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IGNORED

Safe-Zertifikat- waffenrechtlich verbindlich?


Gast

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Geschrieben

Hallo!

Bitte Euch um Klärung:

Ich habe mir für meine neue Langwaffe (erstes Teil) einen schmalen (30cm x 150cm) Langwaffen-Safe für max 5 LW gekauft. Nicht spezifiziertes Innenfach mit Schwenkriegelschloß (soll nur die die Munition rein)

Produktionsjahr 2008.

Auf der Tür innen steht auf dem Typenschild:

Sicherheitsstufe B (ja, tatsächlich: "B" !)

nach VDMA 24992

Stand Mai 1995

QM-Zertifizierung des Herstellers: DIN EN ISO 9001

VDS Köln

Zertifikat Nr. S 895033

Baujahr 2008.

Dieses Typenschild habe ich fotografiert und bei Anmeldung meiner LW auch der Behörde eingereicht.

Für Langwaffen- sicher im erforderlichen Rahmen- ABER,

WENN die Zertifizierung "B" nach Typenschild (ist ja damit auch ausgeliefert worden) stimmt,

dann könnte ich doch (habe gerade das letzte "DWJ" gelesen, wo die einzelnen Lagerbestimmungen aufgedröselt wurden) im INNENRAUM -nicht im InnenFACH) auch meine 2 Kurzwaffen lagern?

Zumindest steht es so im "DWJ".

Ja doch, ich habe einen zusätzlichen großen B-KW-Tresor, der aber dann aus Platzgründen weg könnte.

Ich wäre Euch dankbar für Eure Ratschläge, ob "es geht"- rechtlich.

Bei Langwaffen- alles im grünen Bereich, aber die MÖGLICHE Erweiterung zum KW-Lagern würde mich doch interessieren- und beruhigen.

Zusammengefaßt:

Wie weit darf ich mich waffenrechtlich auf die Angaben des Tresor-Herstellers verlassen?

Danke für alle Eure Antworten!

MfG!

Geschrieben

Warum sollst du die KW nicht auch im Innenfach lagern dürfen? das Innenfach befindet sich doch schliesslich auch im B Schrank. Du kannst sogar deine Langwaffen muni mit zu der KW ins Innenfach legen. Nur halt keine Munition die in die KW passt.

Geschrieben

Ist doch alles bestens, der genannte Widerstandsgrad entspricht den Anforderungen des § 13 I AWaffV für die Aufbewahrung von Kurzwaffen (Langwaffen sowieso).

Wie weit darf ich mich waffenrechtlich auf die Angaben des Tresor-Herstellers verlassen?

100%. Andere Erkenntnisquellen hat die Behörde auch nicht. EDIT Es sei denn, das Typenschild klebt auf einem Schuhkarton- in so einem Fall wirds wohl problematisch ;) EDIT

Geschrieben

Genau dieses Schild wird der ungebetene Besuch in Augenschein nehmen und dann zählen oder schauen oder nachlesen oder sich wundern.

"B" ist sehr i.O. und Du bist auf der sicheren Seite.

Geschrieben
Warum sollst du die KW nicht auch im Innenfach lagern dürfen? das Innenfach befindet sich doch schliesslich auch im B Schrank. Du kannst sogar deine Langwaffen muni mit zu der KW ins Innenfach legen. Nur halt keine Munition die in die KW passt.

Danke für die schnelle und beruhigende Antwort!

Die Munition kann ich- wie bisher- getrennt in einem extra Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloß (wirklich stabile Geldkassette, verschraubt mit M8 durch den Boden im mindest 3 Zentner Kleiderschrank) verwahren.

Die Zusammenverwahrung meiner Waffen- DAS ist es!

MfG!

Geschrieben
....

WENN die Zertifizierung "B" nach Typenschild (ist ja damit auch ausgeliefert worden) stimmt,

dann könnte ich doch (habe gerade das letzte "DWJ" gelesen, wo die einzelnen Lagerbestimmungen aufgedröselt wurden) im INNENRAUM -nicht im InnenFACH) auch meine 2 Kurzwaffen lagern?...

MfG!

Die anderen habens nicht kapiert um was es Dir geht.

Da Du einen KOMPLETTEN B-Schrank hast, ist es wurscht, wo Du die Kurzwaffen darin lagerst. Also auch im Innenraum möglich.

Aber die Muni muss getrennt von den Waffen verwahrt werden - hier gilt die Überkreuzlagerung!

Also LW und KW im großen Innenraum ⇒ alle Muni im Innenfach.

