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IGNORED

Probleme mit WBK Antrag


woru

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Geschrieben

nach einigen weiteren e-mails mit denen ich Euch jetzt nicht weiter langweilen möchte haben wir für nächste Woche ein persönliches Gespräch vereinbart (ist leider notwendig, da der 1. SM nicht so oft im Verein ist). Mal sehen was das bringt. Überstürzt werde ich jedenfalls nicht wechseln. Vielleicht kann ja noch jemand etwas zu meiner oben gestellten Frage bzgl. Vorgehensweise bei WBK Antrag als nicht vereinsgebundener Schütze sagen.

Eines muss ich aber doch noch zitieren. Auf meine Frage nach den vereinsinternen Regeln für Bedürfnisbescheinigunen kam folgende Antwort:

Schriftliche beschlüsse über die modalitäten einer erteilumg eines bedürfnisses giebt es meines erachtens nicht( müsste da mal beim XXX nachfragen)……..bewusst…. um bei entscheidungen flexibel zu sein…diese internas sind ein erbe vorheriger schützenmeister und auch nie ein problem gewesen….wie man so schön sagt ungeschriebene gesetze..:-)….

Also meiner Meinung nach müsste dann die Befürwortungsrichtlinie des BSSB gelten, und wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind ist der 1. SM doch eigentlich gemäß BSSB Regelwerk verpflichtet zu unterschreiben.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Also meiner Meinung nach müsste dann die Befürwortungsrichtlinie des BSSB gelten, und wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind ist der 1. SM doch eigentlich gemäß BSSB Regelwerk verpflichtet zu unterschreiben.

Wenn der BSSB mitspielt muss dieser komische 1. SM überhaupt nicht involviert werden.

Such Dir lieber einen Verein, in dem Schießen vor Brauchtum und Dummheit steht.

So wie sich das derzeit anhört ist doch in Zukunft definitiv weiterer Unfug dieses Vereins zu erwarten.

Geschrieben
... Schriftliche beschlüsse über die modalitäten einer erteilumg eines bedürfnisses giebt es meines erachtens nicht……..bewusst…. um bei entscheidungen flexibel zu sein…diese internas sind ein erbe vorheriger schützenmeister und auch nie ein problem gewesen….wie man so schön sagt ungeschriebene gesetze..:-)….

Wenn Du Wert auf meine ehrliche Meinung legst: Einen solchen Saftladen sollte man schleunigst in den Wind schießen! (Einen Staat der so handelte würde man Diktatur nennen).

Bei dieser gängigen Praxis ist nämlich alle Nase lang Ärger zu erwarten - und zwar immer dann, wenn Du auf den Vorstand angewiesen bist (also spätestens bei jedem Bedürfnisantrag). Im Zweifel gibts irgendeinen ominösen Vorstandbeschluss, der ganauso unerwartet ins Feld geführt wird wie er nicht nachvollziehbar ist. Lass mich raten: Die Satzung von der Klitsche ist (unerlaubter Weise) auch Geheimsache?

Da nutzt es auch nichts, wenn die restlichen Vereinskollegen nette Kerle sind: Ein Magengeschwür bekommst Du trotzdem.

Geschrieben
....Also meiner Meinung nach müsste dann die Befürwortungsrichtlinie des BSSB gelten, und wenn die dort genannten Voraussetzungen erfüllt sind ist der 1. SM doch eigentlich gemäß BSSB Regelwerk verpflichtet zu unterschreiben.

nach aktuellem Waffengesetz und seinen einschlägigen verordnungen hat ein vereinsvorstand GARNIX zu beführworten, das ist ALLEIN! aufgabe des verbandes!

der vereinsvorstand bestätigt auf dem "antrag zur bedürfnisbescheingung durch den verband" ledigllich dass du regelmäßig trainiert hast ( dazu legst du dann auch deine schießnachweise bei), dass du sachkundig bist ( dafür legst du deinen sachkundenachweis bei), dass du mitglied im verein bist und dass der verein über die entsprechenden schießstände ( zum schießen mit der von dir beantragten waffe) verfügt. MEHR NICHT! das hat er zu tun, und auch NUR das! alles weitere was ein vereinsleiter einem mitglied/antragsteller abverlangt geht über die gesetzlichen regelungen hinaus und sind relikte aus früheren zeiten, als die vereinsleitung selbst noch bedürfnisanträge beführworten durfte! das gibts heute aber nicht mehr, auch wenn das einige leute noch immer nicht wahr haben wollen!

anzumerken wäre noch, dass ein bedürfnis für vereins-/verbandslose schützen natürlich vom SB der behörde nur dann erkannt werden kann, wenn der schütze tatsächlich vereins-bzw verbandslos ist!

gruß alzi

Geschrieben
Wenn Du Wert auf meine ehrliche Meinung legst: Einen solchen Saftladen sollte man schleunigst in den Wind schießen! (Einen Staat der so handelte würde man Diktatur nennen).

