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IGNORED

Überprüfung von WBK


kriegerlein

Empfohlene Beiträge

Habt's ihr nichts wichtigeres zu tun liebe Kollegen? Der Waffenrechtshut brennt und ihr diskutiert hier solchen Unsinn?

Natürlich gibts wichtigeres...

Aber bei solchen Themen kommt die Uneinigkeit zum Vorschein.

Daran sollten wir arbeiten...

Eine Chance..

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Aber bei solchen Themen kommt die Uneinigkeit zum Vorschein.

 

nö kriegerlein ,   ü b e r h a u p t      nicht

da kommt lediglich der vorauseilende Gehorsam und die Korinthenkackerei zum Vorschein ... :rolleyes:

 

ich fahre als dazugekommener Ossi aus Dunkeldeutschland seit 17 Jahren in der ganzen Bananenrepublik zu Wettkämpfen - ja, auch zu "Deutschen" ... - und bin bisher nur einmal kontrolliert worden ...

und das noch auf dem Heimatstand ... :gaga:

 

nur so mal nebenbei, auf´m Stand gilt das (W)Affengesetz nicht ...

 

einen schönen Abend an alle Nichtkorinthenk.......

Gruß Klaus

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Und dann ?

Rufst Du dann bei der Polizei an ?

Wenn nicht, wieso nicht ? Man könnte dir ja Gott weiß was erzählen.

Bisher bin ich noch nicht in so eine Situation gekommen, daher kann ich nichts dazu sagen.

Und wenn eine Mannschaft antritt gegen die Ihr erstmalig einen Wettkampf schießt also euch noch nicht bekannt ist, wird die auch kontrolliert ?

Wenn eine Mannschaft antritt, ist das Sache des entsendenden Vereins. In solchen Fällen habe ich selbst noch nie eine Kontrolle erlebt und würde selbst auch keine vornehmen.

Man muss ja nicht zwingend eine WBK haben wenn man auch ausserhalb des eigenen Vereins in einer Mannschaft Wettkämpfe mit WBK pflichtigen Waffen schießt. Das geht auch mit der Vereinswaffe.

Eine Vereinswaffe wird entweder von einem berechtigten Schützen transportiert (mitsamt zugehöriger WBK) oder es ist ein Leihschein vorhanden oder ein Kaufnachweis oder sonstwas.

Waffen ohne Begleitpapiere gibt es nicht. Wenn doch, dann liegt der Verdacht des Illegalen nahe. Und ich möchte keinem Verein empfehlen, in den Ruf zu kommen, das Training illegaler Waffenbesitzer zu fördern.

Klaas

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Eine Vereinswaffe wird entweder von einem berechtigten Schützen transportiert (mitsamt zugehöriger WBK) oder es ist ein Leihschein vorhanden oder ein Kaufnachweis oder sonstwas.

Waffen ohne Begleitpapiere gibt es nicht. Wenn doch, dann liegt der Verdacht des Illegalen nahe. Und ich möchte keinem Verein empfehlen, in den Ruf zu kommen, das Training illegaler Waffenbesitzer zu fördern.

Klaas

Bravo!

Womit wir wieder beim Thema sind...

Das Waffengesetz gilt nicht auf dem Schießstand, aha, schau an....

Wirdimmer besser...

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Was mich brennend interessiert, angenommen Ihr kommt auf einen fremden Stand und Ihr wollt schießen.

Und die Standaufsicht möchte EURE WBK nach §9 A Waff V sehen, bevor ihr schießen könnt.

Was mach Ihr?

Geht ihr Heim?

Oder zeigt Ihr eure WBK?

Bitte mal ganz ehrlich…..

Mit freundlichen Grüßen Ice Bear

§9 Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. die Person, die zu schießen beabsichtigt, die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen nachweisen kann und das Schießen mit Schusswaffen dieser Art innerhalb des der Berechtigung zugrunde liegenden Bedürfnisses erfolgt.

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Dann kriegt er meine WBK zu sehen und ich geh auf den Stand.

Aber Ice Bear, ich glaube, bei §9 gehts um ganz was anderes, nämlich um zulässige Schiessübungen.

Kann irgendjemand mir erklären, was dieser hundertmal verschachtelte Satz im §9 heißt? Was da Oder bzw. "Und" Verknüpft ist?

Ich versuch's mal aufzudröseln...

Zulässig:

( Jemand hat eine Erwerbsberechtigung und Bedürfnis und möchte in dem Rahmen schiessen).

ODER <== (das ist die grosse Frage)

- Schiessen auf der Basis einer Sportordnung

ODER

- Bei Lehrgängen

ODER

- Für die Sachkunde

ODER

- Jagdausbildung

ODER

( es ist keine vom Schießsport ausgeschlossene Waffe :confused: )... hä?

