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IGNORED

beantragen einer neuen, gelben WBK...


vorwerk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum,

habe mal eine Frage:

Ich habe seit 1992 eine gelbe WBK und durch diverse Käufe und Verkäufe sind die 8 Zeilen nun voll, aktuell habe ich 4 LW EL darauf.

Nun möchte ich eine weitere Waffe kaufen (GK Standardgewehr) und der SB sagte mir ich muss die neue, gelbe WBK

genau so beantragen, wie wenn ich noch keine WBK hätte, d.h. Bedürfnisprüfung und Sachkundenachweis und der ganze Quatsch.

Für ein GK besteht aber nur dann ein Bedürfnis, wenn ich mit GK bereits seit einem Jahr trainiere, meint jedenfalls der Kreisschützenmeister bei uns.

KK habe ich auch seit Jahren nicht geschossen und hab es auch nicht vor.

Wie soll ich mich nun verhalten, was kann ich tun?

Danke und Gruß,

Vorwerk

Geschrieben

Es ist doch nicht Deine Schuld, daß die unbefristete Erlaubnis auf ein gelbes Dokument mit nur 8 Zeilen gedruckt wurde? Du beantragst keine neue WBK, sondern sie schreiben die 9te Zeile einfach auf ein neues Dokument. Denn Erlaubnis und Dokument sind zwei Paar Schuhe.

Geschrieben
Es ist doch nicht Deine Schuld, daß die unbefristete Erlaubnis auf ein gelbes Dokument mit nur 8 Zeilen gedruckt wurde? Du beantragst keine neue WBK, sondern sie schreiben die 9te Zeile einfach auf ein neues Dokument. Denn Erlaubnis und Dokument sind zwei Paar Schuhe.

und das war bei mir sogar kostenlos :00000733:

Geschrieben

Das sollte nur den ganz normalen Satz kosten, wie jeder andere Eintrag auch. Du willst ja überhaupt keine neue Erlaubnis, daher muß auch keine erteilt werden. Es ist nur das Papier zu Ende.

Geschrieben

Also wenn die gelbe voll ist gibt es definitiv nur ein neues, gelbes Dokument, das quasi nur eine Ergänzung der ersten ist. Aber wie ist es denn in diesem Fall? alte gelbe voll, gibts nicht mehr. Ich denke er muss tatsächlich die neue, gelbe beantragen.... :angry2:

Geschrieben

Warum?

Das Dokument hat sich doch überhaupt nicht verändert? Und selbst wenn, ist es nicht sein Problem, die sollen zusehen wie sie die alte WBK erweitern.

Geschrieben

Es wirft jedenfalls schon ein bezeichnendes Bild auf die Qualität eines Waffengesetzes, welches bereits seit Jahrzehnten existiert und, dass selbst heutzutage manche Sachbearbeiter recht hilflos dastehen im Verständnis dessen, was das Gesetz beschreibt oder beabsichtigt.

FDP wählen (mit Juniorpartner CDU -Wunschtraum-) und endlich irgendwann mal ein praktikables, einfaches Waffengesetz, das Bürger und Sachbearbeiter gleich verstehen und interpretieren!

Aber..... Da gab es ja mal einen "Professor aus Heidelberg" (wie er von einem Altkanzler tituliert wurde), der wollte auch nur drei einfache Steuersätze und eine Steuererklärung in Minimalform. Der wurde ja auch schnellstens von Seiten der selbsterklärten Gutemnschen diskreditiert...

"Krieg bedeutet Frieden, Freiheit ist Sklaverei und Unwissenheit ist Stärke" (1984 von George Orwell)

Geschrieben

also das alte, gelbe Dokument gibt es definitiv noch als Papier bei der Behörde, wurde mir erst vor ca. 2 Monaten als "Zweitschrift" neu ausgestellt da ich die alte verloren hatte.

Geschrieben

Wenn eine "neue alte Gelbe" ausgestellt wird, also auf Einzellader beschränkt, wie es bis 2003 üblich war, dann ist auf keinen Fall ein neues Bedürfnis nachzuweisen (wie die Vorposter bereits angemerkt haben, ist ja einfach nur "das Papier zu Ende") - wird hingegen eine "neue neue Gelbe" ausgegeben, ist das ja eine Erweiterung der Erwerbsberechtigung auf Repetierer etc. und da kann (muß nicht!) der SB einen erneuten Bedürfnisnachweis fordern. Meiner hat seinerzeit (war allerdings schon 2004) drauf verzichtet, aber angemerkt, das Gesetz gäbe das durchaus her.