Bei dieser gängigen Praxis ist nämlich alle Nase lang Ärger zu erwarten - und zwar immer dann, wenn Du auf den Vorstand angewiesen bist (also spätestens bei jedem Bedürfnisantrag). Im Zweifel gibts irgendeinen ominösen Vorstandbeschluss, der ganauso unerwartet ins Feld geführt wird wie er nicht nachvollziehbar ist. Lass mich raten: Die Satzung von der Klitsche ist (unerlaubter Weise) auch Geheimsache?

Da nutzt es auch nichts, wenn die restlichen Vereinskollegen nette Kerle sind: Ein Magengeschwür bekommst Du trotzdem.

nein, die Satzung hab ich mir vor Eintritt in den Verein geben lassen. Ansonsten wäre ich nicht beigetreten. Da kann ja sonst was drinstehen. Da es im Vereinsrecht leider keinen Mitgliederschutz analog zum AGB Gesetz im Verbraucherrecht gibt steht man dann ganz schnell ziemlich dumm da.

Ist die Satzung eines gemeinnützigen Vereins nicht ohnehin immer im Registergericht hinterlegt und dort einsehbar ?

Geschrieben
...Ist die Satzung eines gemeinnützigen Vereins nicht ohnehin immer im Registergericht hinterlegt und dort einsehbar ?

ja, so ist das in der regel.

gruß alzi

PS: mach den/deinen vereinsleitern mal klar, was für relikte aus längst vergessenen tagen sie da rumschleppen! dass es eines vorstands- oder ausschuß-beschlusses bedarf, das der vorstand seinen "karl-otto" auf einen zettel kritzelt, ist sowas von überholt..... ebenso, einem neuen mitglied einen KK-waffe für den erstantrag vorzuschreiben. sowas gibts tatsächlich immer noch ( aber immer seltener! auch dank aufmerksamer und mündiger mitglieder!)

Geschrieben
nach aktuellem Waffengesetz und seinen einschlägigen verordnungen hat ein vereinsvorstand GARNIX zu beführworten, das ist ALLEIN! aufgabe des verbandes!

der vereinsvorstand bestätigt auf dem "antrag zur bedürfnisbescheingung durch den verband" ledigllich dass du regelmäßig trainiert hast ( dazu legst du dann auch deine schießnachweise bei), dass du sachkundig bist ( dafür legst du deinen sachkundenachweis bei), dass du mitglied im verein bist und dass der verein über die entsprechenden schießstände ( zum schießen mit der von dir beantragten waffe) verfügt. MEHR NICHT! das hat er zu tun, und auch NUR das! alles weitere was ein vereinsleiter einem mitglied/antragsteller abverlangt geht über die gesetzlichen regelungen hinaus und sind relikte aus früheren zeiten, als die vereinsleitung selbst noch bedürfnisanträge beführworten durfte! das gibts heute aber nicht mehr, auch wenn das einige leute noch immer nicht wahr haben wollen!

anzumerken wäre noch, dass ein bedürfnis für vereins-/verbandslose schützen natürlich vom SB der behörde nur dann erkannt werden kann, wenn der schütze tatsächlich vereins-bzw verbandslos ist!

gruß alzi

Dann scheidet der Weg für mich ja leider aus :traurig_16:

Deine übrigen Ausführungen sind sicher richtig und mir nur zu gut bekannt aber leider in einem entscheidenden Punkt unvollständig (neben der Sachkunde, die spielt beim Bedürfnis keine Rolle, braucht man erst für's Amt): Der Verband hat ein Antragsformular definiert in dem genau die von Dir genannten Punkte aufgegührt sind und mit Vereinsstempel und Unterschrift des 1.SM bestätigt werden. Leider befürwortet der Verband ohne diese Unterschrift den Antrag nicht, auch wenn alle Schiessnachweise gestempelt und bestätigt vorliegen. Und weil die Schützenmeister das wissen kommen sich manche sehr wichtig und mächtig vor. Denn eigentlich müssten sie unterschreiben aber sie tun's eben trotzdem nicht wenn ihnen gerade nicht danach ist.

