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IGNORED

Crashkurs kleiner Waffenschein


Koenig2007

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vorweg:

Ich habe einen kleinen Waffenschein, der mich zum führen von Schreckschusspistolen befähigt.

Mal angenommen, ich würde geladen (Pfefferpatronen) mit einer Pistole bei einer öffentlichen Veranstaltung rumlaufen.

Frage:

Erlaubt?

Bedingt erlaubt?

Verboten?

Geschrieben
Vorweg:

Ich habe einen kleinen Waffenschein, der mich zum führen von Schreckschusspistolen befähigt.

Mal angenommen, ich würde geladen (Pfefferpatronen) mit einer Pistole bei einer öffentlichen Veranstaltung rumlaufen.

Frage:

Erlaubt?

Bedingt erlaubt?

Verboten?

Kurz:

Prinzipiell verboten. Außer du hast eine Ausnahmegenehmigung, die dir ohne weiteres nicht erteilt werden wird.

Geschrieben
Vorweg:

Ich habe einen kleinen Waffenschein, der mich zum führen von Schreckschusspistolen befähigt.

Du meinst: Der dir das Führen der Waffe erlaubt.

Da gibt`s noch die anderen Version. Leute die Führen ständig Waffen, sind dazu aber nicht fähig. :rolleyes:

Geschrieben

Hier kanst du dir mal einen Kleinen Waffenschein genauer ansehen: http://rapidshare.com/files/266309904/kws-anonym.pdf

Da steht explizit drauf "Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen!".

Du solltest dir auch mal zu den Ausweispflichten den § 38 WaffG und zu dem Führverbot § 42 WaffG sowie § 27 VersammlG ansehen.

Geschrieben

So, da geh ich also mit meiner Schreckschuß und meinem KWS spazieren und treffe ein paar Leute, die mich noch auf eine Maß im Bierzelt eines Volksfestes einladen. Hm...also irgendwie stell ich mir das grad ein wenig kompliziert vor...

Darf ich die dann wenigstens im Auto lagern, ggf?

Mann, war das alles einfach, als ich 16 war... :traurig_16:

Geschrieben
Darf ich die dann wenigstens im Auto lagern, ggf?

Für die Aufbewahrung von SSWs gilt § 36 Abs. 1 WaffG:

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
SSW im abgeschlossenen Handschuhfach und Munition getrennt davon und alles it OK.

Alkohol und Waffen sollten für einen verantwortungsvollen Waffenbesitzer tabu sein.

Geschrieben
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Das gilt sicher nicht für SSWs oder? Also diese Unterliegen ja keinem besonderen Aufbewahrungsgesetz. Man muss halt nur dafür sorgen das unter 18J nicht an die Waffe kommen. Im Auto würde es also reichen die Autotür zu verschließen.

Geschrieben
Das gilt sicher nicht für SSWs oder? Also diese Unterliegen ja keiner besonderen Aufbewahrungspflicht. Man muss halt nur dafür sorgen das unter 18J nicht an die Waffe kommen. Im Auto würde es also reichen die Autotür zu verschließen.

Leider nein. Nur Abs. 2 enthält Bestimmungen zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen. Abs. 1 gilt auch für erlaubnisfreie Waffen.

SSWs sind Schusswaffen i.S.d. WaffG:

Die Schreckschusswaffe gehört zur Gattung der Feuerwaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden (vgl. Anlage 1 zum WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 2.7 in Verbindung mit Nr. 2). Danach sind Schreckschusswaffen Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2009 - Az. 11 S 34.09

Geschrieben
Leider nein. Nur Abs. 2 enthält Bestimmungen zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Waffen. Abs. 1 gilt auch für erlaubnisfreie Waffen.

SSWs sind Schusswaffen i.S.d. WaffG:

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2009 - Az. 11 S 34.09

Wobei eine sichere Verwahrung, getrennt von Munition ausreicht, also kein B-Schrank.

Geschrieben
Und was wenn einer einen KWS hat und sich die Waffe zu Hause geladen hinlegen möchte?

Solange du die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübst ist das kein Problem. Tust du dies nicht, so bewahrst du die Waffe auf und musst dann die entsprechenden Vorschriften einhalten.

Geschrieben
Finde ich irgendwie komisch, da doch jeder über 18J in den Laden gehen kann und sich eine SSW mit Munition kaufen kann....

