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IGNORED

CH: Aufbewarung von Waffen


MichaelN

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo in die Runde!

Gemäss Art. 26 des Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition gilt Folgendes:

Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

Bedeutet das, dass ich meine Waffe zuhause einschliessen muss, damit meine Lebensgefährtin keinen Zugang hat?

Auf dem Waffenbüro wurde mir gesagt, dass es prinzipiell reicht die Waffe zuhause zu lagern sofern man die Türen abschliesst. Allerdings habe ich damals vergessen zu fragen, wie das mit der Mitbewohnerin ist...

Ich habe nun einfach meine Magazine in einer Geldkassette eingeschlossen, damit ist meine Pistole ja auch unbrauchbar.

Weiss jemand genaueres?

DANKE

Geschrieben

Das heisst, nach lokaler Auslegung, Du musst die wegschliessen, sonst machst Du Dich strafbar. Das kann die Eingangstüre sein, ist aber einer/e in der Wohnung, dann sollte es die Schranktüre sein. Da Haushaltsschränke nicht wie Sicherheitsschlösser vor Zugriff schützen, würde ich minimum den Lauf, nicht die Magazine, wegschliessen. Somit gibt es keine tatsächliche Gewalt über eine Schusswaffe.

Geschrieben
Gemäss Art. 26 des Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition gilt Folgendes: ........ Bedeutet das, dass ich meine Waffe zuhause einschliessen muss, damit meine Lebensgefährtin keinen Zugang hat?Auf dem Waffenbüro wurde mir gesagt, dass es prinzipiell reicht die Waffe zuhause zu lagern sofern man die Türen abschliesst. Allerdings habe ich damals vergessen zu fragen, wie das mit der Mitbewohnerin ist... Ich habe nun einfach meine Magazine in einer Geldkassette eingeschlossen, damit ist meine Pistole ja auch unbrauchbar. Weiss jemand genaueres?DANKE

Das kommt immer drauf an wer das Gesetz, wie auslegt und wer deine Lebensgefährtin ist :D, vor dem Dezember 2008 mag das ausreichend gewesen sein, da jeder unbescholtene Erwachsene auch berechtigt war Schusswaffen zu kaufen.

Mit den neuen Gesetzen ist es nicht mehr so einfach zu interpretieren. Wenn Du jedoch minderjährige Kinder hast - diese sind nach Gesetz nicht Berechtigte - reicht das abschliessen der Wohnung nicht mehr, da braucht es schon ein abschliessbares Behältniss im Innern Deiner Wohnung - bis jetzt reichte ein abschliessbarer Schrank. Das selbe gilt auch für deine Mitbewohnerin, falls sie Anlass zur Vermutung gibt sich oder andern mit der Waffe Schaden anzutun - ist sie sicher keine Berechtigte.

Sollte dies der Fall sein ist das wegschliessen deiner Magazine ist jedoch nicht ausreichend und auch nicht der korrekte Lösungsansatz, den Magazine sind keine wesentlichen Waffenbestandteile. Du müsstest eigentlich die Pistole wegschliessen.

Mit dem Trigger Block , auch auch von Remington als Trigger Block oder noch besser ein Cable lock erhältlich, welches durch Lauf, Verschluss und Griffstück, gezogen wird erschwerst du den Zugriff schon erheblich.

Sollte es sich um die Mosquito handeln von der du in einem andere Thread schreibst hast solltest du im Lieferumfang so ein Schloss schon erhalten haben.

Willst du etwas mehr Sicherheit gibts den Knoxx CornerLock Gun Safe Gun Rack Steel Black.

Wenn es Dich wirklich sorgt gib 200 -250 Franken für einen Minisafe aus hier findest du eine reiche Auswahl

Da ich kein Rechtsanwalt bin ist dies auch keine Rechtsauskunft, sondern einfache Anwendung von Vernunft. Da du in letzter Instanz veranwortlich dafür bist was mit deiner Waffe passiert, solltes du Dir mal überlegen was dir das Privileg eine Waffe zu besitzen zu dürfen Wert ist und was es an Zeit, Umtrieben, Ärger, Haftungsansprüchen usw. usw kosten könnte. Wenn du damit im Klaren bist, wirst du sehen das die Anschaffung eines Kleintresors ein äusserst günstige Lösung/Antwort auf deine Frage ist.

mfg

Swissghost

Geschrieben

Als Sammler habe ich meine Waffen im Tresor oder in einem gleichwertigen Behältnis. Das kann auch ein abgesperrtes Haus sein.

Ich habe einen extra Raum wo einiges an der Wand hängt. Verschlüsse ausgebaut und im Safe.

