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IGNORED

Info zum WaffG durch Bay. Innenminister


Klaas

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Geschrieben

Am 12.08.2009 fand im Waldschießhaus Erlangen ein Informationsabend zum neuen Waffengesetz statt. Referent war der bayerische Innenminister Herr Herrmann.

Vorab: Dies ist der Bericht eines Teilnehmers an dieser Veranstaltung. Ich habe mich bemüht, Inhalt und Verlauf der Veranstaltung einigermaßen sachlich und korrekt wiederzugeben. Eine vollständige Wiedergabe ist mir allerdings aufgrund der zahlreichen Erklärungen, Fragen und Diskussionsbeiträge unmöglich. Als Unterlagen für diesen Bericht benutze ich eine auf der Veranstaltung verteile Vortragsunterlage "Waffenrecht - Folgen aus dem Amoklauf von Winnenden am 11. März 2009 - Stand 10.8.2009 (Änderung WaffG seit dem 25.7.2009 in Kraft)", herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern (BayMI) sowie meine eigenen, rund acht Seiten umfassenden Notizen.

Diese Veranstaltung wurde von der örtlichen CSU durchgeführt. Es war, soweit mir bekannt, die Reaktion des örtlichen CSU-Bundestagsabgeordnen Stefan Müller auf die überraschende Erkenntnis, daß es einige Schützen gibt, die mit dem neuen WaffG nicht so ganz einverstanden sind. Er konnte den Bayerischen Innenminister als Redner gewinnen. Dafür ein Dankeschön.

Die Veranstaltung war gut besucht, der Saal war mehr als voll. Ich schätze mal, daß es gut 200 Zuhörer gab. Da sich im Laufe der Diskussion die Fragesteller vorstellten, war leicht festzustellen, daß die Teilnehmer aus Unter-, Mittel- und Oberfranken und auch aus der Oberpfalz kamen. Ebenso anwesend war ein Vertreter der Erlanger Nachrichten und jemand mit einer Fernsehkamera. Wer das war, blieb unklar.

Nach einer Einführung durch Herrn Müller ging das Wort an den Innenminister. Der hat sich zunächst mit ein paar kurzen Worten vorgestellt, soweit das für die heutige Veranstaltung relevant war. Reserveoffizier, von daher vertraut mit Waffen, Mitglied der Königlich-privilegierten Hauptschützengesellschaft Erlangen und - in Hinblick auf Winnenden - Vater dreier zum Teil noch schulpflichtiger Kinder. Auf dem Weg zum Innenminister war er auch zeitweise Leiter eines Ordnungsamtes mit der Verantwortung für Waffen- und Jagdangelegenheiten.

Zunächst einige der einleitenden Bemerkungen des Ministers:

  • Auch die jetzigen Verschärfungen bieten keinen Schutz vor Wiederholungen. Einen absoluten Schutz gibt es nicht.
  • Die Diskussion um das WaffG und das Halten der Balance bei den Änderungen waren nicht einfach. Es ist ein gelungener Kompromiß, der mit Maß und Verstand gefunden wurde.
  • Sehr viel weiter gehende Forderungen aus Kreisen, denen Jäger und Schützen generell ein Dorn im Auge sind, wurden abgewehrt.
  • Es bestand erheblicher Zeitdruck, das Gesetz sollte noch vor der Wahl verabschiedet werden.
  • Die grundsätzliche Haltung der Staatsregierung
    Zitat aus der Vortragsunterlage des BayMI: Keine vorschnellen Gesetzesänderungen, keine übereilten Gesetzesänderungen ohne echten Sicherheitsgewinn, Ausgleich zwischen dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung und dem Interesse der vielen Sportschützen und Jäger, die verantwortungsvoll und sorgsam mit Waffen umgehen. Zitat Ende.

