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IGNORED

Unangemeldete Kontrollen wird es nicht geben


El Marinero

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Geschrieben
Wer ist rechtlich berechtigt die waffenrechtlichen Kontrollen durchzuführen?

Es handelt sich um keine waffenrechtliche Kontrolle, sondern um eine Kontrolle der Aufbewahrung!

Dürfen die SB`s andere Beamte dazu hinzuziehen?

Natürlich im Rahmen der Amtshilfe!

Wer bezahlt die Überstunden, in dem vom gaertner beschriebenen Fall? Eine Nachschau um 19:45h Abends scheint mir doch ein wenig arg abwägig.

Die Polizei ist 24 Stunden im Dienst!

Aber, ich vermisse in dem Gesetz die klar und deutliche Aussage, wer berechtugt ist, diese Kontrollen durchzuführen.

Der Hausmeister wird es nicht sein!

Davon mal abgesehen, blöd ist, innerhalb eines Quotes zu antworten, beantwortest Du die Frage aber nicht.

Wenn die Waffenbehörde unangekündig die ordnungsgemäße Aufbewahrung meiner Schusswaffen kontrolliert, dan machen Sie basierend auf dem aktuellen Waffenrechts. Somit ist es eine waffenrechtliche Überprüfung.

Das die Polizei 24 Stunden im Dienst ist, wissen wir alle, aber wird die Polizei alleine die Kontrollen durchführen oder nur im beisein eines Sachbearbeiters der Waffenbehörde?

Das der Hausmeister die Kontrolle nicht durchführt istz irgendwo klar, es sei denn die Waffenbehörde dürfte den Auftrag der Kontrolle an andere übertragen. Dann könnte es theoretsich auch der Hausmeister machen.

Also, nochmal die Frage: Wer ist berechtigt diese verdachtsunabhängigen, unangekündigten Kontrollen der ordnungsgemäßen Aufbewahrung meiner Waffen durchführen?

Ist der Personenkreis der berechtigten irgendwo dokumentiert und festgelegt?

Ich finde diese Frage schon wichtig und sie verdient es nicht so abwertend und ironisch beantwortet zu werden.

Diese Frage habe ich bereits mehrfach gestellt und nie eine Antwort bekommen.

Im Fall, der von gaertner beschrieben wurde, war der SB in Begleitung der Polizei vor Ort, was wieder eine andere Situation ist, als wenn dei Polizei oder der SB alleine die Kontrolle durchführen würde.

Geschrieben

Auch wenn ich den ganzen Fred damit in Frage stelle, wo steht nochmal im Waffengesetz etwas von unangemeldet?

Verdachtsunabhängig finde ich, aber unangemeldet nicht.

Egal wie oft ich suche, ich finde das nur in Freds hier in WO.

T.

Geschrieben
Da mein "Bekannter" nur ein KK hat und auch sein LG im WS aufbewahrt, kann ich dieses vorgehen nicht verstehen !

Hallo Gaertner,

mich würde noch ein anderer Aspekt interessieren.

Ich vermute, dass die Behörden zunächst bei denen nachschauen, die bislang ihrer Nachweispflicht nicht nachgekommen sind oder sich die herauspicken, die besonders viele Waffen aufbewahren.

Bei Deinem Bekannten war alles ok, aber vielleicht lag der Behörde noch keine Auskunft von ihm vor? Weißt Du vielleicht Näheres?

Bei einem .22er und einem Luftgewehr passt so eine Kontrolle nicht so recht ins Bild. Aber vielleicht hat ja auch das Methode.

Danke und Gruß

Flaschenhuelse

Geschrieben

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am 17.03.09 auf NTV:

Natürlich sollte man unangemeldet kontrollieren. Angemeldete Kontrollen bringen doch nichts.
Geschrieben

Dan More:

Nochnmal, es ist wirklich ganz einfach.

NIEMAND ist berechtigt, bei Dir ohne richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug zu schnueffeln. Nicht mal der Herr Landrat oder der Herr Polizeipraesident persoenlich.

Solange der Bewohner aber so dumm ist, die Schnueffler freiwillig reinzulassen, kann natuerlich auch der Hausmeister vom staedtischen Schwimmbad bei Dir ein und ausgehen und deine Tresore samt Inhalt bewundern, bis es ihm langweilig wird.