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben

Richtig. Momentan bekommt man von der Bundesdruckerei immer noch die alten Formulare und etliche Waffenbehörden haben noch diverse Vorräte an diesen Vordrucken. Ich kenn eine, da liegen im Tresor noch an die 500 (!) rum.

Wie schon richtig gepostet wurde, wird bei der 9. oder 17. EL-Langwaffe einfach eine zweite bzw. dritte alte gelbe WBK ausgestellt.

Schwierig zu verstehen ist das im übrigen nicht. Die Mitarbeiter der Behörden die DAMIT Probleme haben, kranken generell am Verstand und haben den Beruf verfehlt. :rolleyes:

Geschrieben

wirf doch die alte gelbe wbk in die waschmaschine und hoffe darauf das auf der ersatzkarte nur die 4 aktuellen eingetragen werden somit haste wieder platz für neues.....

glaube nämlich nicht das der SB usgetragene waffen einträgt und hinterher wieder ausstreicht.....

Geschrieben
Die Mitarbeiter der Behörden die DAMIT Probleme haben, kranken generell am Verstand und haben den Beruf verfehlt. :rolleyes:

So wie ich gehört habe, haben haben sehr viele Mitarbeiter der Behörden damit Probleme.

Aber wenn so eine gelbe WBK mal, versehentlich natürlich, in der Waschmaschine landet und die verwaschenen Schnipsel vorgelegt werden ...................... ;)

Geschrieben
glaube nämlich nicht das der SB usgetragene waffen einträgt und hinterher wieder ausstreicht.....

Da wär ich mir mal nicht so sicher, denn die Ersatzfertigung wird genau die selben Ein- und Austragungen wie die Originalfertigung erhalten. Sie wird sogar mit dem Ausstellungsdatum der Originalfertigung ausgestellt. Da alles abgespeichert ist, heißt es ja nur frische WBK in den Drucker, benutzte Felder auswählen und alles drucken, Siegelorgie und zurück damit zum WBK-Inhaber.

Ganz übereifrige Behörden haben sogar schon alle auf der WBK enthaltenen Ein- und Austragungen bei Ausstellung einer Ersatzfertigung in Rechnung gestellt. Da kommen dann mal locker ein paar hundert Euro zusammen. :peinlich: Berechnet werden darf (nach WaffKostV) aber nur die Gebühr, die für eine vergleichbare Neuausstellung der WBK in Rechnung zu stellen ist. Und das sind je nach Erlaubnisart in der Regel 25,56 Euro bzw. 56,24 Euro.

Geschrieben
Da wär ich mir mal nicht so sicher, denn die Ersatzfertigung wird genau die selben Ein- und Austragungen wie die Originalfertigung erhalten. Sie wird sogar mit dem Ausstellungsdatum der Originalfertigung ausgestellt. Da alles abgespeichert ist, heißt es ja nur frische WBK in den Drucker, benutzte Felder auswählen und alles drucken, Siegelorgie und zurück damit zum WBK-Inhaber.

Ganz übereifrige Behörden haben sogar schon alle auf der WBK enthaltenen Ein- und Austragungen bei Ausstellung einer Ersatzfertigung in Rechnung gestellt. Da kommen dann mal locker ein paar hundert Euro zusammen. :peinlich: Berechnet werden darf (nach WaffKostV) aber nur die Gebühr, die für eine vergleichbare Neuausstellung der WBK in Rechnung zu stellen ist. Und das sind je nach Erlaubnisart in der Regel 25,56 Euro bzw. 56,24 Euro.

genau so ist es, die neue, alte WBK ist eine exakte Kopie der verlorenen WBK, die haben alle Daten im PC und drucken sie genau so aus, deshalb ist sie mit nur

vier Waffen im Bestand auf Grund der Verkäufe leider immer noch voll... :traurig_16:

Die Dame im Amt hat mir erzählt, dass sie vor ein paar Jahren das komplette Karteikartenarchiv per Hand in die PC's getippt haben,

das hat wohl mehrere Wochen gedauert! :00000733:

Geschrieben
Mehrere Monate trifft wohl eher zu (falls das nicht eine ABM-Kraft oder ein Azubi übernommen haben, aber die wären mit der Erfassung normalerweise überfordert).

