Zum Inhalt springen
IGNORED

Armes Deutschland........


jotha

Empfohlene Beiträge

Gerichtliches Nachspiel für einen.....der das vermutlich nicht mehr machen wird!!

Bestimmt.

Denn den flüchtenden Räuber anzufahren war ein Notwehrexzess.

Und das ist nicht gestattet.

Der mutige junge Mann hätte halt warten sollen, bis sich der Räuber wieder umdreht und auf ihn zukommt in der Absicht den Angriff fortzusetzen.

Gerichte entscheiden immer im Nachhinein und haben vieeeel Zeit den Sachverhalt zu beurteilen.

Als Betroffener sieht das anders aus.

Nacheile ist halt den Sherrifs vorbehalten. Tschja....

Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzungen

Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt:

Es wird ein Rechtsgut bedroht.

Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet.

Die Angriffshandlung ist rechtswidrig.

Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bestimmt. Denn den flüchtenden Räuber anzufahren war ein Notwehrexzess. Und das ist nicht gestattet.

Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzungen

Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt:

Es wird ein Rechtsgut bedroht.

Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet.

Die Angriffshandlung ist rechtswidrig.

Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich.

WAS soll denn der ganze F..k.........

Er hat ihn doch nur AN - gefahren......

Best

2RECON

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine persönliche Meinung spielt hier bei der Beurteilung keine Rolle. Dem Räuber hätte ich auch gerne ein Bein gestellt...

Meinen Beitrag möchte ich in dem Sinne Verstanden wissen, zu verdeutlichen, dass Notwehr Grenzen hat.

Auch wenn man selbst durch eine rechtswidrige Handlung geschädigt ist.

Das ist halt Recht in unserem Land.

Und wenn wir als Schützen Rechte für uns in Anspruch nehmen, müsen wir (wenn auch zähneknirschend) auch Verbrechern ihre Rechte zugestehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

solange der Angriff andauert....

Das ist Auslegungssache: wenn mir einer etwas

wegnimmt, darf ich ihn verfolgen, bis ich ihn habe.

"fuhr ihn SPÄTER" absichtlich an, ist keine Notwehr mehr.

Der Angriff war beendet..etc...

Das lerne ich schon seit 20 Jahren.

Die moralische Geschichte ist eine andere...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Folks,

wer spendiert mir ne Hosting-Site ?

ich kann hier Dokumente raufladen - ich glaub aber das geht nur wenn man WO unterstützt.

Ich würd auf jeden Fall in den Schreiben an die Staatsanwaltschaft wenigstens Dein Name und evt. die weiteren Namen unkenntlich machen. Sonst geht es nicht lange und Du hast unerwünschte Telefon und Briefe deswegen.

MfG

Roger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich kann hier Dokumente raufladen - ich glaub aber das geht nur wenn man WO unterstützt.

Ich würd auf jeden Fall wenigstens Dein Name auf den PDFs unkenntlich machen. Sonst geht es nicht lange und Du hast unerwünschte Telefon und Briefe deswegen.

MfG

Roger

haste wahr.

Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war.

ich lad es nach dem Neu-Scannen noch mal hoch ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war.

Abgesehen von Deinen persönlichen Daten könnte sich einer der Beteiligten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen. Im Land des Täterschutzes solltest Du gewisse Passagen unkenntlich machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

haste wahr.

Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war.

ich lad es nach dem Neu-Scannen noch mal hoch ...

das stimmt - mit einem Whios lookup - die Domain ist auf Deinen Namen eingetragen. Ja nun - Du musst selber wissen, ob Du das wirklich willst.

MfG

Roger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

BTT:

Räuber noch im Besitz der Beute -> Notwehr/-hilfe, da noch nicht gesicherter Gewahrsam an der Beute erlangt und damit der Angriff auf das Eigentum noch fortdauert.

Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Schrecken oder Furcht -> Straffrei

Ggf. auch Festnahmerecht nach 127 StPO.

Mal sehen, was da rauskommt....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.