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WBK


franky001

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ich habe vor nun gut 10 wochen meine unterlagen zur erstellung der wbk abgegeben und warte nun seit dem... .

die SB sagte mir es daurt ca. 6 wochen. nach 8 wochen rief ich dann mal an und man sagte mir das das polizeiliche führungszeugnis noch fehle.

wie lange kann sowas dauern??? ich bin noch nie mit dem gesetz in konflikt gekommen.

deshalb kann da auch nix drin stehen, also wie lange kann sowas dauern?

franky

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ich habe vor nun gut 10 wochen meine unterlagen zur erstellung der wbk abgegeben und warte nun seit dem... .

die SB sagte mir es daurt ca. 6 wochen. nach 8 wochen rief ich dann mal an und man sagte mir das das polizeiliche führungszeugnis noch fehle.

wie lange kann sowas dauern??? ich bin noch nie mit dem gesetz in konflikt gekommen.

deshalb kann da auch nix drin stehen, also wie lange kann sowas dauern?

franky

nun, zur Zeit sind alle mir bekannten Behörden total überfordert mit dem Einsammeln und Verwalten von abgegebenen waffen....Gedulde dich!

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naja, aber es liegt ja nur am polizeilichen führungszeugnis wurde mir gesagt....

Erzählen kann man viel wenn der tag lang ist............wenns so ist,

ja, dann liegt die Anfrage halt im großen Stapel bei deiner zuständigen Dienststelle...........öfters kann da ein Besuch helfen.......

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Also die Sachbearbeiter sagen oft, dass es so um die 6 Wochen braucht.

Es wird nicht an Deinem fehlenden polizeilichen Führungszeugnis liegen, diese Abfrage geht nunmehr ratzfatz online zwischen den Behörden.

Die Behörde fragt jedoch auch bei Deiner örtlichen Polizei nach ob irgend etwas gegen Dich vorliegt. Und da ist der Hase im Pfeffer begraben. Die Polizei ist oftmals überlastet und dann braucht es Zeit. Da kann der Sachbearbeiter nichts dafür.

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Bei mir hat es geholfen etwas öfter nach zu fragen. Irgendwann kann dann: "Ok ich rufe da jetzt an. Das kann ja auch nicht sein." 5 Minuten später ein Rückruf: "Ja, der Kollege von der Polizei sagte es liege gerade auf dem Tisch und er wollte es sowieso heute raus schicken"...

Die/Der SB(ine) kann da meist wirklich nichts für. Sie stellt ja nur die Anfragen zusammen und das geht schnell. Aber anfragen bearbeitet...puh das kann dauern...weiß ich, als ich noch im Büro gearbeitet habe (lang lang ist's her).

Einfach mal anrufen, besuchen und fragen, ob man denn nicht mal nachhaken könne....wird schon.

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ich habe vor nun gut 10 wochen meine unterlagen zur erstellung der wbk abgegeben und warte nun seit dem... .

die SB sagte mir es daurt ca. 6 wochen. nach 8 wochen rief ich dann mal an und man sagte mir das das polizeiliche führungszeugnis noch fehle.

wie lange kann sowas dauern??? ich bin noch nie mit dem gesetz in konflikt gekommen.

deshalb kann da auch nix drin stehen, also wie lange kann sowas dauern?

franky

Nach dem Verwaltungsrecht muss die Behörde nach drei Monaten einen Bescheid erlassen. Bei schwierigen Entscheidungen, was in diesem Fall ja nicht sein kann, sollte ein Zwischenbescheid kommen. Ich würde es erstmal noch im Guten versuchen, und wenn dies nichts fruchtet einen Hinweis auf Untätigkeitsklage an den SB. Bei mir hat das auch mal zu einer ungeahnten Beschleunigung bei der Bearbeitung gesorgt.

Viel Erfolg

Crest

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Servus !

In soe einem Fall hilft ungemein, wenn man ca. 6 Wochen vor Antragstellung mal anruft, sagt dass man nen Antrag stellt.

Dann können die das sofort abfragen was sie brauchen und mit etwas Glück gibt man den Antrag dann ab und nimmt die WBK gleich mit !

