Zum Inhalt springen
IGNORED

sportmordwaffen.de


Arsenal-Hanau

Empfohlene Beiträge

Interessant ist ein Besuch auf der Homepage des Initators: "sportmordwaffen.de". Schon der Name der Seite lässt auf mangelnde Sachkenntnis schließen.

In der Presseerklärung vom 20. Mai 2009 heist es da zum Beispiel:

"Es gibt keinen vernünftigen Grund, Mordwaffen als Spielzeug im Land zu verteilen und dann regelmäßig überrascht zu tun, wenn jemand solche Waffen zum Morden benutzt"

Mir ist völlig neu das in Deutschland Mordwaffen verteilt werden, insbesondere als Spielzeug! Vieleicht sollte der Verfasser der hier auch eine Petition beim deutschen Bundestag anstrebt mal einen Blick in das Waffengesetz werfen. Ich kann mich nicht erinnern das da das Verteilen erlaubt wäre. Im Gegenteil der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis geht eine umfangreiche persönliche Überprüfung voraus.

Weiterhin führen die Initatoren folgenden Sachstände an:

"Die meisten Sportschützen sind wahrscheinlich nette Leute. Aber wenn es nur 0,01 Prozent amokgefährdete Sportschützen gibt, sind das in Deutschland 200. Die Frage, die unsere Gesellschaft beantworten muss, lautet: Sollen nur deshalb, weil alle paar Jahre ein Dutzend Schüler und Lehrer erschossen werden, zwei Millionen Sportschützen auf Mordwaffen verzichten müssen?"

Dann aber bitte gleiches Recht für alle....... wenn nur 0,01 % der Kraftfahrer alkoholisiert Auto fährt sollten auch alle Autos verboten werden!

Weiter heist es da:

" Es gibt kein Menschenrecht auf Schießsport mit todbringenden Waffen. Das elementare Menschenrecht auf Leben ist unmittelbar geltendes Recht (Artikel 2 des Grundgesetzes). Wir werden diesen menschlichen Maßstab weiter verteidigen. "

Hübsch die Erinnerung an das Grundgesetz (hier Artikel 2) dort heist es im Absatz 2 tatsächlich:

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Leider haben die Initatoren den Absatz 1 unterschlagen, der besagt nämlich auch:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

Das Recht auf freie Entfaltung schließt aber auch das Recht auf gesetzkonforme Ausübung des Schießsport, auch mit scharfen Großkaliberwaffen ein.

Übrigens scheinen es die Betreiber der o.g. Homepage es selbst nicht besonders genau mit der Rechtslage zu nehmen, da auf ihr in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen wird.

Im Übrigen sind die Amokläufer (Teenager) von heute die Kinder der Eltern die vor 20 Jahren die antiautoritäre Erziehung gepredigt haben. Interssanterweise sind es aber auch genau diese die heute bei Versagen ihrer Erziehung am lautesten um einer Verschärfung des Waffenrecht schreien. Seltsam ist nur das es zu Zeiten als Kinder noch den Arsch versohlt bekamen diese respekt vor älteren Mitbürgern hatten und da keiner Amok gelaufen ist. ( Das soll jetzt kein Aufruf zur Kindesmißhandlung sein aber man sollte doch mal drüber nachdenken)

Denn:

Wer ohne Schuld, der werfe den ersten Stein.

Das Waffengesetz gibt genug Handhabe und Amokläufe werden nicht durch schärfere Gesetze verhindert.

A. Konradt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also,

wenn sich Prominente wie "Clueso" an derartigen Dingen Beteiligen....

muss ich mein Konsumverhalten hinsichtlich der mir ins Ohr dringenden Musik leider ändern....

"Ines Geipel

(Autorin des Buches »Amok in Erfurt«)

Roman Grafe (Autor)

Conrad Krannich (Student)

Gerhard Schöne (Liedermacher)

Angela Winkler (Schauspielerin)

Roger Willemsen (Autor)

Karl Corino (Autor)

Hubertus Knabe (Autor)

Stephan Krawczyk (Liedermacher)

Bastian Sick (Autor)

Lutz Rathenow (Autor)

Petra und Uwe Schill (Eltern der

erschossenen Schülerin Chantal)

Klaus Jansen (Vorsitzender des

Bundes Deutscher Kriminalbeamter)

Clueso (Sänger)

Sophie Wenzel (Schülerin)

Gisela Angermann (Lehrerin)

Willi Eisele (Schuldirektor)

Freya Klier (Autorin)

Wolfgang Schmidbauer (Autor)

Klaus G. Meyer (LH-Flugkapitän)

Ingo B. (Waffenbesitzer und Vater)

Liste der "Unterstützer" von www. sportmordwaffen.de

Govt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die lister der unterstützer besteht im prinzip nur aus leuten die zb als erfolgloser musiker malirgendwo genannt sein wollen oder aus leuten die nicht existent sind - wie solldenn eine erschossene noch was unterstützen - oder ist erschossen sein ihr job? alle anderen haben ja auch ihren job angegeben

und der vater und waffenbesitzer scheint arbeitslos aber besitzt wohl nen kartoffelschälmesser

alles leute die man ohne weiteres als links bis linksextrem einstufen kann

UND VON EXTREMISTENSPINNERN LASSE ICH MIR NIEMALS WAS SAGEN

alles rechts der cdu ist rechtsextrem - das wir uns ja auch jeden tag von den medien erklärt - so ist dann aber auch aller links der spd linksextrem!!!!!!!! :eclipsee_gold_cup:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Dann kann er wenigstens behaupten: "sie waren in der Überzahl"... :rolleyes:

"Sie kommt direkt auf uns zu"

*GGG*

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast God of Hellfire
Von Grafenreuth sitzt ja gerade, ist sozusagen seine Zuverlässigkeit los ;)

Daß der Typ sitzt ist sehr gut.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich habe diesen typen "ganz zu anfang" mal eine HÖFLICHE (!!!) mail geschrieben, und die hatten nicht mal die "guts" darauf zu antworten. was soll ich davon halten... ?

Ging mir ebenso! Freundliche mail geschrieben, keine Antwort erhalten! Nicht gerade höflich! Lag wahrscheinlich am mangelnden Jubel in meiner mail für die beabsichtigte Petition.

Gruss

Kirrmeister

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schwammige Regelung mit dem Impressum. Stichwort: Kein Geschäftsbetrieb.

Nach TMG kommt es auf Entgelt und Gewinnerzielungsabsicht für die Impressumpflicht nicht an. Es reicht aus, dass die Seite auch entgeltlich betrieben werden kann...

Sofern man z.B. nur via Passwort auf die Seite zugreifen kann, ist wohl ein Impressum nicht erforderlich. Allerdings ist auch hier das Verhältnis von § 5 TMG und § 55 Rundfunkstaatsvertrag wohl noch nicht geklärt.

Alles, was IT-Praktiker gerne als "gängige Praxis" in Bezug auf das Impressum von Websites bezeichnen, ist im Zweifel ein Fall für den juristischen Abort.

Denn die Vorschriften sind derzeit nicht zweifelsfrei auszulegen. Rechtsprechung diesbezüglich existiert wenig und wenn, dann sagt die Rechtsprechung "jaein".

Dass es in diesen oder jenen Fällen kein Problem mit einem nicht vorhandenen Impressum bzw. dessen unvollständigem Inhalt gegeben hätte, ist in etwa soviel wert wie die Aussage, dass man öfter jemanden gesehen habe, der bei Rot über die Ampel gefahren ist und das dort auch ganz unproblematisch gewesen sei. Solange das niemand stört, gibt es freilich kein Problem...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Monate später...

Die Website gibts ja schon lange, habe da trotzdem noch ne Mail abgelassen. Habt ihr ja alles schon gemacht, scheint offenbar nix zu bringen. Wo ich mir schon die Arbeit gemacht habe, poste ich die hier auch :)

Sehr geehrte Damen und Herren

Bedauerlicherweise fehlt auf Ihrer Website ein schnell ersichtliches Impressum, daher wähle diese unpersönliche Anrede.

Sie bezwecken offenbar mit Ihrer Website www.sportmordwaffen.de ein Totalverbot von Schusswaffen im Privatbesitz in Deutschland durch Darstellung von Fakten mithilfe von Artikeln und Meinungen.

Nach der Lektüre ist mir der vorgestellte Artikel über die Möglichkeit der Entwaffnung der Bevölkerung in Großbritannien aufgefallen (http://www.sportmordwaffen.de/vorbildengland.html).

Das Beispiel ist ihrem Zweck dahingehend nicht dienlich, da die nachfolgende Entwicklung in GB nicht die von Ihnen bezweckte Wirkung hat; ich bin so frei, hier folgende Fakten anhand von kurzen Auszügen aus dem der Sache betreffenden Wikipedia Artikel zu zitieren:

„1996 wurden (…) 15 Kinder und ihr Lehrer in Dunblane (Schottland) erschossen. Dieses führte zu einem Totalverbot von Kurzwaffen.“

„Trotzdem stieg die Zahl von Straftaten mit Schusswaffen seit 1996 von 14.000 auf 21.500 in der Periode 2005/2006. Zwar blieb die Zahl der Toten mit ca. 50 konstant. Mordversuche und Verletzungen stiegen jedoch um 50 % an. Damit hatte Großbritannien eines der härtesten Waffengesetze der Welt, konnte aber nicht den Anstieg der Straftaten mit Schusswaffen stoppen. 2006 wurden die Gesetze nochmals verschärft und unter anderem für illegalen Waffenbesitz eine Mindeststrafe von 5 Jahren Gefängnis eingeführt.“

Und es heisst dort weiter:

„Die bei Gewaltstraftaten am meisten benutzten Waffen in Großbritannien sind Messer. Sie werden bei Morden etwa viermal so häufig eingesetzt wie Schusswaffen. Bei dem gewaltsamen Tod von 24 Teenagern im Jahr 2007 (Stand August) wurde 16 mal ein Messer verwendet, 8 mal wurde geschossen.“

Ich sehe daher einer Änderung des Inhaltes ihrer Website entgegen, da Sie sicherlich nicht den Eindruck erwecken wollen, ihren Leser Unwahrheiten zu vermitteln.

Mit freundlichem Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.