Ich buchstabiere nochmal die Zauberformel fuer solche Faelle:

D U K U M M S T H I E R N I T R E I N !

Geschrieben
Auch wenn ich den ganzen Fred damit in Frage stelle, wo steht nochmal im Waffengesetz etwas von unangemeldet?

Verdachtsunabhängig finde ich, aber unangemeldet nicht.

Egal wie oft ich suche, ich finde das nur in Freds hier in WO.

T.

Das ergibt sich zum einen aus den Gesetzesvorschlägen, da im Ursprung immer von unangekündigten Kontrollen die Rede war.

Das Gesetz wurde nur etwas verharmlosend formuliert.

Verdachtsunabhängig beinhaltet letztlich die Bgerifflichkeit unangekündigt.

Wenn der SB oder wer auch immer die Kontrolle durchführt, erst einen Verdacht haben muss, müsste er jede andere Kontrolle vorher anmelden.

Da aber ein Anfangsverdacht nicht erforderlich ist, kann er ohne diesen zu hegen einfach an der Tür klingeln, theoretisch wann es ihm beliebt.

Geschrieben
Wieso? Das wichtigste steht doch immer noch in §36(3)WaffG:

....

Sprich: Du kummst hier nit rein!

....

:rolleyes: diesen kleinen Fehler im §36(3)WaffG: zu ändern dürfte nach der Wahl das mit Abstand kleinste Problem sein. Die einzige Partei mit zumindest halbwegs positiver Einstellung in Sachen LWB wird (für den Fall das es zu einer Regierungsbeteiligung kommt) ~ 12% Stimmen haben... also zuwenig um etwas zu entscheiden!

Und abgesehen davon.... es wird seit Wochen über die "Haus-Besuche" gelabert und die wildesten Szenarien vom Polizei-Einsatz bis zu Diebesbanden werden verbreitet...

Aber, ich kann keine Berichte über tatsächlich statt gefundene Kontrollen finden.... eigentlich sollten bei der Anzahl von angemeldeten WO-Usern schon längst Seitenweise Berichte über die Nachschau der Unterbringung vorhanden sein.....

Entweder finden keine statt, die Kontrolierten wurden gleich verhaftet oder die Kontrollen sind sofern sie vorgekommen, so Unproblematisch das es keinem Wert war sich darüber öffentlich zu äussern!

Kann es sein das die ganze Sache hier einfach nur (wie WO-Üblich) hoch gespielt wird?

Gruß

Hunter

Geschrieben
Dan More:

Nochnmal, es ist wirklich ganz einfach.

NIEMAND ist berechtigt, bei Dir ohne richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug zu schnueffeln. Nicht mal der Herr Landrat oder der Herr Polizeipraesident persoenlich.

Solange der Bewohner aber so dumm ist, die Schnueffler freiwillig reinzulassen, kann natuerlich auch der Hausmeister vom staedtischen Schwimmbad bei Dir ein und ausgehen und deine Tresore samt Inhalt bewundern, bis es ihm langweilig wird.

Ich buchstabiere nochmal die Zauberformel fuer solche Faelle:

D U K U M M S T H I E R N I T R E I N !

@ Schaffer,

ich kann es nicht mehr hören.

Das Gesetz erlaubt der Behörde nicht, Deine Wohnung oder Dein Haus zu durchsuchen. Davon ist auch nirgendwo die Rede. Das ist etwas, dass hier einige Waffenbesitzer sich in das Gesetz von Anfang an hineininterpretieren.

Hier geht es auch nicht darum, ob die Bewohner Dumm sind oder nicht. Hier geht es darum, wer die Befugnis hat diese Kontrollen durchzuführen. Ob man sie nun rein lässt oder nicht, steht hier erstmal nicht zur Diskussion.

Und wenn Du das Gesetz lesen würdest, würdest Du auch sehen, dass da etwas drinsteht vonw egen, in Frage stellen der Zuverlässigkeit, wenn die Kontrolle zu Oft grundlos verweigert wird.

Aber da kannst Du gerne vor Gericht ziehen und einen Präzendenzfall draus machen.