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Mach es offiziell und beschwer Dich schriftlich beim Verband und Vereinsvorstand darüber, daß der 1. SM unter Vorgabe fadenscheiniger Gründe seine Unterschrift verweigert.

Dann heißt es erstmal abwarten, was passiert.

Geschrieben
Ist die Satzung eines gemeinnützigen Vereins nicht ohnehin immer im Registergericht hinterlegt und dort einsehbar ?

Ja, aber in einem anständigen Verein bekommst Du einfach eine Kopie davon. In Saftläden bekommst Du keine Kopie, da wird die Satzung ja nach Bedarf den aktuellen göttlichen Erfordernissen angepasst.

Geschrieben

Ich habe den ganzen Kram nun nicht durchgelesen, aber vom Kern her ist mir ein ähnlich gelagerter Fall bekannt.

Alle Papiere und Nachweise beisammen, Vorstand verweigert Unterschrift bzw. Weiterleitung des Bedürfnisantrages zum Verband.

Lösung: Anruf und Beschwerde beim Verband. Der nahm dann den Antrag auch so an, weil das Mitglied die ordnungsgemäße Mitgliedschaft auch anderweitig nachweisen konnte.

Der Rest lief wie geschmiert.

Sind alle Nachweise vorhanden, hat der Vorstand des Vereines nichts zu entscheiden. Er hat normalerweise lediglich bestimmte Sachen, wie die Mitgliedschaft und meinetwegen die letzte Beitragszahlung zu bestätigen.

Daher liegt die Entscheidung ob wer eine Waffe bekommt oder nicht, nicht in seinem Ermessen.

Geschrieben
Wenn der BSSB mitspielt muss dieser komische 1. SM überhaupt nicht involviert werden.

Such Dir lieber einen Verein, in dem Schießen vor Brauchtum und Dummheit steht.

So wie sich das derzeit anhört ist doch in Zukunft definitiv weiterer Unfug dieses Vereins zu erwarten.

Tut er aber leider nicht wie mir Hr. Furnier telefonisch bestätigt hat. Und genau daraus ergibt sich die "Machtposition" des 1. SM. Manche nutzen das eben leider aus um sich ihre eigenen Regeln nach Gutsherrnart zu erfinden.

Geschrieben
..... Leider befürwortet der Verband ohne diese Unterschrift den Antrag nicht, auch wenn alle Schiessnachweise gestempelt und bestätigt vorliegen. Und weil die Schützenmeister das wissen kommen sich manche sehr wichtig und mächtig vor. Denn eigentlich müssten sie unterschreiben aber sie tun's eben trotzdem nicht wenn ihnen gerade nicht danach ist.

aber diesen mißstand den "zurückgebliebenen" vereinsmeiern zu verdeutlichen ist deine aufgabe als mündiges und selbständig klardenkendes mitglied!

er hat da keine ausschuß- oder vorstandsbeschluß abzuwarten. er hat da nix zu beführworten, er hat TATSACHEN mit seiner unterschrift zu bestätigen! nicht weniger und auch nicht mehr! ... und wenn er das ohne ausschuß- oder vorstandssitzung nicht kann oder will, dann ist er da eindeutig fehl am platz.

du hast alle gesetzlich geforderten auflagen erfüllt, jetzt hat er seine zu erfüllen! d.h. für ihn: unterschrift leisten!

...oder für dich..... such dir n vernünftigen verein oder nen verein in nem anderen verband. oder verlasse verein und verband und versuchs ohne! wie du schon weißt, es geht auch ohne, dann macht der SB der behörde das mit dir aus, ohne den vereinsheini!

(kleiner tip: bei BDMP und BDS werden bei bedürfnisbeführwortungen ( je nach deren landesverband) schießnachweise und mitgliedszeiten aus anderen verbänden angerechnet/anerkannt!.... gibts auch hier im forum haufenweise nachzulesen!)

gruß alzi

Geschrieben
Der Verband hat ein Antragsformular definiert in dem genau die von Dir genannten Punkte aufgegührt sind und mit Vereinsstempel und Unterschrift des 1.SM bestätigt werden.