Oder LW und KW-Muni im großen Innenraum, dann die KW und die LW-Muni im kleinen Innenfach.

Oder alles KW und LW bunt gemischt im Innenraum und Innenfach, dafür aber dann die Muni in nem EXTRA/externen Behältnis.

IMI

Geschrieben
Ist doch alles bestens, der genannte Widerstandsgrad entspricht den Anforderungen des § 13 I AWaffV für die Aufbewahrung von Kurzwaffen (Langwaffen sowieso).

100%. Andere Erkenntnisquellen hat die Behörde auch nicht. EDIT Es sei denn, das Typenschild klebt auf einem Schuhkarton- in so einem Fall wirds wohl problematisch ;) EDIT

Bestens- und auch Dir Dank für die Antwort!

MfG!

Geschrieben
Also LW und KW im großen Innenraum ⇒ alle Muni im Innenfach.

Danke für die ausführliche Antwort!

Wie zitiert, werde ich es machen- ist ja (noch) Platz neben meiner ersten LW.

Super, die von Dir aufgezeigten Möglichkeiten! Herzlichen Dank und-

mfG!

Geschrieben
Warum die Frage? Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Einstufung?

z.B. billiger Blechschrank mit B Zertifikat-Aufkleber?

Es IST ein "billiger" Schrank (189€) aus dem Baumarkt.

Mit besagtem (ALU-)Aufkleber, glänzende Schrift, jedenfalls kein Papierschild. Deshalb meine Anfrage, ob Typenschild waffenrechtlich verbindlich.

Die "B"-Bezeichnung steht drauf und ich hab die Büchse so gekauft, im Vertrauen auf den Hersteller.

---jedenfalls habe ich daran nichts umgelabelt!!!

Allmählich werde ich doch ob Eurer weiteren Einlassungen nachdenklich------

mfG!

Geschrieben

Ich hatte es mit dem (übertriebenen) Schuhkarton-Beispiel in Beitrag #3 ja schon angedeutet- das Typschild allein könnte unter bestimmten Ausnahmekonstellationen tatsächlich nicht ausreichend sein.

Wenn sich eine unrichtige Klassifizierung auch dem technischen Laien aufdrängt, wird man mit dem schlichten Hinweis auf das vorhandene Typschild nicht durchkommen.

Aber ich würde mich durch solche theoretischen Denkspiele nicht verunsichern lassen ;) Du wirst ja schon erkennen können, ob der Schrank nur aus dünnem Blech besteht oder doppelwandig aus Stahl etc..

Ansonsten geh zum Baumarkt und bitte darum, dass dieser dir noch eine Bestätigung des Herstellers besorgt.

Geschrieben
Wie weit darf ich mich waffenrechtlich auf die Angaben des Tresor-Herstellers verlassen?

Erst mal abwarten:

Was die tatsächlich oder angeblich mangelhaften A- und B-Schränke betrifft, so darf der Waffenbesitzer einer Etikettierung des Importeurs oder Herstellers vertrauen, soweit eine Falschetikettierung nicht offensichtlich ist. Erst wenn ihm die Behörde objektiv nachweist oder zumindest durch Tatsachen glaubhaft macht, das sein Behältnis nicht der Etikettierung entspricht, hat er zu beweisen, dass dem doch so ist. Der Hinweis auf eine allgemeine Feststellung der Stiftung Warentest reicht hierfür jedenfalls nicht.

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=108363

Geschrieben
Es IST ein "billiger" Schrank (189€) aus dem Baumarkt.

Mit besagtem (ALU-)Aufkleber, glänzende Schrift, jedenfalls kein Papierschild. Deshalb meine Anfrage, ob Typenschild waffenrechtlich verbindlich.

Die "B"-Bezeichnung steht drauf und ich hab die Büchse so gekauft, im Vertrauen auf den Hersteller.

---jedenfalls habe ich daran nichts umgelabelt!!!

Allmählich werde ich doch ob Eurer weiteren Einlassungen nachdenklich------

mfG!

Was ist es denn für ein Tresor?

Gekauft aus dem Globus Baumarkt?

Die hatten beispielsweise tatsächlich mal Tresore zum Schleuderpreis - von UHE, teilweise zum Drittelpreis der UVP des Herstellers.

Kannst mir das Typschild auch gerne per Mail schicken/kurze PN Benachrichtigung.

Geschrieben
Was ist es denn für ein Tresor?

Gekauft aus dem Globus Baumarkt?