Geschrieben
...Und wenn Du das Gesetz lesen würdest, würdest Du auch sehen, dass da etwas drinsteht vonw egen, in Frage stellen der Zuverlässigkeit, wenn die Kontrolle zu Oft grundlos verweigert wird.

Aber da kannst Du gerne vor Gericht ziehen und einen Präzendenzfall draus machen.

Und weil Du vor diesem kleinen Druckmittel einknickst, lässt Du als Gesetzesonanator die Kontrolle gleich ein?

:peinlich:

Geschrieben
Und weil Du vor diesem kleinen Druckmittel einknickst, lässt Du als Gesetzesonanator die Kontrolle gleich ein?

:peinlich:

Davon spricht doch keiner, ausser Schaffer. Und nochmal, darum geht es doch in meiner Frage gar nicht.

Ob einer die Kontrolle zuläßt oder nicht ist jedem selbst überlassen.

Ich habe meiner Frau klar und deutlcih gesagt, wenn ich nicht zu Hause bin, kommt hier keiner rein, der eine Kontrolle durchführen will.

Wenn sie drauf beharren, ruft meine Frau mich an und danach die Polizei. Den gewaltsames Eindringen ist nicht zulässig, ohne richterlichen Beschluß. Die Kontrollen erfordern nachwievor die Mitarbeit des Kontrollierten.

Wenn ich also nicht zu Hause bin, kommt keiner rein. Aber sie können liebend gerne eine Termin mit mir vereinbaren, an dem ich zu Hause bin. Punkt.

Aber das so zu deffinieren rückt uns zumindest in ein besseres Licht als eine pauschale Aussage wie die von Schaffer mit Du kummst hier nit rein.

Glaubt eigentlich hier irgendeiner, dass den SB`s diese Kontrollen freude bereiten werden?

Warum ist es so schwer, diesen Menschen etwas netter und respektvoller entgegenzutreten, anstelle von Anfang an gleich auf Konfrontation zu gehen? Die können letztlich auch nichts für die Gesetzeslage, oder?

Geschrieben

Ich vermisse bei einigen hier grundlegende Dinge:

1. einen Gesetzestext RICHTIG und Wort für Wort lesen

2. Die Begrifflichkeiten kennen oder wisssen, wo man die Definition nachsehen kann

3. Elemantare Kenntnisse über das Funktionieren unseres Rechtssystems und der es ausführenden Behörden/deren Befugnisse

4. Die Kenntnis, dass nur weil etwas im WaffG steht, es nicht Waffenrechtlich ist, sondern auch Ordnungsrechtlich sein kann/ist!!

5. Die Bereitschaft, sich von einer falschen Meinung zu verabschieden, egal wieviele täglich mit diesen Dingen Beschäftigte sich verzweifelt bemühen, ihre Kenntnisse mitzuteilen

6. Die Einsicht, das Paranoia noch nie wirklich hilfreich war

7. Den Unterschied erkennen, wo Widerstand nötig und sinnvoll ist und wo nicht

8. Die Bereitschaft anzuerkennen, dass auch andere einfach nur ihre Arbeit machen und diese in bestimmten Fällen sehr ungern. Wer von euch "schnüffelt" gerne in fremden Wohnungen?

Geschrieben
...Glaubt eigentlich hier irgendeiner, dass den SB`s diese Kontrollen freude bereiten werden?

Warum ist es so schwer, diesen Menschen etwas netter und respektvoller entgegenzutreten, anstelle von Anfang an gleich auf Konfrontation zu gehen? Die können letztlich auch nichts für die Gesetzeslage, oder?

Punkt 1:

Auch ich werde, wie Schaffer, nicht auf meine Grundrechte verzichten und mich schlechter stellen lassen als Kriminelle ( mit dieser Aussage war ich auch schon in der Zeitung)

Punkt 2:

Und wer glaubst Du enscheidet, wo die Kontrollen gemacht werden?

RICHTIG, der SB.

Und da ich schon bei einer Drohung durch einen SB persönlich anwesend war und der SB mit gesetzeswidrigen Durchsuchungen drohte.... werde ich solch einen SB garantiert nicht einlassen.

Geschrieben
Das Gesetz wurde nur etwas verharmlosend formuliert.

Also Gesetze sind nicht immer sinnvoll, aber doch zumindest an dieser Stelle verständlich geschrieben.