Da Du deine eigenen Schießnachweise in Form des Schieißbuches hast, deinen Verbandsausweis ja auch schon lange genug hast, muss der Vorstandskasper eigentlich nur das vorhandensein geeigneter Schießstände bestätigen.

Wenn er das nicht kann, dürften sämtliche Bedürfnisse die für diesen Verein ausgestellt wurden bedenklich sein :00000733:

Geschrieben

Stelle bei der nächsten Hauptversammlung den Antrag, dass zukünftig nach Gesetzes- und nicht nach Gemütslage des 1. SM gehandelt wird. Für die dann einsetztende Diskussion brauchst du aber ein dickes Fell...

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Tut er aber leider nicht wie mir Hr. Furnier telefonisch bestätigt hat. Und genau daraus ergibt sich die "Machtposition" des 1. SM. Manche nutzen das eben leider aus um sich ihre eigenen Regeln nach Gutsherrnart zu erfinden.

Ich sprach von einer offiziellen schriftlichen Beschwerde. Nicht von Telefonaten oder eMails.

Ein Telefonat ist im Zweifel nie geführt worden.

Ein Einschreiben mit Rückschein ist bedeutend aussagekräftiger.

Ich könnte langsam K****n wenn ich immer wieder höre, wie sich manche Leute auf mündliche Zusagen/Auskünfte verlassen.

Ob die vom SB, SM oder sonstwem kommen ist doch scheißegal.

Krieg den Arsch hoch oder hör auf zu jammern.

Die Patentlösung wird Dir hier niemand geben können. Da musst Du schon selbst aktiv werden.

Sollte das alles nichts nützen: Such Dir einen anderen Verein.

Geschrieben

Hier ist das Formblatt des BSSB

http://www.bssb.de/modules/Doc_Manager/files/33/Internet.pdf

Ich kann hier nicht erkennen, dass ein Schützenmeister die Entscheidungsgewalt über die Art der beantragten Waffe hat.

Rede nochmal in Ruhe mit ihm. Wenn es nicht klappt, beantrage die Aussprache bei der nächsten Vereinsversammlung. Führe eine Klärung herbei über die Befürwortungspraxis. Lass darüber abstimmen und die Demokratie wieder in den Verein Einzug halten. Zeige den Vereinsfürsten, dass sie keine absolutistischen Götter sind.

Vlt. funktioniert es ja.

Wenn alles nicht fruchtet, beschwere Dich auf Kreis-, Bezirks- oder Landesebene.

Und dann such Dir einen gescheiten Verein.

Geschrieben

Wie es aussieht, zweifelt der Schützenmeister an der charakterlichen Eignung.

In diesem Fall wäre der richtige Weg allerdings m.E. ein Vereinsausschluß gewesen, nicht das sehr eigenwillige Vorgehen wie oben skizziert.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Wie es aussieht, zweifelt der Schützenmeister an der charakterlichen Eignung.

In diesem Fall wäre der richtige Weg allerdings m.E. ein Vereinsausschluß gewesen, nicht das sehr eigenwillige Vorgehen wie oben skizziert.

Es obliegt aber doch nicht dem SM die charakterliche Eignung festzustellen.

Geschrieben
Hallo,

Daher jetzt meine Frage an die erfahrenen Schützen im Forum:

Wie soll ich mich da verhalten ? Aufgrund der ständig wechselnden Gründe/Ausreden die Unterschrift zu verweigern habe ich das Vertrauen in den 1. SM weitgehend verloren. Und ich habe ehrlich gesagt auch keine Lust nochmal über 7 Monate zu warten um dann vielleicht den nächsten "Ablehnungsgrund" zu hören. Der BSSB empfahl mir "dann müssen Sie den eben auf Unterschrift verklagen". Würde ich grundsätzlich tun, aber wirklich nur wenn's keine andere Möglichkeit gibt. Der Stimmung im Verein tut das bestimmt nicht gut. Möglich wäre natürlich auch ein nochmaliger Wechsel. Nur kann mir da keiner garantieren dass ich da nicht wieder in die Sch...e lange. Denn die Schwierigkeiten gab es auch da erst nachdem ich mit dem Antrag kam und dann immer stückchenweise.