Danach ging der Minister auf die inzwischen zum Gesetz gewordenen Änderungen des WaffG ein. Die Details lasse ich aus, Jäger und Schützen kennen sie ohnehin schon. Aber einige Kommentare und Erläuterungen des Ministers hierzu:

  • Überprüfung des Bedürfnisses auch über den bisherigen Zeitraum von drei Jahren hinaus, im Ermessen der Waffenbehörde
    Das war bisher schon möglich, es wurde jetzt aber klar ins Gesetz geschrieben. Dieser Punkt ist z.B. dann relevant, wenn Umzüge vorliegen oder wenn Waffenbesitzer (was durchaus vorkommt) altersbedingt nicht mehr verantwortlich handeln können. Eine regelmäßige Überprüfung z.B. alle fünf Jahre, wie von einigen befürchtet, ist nicht vorgesehen.
  • Nachweispflicht der sicheren Aufbewahrung
    Das ist jetzt keine Holschuld der Behörde mehr, sondern eine Bringschuld des Antragstellers. Der Nachweis ist bei jedem neuen Antrag erforderlich.
  • Verfassungskonforme Ausweitung der Kontrollmöglichkeit der Aufbewahrung vor Ort
    Es gab und gibt kein voraussetzungsloses Betretungsrecht gegen den Willen des Inhabers. Eine Nachschau kann nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Aber: Prüfung der Zuverlässigkeit bei beharrlichem Verweigern der Nachschau ohne ersichtlichen Grund.
    Bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit sieht es anders aus, aber das war auch bisher schon so.
  • Zulassung biometrischer Sicherungssysteme (BSS) durch das BMI auf dem Wege der Verordnung
    Das ist als Erleichterung für Personen gedacht, die sich zu Hause keinen klobigen Tresor hinstellen wollen. Das BSS ist (wörtlich) als Alternative gedacht, es soll nicht zusätzlich vorgeschrieben werden.
  • Verschärfung bei systematischen Verstößen gegen die ordnungsgemäße Aufbewahrung, statt Ordnungswidrigkeit jetzt Straftat
    Dem Waffenbesitzer soll eindeutig klar gemacht werden, daß es dem Gesetzgeber mit der Pflicht zur Aufbewahrung ernst ist. Wenn man bei einer Nachschau eine Ungenauigkeit feststellt, dann wird man nach einiger Zeit eine zweite Nachschau durchführen. Werden dann wieder Ungenauigkeiten festgestellt, kann man von einem systematischen Verstoß ausgehen.

Nach diesen Erläuterungen ging der Minister konkret auf einige Änderungsanträge zur Verschärfung ein, die abgewehrt wurden:

  • Verbot großkalibriger Waffen für den Schießsport
  • Wesentlich umfassendere Bedürfnisprüfung
  • Zentrale Aufbewahrung von Waffen und Munition
  • Voraussetzungslosese Betretungsrecht von Wohnungen
  • Verschärfung der Strafen bei JEDEM Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht
  • Verbot von Spielen wie Paintball oder Gotcha.

Soweit zum Vortrag von Herrn Herrmann. Danach schloß sich eine rege Diskussion an. Hier einige der angesprochenen Fragen und die Antworten:

  • Nachschau der ordnungsgemäßen Aufbewahrung
    Eine Umfrage des BayMI bei allen 95 Städten und Landkreisen ergab, daß in den letzten 10 Jahren keine einzige Verweigerung vorgekommen ist. Aber es ist wichtig, daß die Möglichkeit der Kontrolle besteht. Ohne die Androhung einer Kontrolle wird eine Beachtung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung nur schwer durchzusetzen sein.
    Dazu ein Vergleich: Wie würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Straße beachtet, wenn unter dem Schild stünde "Diese Begrenzung wird garantiert nie kontrolliert"?
  • Zentrales Waffenregister
    Wenn man heute irgendwo eine Waffe findet, ist die Herkunft nicht feststellbar. Man kann nicht bundesweit bei allen Städten und Landkreisen anfragen. Man weiß nicht mal, ob die Waffe legal jemandem gehört oder ob sie nie angemeldet wurde, also illegal ist. Langfristig möchte man dahin kommen, daß man die Waffe schon bei der Herstellung erfaßt, um damit den Bestand an illegalen Waffen reduzieren zu können. Langfristig!
    Bei Straftaten, die mit Schußwaffen begangen wurden, handelt es sich zu über 95% um illegale Waffen, also solche ohne WBK. Winnenden war insofern atypisch, denn die Waffe war legal im Besitz des Vaters.
  • Straftat statt Ordnungswidrigkeit bei systematischen Verstößen gegen die Vorschriften zur Aufbewahrung
    Besitzer von Schußwaffen sind oft zu blauäuig gegenüber den ihnen bekannten Personen in ihrem direkten Umfeld.
  • Eine Petition zur Verschärfung des WaffG wurde vom Petitionsausschuß des Bundestages Online gestellt, eine Petition zur Beibehaltung des WaffG wurde hingegen abgelehnt, auch eine Beschwerde war nutzlos. Das Verhalten des Petitionsausschusses ist eines demokratischen Landes unwürdig.
    Eine Antwort auf diese Beanstandung konnte man bei so einer Veranstaltung vernünftigerweise nicht erwarten. Der Abgeordente Stefan Müller will sich aber um das Thema kümmern.
  • Amokdrohungen nach Winnenden
    Laut Herrn Herrmann sind seit Winnenden in Bayern fast 200 Amokdrohungen dokumentiert. Viele waren nur als Spaß gedacht, aber etliche mußten ernst genommen werden. Das war vor allem dann der Fall, wenn im nahen Umfeld, z.B. beim Vater Waffen vorhanden waren. Einige Drohungen waren vermutlich tatsächlich ernst gemeint. Drei oder vier Personen wurden deshalb zur Beobachtung in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.
    Spaßdrohungen sind übrigens für den Verursacher bzw. dessen Eltern teuer. Wenn hundert und mehr Polizisten ausrücken, können schnell Kosten in Höhe eines fünfstelligen Betrages entstehen.
  • Regelmäßige Teilnahme an Wettbewerben als Voraussetzung für die Erteilung einer WBK über das Kontingent hinaus
    Hierzu ist eine Verwaltungsanweisung in Arbeit. Der Begriff "regelmäßig" ist noch zu definieren.
  • Prüfung des Bedürfnisses über die bisherigen drei Jahre hinaus. Ältere Schützen schießen nicht mehr so oft und haben nun Bedenken
    Die Prüfung soll nicht regelmäßig durchgeführt werden. Aber die Behörde soll prinzipiell die Möglichkeit haben einzugreifen, falls Informationen vorliegen, die eine solche Prüfung sinnvoll oder notwenig erscheinen lassen.
  • Nimmt das BayMI nur den DSB bzw. den BSSB zur Kenntnis oder spricht man auch mit anderen Verbänden, z.B. dem BDS bzw. dem BBS?
    Die Masse der Schützen werden nun mal vom DSB und dem Jagdverband repräsentiert.
  • Wie sieht das BayMI das IPSC-Schießen, stehen diesbezüglich Änderungen im WaffG an?
    Die CDU/CSU sieht keinen Bedarf mehr zu weiteren Änderungen des WaffG.
    Aber Herr Herrmann steht dieser Art des Schießsports (wörtlich) skeptisch gegenüber. Es liegen ihm Berichte vor, daß in einigen IPSC-Vereinen vergleichbar dem polizeilichen oder militärischen Schießen aus der Bewegung heraus geschossen wird. Zudem werde auf Personenscheiben geschossen. Das habe nach seinem Verständnis mit sportlichem Schießen nichts mehr zu tun. Aber es sei auch klar, daß man nicht alle Vereine über einen Kamm scheren solle.

Die Veranstaltung hat rund 2,5 Stunden gedauert. Meine Meinung: Alles in Allem hat sich der Minister ganz gut geschlagen. Ob er damit den Ärger der Jäger und Schützen über das neue WaffG wirklich dämpfen konnte, sei mal dahin gestellt. Offene Mißfallenskundgebungen gab es jedenfalls nicht. Die Atmosphäre war und blieb sachlich.