Das eine monatelange Diskussion um eine Interpretationstheorie stattfindet, die aus "verdachtsunabhängig" = "unangemeldet" herausfiltert, lässt uns aber nicht sehr professionell dastehen.

Ja es ist mal DIE REDE davon gewesen, man hat aber schnell eingesehen das dies nicht durchführbar ist.

Deshalb ist das Gesetz nicht abgeschwächt geschrieben worden sondern OHNE den Passus unangekünigt/unangemeldet.

Warum wird etwas bejammert was gar nicht ist? Das verstehe ich einfach nicht.

Ich würde mir wünschen das das hier aufhört und man die Kraft für Probleme einsetzt die wirklich da sind.

T

Geschrieben
Punkt 1:

Auch ich werde, wie Schaffer, nicht auf meine Grundrechte verzichten und mich schlechter stellen lassen als Kriminelle ( mit dieser Aussage war ich auch schon in der Zeitung)

DAs sieht das Gesetz auch nicht vor. Ich finde es trotzdem daneben, aber....es ist nun malnicht so, wie hier dauern versucht wird zu vermitteln

Punkt 2:

Und wer glaubst Du enscheidet, wo die Kontrollen gemacht werden?

RICHTIG, der SB. In diesem Fall nicht nur. Z.T. wird von "oben" angeordnet.

Und da ich schon bei einer Drohung durch einen SB persönlich anwesend war und der SB mit gesetzeswidrigen Durchsuchungen drohte.... werde ich solch einen SB garantiert nicht einlassen.

Den würde ich auch nicht freudnlich behandeln. Aber er hat einen Grund gegeben.

Geschrieben

So is es, Lobo-s.

Ich kann nur jedem dringend empfehlen, wenns so weit ist einen Termin für die Kontrolle zu vereinbaren und einen versierten Anwalt hinzuzuziehen!

Ich habe mir die (privaten) Kontaktddaten von 3 Anwälten parat gelegt, einer davon Spezialist in waffenrechtlichen Belangen.

Geschrieben
........

Ich kann nur jedem dringend empfehlen, wenns so weit ist einen Termin für die Kontrolle zu vereinbaren und einen versierten Anwalt hinzuzuziehen!

Ich habe mir die (privaten) Kontaktddaten von 3 Anwälten parat gelegt, einer davon Spezialist in waffenrechtlichen Belangen.

:rolleyes: Wenn das Vertrauensverhältniss zu meiner Waffenbehörde ein solches Niveau ereicht hat wechsle ich die Behörde (Wohnsitz) oder entsorge die Knarren... das wäre mir dann echt zu blöd!

Ich hab jetzt seit 20 Jahren EWB-Waffen und habe in immer der gleichen Behörde einige SB kommen und gehen sehen... Ärger oder Streß gab's nie, die Leute haben immer alles schnell und ordentlich erledigt.

Und mit aktuell 35 Waffen und auch weniger lustigen Fällen wie BWT3 bin ich garantiert kein Kunde der nur alle 5 Jahre mal auftaucht...

Daher würde ich den Leuten aus meiner Behörde auch im Falle eines "Unangemeldeten Besuches" die Arbeit so Angenehm wie möglich machen...

Wie war der Spruch gleich wieder.... WIE DU MIR.. SO ICH DIR

Gruß

Hunter

Geschrieben

Stimmt Hunter!

Ich erlebte bisher auch verschiedene Waffenbehörden und verschiedene Sachbearbeiter.

Die letzte SBine die ich hatte würde ich auch jederzeit zu Kaffee und Kuchen und ner Kontrolle einladen; da war das Verhältnis perfekt!

Wenn sie das liest, einen lieben Gruß!

Aber was ich letztens in der Behörde (neue Behörde, anderer SB!) erleben musste ist einfach unglaublich!!!

Wohnsitz wird auch bald wieder gewechselt, geht nur momentan leider nicht.

Geschrieben

So, folgende Frage habe ich nun bei abgeordetenwatch an Dr. Schäuble und an Dr. Ruppert von der FDP (Kanditat für den Hochtaunuskreis) abgeschickt. Mal schauen, ob sie zum einen veröffentlich wird und zum anderen beantwortet wird.