Die hatten beispielsweise tatsächlich mal Tresore zum Schleuderpreis - von UHE, teilweise zum Drittelpreis der UVP des Herstellers.

Kannst mir das Typschild auch gerne per Mail schicken/kurze PN Benachrichtigung.

Hallo und Danke im voraus!

Ist ein schmaler (30cm mal 1Meter 50 hoch) Safe aus dem Bauhaus. Die Tür ist (logisch) doppelwandig, die Seiten und Rückwand nicht.

MÖGLICHERWEISE ist die Doppelwandigkeit nicht für eine "B"-Klassifizierung ausschlaggebend (?), wenn entsprechender Stahl (sprich Widerstand) dasselbe erfüllt.

Private Nachricht kommt- muß erst noch das Schild ablichten.

Erstmal- Danke im voraus!

Geschrieben
Hallo und Danke im voraus!

Ist ein schmaler (30cm mal 1Meter 50 hoch) Safe aus dem Bauhaus. Die Tür ist (logisch) doppelwandig, die Seiten und Rückwand nicht.

MÖGLICHERWEISE ist die Doppelwandigkeit nicht für eine "B"-Klassifizierung ausschlaggebend (?), wenn entsprechender Stahl (sprich Widerstand) dasselbe erfüllt.

Private Nachricht kommt- muß erst noch das Schild ablichten.

Erstmal- Danke im voraus!

Beim B-Schrank müssen auch die anderen Wände doppelwandig sein, nicht nur die Tür. Das ist das Ausschlaggebende, rundum doppelwandig!

Entweder hat sich mit dem Typenschild jemand einen Scherz erlaubt, oder die Herstellerfirma hat garkeine Zertifizierung und klebt da "verkaufsfördernde" Phantasieschilder rein.

Geschrieben

Sicherheitsstufe B

Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995). Versicherungseinstufung** bis 2.500 EUR, bei Schrankgewicht 200 kg (privat) 35.000 EUR. Schrankgewicht 300 kg (gewerblich) 10.000 EUR. Begrenzter Einbruchsschutz, Schutz gegen leichte Brände. Doppelwandiger Korpus., Tür mehrwandig, dreiseitiges Bolzen-Riegelwerk, auf der Scharnierseite zusätzliche Sicherung durch Bolzen oder Hintergreifer, Doppelbartsicherheitsschloß VdS-Klasse 1 mit 2 Schlüsseln, bohrsichere Schlosspanzerung, umlaufender Feuerfalz, Feuerschutzisolation nach DIN 4102.

Info laut www.gottschalk-tresore.de .

Geschrieben
Beim B-Schrank müssen auch die anderen Wände doppelwandig sein, nicht nur die Tür. Das ist das Ausschlaggebende, rundum doppelwandig!

Entweder hat sich mit dem Typenschild jemand einen Scherz erlaubt, oder die Herstellerfirma hat garkeine Zertifizierung und klebt da "verkaufsfördernde" Phantasieschilder rein.

Dann ist es ein A-Schrank.

Ich war mir nicht sicher, ob ein B-Anspruch eventuell auch mit einwandigem Korpus erfüllbar ist (dickeres Blech/besondere Stahlqualität).

Und: Das Typenschild ist so an der Innentür gewesen, der Safe war vom Werk verpackt und die Verpackung Original und bis zu meinem Kauf weder beschädigt, noch geöffnet.

Nebenbei: es ist ein Tresor der Firma "Format Tresorbau".

Habe im Telefonverzeichnis deren Adresse gefunden und sie zur Klärung angefaxt (mit dem Typenschild).

Bin jetzt selber auf deren Antwort gespannt!

MfG!

Sicherheitsstufe B

Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995). Versicherungseinstufung** bis 2.500 EUR, bei Schrankgewicht 200 kg (privat) 35.000 EUR. Schrankgewicht 300 kg (gewerblich) 10.000 EUR. Begrenzter Einbruchsschutz, Schutz gegen leichte Brände. Doppelwandiger Korpus., Tür mehrwandig, dreiseitiges Bolzen-Riegelwerk, auf der Scharnierseite zusätzliche Sicherung durch Bolzen oder Hintergreifer, Doppelbartsicherheitsschloß VdS-Klasse 1 mit 2 Schlüsseln, bohrsichere Schlosspanzerung, umlaufender Feuerfalz, Feuerschutzisolation nach DIN 4102.

Info laut www.gottschalk-tresore.de .

Wie oben von mir geschlußfolgert:

Also doch nur ein A-Schrank.

Danke für deine Erklärung!

MfG!

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