jotha Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Gerichtliches Nachspiel für einen.....der das vermutlich nicht mehr machen wird!! klick hier Gruß Jotha Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Gerichtliches Nachspiel für einen.....der das vermutlich nicht mehr machen wird!!klick hier Gruß Jotha fällt mir wenig zu ein. Aber ich poste heute wohl auch noch was zu dem Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
crossman223 Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Gerichtliches Nachspiel für einen.....der das vermutlich nicht mehr machen wird!! Bestimmt. Denn den flüchtenden Räuber anzufahren war ein Notwehrexzess. Und das ist nicht gestattet. Der mutige junge Mann hätte halt warten sollen, bis sich der Räuber wieder umdreht und auf ihn zukommt in der Absicht den Angriff fortzusetzen. Gerichte entscheiden immer im Nachhinein und haben vieeeel Zeit den Sachverhalt zu beurteilen. Als Betroffener sieht das anders aus. Nacheile ist halt den Sherrifs vorbehalten. Tschja.... Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Voraussetzungen Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt: Es wird ein Rechtsgut bedroht. Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet. Die Angriffshandlung ist rechtswidrig. Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Fritzig Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Hätte die Verteidigung vielleicht besser auf Ausübung der "Jedermannsrechts" plädieren sollen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
stubenwurm Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 in anderen länder hätte der kerl nen orden für zivilcourage bekommen, bei uns kommt er zum glück nicht vors standgericht man kann gar nicht soviel fressen wie man über diese gesellschaft K****n möchte! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Bestimmt. Denn den flüchtenden Räuber anzufahren war ein Notwehrexzess. Und das ist nicht gestattet.Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. Voraussetzungen Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt: Es wird ein Rechtsgut bedroht. Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet. Die Angriffshandlung ist rechtswidrig. Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich. WAS soll denn der ganze F..k......... Er hat ihn doch nur AN - gefahren...... Best 2RECON Link to comment Share on other sites More sharing options...
MIBA Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Da hat mal einer Zivilcourage gezeigt. Ich bin neugierig wie das Urteil im Namen des Volkes aussehen wird. MIBA Link to comment Share on other sites More sharing options...
stubenwurm Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 bei den amis hätte der tankstellenmitarbeiter einfach auf den räuber geschossen! und womit? MIT RECHT! Link to comment Share on other sites More sharing options...
crossman223 Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Meine persönliche Meinung spielt hier bei der Beurteilung keine Rolle. Dem Räuber hätte ich auch gerne ein Bein gestellt... Meinen Beitrag möchte ich in dem Sinne Verstanden wissen, zu verdeutlichen, dass Notwehr Grenzen hat. Auch wenn man selbst durch eine rechtswidrige Handlung geschädigt ist. Das ist halt Recht in unserem Land. Und wenn wir als Schützen Rechte für uns in Anspruch nehmen, müsen wir (wenn auch zähneknirschend) auch Verbrechern ihre Rechte zugestehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Arminus Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Wenn wir gearde dabei sind Armes Deutschland Polizeieinsatz in der ARGE Link to comment Share on other sites More sharing options...
Putti Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Da hat mal einer Zivilcourage gezeigt. Ich bin neugierig wie das Urteil im Namen des Volkes aussehen wird.MIBA Na wie wohl ? In Deinem und in meinem Namen ist es nicht, obwohl wir auch das Volk sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kriegerlein Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 solange der Angriff andauert.... Das ist Auslegungssache: wenn mir einer etwas wegnimmt, darf ich ihn verfolgen, bis ich ihn habe. "fuhr ihn SPÄTER" absichtlich an, ist keine Notwehr mehr. Der Angriff war beendet..etc... Das lerne ich schon seit 20 Jahren. Die moralische Geschichte ist eine andere... Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Gerichtliches Nachspiel für einen.....der das vermutlich nicht mehr machen wird!!klick hier Gruß Jotha Eine Anklage ist in dem Fall okay, es kommt auf das Urteil an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Links auf Scans entfernt, wegen möglicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte derer, die rechtskräftig verurteilte Kinderschänder als Jugendseelsorger einsetzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thomas St. Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 @Flintenweib: Hast es vielleicht schon selbst gemerkt, die 1. und die 2. entsprechen der 3. und 4. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knro99 Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Sorry, ich hab vergessen, die Blätter beim Scannen richtig zu drehen ... auf den Dokumenten steht Dein Name und Deine Adresse - ist das von Dir so gewollt? MfG Roger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 @Flintenweib:Hast es vielleicht schon selbst gemerkt, die 1. und die 2. entsprechen der 3. und 4. korrigiert Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 auf den Dokumenten steht Dein Name und Deine Adresse - ist das von Dir so gewollt?MfG Roger Folks, wer spendiert mir ne Hosting-Site ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
knro99 Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Folks,wer spendiert mir ne Hosting-Site ? ich kann hier Dokumente raufladen - ich glaub aber das geht nur wenn man WO unterstützt. Ich würd auf jeden Fall in den Schreiben an die Staatsanwaltschaft wenigstens Dein Name und evt. die weiteren Namen unkenntlich machen. Sonst geht es nicht lange und Du hast unerwünschte Telefon und Briefe deswegen. MfG Roger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 ich kann hier Dokumente raufladen - ich glaub aber das geht nur wenn man WO unterstützt.Ich würd auf jeden Fall wenigstens Dein Name auf den PDFs unkenntlich machen. Sonst geht es nicht lange und Du hast unerwünschte Telefon und Briefe deswegen. MfG Roger haste wahr. Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war. ich lad es nach dem Neu-Scannen noch mal hoch ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest God of Hellfire Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war. Abgesehen von Deinen persönlichen Daten könnte sich einer der Beteiligten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen. Im Land des Täterschutzes solltest Du gewisse Passagen unkenntlich machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knro99 Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 haste wahr.Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war. ich lad es nach dem Neu-Scannen noch mal hoch ... das stimmt - mit einem Whios lookup - die Domain ist auf Deinen Namen eingetragen. Ja nun - Du musst selber wissen, ob Du das wirklich willst. MfG Roger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintenweib Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 das stimmt - mit einem Whios lookup - die Domain ist auf Deinen Namen eingetragen. Ja nun - Du musst selber wissen, ob Du das wirklich willst.MfG Roger Ihr habt ja recht, ich hab die Dokumente entfernt. Ist trotzdem ziemlich mies, sowas. Link to comment Share on other sites More sharing options...
wahrsager Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 www.riesenmails.de Anmeldung kostenlos, 100MB Webspace für dateien kostenlos, downloaden geht ohne Anmeldung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
piffpaff Posted June 15, 2009 Share Posted June 15, 2009 BTT: Räuber noch im Besitz der Beute -> Notwehr/-hilfe, da noch nicht gesicherter Gewahrsam an der Beute erlangt und damit der Angriff auf das Eigentum noch fortdauert. Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Schrecken oder Furcht -> Straffrei Ggf. auch Festnahmerecht nach 127 StPO. Mal sehen, was da rauskommt.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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