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IGNORED

Kontrolle der Waffenlagerung zuhause


Bionaut

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Waffg §12 Abs. 3 Nr. 1 regelt das Führen in Wohnungen (,etc) von anderen (!) Personen; nicht in der eigenen Wohnung! Dort ist es auch nur zu einem vom Bedürfnis umfaßten Zweck oder im Zusammenhang damit erlaubt. Vom Ladezustand ist aber auch da keine Rede. Du kannst zum Beispiel gerne bei einem Bekannten, auf dessen 10m Bahn im Keller, mit der Lupi trainieren, ergo Führen - auch geladen - und in dem Fall sogar schießen (geht nicht ohne vorher zu laden).

Geschrieben
Waffg §12 Abs. 3 Nr. 1 regelt das Führen in Wohnungen (,etc) von anderen (!) Personen; nicht in der eigenen Wohnung! Dort ist es auch nur zu einem vom Bedürfnis umfaßten Zweck oder im Zusammenhang damit erlaubt. Vom Ladezustand ist aber auch da keine Rede. Du kannst zum Beispiel gerne bei einem Bekannten, auf dessen 10m Bahn im Keller, mit der Lupi trainieren, ergo Führen - auch geladen - und in dem Fall sogar schießen (geht nicht ohne vorher zu laden).

Naja, auch wenn ich nicht restlos überzeugt bin, ob man den Gesetzestext nicht auch anderst verstehen kann, scheint der BGH 2007 doch eurer Meinung gefolgt zu sein.

BGH 4. Strafsenat, Urteil vom 15.11.2007 - 4 StR 435/07

Hier ging es um das führen einer Selbstschussanlage zu dem Zeitpunkt als sie noch mobil war. Einer der Täter wurde für den transport zu dem grundstück abgeurteilt, den anderen scheint man zumindest für die beteiligung am führen nicht abgeurteilt zu haben. Eine eindeutige Aussage trifft der BGH aber auch in diesem Fall nicht. (klar warum auch)

MfG Scorpio2002

Geschrieben

Mal eine blöde Frage mit der Gefahr gleich gesteinigt zu werden, aber seid Ihr allen ernstes der Meinung, Rechtlage hin und Rechtslage her, dass es in irgendeiner Form Hilfreich für die legalen Waffenbesitzer ist, wenn hier permanent darüber diskutiert wird, ob man nun die Puste zu Hause geholstert tragen darf oder nicht?

Mir ist es im Moment vollkommen egal, ob das Gesetz das zulässt. Diese scheiss Diskussion darüber wird aus meiner Sicht ein sehr schlechtes Bild auf die Schützen.

Diese ständige Diskutiererei und Rechthaberei zu diesem Thema lässt die legalen Waffenbesitzer erst Recht wie Waffennarren und Djangos dastehen.

Da ist es doch wirklich kein Wunder, dass der Gesetzgeber zusätzliche Sicherungsmaßnahmen treffen will oder die Kontrollbefugnisse der Behörden anpassen will.

Dahingehend stimme ich Vergil vollkommen zu.

Was ist denn so schlimm daran, zum SB nett zu sein und ihm das zu zeigen was er sehen möchte/muss.

GG hin und her. Je mehr darauf rumgeritten wird, desto eher wird dem Gesetzgeber und den Waffengegnern genau das gegeben, wo sie ansetzen müssen um eben genau die erzwungenen Kontrollen durchführen zu können.

Das hat auch in meinen Augen nichts damit zu tun ob ich auch meine Grundrechte verzichte oder nicht, das wird hier keiner.

Geschrieben
Naja, auch wenn ich nicht restlos überzeugt bin, ob man den Gesetzestext nicht auch anderst verstehen kann, scheint der BGH 2007 doch eurer Meinung gefolgt zu sein.

BGH 4. Strafsenat, Urteil vom 15.11.2007 - 4 StR 435/07

Hier ging es um das führen einer Selbstschussanlage zu dem Zeitpunkt als sie noch mobil war. Einer der Täter wurde für den transport zu dem grundstück abgeurteilt, den anderen scheint man zumindest für die beteiligung am führen nicht abgeurteilt zu haben. Eine eindeutige Aussage trifft der BGH aber auch in diesem Fall nicht. (klar warum auch)

EDIT: Der BGH schient in dem Urteil und das möchte ich betonen, das führen später aber nur deshalb ausgeschlossen haben weil die Waffe fest montiert und somit nicht mehr tragbar war !!!

