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IGNORED

Waffenschrank Stufe 0


Glückspieler

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Geschrieben

Frage an die Gemeinde:

im DWJ 06/09, Seite 91 (Thema Aufbewahrung " Ganz sicher")

steht unter:

Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen und Munition

Waffenschrank Kurzwaffen Munition

Waffenschrank B Bis zu 5 Stück ausschließlich nicht zu den Waffen

(oder Stufe 0) bis zu 10 Stück passende Munition

Bei Stufe B ist klar. ausschließlich nicht zu den Waffen passende Munition,

aber bei Stufe 0 ????

Ist das richtig, oder unglücklich formuliert??

Geschrieben

Es hat sich seid 2003 nichts geändert - und ich kenne den Artikel nicht.

In einem Tresor der Stufe "B" dürfen unter 200 kg (Abreiß)Gewicht bis 5, über 200 kg bis 10 Kurzwaffen gelagert werden und Munition, die nicht mit den gelagerten Waffen verschossen werden kann. (Stichwort "Überkreuzlagerung")

Geschrieben

kauf dir klasse eins und du kannst von allem soviel du magst hereinpacken

Geschrieben
Es hat sich seid 2003 nichts geändert - und ich kenne den Artikel nicht.

In einem Tresor der Stufe "B" dürfen unter 200 kg (Abreiß)Gewicht bis 5, über 200 kg bis 10 Kurzwaffen gelagert werden und Munition, die nicht mit den gelagerten Waffen verschossen werden kann. (Stichwort "Überkreuzlagerung")

D.H. noch einmal ganz konkret: Die Überkreuzlagerung gilt für den "0"er Schrank nicht!

Das kommt aus der Tabelle der DWJ nach meiner Meinung missverständlich rüber.

Geschrieben

WaffG § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Geschrieben

Wie sieht das eigentlich mit unzertifizierten Schränken aus. Ein Jagdkamerad hat im Keller einen riesigen Tresor stehen, der weit über eine Tonne wiegt und nicht entfernt werden kann. Das einzige Problem hierbei ist, dass dieser Tresor nicht zertifiziert ist. Gebaut worden ist er wohl mitte der 60er Jahre und ist den heutigen Schränken sehr ähnlich. Also ich würde das Ding mindestens auf Wiederstandsgrad 1 schätzen ( Wände aus massiven Stahlplatten, dann ca. 10 cm Beton und wieder Stahlplatten). Alleine die Tür ist fast 30 cm stark. Wie sieht das damit eigentlich aus? Kann er den Schrank zur Aufbewahrung von Waffen nutzen. Im Vergleich zu seinem jetzigen B-Schrank würde dass einen deutlichen Sicherheitszuwachs darstellen. Er möchte das aber nicht machen, solange er da keine rechtssicherheit hat um nicht noch seine Zuverlässigkeit zu gefährden.

Geschrieben
Im Vergleich zu seinem jetzigen B-Schrank würde dass einen deutlichen Sicherheitszuwachs darstellen. Er möchte das aber nicht machen, solange er da keine rechtssicherheit hat um nicht noch seine Zuverlässigkeit zu gefährden.

Wie wärs mit einem Anruf bei der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle? Da werden Sie (evtl.) geholfen. Oder beim OA SB...

Geschrieben
Wie sieht das eigentlich mit unzertifizierten Schränken aus. Ein Jagdkamerad hat im Keller einen riesigen Tresor stehen, der weit über eine Tonne wiegt und nicht entfernt werden kann. Das einzige Problem hierbei ist, dass dieser Tresor nicht zertifiziert ist. Gebaut worden ist er wohl mitte der 60er Jahre und ist den heutigen Schränken sehr ähnlich. Also ich würde das Ding mindestens auf Wiederstandsgrad 1 schätzen ( Wände aus massiven Stahlplatten, dann ca. 10 cm Beton und wieder Stahlplatten). Alleine die Tür ist fast 30 cm stark. Wie sieht das damit eigentlich aus? Kann er den Schrank zur Aufbewahrung von Waffen nutzen. Im Vergleich zu seinem jetzigen B-Schrank würde dass einen deutlichen Sicherheitszuwachs darstellen. Er möchte das aber nicht machen, solange er da keine rechtssicherheit hat um nicht noch seine Zuverlässigkeit zu gefährden.

ggf. bei der zuständigen Ordnungsbehörde nachfragen, welche Behörde für die Abnahme dieses Tresors zuständig ist - soweit ich informiert bin, kann ein solcher Tresor verwendet werden, sofern er von einer "zuständigen Behörde" als gesetzlich zulässig abgenommen wurde.

Geschrieben
Kann er den Schrank zur Aufbewahrung von Waffen nutzen.

Nur mit Zustimmung seiner Waffenbehörde. Bilder machen, Gewicht und ggf. alle bekannten Daten mitteilen.

Normalerweise erteilt die Behörde dann die Zustimmung, incl. Menge und Art der Waffen die er darin

aufbewahren darf. Sollte kein großes Problem darstellen....

Geschrieben
Nur mit Zustimmung seiner Waffenbehörde.

So isses. :yes:

§ 13 Absatz 5 Satz 1 AWaffV: Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen zulassen.

Geschrieben
Wie sieht das eigentlich mit unzertifizierten Schränken aus. Ein Jagdkamerad hat im Keller einen riesigen Tresor stehen, der weit über eine Tonne wiegt und nicht entfernt werden kann. Das einzige Problem hierbei ist, dass dieser Tresor nicht zertifiziert ist. Gebaut worden ist er wohl mitte der 60er Jahre und ist den heutigen Schränken sehr ähnlich. Also ich würde das Ding mindestens auf Wiederstandsgrad 1 schätzen ( Wände aus massiven Stahlplatten, dann ca. 10 cm Beton und wieder Stahlplatten). Alleine die Tür ist fast 30 cm stark. Wie sieht das damit eigentlich aus? Kann er den Schrank zur Aufbewahrung von Waffen nutzen. Im Vergleich zu seinem jetzigen B-Schrank würde dass einen deutlichen Sicherheitszuwachs darstellen. Er möchte das aber nicht machen, solange er da keine rechtssicherheit hat um nicht noch seine Zuverlässigkeit zu gefährden.

Bei mir hatte die Behörde einen Klasse 0 Schrank, ermangels Zertifikat, eine Stufe schlechter eingestuft. Schließlich machte ich den Hersteller ausfindig und besorgte mir das Datenblatt. Jetzt kann niemand was gegen meinen 0 Schrank sagen.

Es gibt auch die möglichkeit einen Tresor nachträglich durch einen Experten zertifizieren zu lassen. Ist aber teuer.

Irgendwo im Net findet sich sicher auch die Spezifikation eines 0/1 Schrankes. Also soundso dicke Tür und soundso verriegelt. Das ist doch in einer DIN Norm festgelegt. Damit kann man den eigenen Tresor sicher leicht einstufen und hat auch gegenüber der Behörde etwas in der Hand. Erfüllt oder übertrifft man die DIN Norm wirds wohl kaum was zu nörgeln geben. :)

Grüße

Bender

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