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IGNORED

Sämtliche Behördengänge auf dem Postweg erledigbar?


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Seid irgendwann um 1892 soll es möglich sein, alle Behördengänge auf dem Postweg zu erledigen?!

Also auch das Ein- und Austragen von Waffen in die WBK?

Ich handhabe dies bei meiner Behörde zwar schon seit Jahren so, jedoch würde mich die Rechtsgrundlage Interessieren.

Kann sich die Behörde gegen Ein- und Austragungen via Postweg auch verweigern?

Kann mir bitte jemand näheres nennen?

Danke

IMI

Geschrieben
Seid irgendwann um 1892 soll es möglich sein, alle Behördengänge auf dem Postweg zu erledigen?!

Also auch das Ein- und Austragen von Waffen in die WBK?

Ich handhabe dies bei meiner Behörde zwar schon seit Jahren so, jedoch würde mich die Rechtsgrundlage Interessieren.

Kann sich die Behörde gegen Ein- und Austragungen via Postweg auch verweigern?

Kann mir bitte jemand näheres nennen?

Danke

IMI

Das mache ich lieber persönlich seit meine WBK mit Voreintrag für eine Kurzwaffe und Munitionserwerbsberechtigung auf dem Postweg zu mir verloren gegangen ist.

Den Zirkus mit Verlustanzeige und Ersatz-WBK muss ich nicht noch mal haben.

Gruß

Stevie

Geschrieben

Ich mache das seit fast 14 Jahren so.

Zweimal kriegte ich meine WBK im unverklebten Umschlag zurück. Prozess mangelhaft. Da wäre Missbrauch möglich gewesen.

Hätte es aber nicht verantworten müssen. Ich lasse solche Fehler gern denen, die die Prozesse gestalten müssen oder sie zu verantworten haben.

Ich weiss nicht, wie meine Sachbearbeiterin ausschaut.

Wenn sie hübsch wäre und nett vom Wesen und ihre Öffnungszeiten locker wären,

wäre ich schon mal dort gewesen.

Sonst aber geht es hier per Poscht und so.

Aber ich mag das so und finde das unkomplex.

Zugang und Zumutbarkeit sind hier die allgemeinen Zauberworte. Mach kein Fass daraus.

Geschrieben
... Kann sich die Behörde gegen Ein- und Austragungen via Postweg auch verweigern? ...

Warum sollte sie sich weigern. Der schriftliche Verwaltungsakt ist der normale Weg! Genau genommen kommt der schriftliche Weg der Behörde sogar entgegen. Sie muss nicht "augenblicklich" tätig werden und kann die verwaltungsverfahrensrechtlich ihr zugebilligte Bearbeitungszeit von vier Wochen in Anspruch nehmen. Dies geht nicht, wenn der Antragsteller auf der Matte steht!

Ich gebe persönlich - die für mich zuständige waffenrechtliche Behörde sitzt im Gebäude der Kreispolizeibehörde - auf der Wache meinen Antrag mit adressierten Briefumschlag ab und notiere mir Datum, Uhrzeit und den Namen des Polizeibeamten.

Wenn anschließend bei der Zustellung von der Behörde die WBK verloren geht, wird sie ermitteln müssen, wer sie verschlammt hat. Bisher - seit vielen Jahren - hat die Behörde meine Vorgehensweise nicht beanstandet.

edit: Tippfehler

Geschrieben

Wäre ich SB, wäre mir das Zeug in der Post lieber als wenn die Menschen vor mir stehen.

Dann kann ich pragmatisch im Wurstbrot-Alltag (das ist nicht zynisch gemeint) entscheiden, wann/wie schnell ich es bearbeite.

Verweigern scheint mir eine oberstaatliche Idee, die heute so nicht mehr ganz geht.

Behörden müssen sich auch an Bürgerfreundlichkeit messen lassen. Da gibt es genug Erhebungen.

Geschrieben
Kann mir bitte jemand näheres nennen?

Verweigern kann die Behörde im Grunde genommen nichts.

Anträge jedweder Art müssen seitens der Behörde bearbeitet werden wenn sie formal OK sind.

Wenn Sie das nicht sind wird sich die Behörde deswegen beim Antragsteller melden.

Manche Dinge kann man aber leider nicht per Post erledigen.

Neuantrag eines EFP (Unterschrift erforderlich) JJS und §27 verlängern (persönliche Eignung)

Ein und austragen geht bei mir schon über zwei Dekaden auschließlich in Schriftform per Post.

