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IGNORED

Armes Deutschland........


jotha

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Gerichtliches Nachspiel für einen.....der das vermutlich nicht mehr machen wird!!

Bestimmt.

Denn den flüchtenden Räuber anzufahren war ein Notwehrexzess.

Und das ist nicht gestattet.

Der mutige junge Mann hätte halt warten sollen, bis sich der Räuber wieder umdreht und auf ihn zukommt in der Absicht den Angriff fortzusetzen.

Gerichte entscheiden immer im Nachhinein und haben vieeeel Zeit den Sachverhalt zu beurteilen.

Als Betroffener sieht das anders aus.

Nacheile ist halt den Sherrifs vorbehalten. Tschja....

Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzungen

Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt:

Es wird ein Rechtsgut bedroht.

Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet.

Die Angriffshandlung ist rechtswidrig.

Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich.

Geschrieben

in anderen länder hätte der kerl nen orden für zivilcourage bekommen, bei uns kommt er zum glück nicht vors standgericht

man kann gar nicht soviel fressen wie man über diese gesellschaft K****n möchte!

Geschrieben
Bestimmt. Denn den flüchtenden Räuber anzufahren war ein Notwehrexzess. Und das ist nicht gestattet.

Notwehr ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzungen

Die Notwehrhandlung ist bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Notwehrlage und Notwehrhandlung) gerechtfertigt:

Es wird ein Rechtsgut bedroht.

Die Angriffshandlung steht unmittelbar bevor, dauert an oder ist noch nicht beendet.

Die Angriffshandlung ist rechtswidrig.

Die Notwehrhandlung ist zur Abwehr ist erforderlich.

WAS soll denn der ganze F..k.........

Er hat ihn doch nur AN - gefahren......

Best

2RECON

Geschrieben

Meine persönliche Meinung spielt hier bei der Beurteilung keine Rolle. Dem Räuber hätte ich auch gerne ein Bein gestellt...

Meinen Beitrag möchte ich in dem Sinne Verstanden wissen, zu verdeutlichen, dass Notwehr Grenzen hat.

Auch wenn man selbst durch eine rechtswidrige Handlung geschädigt ist.

Das ist halt Recht in unserem Land.

Und wenn wir als Schützen Rechte für uns in Anspruch nehmen, müsen wir (wenn auch zähneknirschend) auch Verbrechern ihre Rechte zugestehen.

Geschrieben
Da hat mal einer Zivilcourage gezeigt. Ich bin neugierig wie das Urteil im Namen des Volkes aussehen wird.

MIBA

Na wie wohl ? In Deinem und in meinem Namen ist es nicht, obwohl wir auch das Volk sind.

Geschrieben

solange der Angriff andauert....

Das ist Auslegungssache: wenn mir einer etwas

wegnimmt, darf ich ihn verfolgen, bis ich ihn habe.

"fuhr ihn SPÄTER" absichtlich an, ist keine Notwehr mehr.

Der Angriff war beendet..etc...

Das lerne ich schon seit 20 Jahren.

Die moralische Geschichte ist eine andere...

Geschrieben
Sorry, ich hab vergessen, die Blätter beim Scannen richtig zu drehen ...

auf den Dokumenten steht Dein Name und Deine Adresse - ist das von Dir so gewollt?

MfG

Roger

Geschrieben
Folks,

wer spendiert mir ne Hosting-Site ?

ich kann hier Dokumente raufladen - ich glaub aber das geht nur wenn man WO unterstützt.

Ich würd auf jeden Fall in den Schreiben an die Staatsanwaltschaft wenigstens Dein Name und evt. die weiteren Namen unkenntlich machen. Sonst geht es nicht lange und Du hast unerwünschte Telefon und Briefe deswegen.

MfG

Roger

Geschrieben
ich kann hier Dokumente raufladen - ich glaub aber das geht nur wenn man WO unterstützt.

Ich würd auf jeden Fall wenigstens Dein Name auf den PDFs unkenntlich machen. Sonst geht es nicht lange und Du hast unerwünschte Telefon und Briefe deswegen.

MfG

Roger

haste wahr.

Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war.

ich lad es nach dem Neu-Scannen noch mal hoch ...

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war.

Abgesehen von Deinen persönlichen Daten könnte sich einer der Beteiligten in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen. Im Land des Täterschutzes solltest Du gewisse Passagen unkenntlich machen.

Geschrieben
haste wahr.

Jeder nicht-komplett-Dilettant bekommt es aber über google eh raus, von wem das war.

ich lad es nach dem Neu-Scannen noch mal hoch ...

das stimmt - mit einem Whios lookup - die Domain ist auf Deinen Namen eingetragen. Ja nun - Du musst selber wissen, ob Du das wirklich willst.

MfG

Roger

Geschrieben
das stimmt - mit einem Whios lookup - die Domain ist auf Deinen Namen eingetragen. Ja nun - Du musst selber wissen, ob Du das wirklich willst.

MfG

Roger

Ihr habt ja recht, ich hab die Dokumente entfernt.

Ist trotzdem ziemlich mies, sowas.

Geschrieben

BTT:

Räuber noch im Besitz der Beute -> Notwehr/-hilfe, da noch nicht gesicherter Gewahrsam an der Beute erlangt und damit der Angriff auf das Eigentum noch fortdauert.

Notwehrüberschreitung aus Verwirrung, Schrecken oder Furcht -> Straffrei

Ggf. auch Festnahmerecht nach 127 StPO.

Mal sehen, was da rauskommt....

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