Klaas

Geschrieben
[*]Zulassung biometrischer Sicherungssysteme (BSS) durch das BMI auf dem Wege der Verordnung

Das ist als Erleichterung für Personen gedacht, die sich zu Hause keinen klobigen Tresor hinstellen wollen. Das BSS ist (wörtlich) als Alternative gedacht, es soll nicht zusätzlich vorgeschrieben werden.

...also das es bei diesem Punkt keinen Tumult gegeben hat!?

Das pfeifen doch die Spatzen von den Dächern,das is ja derartiges bla bla..... man stelle sich die Pistole mit Armatix in der Schublade vor,die Werkbank im Keller....Frage Unterbringung Munition!??

Hat der sich mit seinem Vortrag überhaupt befasst,bevor er dazu angetreten ist?? ...oder besser: welcher Sach und Themen-Unkundige hat Ihm den Vortrag geschrieben??

Geschrieben
  • Nachweispflicht der sicheren Aufbewahrung
    Das ist jetzt keine Holschuld der Behörde mehr, sondern eine Bringschuld des Antragstellers. Der Nachweis ist bei jedem neuen Antrag erforderlich.
  • Zulassung biometrischer Sicherungssysteme (BSS) durch das BMI auf dem Wege der Verordnung
    Das ist als Erleichterung für Personen gedacht, die sich zu Hause keinen klobigen Tresor hinstellen wollen. Das BSS ist (wörtlich) als Alternative gedacht, es soll nicht zusätzlich vorgeschrieben werden.

  • Wie sieht das BayMI das IPSC-Schießen, stehen diesbezüglich Änderungen im WaffG an?
    Die CDU/CSU sieht keinen Bedarf mehr zu weiteren Änderungen des WaffG.
    Aber Herr Herrmann steht dieser Art des Schießsports (wörtlich) skeptisch gegenüber. Es liegen ihm Berichte vor, daß in einigen IPSC-Vereinen vergleichbar dem polizeilichen oder militärischen Schießen aus der Bewegung heraus geschossen wird. Zudem werde auf Personenscheiben geschossen. Das habe nach seinem Verständnis mit sportlichem Schießen nichts mehr zu tun. Aber es sei auch klar, daß man nicht alle Vereine über einen Kamm scheren solle.

Hervorhebungen durch mich!

Nachweis der Aufbewahrung bei jedem neuen Antrag?.... gilt das dann auch für die Anträge auf Eintragung des Waffenerwerbs auf gelbe WBK?

BBS? wirklich als Alternative? Alternative zu was?

kein Bedarf für weitere Änderungen des WaffG? Auch keine "Erleichterungen"?

also ich denke mal in allen 3 Punkten wird man den Herrn nochmals an diese Aussagen erinnern müssen..... nach der Bundestagswahl.... wenn dann die Verordnungen erlassen wurden.... oder das WaffG doch ( auch durch CDU/CSU ) wieder mal verschärft wird......

Wenn man sich auf diese Aussagen verlassen könnte, wäre ich froh.... allein mir fehlt der Glaube... und leider bin ich davon überzeugt, dass ich diesbezüglich recht haben werde....

.. traue keinem Politiker weiter als du ihn werfen kannst ....oder so

gruß alzi

Geschrieben

Naja, das Messertrageverbot war ja auch ausdrücklich NUR dafür gedacht bösen Kriminellen ihr (bis dahin legales) Messer wegnehmen zu können. Der normale Bürger sollte davon nicht betroffen sein - ganz ehrlich ey, isch schwöah! Was im Gesetz erst mal drin steht, wird in Zukunft auch angewendet werden - und zwar so scharf wie es der Gesetzestext nur zulässt. Die Beschwichtigungen des Ministers (so er denn anders als die Masse seiner Berufsgenossen tatsächlich zu seinem Wort stehen sollte) sind spätestens mit Ende seiner Amtszeit Schnee von gestern.