Also: hab gerade noch mal mit der SB beim Hessischen Schützenverband und mit dem SB beim Landratsamt gesprochen.

Die Aussage ist klar wenn auch unverständlich: neue Einzellader bei voller WBK nur noch auf die neue WBK mit Bedürfnisnachweis,

da die alte WBK nicht mehr ausgestellt wird. Ist wohl so gängige Praxis in Hessen da das Innnenministerium dies so festgelegt hat.

:angry2:

Geschrieben
neue Einzellader bei voller WBK nur noch auf die neue WBK mit Bedürfnisnachweis,

da die alte WBK nicht mehr ausgestellt wird. Ist wohl so gängige Praxis in Hessen da das Innnenministerium dies so festgelegt hat.

Dann erkläre den Damen und Herren nochmals, daß sie überhaupt keine neue Erlaubnis ausstellen sollen, da Du bereits über eine unbefristete Erlaubnis verfügst! Lehnen sie das weiterhin ab, rechtmittelfähiger Bescheid, und den Richter Dein Recht durchsetzen lassen. Denn das hast Du!

Geschrieben
Dann erkläre den Damen und Herren nochmals, daß sie überhaupt keine neue Erlaubnis ausstellen sollen, da Du bereits über eine unbefristete Erlaubnis verfügst! Lehnen sie das weiterhin ab, rechtmittelfähiger Bescheid, und den Richter Dein Recht durchsetzen lassen. Denn das hast Du!

Ich denke hier geht nur wieder Gelb "neu" und Gelb "alt" durcheinander...

Geschrieben
Dann erkläre den Damen und Herren nochmals, daß sie überhaupt keine neue Erlaubnis ausstellen sollen, da Du bereits über eine unbefristete Erlaubnis verfügst! Lehnen sie das weiterhin ab, rechtmittelfähiger Bescheid, und den Richter Dein Recht durchsetzen lassen. Denn das hast Du!

Man-O-Man, machmal bin ich wie ein Terrier: hab gerade beim Hessischen Ministerium des Inneren telefoniert und dort wurde ich an das RP Darmstadt verwiesen.

Die sehr nette Dame dort erklärte mir, dass laut dem Entwurf zu den Verwaltungsvorschriften 58.1 die Sache genau so gehandhabt werden soll, wie es hier jeder sagt.

Also weitere "alte" gelbe WBK blanko austellen lassen und damit wieder Platz für 8 weitere EL Büchsen haben.

Jetzt werde ich den SB beim LRA mal richtig impfen!

Geschrieben
Man-O-Man, machmal bin ich wie ein Terrier: hab gerade beim Hessischen Ministerium des Inneren telefoniert und dort wurde ich an das RP Darmstadt verwiesen.

Die sehr nette Dame dort erklärte mir, dass laut dem Entwurf zu den Verwaltungsvorschriften 58.1 die Sache genau so gehandhabt werden soll, wie es hier jeder sagt.

Also weitere "alte" gelbe WBK blanko austellen lassen und damit wieder Platz für 8 weitere EL Büchsen haben.

Jetzt werde ich den SB beim LRA mal richtig impfen!

Strike!!! gerade hat mich der Abteilungsleiter vom LRA zurückgerufen und mir gesagt, dass ich die Erweiterung meiner alten WBK abholen kann. :eclipsee_gold_cup:

Geht doch, man muss nur am Ball bleiben und darf nicht zu schnell aufgeben.

Geschrieben
Strike!!! gerade hat mich der Abteilungsleiter vom LRA zurückgerufen und mir gesagt, dass ich die Erweiterung meiner alten WBK abholen kann. :eclipsee_gold_cup:

Geht doch, man muss nur am Ball bleiben und darf nicht zu schnell aufgeben.

Na also, geht doch.

Neue "Alte Gelbe" gab's bei mir vor kurzem auch.

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