Verschluss und Waffe lagere ich getrennt. Ebenso Munition.

Sehe darin kein Problem sondern einen Gewinn an Sicherheit in der Familie.

Ich machs jedenfalls so.

Hopp Schwitz.

Geschrieben

noch ist die Schweiz nicht Germanien - hört um himmels Willen auf mit Tresor, Schlösser, Lebensgefährtin und auch Armatix und andere solchen Sachen - das könnte ganz schnell Gesetz werden.

Das Gesetz sagt nicht wie, sondern nur das Du die Waffe sorgfälltig aufbewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter schützen musst. Das wie ist Dir überlassen.

Sollte was illegales mit der Waffe passieren, dann entscheidet der Richter. Also, Du bist für Deine Waffe verantwortlich und Du hast dafür Sorge zu tragen. War übrigens auch schon früher so. Freiwillig einen Tresor zu haben, ist sicher nicht falsch - es ist aber freiwillig und soll es auch bleiben.

Verbotene Waffen, z.B. VA sind mit spez. Bedingungen versehen - da kann Joker_CH besser weiterhelfen.

MfG

Roger

Geschrieben

Danke für eure Postings.

Es handelt sich tatsächlich um die Mosquito.

@knro99: Es ging mir ja genau um den Zugriff Unberechtigter. Ich würde jetzt davon ausgehen, dass meine Freundin unberechtigt ist, da sie keinen WES für die Waffe vorweisen kann.

Andererseits habe ich (hier im Forum?) irgendwo gelesen, dass nur diejenigen Dritten unberechtigt sind, die einen Eintrag im Strafregister haben bzw. die keinen WES erhalten würden.

Naja, ich muss eh die nächsten Tage noch mal im Waffenbüro vorbei (neuer WES, bin auf den IPSC-Geschmack gekommen :) ), da werde ich mir dass dann genau erklären lassen.

Ich geb euch dann Bescheid.

Geschrieben
Es ging mir ja genau um den Zugriff Unberechtigter. Ich würde jetzt davon ausgehen, dass meine Freundin unberechtigt ist, da sie keinen WES für die Waffe vorweisen kann.

solange Deine Freundin theoretisch eine Waffe erwerben dürfte (also nicht zu den Personengruppe gehört, welche keine Waffen besitzen dürfen) und Du auch keine Kenntnis davon hast, dass sie aus irgend welchen anderen Hindernisgründen keine Waffe haben dürfte, ist es legitim die Waffe unverschlossen zu Hause aufzubewahren. Wenn niemand von Euch im Haus ist, gehe ich davon aus das Deine Haustüre abgeschlossen ist - also ist der Zugriff von Unberechtigten auf die Waffe gewahrt.

Wenn doch was mit der Waffe geschieht, wird geprüft ob Du fahrlässig gehandelt hast. Da solche Fälle ganz ganz selten sind, erübrigt sich auch ein Gesetz zur Waffenaufbewahrung wie es in Deutschland existiert.

Ein anderes Beispiel. Wenn man davon Kenntnis hat, dass jemand nicht berechtigt ist mit einem Auto zu fahren und man lässt die Autoschlüssel einfach so herumliegen, handelt man bereits fahrlässig und so ist es auch mit den Waffen.

MfG

Geschrieben
Das kommt immer drauf an wer das Gesetz, wie auslegt und wer deine Lebensgefährtin ist :D, vor dem Dezember 2008 mag das ausreichend gewesen sein, da jeder unbescholtene Erwachsene auch berechtigt war Schusswaffen zu kaufen.

Mit den neuen Gesetzen ist es nicht mehr so einfach zu interpretieren. Wenn Du jedoch minderjährige Kinder hast - diese sind nach Gesetz nicht Berechtigte - reicht das abschliessen der Wohnung nicht mehr, da braucht es schon ein abschliessbares Behältniss im Innern Deiner Wohnung - bis jetzt reichte ein abschliessbarer Schrank. Das selbe gilt auch für deine Mitbewohnerin, falls sie Anlass zur Vermutung gibt sich oder andern mit der Waffe Schaden anzutun - ist sie sicher keine Berechtigte.

Sollte dies der Fall sein ist das wegschliessen deiner Magazine ist jedoch nicht ausreichend und auch nicht der korrekte Lösungsansatz, den Magazine sind keine wesentlichen Waffenbestandteile. Du müsstest eigentlich die Pistole wegschliessen.

Mit dem Trigger Block , auch auch von Remington als Trigger Block oder noch besser ein Cable lock erhältlich, welches durch Lauf, Verschluss und Griffstück, gezogen wird erschwerst du den Zugriff schon erheblich.

