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IGNORED

Waffentransport durch Angehörige


Kabu

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Tach zusammen,

welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit meine Angehörigen meine Waffen transportieren dürfen?

Es geht hier nicht um den Waffenerwerb, bzw. den -besitz.

Wenn die Angehörigen überhaupt keine Berechtigung haben, dann mache ich mich ja strafbar, weil ich Waffen an nicht Berechtigte überlasse.

Gilt das aber auch, wenn ich die Waffen mit einem Schloß sichere, für den die Angehörigen keinen Schlüssel haben?

Gruß: Kabu

Geschrieben

Da du ja in deinem eigenen Haushalt definierte Behältnisse benötigst um den Zugriff von Nichtberechtigten zu verhindern, sollte man bestimmt niemandem ein Range-Bag mit Waffe und Munition in die Hand drücken, welches nur mit einem popligen Microschlösschen gesichert ist.

Gruß Tauschi

Geschrieben

Ähem, möchte hier jemand an Transport durch Angehörige höhere Anforderungen stellen, als an den durch gewerbliche Spediteure???

Geschrieben
Tach zusammen,

welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit meine Angehörigen meine Waffen transportieren dürfen?

Sie müssen Inhaber einer WBK sein. Siehe § 12 WaffG.

Wenn die Angehörigen überhaupt keine Berechtigung haben, dann mache ich mich ja strafbar, weil ich Waffen an nicht Berechtigte überlasse.

Gilt das aber auch, wenn ich die Waffen mit einem Schloß sichere, für den die Angehörigen keinen Schlüssel haben?

Ja!

Geschrieben

Einfachste Lösung und mein oft gebrachter Tipp für Transport und Aufbewahrung: Sachkundeprüfung machen und ne WBK für eine 4mmM20 oder vergleichbares (sprich bedürfnisfreie Feuerwaffe) beantragen.

Gruß

Geschrieben
Gabs da nicht mal so ne Regelung das Vereinsmitglieder ohne WBK eine Vereinswaffe zum Wettkampf transportieren dürfen um dort Teil zu nehmen?

die gibts immernoch !..............WaffG §12 Abs.1 Punkt 3b

gruß alzi

Geschrieben
die gibts immernoch !..............WaffG §12 Abs.1 Punkt 3b

Klartext:

§12

Abs. 1 (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

..

3b) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung,

einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder

einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,

....

den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

Eine Weisung für Vereinswaffen an einen Beauftragten (Elternteil) ist demnach möglich.

ob ein Verein eine Weisung als (Nicht-)Berechtigter über Nichtvereinswaffen machen darf, bezweifel ich.

Geschrieben

Auf die Dauer dürfte die Lösung aus Beitrag 7 kostengünstiger sein und zusätzlich die Aufbewahrung abdecken.

Dazu kommt: Der Beauftragte muss kein Mitglied des Vereins sein. Es bleibt aber ein Ritt auf Messers Schneide.

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