Kapiert das hier jemand? Irgendwer? Kanns jemand so erklären dass ich verstehe ...

- Warum ein Anfänger ohne anerkanntes Bedürfnis mit der Vereinswaffe trainieren darf?

- Warum ein Jäger auf einem Schiessstand eine kurze XR15 einschiessen darf?

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Bisher bin ich noch nicht in so eine Situation gekommen, daher kann ich nichts dazu sagen.

Wieso weißt du nicht wie du in so einem Fall reagierst ? Wer keine WBK warum auch immer vorzeigen kann/will hat so scheint mir, deiner Gesinnung nach doch anscheinend etwas zu verbergen.

Wenn eine Mannschaft antritt, ist das Sache des entsendenden Vereins. In solchen Fällen habe ich selbst noch nie eine Kontrolle erlebt und würde selbst auch keine vornehmen.

Ach, muss jetzt der "entsendende Verein" seine Manschaft vor Abfahrt überprüfen ? Und wieso würdest du keine Kontrolle vornehmen ? Deine Worte " wer bei mir keine WBK vorzeigt kommt mir nicht auf den Stand" !

Eine Vereinswaffe wird entweder von einem berechtigten Schützen transportiert (mitsamt zugehöriger WBK) oder es ist ein Leihschein vorhanden oder ein Kaufnachweis oder sonstwas.

Dem stimme ich zu !

Waffen ohne Begleitpapiere gibt es nicht. Wenn doch, dann liegt der Verdacht des Illegalen nahe. Und ich möchte keinem Verein empfehlen, in den Ruf zu kommen, das Training illegaler Waffenbesitzer zu fördern.

Stellst du jetzt jeden den du nicht kennst und weil er u.U. seine WBK zuhause vergessen hat pauschal unter Verdacht ?

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Was mach Ihr?

Geht ihr Heim?

Oder zeigt Ihr eure WBK?

Freilich zeige ich meine WBK. Danach kann die Aufsicht ja fragen. Die Aufsicht muss aber nicht. Sie kann ja auch nicht prüfen, ob die WBK in dem Moment des Vorzeigens überhaupt noch gültig ist. Wie Kriegerlein schon schrub, werden WBKs zwar eingezogen oder entwertet, dies passiert aber nur, wenn sie für diesen Verwaltungsakt auch zur Verfügung steht. Auch die Polizei kann ausserhalb der Geschäftszeiten der Genehmigungsbehörde die WBK nicht auf Gültigkeit prüfen. Was soll`s also bringen, wenn irgendeine Standwachtl sie auf dem Stand kontrolliert?

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Wieso weißt du nicht wie du in so einem Fall reagierst ? Wer keine WBK warum auch immer vorzeigen kann/will hat so scheint mir, deiner Gesinnung nach doch anscheinend etwas zu verbergen.

- Warum unterstellst Du mir sowas? Meine Aussage war ganz simpel: Ohne Papiere zur Waffe kein Schießen. Vielleicht hat der Gast seineWBK nur vergessen. Aber das ist dann sein Problem und nicht meins.

Ach, muss jetzt der "entsendende Verein" seine Manschaft vor Abfahrt überprüfen ? Und wieso würdest du keine Kontrolle vornehmen ? Deine Worte " wer bei mir keine WBK vorzeigt kommt mir nicht auf den Stand" !

- Ein Verein wird ja wohl wissen, wen er zu einem Wettkampf schickt.

Stellst du jetzt jeden den du nicht kennst und weil er u.U. seine WBK zuhause vergessen hat pauschal unter Verdacht ?

- Nein. Aber es ist dann das Problem des mir unbekannten Gastes und nicht meins.

Wie hier schon an anderer Stelle gesagt wurde: Wir fördern nicht das Training mit illegalen Waffen.

klaas

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Stellst du jetzt jeden den du nicht kennst und weil er u.U. seine WBK zuhause vergessen hat pauschal unter Verdacht ?

- Nein. Aber es ist dann das Problem des mir unbekannten Gastes und nicht meins.

Wie hier schon an anderer Stelle gesagt wurde: Wir fördern nicht das Training mit illegalen Waffen.

Wenn jemand vor Dir steht und du glaubst er hätte illegale Waffen, wärst Du dann nicht verpflichtet die Polizei zu rufen? Reicht dann das einfache Arrivederci? Wie handhabt Ihr denn das?

