Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenschein für Arbeitsvermittler


Conax

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mal eine rein hypothetische Frage wie sieht es in der Praxis aus wenn ein Arbeitsvermittler (jetzt heist es Fallmanager oder Casemanager) einen Waffenschein erwerben möchte?

Ich hab unter Voraussetzungen gelesen das man im Endefeckt alles braucht was ein Sportschütze oder Jäger als Voraussetzung hat

+Haftpflichtversicherung

+man muss beweisen das eine Waffe die Gefahr minimiert

+er muss stärker gefährdet sein als der Rest der Bevölkerung

tja gerade die letzte Voraussetzung ist etwas schwammig und liegt wohl im ermessen der entsprechenden Behörde. Da aber der Arbeitsvermittler ja sozusagen das Ventil der frustrierten Arbeitslosen ist und beschimpft oder gar Morddrohungen erhält kann man ja eigentlich schon davon ausgehen das dieser stärker gefährdet ist.

Der vorletzte Punkt ist auch etwas kritisch weil wie will man dann beweisen das es die Gefahr minimiert das läuft dann etwa darauf hinaus wer drückt schneller ab Arbeitsloser oder Arbeitsvermittler (fast wie im wilden Westen).

Gibts da diesbezüglich Fakten wie das in diesem besagten Fall gehandhabt wird?

Geschrieben

mir geht es ja nur ums rechtliche. Deswegen hab ich auch "hypothetisch" geschrieben und das unter Waffenrecht gepostet.

Was sich der Chef einer ARGE, der Arbeitslose oder sonst wer denkt ist doch scheissegal...... was interessiert es mich was der Nachbar von mir hält.

Mich interessiert nur ob rein formal ein Arbeitsvermittler berechtigt wäre einen Waffenschein zu erwerben und ob die Behörde dazu gesetzlich sogar gezwungen wäre ihm diesen auszustellen.

Denn schließlich haben wir ja in diesem Land Gesetze und die entscheiden was wer besitzen oder tun darf. Das wäre ja noch schöner nur weil einer an jemanden was nicht leiden kann muss der sich dem willen beugen - die Monarchie haben wir zum glück abgeschafft.

Gast 102-maerz@fvlw.de
Geschrieben

Nicht aufregen... was erwartest du von jemanden der sein PKW als Nick wählt anderes als den üblichen, angepassten, geistig dümlichen Platitüdenauswurf der sofort freie, rechtschaffende Bürger + Waffe = Wildwest, Anarchie... Massenmord und Totschlag impliziert.

Moderativer Hinweis:

Oben stehen die speziellen Regeln für dieses Unterforum Waffenrecht. Dieses Unterforum ist kein Laberthread und hier werden auch keine Nicks verbalhorbt oder User verunglimpft.

Geschrieben
Ich hab unter Voraussetzungen gelesen das man im Endefeckt alles braucht was ein Sportschütze oder Jäger als Voraussetzung hat

+Haftpflichtversicherung

+man muss beweisen das eine Waffe die Gefahr minimiert

+er muss stärker gefährdet sein als der Rest der Bevölkerung

Wenn du umgang mit größeren mengen Sprengstoff hast (eine Dose NC Pulver reicht nicht) ist ein WS nicht zu versagen.

Diese Info habe ich von meinem SB. Anweisung kam vom Reg.präsidium.

Mir sind drei WS Inhaber Pers. bekannt, aber ein Arbeitsvermittler ist nicht dabei.

Schnuffi

Geschrieben

Ich hab mir das aber eher so gedacht das ein Arbeitsvermittler eine geladene Waffe verdeckt am Körper oder in der Schreibtischschublade (natürlich nur wenn er im Raum ist) hat sozusagen als Mittel der Notwehr.

Nur weil man unter umständen gewisse Privilegien eingeräumt bekommt muss man diese ja nicht bis zum äußersten ausnutzen.

Hintergrund ist der das ich mal ne Doku gesehen habe wo in ner ARGE im Eingangsbereich so Sicherheitsdienst war deswegen bin ich jetzt auf den Gedanken gekommen Arbeitsvermittler+Waffenschein ja oder nein.

Geschrieben

Vor Gericht kann man u.U. einen WS einklagen. Dabei sind konkrete Drohungen und evtl. erfolgte Angriffe "von Vorteil", außerdem die Darlegung, warum eines der wenigen noch erlaubten Abwehrmittel wie Reizgas nicht ausreicht.

Ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit, bei der ein Arzt einen WS (mit Auflagen) einklagen konnte:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=337505

Edit:

Offenes Tragen ?? Texas Ranger ?

:confused:

:huh:

Etwas Vorrecherche deinerseits wäre in Zukunft nicht schlecht.

Geschrieben

ähm ja :rolleyes: seh grad selber das ich da was verwechselt habe.

Danke für die Antwort der Bericht von dem Arzt ist sehr informativ und zeigt das obwohl die Voraussetzungen wohl erfüllt sind die Behörden sich gerne quer stellen

Geschrieben

Einen Waffenschein wird es nicht geben, die Voraussetzungen sind sehr sehr och angesiedelt, ein Arbeitsvermittler ist definitiv nicht in diesem Bereich.

Alleine schon der Gedanke an eine geladene Waffe im Arbeitsamt läßt meine Nackenhaare etwas die Form verändern!

- schießen, obwohl draußen hunderte Leute stehen?

- auf Toilette gehen und ein Wartender nimmt die Waffe an sich?

Vergiß den Gedanken!

Möglich wäre ein Kleiner Waffenschein, wobei das Führen einer SRS Waffe von Deinem Arbeitgeber abgesegnet sein sollte!

Zu bedenken wäre jedoch das verwenden anderer erlaubnisfreier Waffen, da der § 42a WaffG keine Ausnahmeregelungen wie z. B. "mit Zustimmung eines anderen" enthält.

Bleibt eigentlich nur noch der Wachschutz oder ein privates Sicherheitsunternehmen.

Geschrieben

Du solltest nicht versuchen einen WS zu beantragen, sondern lieber eine Ersatzbescheinigung nach § 55 Abs. 2 WaffG:

Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder eines Landes erheblich gefährdet sind, wird an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen erteilt. Die Bescheinigung ist auf die voraussichtliche Dauer der Gefährdung zu befristen. Die Bescheinigung erteilt für Hoheitsträger des Bundes das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte Stelle.

Dein Dienstherr muss dir dazu das Bedürfnis bescheinigen und dann darf die Waffenbehörde sich - anders als beim WS - nicht quer stellen.

Geschrieben
Du solltest nicht versuchen einen WS zu beantragen, sondern lieber eine Ersatzbescheinigung nach § 55 Abs. 2 WaffG:

Dein Dienstherr muss dir dazu das Bedürfnis bescheinigen und dann darf die Waffenbehörde sich - anders als beim WS - nicht quer stellen.

Das wird sein Dienstherr nicht tun, schon gar nicht aus den von mir erwähnten Gründen.

Die Gefährung ist sehr hoch gesteckt, ich kenne hier bisher nur einen, der in diesen Genuß gekommen ist und zwar ein sehr hoher Polizeiführer, der sich dem Kampf gegen Rechts gewidmet hat und der ist nun wirklich sehr hoch gefährdet!

Was soll denn der Videotheken- oder Kiosk-besitzer sagen, der bisher zig-x überfallen wurde?

Geschrieben
ein sehr hoher Polizeiführer, der sich dem Kampf gegen Rechts gewidmet hat und der ist nun wirklich sehr hoch gefährdet!

Dein Mannichl II darf doch lt. WaffG ohnehin on- und off duty führen - sorry, das ist Unsinn!

@Fredstarter: der Vorschlag von 2nd Amendment wäre auch meine Empfehlung, hat auch den Vorteil, daß die Anfrage beim Chef Gebührenfrei bei Ablehnung ist :00000733:

Geschrieben
Dein Mannichl II darf doch lt. WaffG ohnehin on- und off duty führen - sorry, das ist Unsinn!

Der § 55 WaffG erlaubt ihm jedoch nicht das Führen seiner eigenen Waffe im privaten Bereich, nichts mit Unsinn!

PS:

Der Polizeibeamte hat bei Urlaub, Krankheit und anderer längerer Abwesenheit seine Waffe auf der Dienststelle abzugeben!

Geschrieben

Die Argumentation einer Ablehnung durch uwewittenberg ist häufig anzutreffen, aber inhaltlich nicht haltbar (nicht persönlich gemeint, sorry) .

Wenn man zur Toilette geht, hat man die Waffe natürlich bei sich (und lässt sie nicht, wie gewisse Polizeikräfte, danach auf der Toilette liegen ! ).