Sehr geehrter Damen und Herren,

im Zuge der Waffenrechtsverschärfung vom 25.07.2009 wurde den Behörden rechtlich die Möglichkeit gegeben, verdachtsunabhängige Kontrollen (Nachschau) bei Waffenbesitezrn durchzuführen.

Hierzu hätte ich einige Fragen:

1. Ist im rechtlichen Sinne die Begrifflichkeit "verdachtsunabhängige Kontrolle" einer unangekündigten Kontrolle gleichzusetzen?

2. Wer ist rechtlich berechtigt, diese verdachtsunabhängigen Kontrollen durchzuführen?

3. Wie weit darf sich der Kontrolleur im Zuge dieser verdachtsunabhängigen Kontrolle (Nachschau) innerhalb der Wohnung umschauen?

4. Wie tief darf der Kontrolleur in die privatsphäre des waffenrechtlich Berechtigten, ohne einen begründeten Verdacht oder einen richterlichen Beschluß zu haben eindringen?

5. Wieviel Ermessensspielraum haben die Kontrolleure bei der Durchführung der Kontrollen?

6. Wie wird sichergestellt, dass auch nur entsprechend waffenrechtlich ausgebildetes Personal diese Kontrollen durchführen werden, um fehlinterpretationen des Waffenrechts im Bereich der Aufbewahrung zu verhindern?

Das Thema der verdachtsunabhängigen Kontrollen wird unter den Waffenbesitzern sehr kontrovers diskutiert. Die Meinungen und Interpretationen gehen von einem freundlichen: "Hallo, ich möchte von der ordnungsgemäßen Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen überzeugen. Darf ich eintreten?"

bis zu einer Gleichsetzung der Kontrolle mit einer richterlich angeordneten Hausdurchsuchung.

Leider läßt hier die deutsche Rechtssprechung zuviel Spielraum für Spekulationen, was wiederum den Eindruck durchsickern läßt, wir Waffenbesitzer werden vor dem Gesetz schlechter gestellt als ein Krimineller.

Mit freundlichen Grüssen

Geschrieben
.......

Aber was ich letztens in der Behörde (neue Behörde, anderer SB!) erleben musste ist einfach unglaublich!!!

.......

:rolleyes: dann würde ich die Herrschaften allerdings auch nicht rein lassen.... Begründung: Gefahr von Unterstellungen und Erhebliches Misstrauen gegen über dem Besucher!

Gruß

Hunter

Geschrieben

@TelliPirelli und andere, die noch immer nicht wahrhaben wollen, dass der Gesetzgeber unangemeldete Kontrollen ermöglicht und ausdrücklich gewollt hat:

Bitte lest doch die vom Gesetzgeber per Bundestagsdrucksache veröffentlichten Erläuterungen zum neuen WaffG. Da könnt ihr u.a. folgende Passage lesen (Hervorhebungen durch mich):

Ein wirksamer Schutz kann nur erreicht werden, wenn mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle (allerdings nicht zur Unzeit, vgl. hierzu auch die Regelung für Maßnahmen nach § 758a Zivilprozessordnung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen) gerechnet werden muss und dadurch sowohl das Risiko des Waffenmissbrauchs als auch die Notwendigkeit sorgfältiger Aufbewahrung jederzeit im Bewusstsein ist.
Link

Dazu begleitend finden sich eine Reihe Politiker-Äußerungen, die diesen ständigen "Kontrolldruck" nochmals als gewollt unterstreichen - und auch so Äußerungen wie dass sie auch kontrollieren wollen, selbst wenn gerade eine (Kinder-)Geburtstagsfeier ist.

Was nun die Personen, die eine solche Kontrolle durchführen dürfen, anbelangt, so steht schlicht drin, dass für die Kontrollen "die zuständige Behörde" verantwortlich ist. Wen diese dann via Amtshilfe zur tatsächlichen Ausführung hinzuzieht, bleibt ihr überlassen, man denke auch an Art.35GG:

(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.

Wenn Schäuble nach der Wahl seinen Willen bekommt und die Bundeswehr so richtig im Inneren einsetzen darf, könnten dann auch die Streitkräfte zu diesen Waffenkontrollen eingesetzt werden - also z.B. Wehrpflichtige (=billig!). Wenn die dann im Panzer statt Streifenwagen vorfahren, muss man das auch hinehmen. Vielleicht löst sich auch ab und zu ein Schuss - dann hat der Staat ein Problem weniger...