Sollte es sich um die Mosquito handeln von der du in einem andere Thread schreibst hast solltest du im Lieferumfang so ein Schloss schon erhalten haben.

Willst du etwas mehr Sicherheit gibts den Knoxx CornerLock Gun Safe Gun Rack Steel Black.

Wenn es Dich wirklich sorgt gib 200 -250 Franken für einen Minisafe aus hier findest du eine reiche Auswahl

Da ich kein Rechtsanwalt bin ist dies auch keine Rechtsauskunft, sondern einfache Anwendung von Vernunft. Da du in letzter Instanz veranwortlich dafür bist was mit deiner Waffe passiert, solltes du Dir mal überlegen was dir das Privileg eine Waffe zu besitzen zu dürfen Wert ist und was es an Zeit, Umtrieben, Ärger, Haftungsansprüchen usw. usw kosten könnte. Wenn du damit im Klaren bist, wirst du sehen das die Anschaffung eines Kleintresors ein äusserst günstige Lösung/Antwort auf deine Frage ist.

mfg

Swissghost

Auch nach neuem Gesetz ist jeder mündige Bürger der ein reines Strafregister hat berechtigt Waffen zu besitzen und zu kaufen. Geändert hat sich in der Beziehung Aufbewahrung nichts. Auch die Frage wenn die Mitbewohnerin sich oder anderen Schaden zufügen könnte.

Irgendwo ist es auch eine Frage des Gesunden menschen Verstand.

Insofern handelt es sich vorrangig um die Sicherung vor Kindern. Das wird hingegen ziemlich restriktiv gesehen, wie man es macht ist egal, nur sie dürfen nicht dran kommen. Es gibt auch genug Gerichtsurteile darüber.

Also ohne Kinder geht auch an die Wand hängen.

Bei VA muss man übrigens den Verschluss separat verschlossen aufbewahren.

Angesichts der Tatsache, das mir in den letzten Jahren keine Katastrophe mit Missbrauch seitens Minderjährigne mit Waffen bekannt ist, schrint die Regelung gut zu funktionnieren.

Vor >25 Jahren, hatte man als Kind zugang zum KK ohne Probleme und auch bei den anderen Waffen hätte man keine Probleme gehabt. Mit 12 einen K31 gekauft und mit 14 ein Stg57 als VA mit nach Hause bekommen. Komischerweise drehte niemanden Amok.

Joker

Geschrieben

Sehr aufmerksam lese ich immer Herrn Laslo Tolvaj. Und mir scheint, die Schweiz folgt uns dummen Deutschen auf dem Fuße. Der Gutmenschenkrebs ist schon lange über die Grenzen gewuchert.

Geschrieben

Das ist eine Krake, die irgendwo (New York - Anti Waffen Lobby) ferngesteuert wird.

Eine gewollte Entwaffnung des Bürgers ist schon lange geplant und wird jetzt Stück für Stück und schön langsam, damit es nicht all zu weh tut durch geführt.

Jeder Anlass kommt denen recht um noch mehr ein zu schränken und zu gängeln.

Sie rechnen vermutlich damit, das sie die Freude an Waffen und am Schiessen so langsam austrocknen und der Bürger selber nach Verboten schreit oder gar keine Lust mehr auf Waffen bekommt. Das ist die Taktik.

Diese Krake wird von der Anti Waffenlobby gesteuert. Die Linken und die Grünen Kräfte sind leider, durch Fehlleitung der Jungend im Vormarsch, und zwar Europaweit.

Es verwundert schon, wie schnell plötzlich überall Gesetze erlassen werden, und andere Länder sofort nach ziehen.

Da ist doch was oberfaul am gären.

Die wissen vermutlich mehr als wir wissen dürfen. Vielleicht wissen die, dass bald eine neue weltweite Börsenkrise kommt, mit Inflation und totalem Zusammenbruch der Währungen.

Besser man entwaffnet den Bürger vorher damit er sich nicht an den Verursachern rächen kann.

Warum rüsten eigentlich die Polizeieinheiten der diversen EU Länder so auf?

Warum diskutiert man den Einsatz des Militärs im Innern, oder eine Berufsarmee?

Das sind eindeutige Zeichen.

Das stink alles gewaltig was hier läuft.

Geschrieben
Sehr aufmerksam lese ich immer Herrn Laslo Tolvaj. Und mir scheint, die Schweiz folgt uns dummen Deutschen auf dem Fuße. Der Gutmenschenkrebs ist schon lange über die Grenzen gewuchert.