Bei Verwendung geeigneter Geschosse ist eine Hinterlandgefährdung minimiert - sollte es wirklich mal zu einer Situation kommen, die sich dann auch nicht in einer Drohgebärde erschöpfen (ausreichend in 2/3 aller Selbstverteidigungsfälle in den USA), sondern in einer Schußabgabe gipfeln würde

Aber obwohl genügend statistisches Material aus den USA (und als negative Verstärkung aus dem sich illegal aufrüstenden GB ) vorliegen, denken viele beim Thema Waffenschein an Feuergefechte um Parkplätze oder Kollateralschäden-Massaker im Arbeitsamt.....

Selbst hier :(

Ansonsten sind, glaube ich, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Realitäten ausreichend dargestellt worden, so dass wir uns den x-ten Austausch von Argumenten pro WS (und deren Ignorieren durch deren Gegner) sparen sollten.

Allen noch einen schönen Start in die Woche! :bb1:

Edit: Typo

Geschrieben
Der § 55 WaffG erlaubt ihm jedoch nicht das Führen seiner eigenen Waffe im privaten Bereich, nichts mit Unsinn!

Doch, genau der §55 Abs. 2 erlaubt eben ganau das Führen der privaten Waffe im privaten Bereich, aber nicht dienstlich !

Inst200

Geschrieben
Einen Waffenschein wird es nicht geben, die Voraussetzungen sind sehr sehr och angesiedelt, ein Arbeitsvermittler ist definitiv nicht in diesem Bereich.

...

"All animals are equal, but some are more equal than others." (George Orwell, Animal Farm)

Folgt man den Worten des GG so sollte jeder die gleichen Moeglichkeiten haben. Wieso billigt man das Recht auf einen WS einem dubiosen Politiker/Polizisten :peinlich: oder einem Geld-von-X-nach-Y-Traeger zu, einem unbescholtenem Buerger verweigert man dieses Recht aber?

Geschrieben

@2nd_Amendment und piffpaff

danke für eure informativen Antworten. Ich wusste nicht das es für Behörden eine Ausnahmegenehmigung gibt so das diese eine "Ersatzbescheinigung für den Waffenschein" ausstellen können.

Personen, die wegen der von ihnen wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder eines Landes erheblich gefährdet sind, wird an Stelle einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins oder einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition sowie eine Bescheinigung zum Führen dieser Waffen erteilt. Die Bescheinigung ist auf die voraussichtliche Dauer der Gefährdung zu befristen. Die Bescheinigung erteilt für Hoheitsträger des Bundes das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte Stelle.

Ich frage mich gerade was sich der Gesetzgeber unter "hoheitlichen Aufgaben des Bundes oder eines Landes" gedacht hat. Beim Beispiel der Bundesagentur für Arbeit ist es ja so das es langfristig keine Beamte mehr gibt. Die Mitarbeiter sind nur noch im öffentlichen Dienst haben aber nicht mehr den "Beamtenstatus" bzw. er wird meines wissens nach nicht mehr erteilt. Spielt das eine Rolle oder ist das egal?

Ich hab mir mal diese Blankobescheinigung gezogen (siehe link):

Da steht wörtlich und das macht mich stutzig:

"...ist berechtig die auf Seite 2 bezeichnete(n) Schusswaffe(n) zu führen. Die Berechtigung umfasst auch das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen."

Wenn ich das richtig gelesen habe darf man bei einem Waffenschein trotzdem nicht mit der Waffe auf öffentliche Veranstaltungen mit dieser Ersatzbescheinigung aber anscheinend schon.

Was ich jetzt noch nicht so ganz verstanden habe (angaben waren hier wiedersprüchlich) gilt diese Ersatzbescheinigung auch für den privaten Bereich (wie beim Waffenschein) oder ist diese nur auf den Arbeitsplatz (in unserem Beispiel Gebäude der Bundesagentur für Arbeit beschränkt)?

Geschrieben

Dei Arbeitgeber ist für deine Sicherheit verantwortlich.

So steht es im Gesetz.

Wie er deine Sicherheit gewährleistet ist in erster Linie seine Sache. :confused:

Sprich ihn an und wenn er es für notwendig hält, wird er die notwendigen

Schritte unternehmen, und du erhältst die Genehmigung für die Waffe.

Aber mach dir keine Hoffnung. :traurig_16:

mfg Mathias

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.