Ich verwende schon lange keine Formblätter mehr dazu, ich mache das alles formlos.

Sofern darin alle erfoderlichen Angaben enthalten sind gibt es auch keine Probleme.

Den Tip gab mir mal die Referatsleiterin dort "Sie sind doch Bürger, Sie dürfen das doch.

Lediglich bei Beantragungen müssen die Formblätter benutzt werden."

Seither mache ich das so und bin immer prima damit gefahren.

Gruß

Frank

Geschrieben

Ich mache das seit mehr als 30 Jahren auf dem Postweg!

Anträge stelle ich mit formlosem Schreiben (wenn nicht gerade ein bestimmtes Formular vorgeschrieben - ist dann aber amtlich bekannt gemacht) und mache alle Angaben, von denen ich glaube, dass die Behörde sie zur Entscheidung braucht. Wenn ich Dokumente beifügen muss - z.B. WBK - versende ich per Einschreiben oder Einschreiben/Rückschein.

Bislang ging die Bearbeitung ziemlich zügig. Wenn etwas gefehlt hat, hat die Behörde binnen kurzer Zeit geschrieben und auf die fehlende Angabe / fehlendes Dokument hingewiesen.

Nach meiner Erfahrung ist der nichtpersönliche Kontakt der effizienteste.

Vor allem: es gibt keine Gelegenheit Sympathie/Antipathie zu entwickeln - von beiden Seiten!

Teddy

Geschrieben

Ich denke mal, beide Arten der Antragsbearbeitung haben ihre Vor- und Nachteile. Ich versuche es mal abzuwägen:

Postweg

- kann man wählen wann man möchte,

- ist unter Umständen mit einer sorgfältigeren und präziseren Bearbeitung verbunden (sofern noch Prüfungen erforderlich sind oder in komplizierten Fällen geht es ohnehin nur so und nicht anders)

- man hat einen Nachweis über die Amtshandlung für seine Unterlagen und Dinge schwarz auf weiß, die man vielleicht später auch mal nachlesen oder jemand anderem zeigen möchte

- dauert länger, vor allem wenn man was vergisst und nachreichen muss

- kostet Porto

- Verlustgefahr (zwar recht gering, manche haben halt Pech)

Persönliche Vorsprache

- für Routinesachen mit Sicherheit in der Regel die schnellste und beste Variante

- ein angenehmes auftreten merkt sich die Waffenbehörde, sicher kein Nachteil

- man kann nebenher auch andere Dinge abklären, Unklarheiten besprechen, sich beraten lassen etc.

- Qualität stark abhängig von Zeit, Tageslaune, Wissen und Menschlichkeit des Sachbearbeiters

- außer einem Barzahlungsbeleg und z.B. der WBK hat man nichts in der Hand

- der Sachbearbeiter muss alles gleich abwickeln, vielleicht auch improvisieren und schnell alles überblicken; das birgt Fehlerquellen - vor allem wenn er überlastet ist

- Waffenakte leider oft darunter, weil aus Faulheit oftmals keine richtigen Aktenvermerke und Beschlüsse gemacht werden und das später (z.B. nach einem Umzug) dann nur noch schwer nachvollziehbar ist

Geschrieben
Ich denke mal, beide Arten der Antragsbearbeitung haben ihre Vor- und Nachteile. Ich versuche es mal abzuwägen:

Persönliche Vorsprache

- ein angenehmes auftreten merkt sich die Waffenbehörde, sicher kein Nachteil

Faktor Nase? Ein dem SB unliebsamer "Bittsteller" hat demnach schlechtere Karten.

Dieses Thema wäre nicht nur einen neuen Thread wert, weil es das Selbstverständnis mancher SB sehr real offenlegt. Hier entscheidet oft das kleine, perönliche Leitbild des SB über "Gedei und Verderben".

Gruss

SWJ

Geschrieben

vom ersten Tag an mit der Post. Nach ca. 4 Tagen ahb ich die WBK incl. Rechnung wieder in den Händen.

Einfach und unkompliziert ohne Zeitaufwand wie rumfahren, Parkplatzsuchen, warten etc.

Geschrieben

Also ich gebe es immer persönlich ab, dann ist es auch nicht auf irgendeinem Postweg verschwunden.

Schützenkollegen, welche im Nachbarkreis wohnen, können die WBK teilweise sofort gestempelt wieder

mitnehmen - die Gebührenrechnung kommt dann später.

Ich habe auch schon von Fällen gehört, da wurde der Stempel drunter gedrückt, unterschrieben und ein

"schönen Tag noch" gewünscht.