Im Ernst, dass Polizeistreifen diese Kontrollen durchführen, das wird in diversen Bundesländern laut Rundmail eines sehr zuverlässigen/seriösen Legalwaffenbesitzers derzeit überprüft. Neben dem Kostenvorteil hat man damit auch erreicht, dass "schärfer" kontrolliert wird. Bei WO las man ja in letzter Zeit, dass das gute Verhältnis zwischen einigen Waffenbesitzern und ihren Behörden (auch der Vater von Tim K. soll ja ein gutes Verhältnis zur lokalen Behörde gehabt haben, deshalb auch der Waffenschein) NICHT mehr gewünscht ist. Also das nette Kaffeetrinken mit der Sachbearbeiterin und allenfalls eine laxe Kontrolle so nebenbei, genau das ist eben nicht intendiert. Auch deswegen würden Streifenbeamten mehr Sinn machen, die kennt man (vom Lande abgesehen) idR nicht so... und schwupps hat man die "unangenehme" Kontrollatmosphäre, die auch "Der-Gaertner" so eindrücklich beschrieb.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

@Schwarzwälder

Du hast bei deinen ausführlichen Erläuterungen nur einen Punkt - ich sehe dir dies selbstverständlich nach - vergessen:

Streifenpolizisten sind immer mindestens zu zweit und bewaffnet und SB's eben nicht!

Womit wir wieder beim von der Politik nicht gewollten aber praktizierten Generalverdacht gegen Legalwaffenbesitzer sind!

Geschrieben

:icon14:

Einige User sonnen sich offensichtlich halt im Privileg, daß diese Nachschauen von Kollegen bzw. ex-Kollegen durchgeführt werden sollen. :gaga: Jungs: Privilegien können sehr schnell wieder weg sein (0der wollt Ihr bis zum umfallen Dienst leisten), dann sind wir wieder gleich :rotfl2:

Geschrieben
So, folgende Frage habe ich nun bei abgeordetenwatch an Dr. Schäuble und an Dr. Ruppert von der FDP (Kanditat für den Hochtaunuskreis) abgeschickt. Mal schauen, ob sie zum einen veröffentlich wird und zum anderen beantwortet wird.

Herr Schäuble wird Dir das WaffG zitieren (müssen).

Von seinen Wunschträumen wird er Dir vor Allem nun vor der Wahl kaum erzählen.

Ich finde die Anfrage bestätigt unsere Kritiker nur indem sie uns in wichtigen Punkten Unwissenheit bescheinigt.

Lies doch einfach mal im WaffG nach! Solltest Du als sachkundiger sowieso ständig tun und den Inhalt auch ständig kennen!!!

T.

Geschrieben
Herr Schäuble wird Dir das WaffG zitieren (müssen).

Von seinen Wunschträumen wird er Dir vor Allem nun vor der Wahl kaum erzählen.

Ich finde die Anfrage bestätigt unsere Kritiker nur indem sie uns in wichtigen Punkten Unwissenheit bescheinigt.

Lies doch einfach mal im WaffG nach! Solltest Du als sachkundiger sowieso ständig tun und den Inhalt auch ständig kennen!!!

T.

Dann zeig mir doch in der entsprechenden Gesetzespassage den Teil in dem beschribeen wird, wer berechtigt ist die Kontrolle durchzuführen.

Zeig mir die Passage, in der beschrieben wird, wie weit diese Kontrolle gehen darf und wie weit eben nicht.

Hier ist der dazu passende §

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

Geschrieben
Dann zeig mir doch in der entsprechenden Gesetzespassage den Teil in dem beschribeen wird, wer berechtigt ist die Kontrolle durchzuführen.

Zeig mir die Passage, in der beschrieben wird, wie weit diese Kontrolle gehen darf und wie weit eben nicht.

:rolleyes: Die wird man zur Zeit nicht finden.... aber ich bin mir sicher das die entsprechenden Nachbesserungen noch kommen werden, spätestens dann... wenn sich Gerichte mit der Sache beschäftigen.

Gruß

Hunter

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