Bin für jeden Tipp dankbar

woru

Laß dir vom 1. SM eine schriftliche Ablehnung (mit Begründung) geben. Mit der zum SB und ihn bitten, im Sinne des WG zu entscheiden (wie schon gepostet - kein Vereinszwang)

Geschrieben
[...]Schriftliche beschlüsse über die modalitäten einer erteilumg eines bedürfnisses giebt es meines erachtens nicht( müsste da mal beim XXX nachfragen)……..bewusst…. um bei entscheidungen flexibel zu sein…diese internas sind ein erbe vorheriger schützenmeister und auch nie ein problem gewesen….wie man so schön sagt ungeschriebene gesetze..:-)….

[...]

mit anderen worten: er vergibt die bedürfnisse nach nase, wer schön schleimt bekommt eins...???

(wenn die schilderungen stimmen)

so einen ähnlichen fall hatten wir mal in einem hundeverein, ging auch um irgendeine "formsache"

bei der nächsten mitgliederversammlung, bei der der antrag gestellt wurde, waren auf einmal knapp 2 dutzend alt/passiv mitglieder, nach der satzung voll stimmberechtigt aber von mir in 3 jahren nicht einmal auf dem platz gesehen, anwesend...

das ergebnis der abstimmung könnt ihr euch denken.

hat damit geendet, dass fast 30 aktive geschlossen ausgetreten sind...

Geschrieben
Wie es aussieht, zweifelt der Schützenmeister an der charakterlichen Eignung.

In diesem Fall wäre der richtige Weg allerdings m.E. ein Vereinsausschluß gewesen, nicht das sehr eigenwillige Vorgehen wie oben skizziert.

na wenns so ist, dann soll er mit das bitte bei dem Gespräch nächste Woche persönlich sagen. Am besten mit ner nachvollziehbaren Begründung (natürlich nur wenn man auch in der Lage ist eigene Charakterschwächen als solche zu erkennen, Stichwort "blinder Fleck", ich hoffe bei mir klappt das :rolleyes: ). Ein Vereinsausschluß, der hier wohlgemerkt nicht zur Debatte steht, muss auf jeden Fall begründet werden oder kann das der 1. SM auch nach Lust und Laune entscheiden ? Ich denke nicht, zumindest das ist in der Satzung dieses und wohl auch der meisten anderen Vereine entsprechend geregelt.

Und ne Woche kann ich allemal warten. Über einen Vereinswechsel werde ich dann nach dem Gespräch entscheiden.

Geschrieben
Wenn du eine Grüne willst brauchst du den Verband nicht, es gibt auch noch die Möglichkeite ohne Verein eine Grüne WBK zubekommen anhand der Trainingsnachweise.

Es gibt in Deutschland keinen Vereinszwang.

Was ich dir aber empfehlen mag, denke über einen weiteren Vereinswechsel nach...

Gruß Gomez

[Edit:Rechtschreibung]

Und wie bitte verstehst du das:

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

(1) Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der

öffentlichen Sicherheit oder Ordnung

1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als

Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder

Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler

oder als Bewachungsunternehmer, und

Ein Service der juris GmbH - www.juris.de -

- 8 -

2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten

Zweck

glaubhaft gemacht sind.

(2) Ein Bedürfnis im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 liegt insbesondere vor, wenn der

Antragsteller

1. Mitglied eines schießsportlichen Vereins ist, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten

Schießsportverband angehört, oder

2. Inhaber eines gültigen Jagdscheines ist.

Geschrieben
Ich sprach von einer offiziellen schriftlichen Beschwerde. Nicht von Telefonaten oder eMails.

Ein Telefonat ist im Zweifel nie geführt worden.

Ein Einschreiben mit Rückschein ist bedeutend aussagekräftiger.

Ich könnte langsam K****n wenn ich immer wieder höre, wie sich manche Leute auf mündliche Zusagen/Auskünfte verlassen.

Ob die vom SB, SM oder sonstwem kommen ist doch scheißegal.

Krieg den Arsch hoch oder hör auf zu jammern.

Die Patentlösung wird Dir hier niemand geben können. Da musst Du schon selbst aktiv werden.

Sollte das alles nichts nützen: Such Dir einen anderen Verein.

Nene, nicht nur jammern. Ich bin da schon ziemlich konsequent. Immerhin hat sich der 1.SM ja schon beklagt, dass ich ihn so unter Druck setze :)

Dein Vorschlag gefällt mir, das werde ich ggf. (meiner Meinung nach sogar sehr wahrscheinlich, da ich nicht davon ausgehe ihn umstimmen zu können) nach dem Gespräch nächste Woche so machen. Dann wird der Druck noch grösser ...

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