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Mal eine blöde Frage mit der Gefahr gleich gesteinigt zu werden, aber seid Ihr allen ernstes der Meinung, Rechtlage hin und Rechtslage her, dass es in irgendeiner Form Hilfreich für die legalen Waffenbesitzer ist, wenn hier permanent darüber diskutiert wird, ob man nun die Puste zu Hause geholstert tragen darf oder nicht?

Mir ist es im Moment vollkommen egal, ob das Gesetz das zulässt. Diese scheiss Diskussion darüber wird aus meiner Sicht ein sehr schlechtes Bild auf die Schützen.

Diese ständige Diskutiererei und Rechthaberei zu diesem Thema lässt die legalen Waffenbesitzer erst Recht wie Waffennarren und Djangos dastehen.

Da ist es doch wirklich kein Wunder, dass der Gesetzgeber zusätzliche Sicherungsmaßnahmen treffen will oder die Kontrollbefugnisse der Behörden anpassen will.

Dahingehend stimme ich Vergil vollkommen zu.

Was ist denn so schlimm daran, zum SB nett zu sein und ihm das zu zeigen was er sehen möchte/muss.

GG hin und her. Je mehr darauf rumgeritten wird, desto eher wird dem Gesetzgeber und den Waffengegnern genau das gegeben, wo sie ansetzen müssen um eben genau die erzwungenen Kontrollen durchführen zu können.

Das hat auch in meinen Augen nichts damit zu tun ob ich auch meine Grundrechte verzichte oder nicht, das wird hier keiner.

Die Frage ist durchaus entscheidend:

Stell dir bitte mal eine Kontrolle vor Ort vor. Die Waffe befindet sich nicht im Trsor sondern in deinem Holster und nun?

Der Tresor steht vorschriftsmäßig im Haus, die Waffe darfst du bei dir tragen, was macht jetzt das Amt?

Dumm aus der Wäsche schauen weil alles in Ordnung ist?!

MfG Scorpio2002

Geschrieben

:friends:

Meine Rede!

Ich meinte nat. 33689 (war wieder zu langsam)

Mir ist es im Moment vollkommen egal, ob das Gesetz das zulässt. Diese scheiss Diskussion darüber wird aus meiner Sicht ein sehr schlechtes Bild auf die Schützen. Diese ständige Diskutiererei und Rechthaberei zu diesem Thema lässt die legalen Waffenbesitzer erst Recht wie Waffennarren und Djangos dastehen.
Geschrieben
Mal eine blöde Frage mit der Gefahr gleich gesteinigt zu werden, aber seid Ihr allen ernstes der Meinung, Rechtlage hin und Rechtslage her, dass es in irgendeiner Form Hilfreich für die legalen Waffenbesitzer ist, wenn hier permanent darüber diskutiert wird, ob man nun die Puste zu Hause geholstert tragen darf oder nicht?

Warum soll es falsch sein ein Gesetz verstehen zu wollen?

Wie soll man die Forderungen eines Gesetzes einhalten, wenn man es nicht verstehen und erforderlichenfalls diskutieren darf?

Wie bekommst Du Deine Waffe in den Tresor? Nimmst Du sie dazu aus der Tasche? Darfst Du das? Und schon bist Du bei genau der oben diskutierten Fragestellung.

Geschrieben

Muni kann nicht geführt werden, nur transportiert und dazu gibt es gesonderte Paragraphen. Ein Bekannter ist am Flughafen mit Munition in der Tasche rausgeholt worden. Er konnte nachweisen, das er die Munition besitzen darf und war in Butter nach dem Satz "Das nächstemal bitte vorher Tasche kontrolieren". Muni wurde von den nBeamten entsorgt.

Die Waffe ist entscheidend für das Führen!

SJ

Gast God of Hellfire
Geschrieben

Wenn ich mal die Macht an mich gerissen habe, wünsche ich mir Untertanen wie 33689.

Nur mal so...

Geschrieben
@ all

warum lasst ihr Euch auf so fruchtlose Diskussionen ein? WaffG noch nicht streng genug?

:gaga:

Gromit

Was damit aufgezeigt werden sollt ist, dass selbst wenn unangemeldete Kontrollen stattfinden würden und selbst wenn die Waffe dann nicht im Tresor wäre dies nichts nützen würde.

MfG Scorpio2002

Geschrieben
Was damit aufgezeigt werden sollt ist, dass selbst wenn unangemeldete Kontrollen stattfinden würden und selbst wenn die Waffe dann nicht im Tresor wäre dies

noch

nichts nützen würde.