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Also wenn man weitere € 50 übrig hat kann man auch ca. 2 Monate vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

Da werden die gleichen Ab- bzw. Anfragen gemacht wie später bei der WBK.

Bei meiner Behörde hats geheisen, dass falls bis zu 6 Monaten danach eine WBK - oder nach einer WBK eine weitere WBK oder KWS beantragt wird hier keine weitere Anfrage getätigt wird da die vorliegenden Auskünfte reichen.

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Also wenn man weitere € 50 übrig hat kann man auch ca. 2 Monate vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

Servus !

Oder sich die 50 Euro für den "kleinen Waffenschein" sparen und den Wiederladerschein beantragen (so hab´s ich gemacht). Vorausgesetzt, man macht vorab den Kurs :D !

Dann kann man die WBK gleich mitnehmen.

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ja, wie gesagt, hab keinen "kleinen waffenschein" mit dem gesetz bin ich auch noch nie in konflikt geraten. :s3:

ich werd diese woche mal noch abwarten und dann nochmal beim SB anrufen... <_< irgendwann muss es ja mal bearbeitet werden ...

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Bei mir hat's auch so an die zehn Wochen gedauert. Meine wirklich nette SB hat mir erklärt, die Behörde und die EDV sind überlastet, deswegen kann es so lange dauern.

Ich habe übrigens vorher eine persönliche Einsichtnahme beantragt und auch bewilligt bekommen. Das ist alles ganz förmlich, man muss den Auszug an ein Gericht senden lassen, die benachrichtigen einen dann. Man muss persönlich kommen, ohne Begleitung (auch kein Anwalt). Kopien machen ist verboten, nur handschriftliche Notizen sind OK.

Mitnehmen darf man den Auszug nicht.

Glücklicherweise hatte ich keine Einträge, ich war mir da unsicher. Vor vielen Jahren hatte ich mal eine Bewährungsstrafe bekommen, doch die wurde ordnungsgemäß (in diesem Fall nach 10 Jahren) gelöscht. Da gab's keine Probleme mit der WBK.

Gruß, Jörg

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Wenn ich fast nur lange Zeiten hier lesen, möchte doch auch mal vom Gegenteil

berichten.

Von Abgabe der Unterlagen bis zum Erhalt der Grünen mit Voreintrag hat es

bei mir letztes Jahr genau 6 Tage gedauert... Das war übrigens der erste Eintrag,

bzw. Erstausstellung der Grünen WBK...

Waffe abgeholt, und Erwerb angemeldet.. Einen Tag später war die Karte schon

wieder im Briefkasten....

ALSO top und Lob an "mein" örtliches LRA....

Hab gestern erst die Gelbe abgegeben und einen Erwerb angezeigt. Mal

sehen ob sie dieses Woche noch zurück kommt :eclipsee_gold_cup:

Grüße.

ToBo

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Servus !

Auch bei der gelben WBK gab´s kein Problem. Antrag abgegeben und 15 Min. später mit der gelben WBK nach Hause gegangen.

Bei der roten WBK bekam ich Anruf, dass das Gutachten vom LKA zurück gekommen ist.

Am nächsten Tag war ich beim LRA undhabe die rote WBK mit nach Hause genommen (allerdings 204 Euronen abgedrückt) !

Es geht auch wirklich manchmal SEHR SCHNELL !

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Das ist aber schon hart an der Grenze. Ab 3 Monaten Wartzeit kann man Untätigkeitsklage erheben (§ 75 VwGO).

Och, ich warte schon seit 3 Monate auf ne Antwort vom Finanzamt wegen meines Einspruchs...angerufen....Einspruch ist eingegangen...wird noch dauern... normal oder!

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Das darfst Du mir aus meiner Erfahrung wohl glauben!

Nach etwa einer Woche Vorlauf flattert der Behörde die Klageschrift vom Gericht ins Haus und sorgt für gepflegte Wallung!

Nach einer Woche? Ok..ich ging von etwas mehr Vorlauf aus. Und wenn die Verzögerung an Überlastung irgendeiner Behörde in der Kette liegen sollte wäre es u.U. schon erledigt gewesen. Ich erweitere meinen Beitrag von oben deswegen auf diese Bedingung.

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