Ich wette, niemand hier fördert das Training mit illegalen Waffen da er im Zweifelsfall nicht nachprüfen kann ob die Waffe illegal ist. Zur sicheren Prüfung wäre immer der Kontakt mit der jeweiligen Behörde notwendig. Diese Möglichkeiten hat die Aufsicht aber Abends oder am Wochenende nicht. Wenn einer mit `nem Leihschein, `ner Leihwaffe, und seiner WBK auftaucht, kann ich den Ursprung der Waffe auch nicht zweifelsfrei feststellen. Mir fehlt ja die WBK des Verleihers. Passt mir dessen Nase nicht gehe ich einfach davon aus, dass die Leihwaffe auf keiner WBK vermerkt ist und rufe die Polizei?

Die WBK-Nachschau ist ein "Ich kann ein reines Gewissen haben"-Placebo da die Daten nicht sofort nachprüfbar sind. Deshalb muss ja auch nicht kontrolliert werden.

Viel Rauch um nix!

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Es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem ...

Deshalb hier auch noch mein Post: Überlegen, noch mal überlegen, vielleicht doch nicht schreiben ?

Überflüssige Grüsse,

Coltfan

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Moin, moin!

In den letzten Jahren habe ich mich bei einigen Vereinen vorgestellt

bzw., durch Umzug, diese auch gewechselt...

Dabei fiel mir auf: Nach erfolgter tel. Anmeldung und darauffolgender

Einladung zum Training....brachte ich meine Waffen mit....

Die dazugehörige WBK wollte nur ein einziger Verein sehen!!

Selbst, als ich die Karte freiwillig vorzeigte, wurde sie noch

nicht mal aufgeklappt...

Da sollte man mal dran arbeiten,oder nicht..!!?

Vertrauen ist gut, aber.....

:peinlich:

Früher hat man zu Leuten wie Dir Nestbeschmutzer gesagt.Wenn Du das Forum ordentlich durchlesen würdest,wüßtest Du das hier auch die Presse(und andere Leute) mitliest.Also in den Schützenvereinen wo ich schießen gehe wird das sehr ordentlich gehändelt.Vieleicht solltest Du mal den zuständigen Ordnungs-und Polizeiämtern einen Tipp geben und dann gleich den Aufnahmeantrag bei den Grünen unterschreiben!

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Leute, kommt mal zur Besinnung!! Es geht nicht darum, Mannschaften, die zu Wettkämpfen anreisen oder Schützen bei Meisterschaften zu kontrollieren. Aber ihr könnt es jemandem mit einer illegal besessenen Waffe nicht sooo dermaßen leicht machen, damit auf einem Stand zu schießen. Es scheint ja sogar so, als könnte man bei den Vereinen einiger Mitglieder hier 10 mal (oder öfter) mit der alten 08 vom Vater/Opa (o.ä) schießen, ohne das man nur einmal eine WBK nachweisen muss. Wo soll das denn hinführen?

Klar kann man eine WBK bzw. einen Eintrag darin fälschen, aber das erfordert nunmal viel mehr kriminelle Energie, als einfach gar keine WBK dabei zu haben!

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Freilich zeige ich meine WBK. Danach kann die Aufsicht ja fragen. Die Aufsicht muss aber nicht. Sie kann ja auch nicht prüfen, ob die WBK in dem Moment des Vorzeigens überhaupt noch gültig ist. Wie Kriegerlein schon schrub, werden WBKs zwar eingezogen oder entwertet, dies passiert aber nur, wenn sie für diesen Verwaltungsakt auch zur Verfügung steht. Auch die Polizei kann ausserhalb der Geschäftszeiten der Genehmigungsbehörde die WBK nicht auf Gültigkeit prüfen. Was soll`s also bringen, wenn irgendeine Standwachtl sie auf dem Stand kontrolliert?

Wird immer interessanter...

Wenn die WBK für den Verwaltungsakt nicht zur

Verfügung steht, werden auf jeden Fall die Waffen

eingezogen...

Also Schiessen mit ungültiger WBK und legalen Waffen..

oder wie jetzt..hmm..

Dann lieber nicht überprüfen...verstehe ich nicht wirklich!

Warum nicht einfach vorzeigen bzw. überprüfen und gut ist?!

.......

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Wo soll das denn hinführen?

Wenigstens muß dann kein armes Verkehrsschild herhalten. :gutidee:

Leute,ihr wollt,daß Euch der Gesetzgeber Vertrauen entgegenbringt,wenn ihr nichtmal eures gleichen Vertrauen entgegenbringen wollt/könnt? :gaga:

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Wenigstens muß dann kein armes Verkehrsschild herhalten. :gutidee:

Leute,ihr wollt,daß Euch der Gesetzgeber Vertrauen entgegenbringt,wenn ihr nichtmal eures gleichen Vertrauen entgegenbringen wollt/könnt? :gaga:

Ich geb's auf, wenn ihr unbedingt jeden D****n mit ner "Waffe von Igor" bei euch trainieren/(das Schießen üben) lassen wollt, dann bitte..... :confused:

Aber dann wundert euch nicht, wenn der damit am nächsten Tag seine Familie oder sonstwen erschießt. Und wenn die Politiker dann erneut schärfere Gesetze fordern, könnt ihr wieder rumheulen. :peinlich:

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§34 Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlassig entgegen

§ 9 Abs.1 Satz 1 auf einer Schießstätte schießt.