Die Eidgenossen müssen bis 2009 oder 2010 ihre Munition bei der Armee wieder abgeben.

Die Packung musste sonst immer bei Wehrübungen vorgezeigt und mitgenommen werden.

Jetzt fällt auch die weg....Nur noch die Waffen zu hause....

Hat etwas mit neuer bedrohungslage (Feindbild) zu tun.

In der Schwiez, in der Schwiez, in der Schweiz...

Geschrieben
Die Eidgenossen müssen bis 2009 oder 2010 ihre Munition bei der Armee wieder abgeben.

Die Packung musste sonst immer bei Wehrübungen vorgezeigt und mitgenommen werden.

Jetzt fällt auch die weg....Nur noch die Waffen zu hause....

Hat etwas mit neuer bedrohungslage (Feindbild) zu tun.

In der Schwiez, in der Schwiez, in der Schweiz...

Nein, das hat nichts mit der Bedrohungslage zu tun.

Das wird nur vorgeschoben als fadenscheinige Begründung.

Das Ziel ist die Entwaffnung des Souverän und sonst nichts.

Das ist nur der Anfang mit der Taschenmunition.

Unsere Gutmenschen und Anti- Waffenfaschisten wollen eine totale Entwaffnung anstreben, und das schon länger.

Solch traurigen Vorfälle wie Winnenden usw. werden sofort schamlos ausgenutzt um ihre Ziele durch zu setzen.

Von mir aus sollen sie die Taschenmun. haben. Gibt ja noch Bümas wo ich genug Mun. kaufen kann.

Mein Stg. gebe ich nicht her.

Geschrieben
Die Eidgenossen müssen bis 2009 oder 2010 ihre Munition bei der Armee wieder abgeben.

....

Jetzt fällt auch die weg....Nur noch die Waffen zu hause....

.....

das stimmt nur auf die Armeewaffen und Taschenmunition bezogen (wenn ich es recht im Kopf habe, muss sämtliche Taschenmunititon bis Ende 2009 abgegebn sein). "Zivil" erworbene Munition ist davon aber nicht betroffen. Mit dem neuen Waffengesetz muss man aber mit Zentralstrafregisterauszug oder Waffenerwerbsschein nachweisen, dass man "sauber" ist, nur dann kann man Munition erwerben.

Markus

Geschrieben

Die Taschenmunition muss bis spätestens 31.12.2009 abgegeben werden. Ich habe vor längerer Zeit dazu einen offiziellen Brief vom VBS bekommen in dem das genau drinsteht. Meine Taschenmunition gebe ich am kommenden Montag ab, weil ich dann in den WK einrücken muss.

Geschrieben

ZITAT:

weil ich dann in den WK einrücken muss

/ZITAT

Was auch immer die Abkürzung WK für Dich/bei euch bedeuten mag, so lange Du nicht WKIII meist! ;)

Viel Spass! :)

Geschrieben

@357er

Sorry habe ich zuwenig deutlich rausgestrichen. WK ist in der Schweiz die geläufige Abkürzung für den meist drei Wochen dauernden Wiederholungskurs im Militär. <_<

Geschrieben
das stimmt nur auf die Armeewaffen und Taschenmunition bezogen (wenn ich es recht im Kopf habe, muss sämtliche Taschenmunititon bis Ende 2009 abgegebn sein). "Zivil" erworbene Munition ist davon aber nicht betroffen. Mit dem neuen Waffengesetz muss man aber mit Zentralstrafregisterauszug oder Waffenerwerbsschein nachweisen, dass man "sauber" ist, nur dann kann man Munition erwerben.

Markus

Korrekt: Taschenmunition; Armeewaffen.

Gruß, ronald

Geschrieben
Nein, das hat nichts mit der Bedrohungslage zu tun.

Das wird nur vorgeschoben als fadenscheinige Begründung.

Das Ziel ist die Entwaffnung des Souverän und sonst nichts.

Das ist nur der Anfang mit der Taschenmunition.

Unsere Gutmenschen und Anti- Waffenfaschisten wollen eine totale Entwaffnung anstreben, und das schon länger.

Solch traurigen Vorfälle wie Winnenden usw. werden sofort schamlos ausgenutzt um ihre Ziele durch zu setzen.

Von mir aus sollen sie die Taschenmun. haben. Gibt ja noch Bümas wo ich genug Mun. kaufen kann.

Mein Stg. gebe ich nicht her.

Also, das gleiche wie bei uns..

Hier schlachten sie Winnenden aus..

und bei euch auch..naja..

Ich dachte immer, die Gutmenschen

sterben aus....Irrtum...:-)))

werden immer mehr..

Grüazi

k.........

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