Denk mal drüber nach...

Geschrieben

Gruppe A sagt, sie würde den SB freiwillig reinlassen.

Gruppe B denkt, Gruppe A wolle ihr vorschreiben, sie müsse den SB reinlassen und beharrt darauf, das sie das nicht müsse.

Gruppe A versteht, Gruppe B wolle ihr verbieten, den SB reinzulassen.

Da capo.

(Al Fine?)

Geschrieben
Gruppe A sagt, sie würde den SB freiwillig reinlassen.

Gruppe B denkt, Gruppe A wolle ihr vorschreiben, sie müsse den SB reinlassen und beharrt darauf, das sie das nicht müsse.

Gruppe A versteht, Gruppe B wolle ihr verbieten, den SB reinzulassen.

Da capo.

(Al Fine?)

Soll jeder machen wie er denkt.

Ich freue mich auf jeden Fall wenn sich jemand für mein Hobby interessiert. Ich zeige gern, auf Anfrage, meine Waffen Freunden und Bekannten. Denke, ich habe damit auch schon einiges gegen das allgemein bekannte Vorurteil getan. Von vielen habe ich nach einem erstaunten "Aha" viele Fragen über unser Hobby bekommen und das "Aha" war nacher um so größer.

Und wenn's dann der SB ist, auch gut. Ich erzähle ihm gern von meinen Wettkämpfen. Macht vielleicht den nächsten Eintrag leichter.

GG hin oder her, "nee, zeig ich nicht" find ich kindisch. Mich stört viel mehr, wenn man mir mein Hobby nehmen will, besonders wenn's solch Intelligenbomben wie einige unseren Politker sind.

SJ

Geschrieben
Warum soll es falsch sein ein Gesetz verstehen zu wollen?

Wie soll man die Forderungen eines Gesetzes einhalten, wenn man es nicht verstehen und erforderlichenfalls diskutieren darf?

Wie bekommst Du Deine Waffe in den Tresor? Nimmst Du sie dazu aus der Tasche? Darfst Du das? Und schon bist Du bei genau der oben diskutierten Fragestellung.

Und genau darum geht es aber eben nicht.

Es ist eine Sache über das Gesetz zu diskutieren, aber eine andere immer wieder aufs neue darauf zu verweisen, dass man wie Clint Eastwood und Arnold Schwarzenegger zu Hause mit aufmunitionierter Wumme im Holster rumlaufen darf.

Das die Waffe irgendwie vom Koffer oder der Range Bag in den Tresor muss, ist jedem klar und das eben diese auch mal zm reingen rausgenommen wird ebenfalls.

Aber ständig zu sagen dass man das RECHT hat zu Hause wie Dirty Harry mit der 45er im Holster im Garten patroullie laufen darf, hilft nun wirklich keinem und wirft letztlich ein falsches Bild auf die Schützengemeinde.

Wenn ich mal die Macht an mich gerissen habe, wünsche ich mir Untertanen wie 33689.

Nur mal so...

Was ist daran denn falsch, wenn man sich einfach nur mal mit bestimmten Kommentaren zurückhält?

Macht es denn irgendeinen Sinn, im Supermarkt rumzulaufen und jedem zu erzählen, dass man zu Hause eine Waffe im Schrank liegen hat und diese immer zu Hause am Gürtel trägt?

Ich denke mal eher Nein, egal ob man das vom gesetz her darf, oder nicht.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Und genau darum geht es aber eben nicht.

Es ist eine Sache über das Gesetz zu diskutieren, aber eine andere immer wieder aufs neue darauf zu verweisen, dass man wie Clint Eastwood und Arnold Schwarzenegger zu Hause mit aufmunitionierter Wumme im Holster rumlaufen darf.

Das die Waffe irgendwie vom Koffer oder der Range Bag in den Tresor muss, ist jedem klar und das eben diese auch mal zm reingen rausgenommen wird ebenfalls.

Aber ständig zu sagen dass man das RECHT hat zu Hause wie Dirty Harry mit der 45er im Holster im Garten patroullie laufen darf, hilft nun wirklich keinem und wirft letztlich ein falsches Bild auf die Schützengemeinde.

Was ist daran denn falsch, wenn man sich einfach nur mal mit bestimmten Kommentaren zurückhält?

Macht es denn irgendeinen Sinn, im Supermarkt rumzulaufen und jedem zu erzählen, dass man zu Hause eine Waffe im Schrank liegen hat und diese immer zu Hause am Gürtel trägt?