§ 9 Abs.1 Satz 3 die Einhaltung der dort genannten Vorraussetzungen nicht überwacht.

§11 Abs 2 eine Anordnung nicht befolgt.......(Die Aufsicht hat immer Recht)

In diesem Sinne

MfG Ice Bear

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Ich möchte hier keine Gesetzestexte zitieren...

Warum diese Uneinigkeit??

Es kann doch für uns alle hier nur eine einzige Antwort geben.

Ihr müsst auch überlegen, dass unsere Gegner hier mitlesen...

Die denken, das ist hier der gespielte Witz und suchen die

versteckte kamera...

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Irgendwie bin ich bisher immer in den falschen Vereinen aufgeschlagen. Überall musste die WBK (wenn mit Waffe) vorgezeigt werden.

Als Gastschütze wurde mir immer ein Ausweis abverlangt und ich DANN in die Gästeliste eingetragen.

Auch, wenn ich (meist) als Gast eines Mitgliedes auftauchte.

Wie die Eiskalte Tatze schon festgestellt hat, wäre anderes auch seltsam.

Es muss doch nicht sein, dass hier jeder versucht möglicht öffentlichkeitswirksam zu erklären, welche Dummbeutel sich in dem einen oder andern Fall vor Ort in den Vordergrund drängen. Wenn der Betreffende anschließend vom Vorstand/Schießleiter überprüft wird, bekommt`s der dann schießende "Beobachter" natürlich nicht mit. Und schriebt dann hier Müll.

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Ich geb's auf, wenn ihr unbedingt jeden D****n mit ner "Waffe von Igor" bei euch trainieren/(das Schießen üben) lassen wollt, dann bitte..... :confused:

Aber dann wundert euch nicht, wenn der damit am nächsten Tag seine Familie oder sonstwen erschießt. Und wenn die Politiker dann erneut schärfere Gesetze fordern, könnt ihr wieder rumheulen. :peinlich:

Man,rede doch nicht Probleme herbei wo keine sind :gaga: .Das ist ja nicht mehr zum aushalten.Wenn einer unkoscher rüberkommt kann man den ja auch ohne Probleme nach seinen Papieren fragen - deswegen betrachte ich noch lange nicht jeden Unbekannten pauschal als Kriminellen,bis er mir das Gegenteil beweist. :gaga: Wie krank ist das bitte? Wie wärs mal mit etwas gesundem Menschenverstand?

So langsam frage ich mich,ob hier alle nur noch am Rad drehen.

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Moin, moin!

In den letzten Jahren habe ich mich bei einigen Vereinen vorgestellt

.........

.......

Da sollte man mal dran arbeiten,oder nicht..!!?

Vertrauen ist gut, aber.....

Ihr müsst auch überlegen, dass unsere Gegner hier mitlesen...

Bist Du schizophren oder ein Agent provocateur. Warum startest Du dann so einen Thread, wenn Du selber schreibst, dass nicht überall kontrolliert wird? Was, ausser einer kontroversen Diskussion, hast Du erwartet? :peinlich:

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Bist Du schizophren oder ein Agent provocateur. Warum startest Du dann so einen Thread, wenn Du selber schreibst, dass nicht überall kontrolliert wird? Was, ausser einer kontroversen Diskussion, hast Du erwartet? :peinlich:

Weder noch...ja: bisschen provozieren, sonst reagiert ja keiner..:-)))

Asche auf mein Haupt...... :rolleyes:

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Ich möchte hier keine Gesetzestexte zitieren...

Diese Aussage kann ich nicht verstehen, da deine Frage nur so beantwortet weden konnte....

Warum diese Uneinigkeit??

Vieleicht haben dich ja auch welche auf die Rolle genommen...

Es kann doch für uns alle hier nur eine einzige Antwort geben.

Richtig ! §27 Waffg § 9,10,11 AWaffV , und noch ein paar andere..

Ihr müsst auch überlegen, dass unsere Gegner hier mitlesen...

Ja, und ??? Ich kenne nur zuverlässige Aufsichten, und Stände...

Die denken, das ist hier der gespielte Witz und suchen die

versteckte kamera...

Wiso, bist Du der Comedian...

Happy Weekend ! MfG Ice

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