Für diese 30 sek. Arbeit kam dann keine Gebührenrechnung - der Fall (besser die Fälle) waren erledigt.

So ist halt der Unterschied zwischen Sb und SB.

LG

M

Geschrieben
Faktor Nase? Ein dem SB unliebsamer "Bittsteller" hat demnach schlechtere Karten.

Dieses Thema wäre nicht nur einen neuen Thread wert, weil es das Selbstverständnis mancher SB sehr real offenlegt. Hier entscheidet oft das kleine, perönliche Leitbild des SB über "Gedei und Verderben".

Gruss

SWJ

Faktor Nase kann es geben. Das ist nie auszuschließen, wenn Menschen am Werk sind. Allgemein aber finde ich Auftreten in der "Bittsteller"-Rolle genauso kontraproduktiv wie Schleimerei oder verbale Agression und Pöbeln.

Warum nicht mal dem SB so begegnen wie man selbst behandelt werden möchte? Ist das so schwer? Höflich, freundlich, beharrlich, argumentativ. Wie wärs damit?

Wenn es dann nicht funktioniert, muss man sich jedenfalls nicht vorwerfen, die Chancen auf gutes Klima selbst vertan zu haben. Mindestens in der Spieltheorie ist das die einzige wirksame Langzeitgewinnstrategie.

Teddy

Geschrieben
Faktor Nase?

Nein, so war das nicht gemeint. Ist wohl falsch rübergekommen.

Meines Erachtens ist es schon aufschlussreicher, einen Waffenbesitzer persönlich zu kennen, als nur dessen Akte (und umgekehrt sicher genauso in puncto wer bearbeitet eigentlich meine Anträge ?). Wenn man sich danebenbenimmt ist man selbst schuld. Das ist aber auch in anderen Gebieten so.

Außerdem tun sich manche Leute schwer, etwas schriftlich zu formulieren und können es besser mündlich rüberbringen.

Geschrieben

In Dortmund bevorzugen sie schriftlich. Aber da sind ein paar nette Damen dabei, und ich erledige sowas lieber persönlich, weil ich gerne weiss, mit wem ich es zu tun habe...

Geschrieben

Ich bin nicht verpflichtet (niemand ist es), bei der Waffenbehörde irgendwie "positiv rüberzukommen."

Es menschelt zwar, aber entweder man richtet sich nach den Vorschriften oder nicht oder man macht daraus einen Akt der Willkür.

Das scheint mir eher ein Problem des Beamten- und Obrigkeitsdenkens zu sein.

"Sei nett zum Staatsdiener, dann hat er einen lieben Bescheid für Dich!"

Ich sehe mich gegenüber meiner Waffenbehörde nicht als Bittsteller, der besonders "nett" erscheinen muss.

Ich bezahle über Umwege deren Gehalt, für deren Existenz, die nicht unbedingt sein müßte.

Die Registrierung von Waffen ist ein Fakt in der BRD, aber letztlich nur eine Pfründe der "Herrschenden Gutmenschen Medial Kaste".

Ich will nicht hier den Rahmen sprengen, aber SBs im Bereich WaffR wären die ersten, die rationalisiert werden müssten.

Nachfolgender Hördialog soll deshalb freidenkende divergente Seelen erfreuen :

Geschrieben

Natürlich muss man nicht nett sein zu seinem SB. Aber es gibt viele Instrumente im WaffG, mit denen ein schlecht gelaunter SB dir das Leben schwer machen kann (z.B die fortwährende Bedürfnisprüfung oder die Nachschau zur Kontrolle der Aufbewahrung).

Die SBs können auch nichts für das besch...eidene WaffG. Zudem gibt es oft Runderlasse vom Land, an die sie (aber nicht das Gericht) gebunden sind.

Geschrieben

Ist man verpflichtet, die Formulare die die Behörde zur Verfügung stellt, zu verwenden?

Beispielsweise zur Waffenanmeldung, oder tuts hier ein selbst verfasster Brief auch?

Geschrieben

Problematik ist manchmal eben, dass die "Servicezeiten" so gar nicht mit den Arbeitszeiten des Ottonormalarbeitnehmers zusammenpassen. Arbeitnehmerfreundliche Zeiten wie bei der Kfz-Zulassungsstelle findet man in dieser Sparte wohl eher seltener.

Von daher bleibt nur der postalische Weg. Gibt ja Einschreiben, da kann man kontrollieren wann das Poststueck angekommen ist. Sollte was auf dem Weg zu mir abhanden kommen liegt das ja nicht in meinem Einflussbereich.