Geschrieben
Was im Gesetz erst mal drin steht, wird in Zukunft auch angewendet werden - und zwar so scharf wie es der Gesetzestext nur zulässt.

Vollkommen richtig! Entscheidend ist allein der im Wortlaut zum Ausdruck kommende verobjektivierte Wille des Gesetzgebers. Waffenrechtliche Zweifelsfälle werden durch die von einer restriktiven Grundtendenz getragene Auslegungsmethodik des Bundesverwaltungsgerichts zu Lasten des LWBs entschieden.

Geschrieben
...

Die Veranstaltung hat rund 2,5 Stunden gedauert. Meine Meinung: Alles in Allem hat sich der Minister ganz gut geschlagen. Ob er damit den Ärger der Jäger und Schützen über das neue WaffG wirklich dämpfen konnte, sei mal dahin gestellt. Offene Mißfallenskundgebungen gab es jedenfalls nicht. Die Atmosphäre war und blieb sachlich.

Klaas

Vielen dank für Deine umfangreiche Zusammenfassung! :00000733:

Doch eines hast Du noch nicht gesagt: Hat die Veranstaltung ihren Zweck erfüllt?

Die LWB zu besänftigen, v.a. in Hermanns Heimat, und wieder deren Stimmen zu bekommen?

Da könnte mich die CSU 100 Jahre lang auf dem Oktoberfest freihalten ( nein, ich würde nicht mehr als eine Maß aufeinmal trinken, dafür umso mehr essen :eclipsee_gold_cup: ) und ich würde sie trotzdem nicht wählen! Erst wenn sie sich pro Waffenbesitzer äussert und sich für die LWB einsetz, DANN werde ich die CSU wieder wählen.

IMI

Geschrieben
Naja, das Messertrageverbot war ja auch ausdrücklich NUR dafür gedacht bösen Kriminellen ihr (bis dahin legales) Messer wegnehmen zu können.

Die Mautstationen nur zum abkassieren der LKWs, die Internetsperre nur gegen Kinderpornos... :rotfl2:

Das Recht einen Hund nach mehreren Ordnungswidrigkeiten zu beschlagnahmen und einschläfern zu lassen, gibt es in Hamburg ja auch nur als Hilfsmittel gegen besonders aggressive Hunde im "Millieu", bis es dann mal einen Familienhund erwischt hat...

Geschrieben

Hallo!

Ich war auch bei der Veranstaltung, und hatte Forenbereich FvLW dazu länger berichtet. Der Bereich wurde wohl umstrukturiert, mein Beitrag nicht mehr verfügbar.

Die Leute die in meiner Umgebung saßen waren nicht wirklich besänftigt. Dazu haben die Aussagen wie "welche andere Verbände?" und "IPSC geht in Richtung Kampfschießen" beigetragen. Bei den "Schnarchnasen" unter den Zuhörern war vorher klar dass sie sowieso nie an der CSU gezweifelt haben.

Servus

Benito

Geschrieben
Die Mautstationen nur zum abkassieren der LKWs, die Internetsperre nur gegen Kinderpornos... :rotfl2:

Hier kann man übrigens sehen, wieviel man auf das Wort von Herrn Herrmann geben kann. Von wegen Internet-Sperren voll ehrlich, ungelogen ey isch schwöah nur gegen Kinderficker ...

Noch Fragen, Kienzle?

Geschrieben
... Doch eines hast Du noch nicht gesagt: Hat die Veranstaltung ihren Zweck erfüllt? ...

Doch, habe ich. Ich schrieb: Ob er damit den Ärger der Jäger und Schützen über das neue WaffG wirklich dämpfen konnte, sei mal dahin gestellt.

Mit anderen Worten, ich weiß es nicht. In meiner näheren Umgebung wollten die Leute um 22:30 Uhr einfach nur noch nach Hause. Diskussionen im kleinen Kreis kamen nicht mehr zustande.

Klaas

Archiviert

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