es ungewiss ist. Gruß Rainer Link to comment Share on other sites More sharing options...
orange73 Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Abzug ist gleich Abzug? Man kennt den technischen Begriff des Bauteils Abzug und eine Vorrichtung die dann ein Abzug ist. Nennen wir ihn Kurbelabzug. Diesen könnte man wiedrum elektrisch über einen weiteren Knopf (Abzug) betätigen. Innerlich wäre die Waffe immer noch ein HA, die Funktionsweise def. VA. Meine persönliche Meinung ist: 5 Minuten Spielerei und ansonsten totaler Blödsinn. Keine Praxisrelevanz und geprägt von der Habenwollen Mentalität und umwoben von der Aura des Verbotenen. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
rainers-messerwelt Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Keine Praxisrelevanz und geprägt von der Habenwollen Mentalität und umwoben von der Aura des Verbotenen. Na da bin ich mit Dir einer Meinung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KimmeKorn Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 bei der gatling geht jeder weitere schuß aus einem anderen lauf, da wäre das also kein problem. Aha, wie viele Läufe soll die Gattling denn haben? So viele wie das Munitionsband lang ist? Link to comment Share on other sites More sharing options...
2nd_Amendment Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Aha, wie viele Läufe soll die Gattling denn haben?So viele wie das Munitionsband lang ist? Ich glaube was er meint sind Volley guns, wie sie auch im amerikanischen Bürgerkrieg Verwendung fanden: Link to comment Share on other sites More sharing options...
alzi Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Aha, wie viele Läufe soll die Gattling denn haben?So viele wie das Munitionsband lang ist? keine ahnung, aber vielleicht helfen dir ja folgende links deine frage zu beantworten: http://de.wikipedia.org/wiki/Gatling_Gun http://de.wikipedia.org/wiki/Gatling_(Waffe) gruß alzi Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jörgi-1911 Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 Das Teil (Die Kurbel mit dem ganzen Klapperatismus) alleine wäre hier wohl nicht zu beanstanden.Es handelt sich um einen Abzug oder Abzugsvorrichtung, die kein wesentliches Waffenteil ist. Das Teil angebaut würde aus einem HA jedoch einen VA machen. Ohne positive BKA Zertifizierung würde ich mich hier in Deutschland hüten so ein Teil einzusetzen. Gruß Rainer Genau. Ein Laserpointer ansich ist ja auch gebaut um Details in Präsentationen anzuzeigen. Fummelt man ihn an eine Waffe wäre das ganze Obwohl jeder selber Visierungen anbauen oder verändern darf, sofern man keine Löcher in Systeme, Läufe, etc... bohrt. Man sendet beim Zielen eben Licht aus und macht damit die Kombination Laserpointer und Waffe illegal. Jedes für sich genommen geht klar nur beides in Kombination eben nicht. Genau so würde ich den Mithilfeeinerkurbelkreisförmigeineinegeradlinigebewegung wandelnden Abzugsmechanismus sehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
KimmeKorn Posted October 4, 2009 Share Posted October 4, 2009 keine ahnung, aber vielleicht helfen dir ja folgende links deine frage zu beantworten:http://de.wikipedia.org/wiki/Gatling_Gun http://de.wikipedia.org/wiki/Gatling_(Waffe) Also zusammengefasst: Mit einer einzigen Betätigung der Kurbel wird nach der ersten Umdrehung aus dem gleichen Lauf erneut geschossen. Vollautomat. Verboten. Dein Halbsatz "da wäre das also kein problem" hat mich etwas irritiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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