Geschrieben
Ist man verpflichtet, die Formulare die die Behörde zur Verfügung stellt, zu verwenden?

Beispielsweise zur Waffenanmeldung, oder tuts hier ein selbst verfasster Brief auch?

Nur wenn das Formular amtlich als zwingend vorgegeben ist. Z.B. Wohngeldantrag (vgl. div. Länder). Solche Formulare werden i.d.R. im GVBl. bekannt gemacht. Die Ermächtigungsgrundlage findet sich i.R. im zugehörigen Fachgesetz oder einer AusführungsVO.

Ich habe - bis auf eine einzige Ausnahme - nur mit eigenem Brief nebst Kopie (WBK) angemeldet. Diese Ausnahme war das neu eingerichtete Bürgerbüro. Dafür dauerte die Eintragung dann 4 Wochen, statt wie sonst 1 Woche.

Teddy

Geschrieben

Ich bezog mich jetzt auf die Waffen An- und Abmeldung!

Eigentlich sollte das doch auch mittels eines förmlichen Briefes funzen, OHNE das Formular der Behörde.

IMI

Geschrieben
Ich bezog mich jetzt auf die Waffen An- und Abmeldung!

Eigentlich sollte das doch auch mittels eines förmlichen Briefes funzen, OHNE das Formular der Behörde.

IMI

So hab ich das auch gemeint und auch zum Ausdruck gebracht, oder?.

Teddy

edit sagt: Entschuldige IMI, hab jetzt gerade die sprachlich falsche Anknüpfung meiner Angabe gesehen. Also nochmal: Selbstverständlich - und so mach ich das auch - geht ganz normales Schreiben an die Behörde zur An- und Abmeldung.

Mir ist kein amtliches Formular im obigen Sinne bekannt.

Teddy

Geschrieben
Natürlich muss man nicht nett sein zu seinem SB.

Man muss auch nicht nett zu seinen Kollegen sein, man muss auch nicht nett zu seinen Mitmenschen, zum Verkäufer um die Ecke sein, zum Polizisten, zu seiner Frau, zu seinen Kindern, zu WO-Usern und Moderatoren - kurzum, man kann sich heutzutage fast überall als Rüpel oder Arschloch generieren ohne direkt die Folgen seinen Tuns zu spüren zu bekommen. Man kann sich auch wundern, dass einen dann niemanden mag. Wozu brauche ich ich heute noch Sympathie, ein Anwalt reicht völlig aus.

Man braucht sich dann aber nicht wundern, wenn der andere genauso denkt.

Ist man verpflichtet, die Formulare die die Behörde zur Verfügung stellt, zu verwenden?

Beispielsweise zur Waffenanmeldung, oder tuts hier ein selbst verfasster Brief auch?

Die Frage die sich dazu stellt, ist: Warum gibt es überhaupt Formulare bzw. formelle Handlungsweisen?

Einer der Gründe ist die Vereinfachung und die Sicherstellung die benötigten Informationen vollständig und ohne lange Rechere zu bekommen.

Einerseits beklagen wir uns, dass der Staat oder die Behörden ständig neue Vorschriften "erfinden" anderseits sind wir doch geradzu erpicht darauf dass gewisse Freiräume eingeeingt werden. Weil wir uns dauernd darauf berufen, dass es hierzu keine BVorschrift oder ein Gesetz gibt, dass mir dies und das verbietet.

Natürlich kannst du Deinen WBK-Antrag auch formlos erstellen. Sofern alle erforderlichen Informationen darin enthalten sind. Und wie soll dass dann aussehen?

Sehr geehrte Waffenbehörde,

hiermit möchte ich anzeigen, anmelden, ihnen sagen, mitteilen, beantragen, dass ich Max Mustermann, geboren am 1. April 1975 in Altmusterstadt, heute Wohnhaft in 12345 Musterstadt, Beispielstraße 1, mein Familienstand ist immer noch ledig, und ich bin gelernter Schlosser und übe diesen Beruf auch inzwischen als Maschinenmeister auch aus, einen Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte gemäß §14 Absatz 4 Waffengesetz stellen möchte ...

@IMI, du wärst doch einer der ersten, der hier fragen würde: gibt es nicht ein Formuluar für so etwas? Warum sind die nicht in der Lage so etwas einfacher zu machen, warum dauert das so lange und warum kommen soviele Rückfragen zu meinen Antworten an die Behörde?

Gruss

SWJ

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