Komisch oder nicht, kann aber doch teuer werden!

Ist eben fast so wie mit einer "scharfen Waffe", im befriedeten Besitztum darfst Du erlaubnisfrei führen, bist Du nicht anwesend, hast Du den fremden Zugriff zu verhindern, also wegschließen!

Ob nun mit großen oder kleinen Waffenschein!

Geschrieben

Was ich persönlich viel schlimmer finde als das Verbot mit der Waffe an öffentlichen Versammlungen/Veranstaltungen teilzunehmen ist die Tatsache, dass ich dann mit keinem Aufzug mehr fahren dürfte wenn ich die Waffe dabei hab :00000733:

Da verzichte ich lieber auf die Waffe und fahre mit dem Aufzug :rolleyes:

Geschrieben
Fremder Zugriff wäre doch nur illegal wenn unter 18J an die Waffe kämen. Über 18J dürften doch an die Waffe und Munition.

Genau, damit minderjährigen Familienangehörige, Personen mit Waffenbesitzverboten, oder auch Einbrecher nicht an diese Waffen gelangen!

Wenn ein Unberechtigter mit Deiner Waffe außerhalb des befriedeten Besitztum angetroffen wird, begeht er ja ein Führen ohne Erlaubnis und dann kommt natürlich die Frage, woher er die Waffe hat!

Was ich persönlich viel schlimmer finde als das Verbot mit der Waffe an öffentlichen Versammlungen/Veranstaltungen ......

Auch nicht die Silvesterveranstaltungen vergessen, ist ja bald wieder soweit!.

Geschrieben
OK!

Und was wenn einer einen KWS hat und sich die Waffe zu Hause geladen hinlegen möchte?

Der "KWS" wird in den eigenen Vier Wänden nicht benötigt, da die Waffe

hier nicht geführt wird.

Sicher ist es auch möglich die Waffe geladen aufzubewahren, sollte sicherheitshalber

aber in einer abschließbaren kasette oder Schublade aufbewahrt werden vorallem

wenn jüngere Kinder im Haus sind.

Richtig Sinn macht es aber nur bei einem Revolver, hier steht nichts unter Spannung

etc. bei Pistolenmagazinen kann es so sein das die vielleicht nach einem Jahr mit

voller Patronenbestückung nicht mehr wolle oder gar die Feder Ermüdungserscheinungen

hat, man denke bitte auch daran (und das trift vor allem auf die aktuellen Modelle) zu

Gaswaffen sind meist deutlich schlechter verarbeitet als die scharfen Originale!

Erma und Weihrauch mal ausgenommen.

Geschrieben

@uwewittenburg

OK das verstehe ich.

Kann ein Händler Probleme bekommen, wenn eine Person mit einem Waffenbesitzverbot sich eine SSW kauft?

@John Kahn

"Sicher ist es auch möglich....."

Das ist ziemlich gewagt.

Geschrieben
Personen mit Waffenbesitzverboten

Das sind gerade die letzten die sich daran halten, vor etliche Jahren ging mal son Fall durch

die Medien da hatte ein "Psycho" einen Polizisten von hinten mit ner Eisenstange erschlagen

und sich der Dienstwaffe bemächtigt und damit danach zwei Angehörige erschossen!

Das zeigt immer wieder wer Waffen will bekommt auch welche und wenn er dafür über Leichen

geht, man denke auch daran wenn Leute aus der Haft fliehen oder auch regulär entlassen werden wie schnell die wieder an Waffen für ihren nächsten Coup kommen.

Geschrieben
@uwewittenburg

OK das verstehe ich.

Kann ein Händler Probleme bekommen, wenn eine Person mit einem Waffenbesitzverbot sich eine SSW kauft?

@John Kahn

"Sicher ist es auch möglich....."

Das ist ziemlich gewagt.

Warum, woher sollte er es wissen, wer fragt zudem nen 40ig oder 50ig Jährigen

(die dürften in dem Alter kaum wie Kinder/Jugendliche aussehen) nach einer eventuellen

Entmündigung? (heißt heute Betreuung ist aber das gleiche).

Und s. meinen Thread oben.

Leute mit ner Macke nen Jagdschein oder nen anderen Paragraphen halten sich eh nicht

an Gesetze ist der Ruf erst ruiniert lebt sichs fortan ungeniert !

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