Ich denke mal eher Nein, egal ob man das vom gesetz her darf, oder nicht.

Wer hat denn hier gesagt, daß man jedem seinen Waffenbesitz mitteilen muss?

Bisher ging es um Rechtmäßigkeit und Art und Weise einer Kontrolle plus Definition des Begriffs "Führen".

Den Eastwood und den Schwarzenegger hast Du jetzt reingebracht.

Und was ist verkehrt daran, wenn Politiker hier die korrekte Handhabung von Gesetzen nachlesen können, an deren Gestaltung sie trotz mangelndem Fachwissen beteiligt waren?

Geschrieben
Macht es denn irgendeinen Sinn, im Supermarkt rumzulaufen und jedem zu erzählen, dass man zu Hause eine Waffe im Schrank liegen hat und diese immer zu Hause am Gürtel trägt?

Hat hier irgendjemand gesagt, dass er das macht? Ich habs nicht gelesen. Die Frage war immer darf man es oder darf man es nicht.

MfG Scorpio2002

Geschrieben

Wie hoch war nochmal die deliktische Relevanz von Sportschützen, die ihre Waffe auf ihrem Grundstück getragen haben?? :rolleyes:

Edit @ gromit :

Das Argument hilft wunderbar bei Leuten, die Argumenten zugänglich sind.

Bei verklemmten oder gestörten Waffenfeinden kommt man mit Argumenten allerdings nicht weiter - und die veröffentlichte Meinung ist dabei z.Zt. natürlich auch nicht grad hilfreich.

Und die deliktische Relevanz liegt im obigen Fall bei NULL! Das sollte doch mal ein Argument sein!

Geschrieben

Nochmal, es geht nicht darum, dass man nicht darüber diskutieren kann, darf oder soll, sondern eher darum, wie darüber diskutiert wird.

Zu Hause kannst du mit deiner Waffe geschultert an deinem Gartenzaun herauf und eherunter laufen, wenn du ein komplett befriedetes grundstück besitzt. Allerdings darf sich keine Munition in der Waffe befinden, bedeutet also weder im eingeschobenen Magazin noch im Patronenlager.
Scorpio , Nonsens!

Erlaubnisfreies führen, ohne Waffenschein, ist in den eigenen "Vier Wänden"usw. gestattet!

Wenn ich wollte kann und darf ich in meiner"Butze", mit fertiggeladenen Waffen, Eis essen.

Gruß

Opa686

Um Kommentare wie diese geht es mir eher. Diese sind nicht wirklich förderlich.

Die Verweise auf Gesetzestexte, in denen es erklärt wird und die dazugehörenden Erkärungen sind ja o.k. da sie Sachlich sind und das ganze auch wirklch fundiert erklären.

Aber gerade so ein Kommentar wie der von Opa686, egal ob das vom Gesetz her in Ordnung geht, können falsch aufgefaßt werden.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Nochmal, es geht nicht darum, dass man nicht darüber diskutieren kann, darf oder soll, sondern eher darum, wie darüber diskutiert wird.

Die Verweise auf Gesetzestexte, in denen es erklärt wird und die dazugehörenden Erkärungen sind ja o.k. da sie Sachlich sind und das ganze auch wirklch fundiert erklären.

Aber gerade so ein Kommentar wie der von Opa686, egal ob das vom Gesetz her in Ordnung geht, können falsch aufgefaßt werden.

Ist Dir das Stilmittel der übertriebenen Darstellung zur Verdeutlichung von Sachverhalten bekannt?

Hier wird sicher keiner mit dem 98er am Gartenzaun Patroullie laufen oder mit der 9para nackelig vorm Spiegel tanzen.

Verstehst Du, was ich meine?

Der reine Gesetzestext ist für viele Fragesteller hier nicht immer so schlüssig. Da helfen klare Beispiele weiter als Juristendeutsch.

Geschrieben
Ist Dir das Stilmittel der übertriebenen Darstellung zur Verdeutlichung von Sachverhalten bekannt?

Hier wird sicher keiner mit dem 98er am Gartenzaun Patroullie laufen oder mit der 9para nackelig vorm Spiegel tanzen.

Ja, aber genau das könnte man doch auch gleich unzweifelhaft so darstellen, oder?

Ein bisschen mehr Konjunktiv und hin und wieder mal das Wörtchen "theoretisch" und schon taugt der Thread nicht mehr zum Abfilmen für das Panorama-Team. ;)

Darauf können wir uns alle doch sicher einigen, onen uns zu kloppen, ODER?

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